speedfight-endgeschwindigkeit
Hallo,
Habe vor kurzem mein distanzring vom speedfight2 bj. 2001
entfernt und der lief nur 55. Mir war ja klar das der Auspuff den noch langsamer macht... Jetzt habe ich mir ein sporauspuff geholt und der läuft immernoch nur 60??
Was kann ich noch entfernen damit der Roller schneller wird(ohne ihn kaputt zu machen) ?
Danke im vorraus
41 Antworten
nicht nur, 125er mit kleinem Nummernschild stehen auch auf der "Liste" ...
und auf bestimmten Strecken wird vom Tretroller bis zur Bosshoss alles gefilzt was auf zwei Rädern unterwegs ist 😉
Zitat:
Original geschrieben von speedguru
soweit ICH weis ist Drahkke "nur" ein "gut informierter Normalbürger"...
Korrekt...😉 Ich arbeite auch in der Privatwirtschaft...
hab die Scheibe jetzt endlich rausgenommen: 82...
Ich dachte ja nur das er polizisst ist, weil er die ganze zeit sagt 50 reicht doch und so...naja egal.
Deswegen ja wenn man sowieso schon zuschnell unterwegs ist, dann macht es ja ein bisschen mehr spaß mit 80 als mit 50 unterwegs zu sein...
Mein kumpel hat jetzt nachm 1.angehalten von der Polizei, sein roller vom tüv gekriegt. Die haben ihn einfachso 150 euro bezahlen lassen, ohne ihn ausseinander zu bauen weil er ja nicht "kooperativ" war....Deswegen zu"Drahkke" ich weiß schon was ich mache...
Naja danke nochmal,
Gruß: Leder weiß
hoffentlich hab ihr genug wald und nette grüne mänchen!!
das haben wir hier im siegerland:-)
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habe da auch mal ne frage die mich interessiert.
meine speedfight 2 LC bj. 2000 läuft laut tacho auf der geraden knappe 80Km/h im grfällr dementsprechnend mehr.
ich kann euch garantieren an dem roller nichts gemacht zu haben (gehört eigentlich auch meiner freundin) nun sind wir/ich nicht der erste besitzer der roller war zuvor gut ein jahr und 1500km auf ein autohaus zugelassen (auch eher auszuschließen das die etwas an dem roller verändert haben)
ist das "normal" das mein roller so verdammt schnell ist?
was würde der trachtenverein grün/weiß zu dem roller sagen? es ist ja alles original.
kann euch aber versichern das ich wenn überhaupt nur auf der landstraße wenn keine autos in meiner nähe sind schneller als 60-65Km/h fahre.
mfg
florian
80 Tacho ist der aber unter garantie entdrosselt ...
Zitat:
Original geschrieben von Dr.Doom23BS
habe da auch mal ne frage die mich interessiert.
meine speedfight 2 LC bj. 2000 läuft laut tacho auf der geraden knappe 80Km/h im grfällr dementsprechnend mehr.
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kann euch aber versichern das ich wenn überhaupt nur auf der landstraße wenn keine autos in meiner nähe sind schneller als 60-65Km/h fahre.
mfg
florian
Hi, auf die kleinen wird immer rumgehackt, die großen lässt man immer laufen...Der Trachtenverein und Rennleitung
würde den Roller trotzdem beschlagnahmen, denn die
Speckulieren immer auf Technische veränderungen am
Roller. Auch wenn der TÜV durch auseinanderschrauben bzw.
begutachten nichts finden würden, hieße es, daß der
Roller laut Papieren nur 25 bzw. 45 od. 50 schnell sein.
Der Trachtenverein würde sagen: Der Roller müßte
entsprechend der Papieren gedrosselt werden, was nicht
billig wäre...Einen grund zur bestrafung hätte der Trachten-
verein trotzdem, das wäre nämlich eine Ordnungswidrigkeit,
weil der Roller zu schnell ist.
MfG
Güni.
HI, also mein Speedfigt 2 LC Bj. 2000 läuft entdrosselt 80-85Km/h.
Ich habe an dem Roller nix gemacht. gruß Jan
Zitat:
Original geschrieben von Hercules220
HI, also mein Speedfigt 2 LC Bj. 2000 läuft entdrosselt 80-85Km/h. Ich habe an dem Roller nix gemacht.
Naja, was solltest du auch noch dran machen, wenn er bereits entdrosselt war? Im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für die mögliche Höchstgeschwindigkeit solltest du natürlich sein.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für die mögliche Höchstgeschwindigkeit solltest du natürlich sein.
Viel legaler wird das dadurch trotzdem nicht. 😉 Fahren ohne BE und Versicherungsschutz als Anklagepunkte bleiben ja schließlich.
Zitat:
Original geschrieben von Wollschaaf
Viel legaler wird das dadurch trotzdem nicht. 😉 Fahren ohne BE und Versicherungsschutz als Anklagepunkte bleiben ja schließlich.
Stimmt. Aber zumindest ist dann schon mal der Anklagepunkt "Fahren ohne gütltige Fahrerlaubnis" vom Tisch...