Soundgenerator/Außenlautsprecher (AVAS)

Tesla Model 3 Model 3

Hallo 3er community,

Ich hab grad gelesen

Zitat:

Seit dem 1. Juli 2019 muss in neuen Typen von Hybridelektro- und reinen Elektrofahrzeugen ein akustisches WarnsignalSeit dem 1. Juli 2019 muss in neuen Typen von Hybridelektro- und reinen Elektrofahrzeugen ein akustisches Warnsignal (Acoustic Vehicle Alerting Systems, kurz AVAS) zum Schutz von Fußgängern installiert sein. (Acoustic Vehicle Alerting Systems, kurz AVAS) zum Schutz von Fußgängern installiert sein.

Werden also neue Fahrzeuge so ausgeliefert?

Kann man das abstellen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@slummy schrieb am 10. September 2019 um 20:13:31 Uhr:


Andereseits habe ich es mit meinem Lexus vor Jahren schon erlebt, dass Fussgänger, vor Allem aber Radfahrer (Rennrad) aus Seitenstrassen, von Gehwegen oder gar mir direkt in einer Strasse entgegegen kommen, und mich nicht gehört haben und mir fast ins Auto geschossen sind...

Wie tun eigentlich Rennradfahrer, wenn ihnen Rennradfahrer in die Quere kommen? Die hören sich auch nicht gegenseitig und fahren sich nicht reihenweise um. Oder Scooterfahrer? Inlinescater? Fußgänger? Bekommen die jetzt alle Kuhglocken um den Hals, damit man sie hört?

Ich kann leider das Argument, dass Autos Lärm machen müssen, nicht nachvollziehen, wenn es so viele andere Verkehrsteilnehmer gibt, die auch lautlos unterwegs sind.

Man muss einfach die Augen aufmachen, wenn man sich im Verkehr bewegt. Und wer die Augen nicht aufmachen kann ist sowieso besonders schutzwürdig und auf den müssen alle anderen aufpassen.

Darf ich Blinde dann über den Haufen fahren, wenn mein Auto piept, weil sie dann selbst schuld sind, wenn sie stehen bleiben, obwohl sie mich kommen hören?

Das mit dem AVAS ist doch reiner Irrsinn.

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Unglaublich, ich bin sprachlos.
Ist doch ganz klar was in den Bestimmungen steht und so hat es auch @ballex geschrieben.

Nicht streiten 🙂

Die EU Verdordnung Nr. 540/2014 Artikel 8:

Zitat:

Bis spätestens 1. Juli 2019 bauen die Hersteller in neuen Typen von Hybridelektro- und reinen Elektrofahrzeugen ein AVAS ein, das die Anforderungen des Anhangs VIII erfüllt. Bis spätestens 1. Juli 2021 bauen die Hersteller in allen neuen Hybridelektro- und reinen Elektrofahrzeugen ein AVAS ein. Baut ein Hersteller ein AVAS bereits vor diesen Zeitpunkten in ein Fahrzeug ein, stellt er sicher, dass diese AVAS die Anforderungen des Anhangs VIII erfüllen.

Hier

Kann man anders interpretieren, aber der Gesetzgeber macht es so, wie Ballex es beschrieben hat. Kann man gegen Klagen.

Vor der Einführung der Gurtpflicht hat die Autos auch schon Gurte, könnte ähnlich gelaufen sein. Die Typengenehmigung ist keine sichere Bank. Oder eine TÜV Abnahme.

Zitat:

@AndyC200 schrieb am 21. August 2020 um 12:35:36 Uhr:


Sorry und ich bleibe dabei
" neue Typen" sprich Neuerscheinungen bzw. neue Modelle ab Juli 2019

Bitte nicht falsch verstehen. Jeder hat seine Meinung

Bei Gesetzen und Regulierungen gehts nicht um Meinungen. Daraus entstehen nur Mythen keine Fakten, Verkehrskontrolle... ich war der Meinung ..kennen wir

@ballex weiss was er schreibt. Völlig korrekt. Vielleicht fasst du es anders auf.

Da redet Ihr aneinander vorbei , @AndyC200.
Ballex hat m.E. 100% recht.

Es geht ja nicht um Nachrüstung von bestehenden Fahrzeugen.
Es wird nicht nachgerüstet werden müssen, wie Ballex sagt.

Es geht ab Juli 2021 dann nur um „neu Erst- zugelassenen“ Fahrzeugen.

Jetzt sollten die Model Y aus Brandenburg noch vor dem 1. Juli 2021 ausgeliefert werden... Ich hoffe, EM findet einen Weg die Y aus D auch ein halbes Jahr vor dem ursprünglichen Termin auszuliefern. 😉 Ich habe gestern wieder mal ein ZOE gehört, welcher anscheinend ein AVAS eingebaut hatte. Klang nicht sehr laut, aber irgendwie für ein E-Auto doch störend.

Zitat:

@slummy schrieb am 23. August 2020 um 14:04:50 Uhr:


...Es wird nicht nachgerüstet werden müssen..

Es wird nachgerüstet werden

dürfen

, gehe davon aus das die Versicherung mit AVAS günstiger wird.

Dürfen von mit aus, aber es ging ja hier ums müssen.

Und ob die Versicherung deswegen wirklich günstiger wird, da bin ich noch nicht sicher, jedenfalls kaum signifikant

Zitat:

@slummy schrieb am 23. August 2020 um 15:24:53 Uhr:


...jedenfalls kaum signifikant

Schauen wir mal was die Algorithmen den Versicherungen sagen, anfänglich jedoch muss man sich noch an die E-Autos gewöhnen.

...sind denn die aktuellen Model 3 in D mit oder ohne Außen-Lautsprecher?

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Tesla Model Y News' überführt.]

@Blackmen
Ich behaupte mal das nicht nur die Neuen einen haben, sondern auch die Alten.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Tesla Model Y News' überführt.]

Danke für die Info, ich meine, dass momentan alle M3 AWAS haben müssten...

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Tesla Model Y News' überführt.]

Guck mal hier da geht es auch um den M3 und nein muss nicht.
Ist dort alles beschrieben in dem Thread.

Hier geht es ja um das MY.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Tesla Model Y News' überführt.]

Zitat:

@Blackmen schrieb am 6. Oktober 2020 um 22:03:43 Uhr:


Danke für die Info, ich meine, dass momentan alle M3 AWAS haben müssten...

Nein, bereits typgenehmigte Fahrzeuge in der EU müssen erst ab Juli 2021 AVAS ab Werk verbaut haben - ab diesem Datum dann sowieso alle neuzugelassenen BEV/PHEV. Aktuelle Model 3 für den EU-Markt haben noch keinen Außensound (und auch physisch noch keinen Lautsprecher verbaut) - in den USA aber schon.

Hallo ballex,

Danke für die Info, dachte, mittlerweile wäre das einheitlich.

Ohne ist ja auch schon ein Kaufargument!!!

Es gibt noch einen weiteren Aspekt, der für den Soundgenerator spricht. Ich wohne am Stadtrand und unter dem Auto machen es sich öfters Katzen bequem und schlafen. Der Verbrenner weckt und verscheucht sie zuverlässig beim Anlassen. Das lautlose E-Auto könnte da zum Problem werden. Und ja, wechselbare Sounds wären schon cool. Heute Raumschiff Enterprise, morgen knatterndes Moped...

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