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Spiegel abgefahren, Rechtsfrage

Themenstarteram 15. Dezember 2008 um 12:54

Hallo,

meiner Frau ist eben in geschl. Ortschaft der Fahrerspiegel abgefahren worden.

Sie fuhr selbst auch, Ihre Seite war frei, auf der Gegenfahrbahn parkten Fahrzeuge,

der Unfallgegner hat diese parkenden Fahrzeuge überholt.

Nun hat irgendwer die Polizei gerufen. Ich habe meiner Frau gesagt sie solle dann den Schaden aufnehmen

lassen. Die Polizei sagte" Schaden aufnehmen kostet je Partei 35 €, den Schaden an den Spiegeln muß eh jeder selbst tragen.."

Kennt sich da jemand aus? Ist nicht der auf der Seite wo die Autos stehen zum anhalten verpflichtet??

Info von jemandem der es WEIß wäre nett.

Gruß

Flodder

PS: war übrigens nicht am 5er, nur am Opel :D

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9 Antworten

regulär ist die seite wo sich das hindernis befindet wartepflichtig!

dazu müsste man aber die usmtände genauer kennen...

Wenn es keine Zeugen gibt, wird die Schuldfrage nicht ohne Weiteres zu klären sein.

Die Aussage, jeder zahle seinen Spiegel selber ist natürlich grober Unfug unserer grünen/blauen Freunde. Viel mehr ist es so, dass jeder den Schaden des Unfallgegners anteilig (z. B. 50%) zu tragen hat. Wenn eine Partei mit Lackschaden auf 18 hundert kommt und die andere nur 240EUR Spiegel-Schaden hat, dann wird einem der Unterschied erst bewusst...

am 15. Dezember 2008 um 22:16

Zitat:

Original geschrieben von Flodder

Info von jemandem der es WEIß wäre nett.

Gruß

Flodder

Grüß dich!

Ich denke, ich WEIß das recht gut ;-)

Also, die Sache ist so: Auf gerader Straße ohne jegliches Hindernis ist ein solcher Zusammenstoß der Spiegel kaum auf einen Verursacher allein zurückzuführen. Waren beide in Bewegung und ist nicht eindeutig nachzuweisen, wer zu wem in den Fahrstreifen "geraten" ist, so kann tatsächlich jeder verwarnt werden (35 Euro) und wird auch auf seinen Kosten sitzen bleiben bzw. seine Versicherung in Anspruch nehmen.

Sind die Schilderungen vollkommen ungleich wird wohl eine Unfallanzeige gefertigt und der Schaden ausführlicher dokumentiert, sofern dies möglich ist.

Hat ein Fahrzeug gestanden, weil er sich wegen der Enge zurückhalten wollte, ist dieser im Vorteil, da der andere allein gefahren und somit verursacht hat.

An einer Engstelle muss der warten, der das Hindernis "hat". Ist ausreichend Platz, z.B. an stark ausgebauten Straßen, wo beidseitig Autos parken könnten, und trotzdem genug Platz für zwei weitere Pkw wäre, ist es wie oben.

Der Spiegelunfall ist auch für die Polizei ein unangenehmer Fall, wenn er nicht zugeordnet werden kann. Das führt zu Unverständnis beim Bürger, natürlich insbesondere dann, wenn wirklich einer allein die Sache verursacht hat, es aber anders behauptet und man es ihm nicht nachweisen kann. Das ist einfach ärgerlich, aber die Beamten waren ja nun beim Unfallgeschehen nicht dabei und stellen nur anhand dessen fest, was sie gesagt bekommen und was sie objektiv nachvollziehen können. Letzteres ist bei dem hier diskutierten Unfall leider regelmäßig sehr wenig.

In deinem Fall haben die Beamten es insgesamt so eingeschätzt, dass beide einen Teil der Verursachung tragen, das kann im Einzelfall natürlich durchaus sein.

Grüße, -M-

edit: was letztlich die Versicherungen bez. der Kosten aufteilt, ist eine andere Sache, die ICH nicht so genau kenne.

Themenstarteram 16. Dezember 2008 um 8:22

Hi,

Danke Euch für Eure Einschätzungen.

Vorweg, ich werde es beruhen lassen wie es ist, jeder Bezahlt seinen Schaden selbst....

Was mich nur ärgert ist die Aussage der zwei Polizistinnen, das SOWIESO beide gleichermaßen Schuld sind.

Das Hindernis war auf der Seite des Gegenverkehrs, der "Unfallgegner" hatte wohl ein Fahrzeug passieren lassen, Kleinlaster oder so,

und hat dann zum Überholen des Parkenden Autos angesetzt da Sie wohl das Fahrzeug meiner Frau nicht gesehen hat...

Sowas kann schnell passieren, Schwamm drüber, wie gesagt, den Damen der Polizei war das alles zu viel Arbeit....

Naja, früher hieß es "Wer nix wird wird Wirt", heute hat man ja immer noch die Chance Pol*** zu werden.... .:D

Gruß

Flodder

Zitat:

Original geschrieben von Flodder

 

Naja, früher hieß es "Wer nix wird wird Wirt", heute hat man ja immer noch die Chance Pol*** zu werden.... .:D

Gruß

Flodder

da fühle ich mich aber jetzt persönlich angegriffen..

 

 

 

 

 

:D

 

 

 

 

und es ist sicherlich nicht leicht zur polizei zu kommen. ist nix mehr wie früher...

Zitat:

Original geschrieben von Flodder

... und hat dann zum Überholen des Parkenden Autos angesetzt da Sie wohl das Fahrzeug meiner Frau nicht gesehen hat...

nur so zur info: parkende autos überholt man nicht. an denen fährt man vorbei. ist vielleicht für den unfallbericht nicht unwesentlich dass es da nicht noch zu problemen mit der versicherung kommt. :)

Themenstarteram 16. Dezember 2008 um 12:58

Zitat:

Original geschrieben von runn3r

Zitat:

Original geschrieben von Flodder

 

Naja, früher hieß es "Wer nix wird wird Wirt", heute hat man ja immer noch die Chance Pol*** zu werden.... .:D

Gruß

Flodder

da fühle ich mich aber jetzt persönlich angegriffen..

 

Nimm es nicht Persönlich, wie überall gibt es solche und solche....

Es gibt nur halt seeeeehr viele die, nun wie soll ich es sagen, fehl am Platz sind bzw.

den falschen Beruf gewählt haben.

Meine Frau hat in diesem Fall viel mehr das Auftreten der Beamtinnen "bestürzt"

als der Sachverhalt selber.... gut das ich nicht dabei war :D

 

 

 

 

 

:D

 

 

 

 

und es ist sicherlich nicht leicht zur polizei zu kommen. ist nix mehr wie früher...

Hallo zusammen,

Na ja, ganz so einfach mit der Vorfahrtsregelung bei "Hindernissen" ist es nun auch wieder nicht. Es kommt darauf an, auf welcher Höhe der (z.B.) parkenden Fahrzeuge sich ein Verkehrsteilnehmer befindet. Wenn er schon die Mitte der Reihe der geparkten Fz. erreicht hat, muss natürlich derjenige ohne Hindernis Vorfahrt gewähren. Wenn ich sehe, dass ein Fahrzeuglenker bereits die Hindernisse erreicht hat und ich selbst noch nicht, muss ich -obwohl ohne Hindernis- warten. Und dann kommt es auch noch darauf an, wem es eher zuzumuten ist, evtl. rückwärts zu fahren (falls Begegnungsverkehr nicht möglich). Lkw-Pkw? Lkw-Bus? Lkw mit Hänger-Lkw ohne Hänger usw. usw.

Ist unabhängig von Geschlecht, Haarfarbe usw.

ABER: Alles eine Beweisfrage mit evtl. Gutachter.

Viele Grüße,

Rohrbachmaus

Themenstarteram 16. Dezember 2008 um 18:38

Zitat:

Original geschrieben von Rohrbachmaus

Hallo zusammen,

Na ja, ganz so einfach mit der Vorfahrtsregelung bei "Hindernissen" ist es nun auch wieder nicht. Es kommt darauf an, auf welcher Höhe der (z.B.) parkenden Fahrzeuge sich ein Verkehrsteilnehmer befindet. Wenn er schon die Mitte der Reihe der geparkten Fz. erreicht hat, muss natürlich derjenige ohne Hindernis Vorfahrt gewähren. Wenn ich sehe, dass ein Fahrzeuglenker bereits die Hindernisse erreicht hat und ich selbst noch nicht, muss ich -obwohl ohne Hindernis- warten. Und dann kommt es auch noch darauf an, wem es eher zuzumuten ist, evtl. rückwärts zu fahren (falls Begegnungsverkehr nicht möglich). Lkw-Pkw? Lkw-Bus? Lkw mit Hänger-Lkw ohne Hänger usw. usw.

Ist unabhängig von Geschlecht, Haarfarbe usw.

ABER: Alles eine Beweisfrage mit evtl. Gutachter.

Viele Grüße,

Rohrbachmaus

...das ist schon klar, und aus diesem Grund, gerade bei der Deutschen Rechtsprechung, belasse ich es mal

so wie es ist, ist ja auch nicht wirklich der Rede wert.

Gruß

Flodder

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