Soziusabdeckung lackieren lassen
Habe schon mal einen Beitrag in der Richtung veröffentlicht aber jetzt nochmal im Detail.
Möchte mir eine Soziusabdeckung zulegen. Entsprechendes Teil schon gefunden. Motorrad weiß, Teil weiß. Allerdings befürchte ich dass es nicht ganz passt bzw. der Unterschied zu deutlich sichtbar wird. Also würde ich es wenn gerne lackieren lassen. Im Internet schon jede Menge Angebote gefunden aber keines hat mich so richtig überzeugt also :
-Gibt es Empfehlungen/Erfahrungswerte ? Wenn ja zu welchem Preis?
-Wie sorge ich dafür dass es nacher möglichst exakt den originalen Farbton trifft?
39 Antworten
Zitat:
@TDIBIKER schrieb am 22. März 2021 um 18:49:30 Uhr:
Ich dachte bisher die Teile wären völlig wertlos.
Man lernt nie aus! 😉
Zitat:
@adi1204 schrieb am 22. März 2021 um 19:28:00 Uhr:
Bitte bedenken, dann auch die Soziusrasten zu entfernen!!
Nur Abdeckung drauf ist nicht zulässig!
Genauso wie nur Soziusrasten ab und keine Abdeckung drauf.
Danke für den Hinweis, ich wusste es noch nicht. Bin aber so durch den Tüv, also ohne Rasten, aber mit Sitz.
Dann Glück gehabt.
Ich hatte schon mit der Rennleitung Diskussionen.
Ich hab mal beim TÜV gefragt. Er sagte mir Rasten ab, kein Ding. Darf dann halt nur noch allein fahren - logisch. Aber Soziussitz kann drauf bleiben. Ist wahrscheinlich mal wieder Ermessenssache.
Zitat:
@nichich schrieb am 22. März 2021 um 20:21:35 Uhr:
Ich hab mal beim TÜV gefragt. Er sagte mir Rasten ab, kein Ding. Darf dann halt nur noch allein fahren - logisch. Aber Soziussitz kann drauf bleiben. Ist wahrscheinlich mal wieder Ermessenssache.
Vermutlich!
Das hatte ich auch erst so. Da kam die Aussage, dass sich jemand draufsetzen kann aber mit den Füßen halt keine Rasten hat. Umgedreht kam die Aussage, könnte man sicherste setzen und die Füße daraufstellen aber die Abdeckung wäre eben zu glatt und hat keinen Haltegriff.
Wie auch immer. Rasten ab und Abdeckung drauf ist sicher.
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Dann musst Du den zweiten Sitzplatz austragen lassen.
Zitat:
@kandidatnr2 schrieb am 22. März 2021 um 21:33:13 Uhr:
Dann musst Du den zweiten Sitzplatz austragen lassen.
Nein - die Karren sind wohl prinzipiell Einsitzer bei Erteilung der Betriebsgenehmigung und nur durch zusätzl. Soziussitz und Beifahrerrasten zum Zweisitzer. Hat mir mal der TÜVer erklärt der mich ebenfalls darauf hinwies - bei Soziusabdeckung müssen Rasten runter. War das erste Mal dass ich darauf hingweisen wurde nach was weiß ich wieviel TÜV-Besuchen auch die Rennleiung hatte nie gemosert. Vom reinen Text her isses aber wohl so.
Zitat:
@kandidatnr2 schrieb am 22. März 2021 um 21:33:13 Uhr:
Dann musst Du den zweiten Sitzplatz austragen lassen.
Nein ist nicht erforderlich.
Wenn du bei einem Bus die hinteren Sitze rausmachst um was größeres zu transportieren, muss das auch nicht eintragen lassen. ;-)
Es gibt Unterschiede in der Zulassung.
Meist steht’s als 2-Sitzer drin. Oder eben 1/2.
Ist wirklich verschieden.
Moin. Soweit ich mich erinnere besteht der Unterschied darin, ob ich die zweite Sitzmöglichkeit baulich bedingt dauerhaft entferne, wenn ich z.B die Sitzbank verkürze oder durch einem Einmannhöcker ersetze. Dann müssen die Rasten entfernt und Einsitzer eingetragen werden..
Montiere ich nur temporär eine Abdeckung oder nutze gar eine zweite Wechselsitzbank, wie ich das an meiner 12er praktiziert hatte, dann muss gar nichts geändert werden, weil es eben nur temporär ist, genau so wie herausgenommene Sitze an einem Kleinbus.
Mfg
Die vom TÜV haben auch unterschiedliche Meinungen, da sagt jeder was anderes.
Folglich zählt daß , was der Bulle sagt.
Nein es zählt was der Richter Entscheidet.
Der Streckenposten ist nur maßgeblich .....wenn du bezahlst und damit akzeptierst
Wenn du nicht bezahlst geht's vor den Kadi und dann hat ein Richter das letzte Wort