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Sorge vor Ummeldung von Autohaus auf mich. Brauche euren Rat!

Themenstarteram 6. Februar 2024 um 16:50

Hallo zusammen,

bisher habe ich immer Neuwagen als Kurzzeitzulassung gekauft und dann wurden diese nach 4 Monaten vom Autohaus auf mich umgemeldet. Dazu habe ich immer für einen Tag meinen Perso dort abgegeben. Bei meinem jetzigen Kauf meinte mein Händler, es sei deutlich billiger (er verlangt 150€ pauschal) wenn ich das selber mache.

Da ich wirklich kaum Ahnung von der Materie habe, mache ich mir Gedanken dabei etwas falsch machen zu können. Ist es wirklich so einfach? Mache ich einfach einen Termin beim Amt, gehe da mit den Unterlagen zum Fahrzeug hin und die tragen das einfach auf mich um? Was kostet das ganz grob wenn ich es selber mache? Der Händler meinte noch er gibt mir ein "Schreiben" mit. Gibt es Dinge auf die ich achten muss?

Tut mir leid das ich euch mit so dummen Fragen aufhalte, aber die Suche hat mich eher mehr verwirrt und ich freue mich über Euren Rat. Danke und Grüße.

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136 Antworten

Zitat:

@System schrieb am 6. Februar 2024 um 17:50:10 Uhr:

Ist es wirklich so einfach?

Gibt es Dinge auf die ich achten muss?

Folgende Unterlagen werden benötigt:

-gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Ihrer letzten Meldebestätigung

-Zulassungsbescheinigung Teil I

-Zulassungsbescheinigung Teil II

-elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)

-Kenzeichen, wenn du ein anderes wünscht

-Prüfbericht über die letzte Hauptuntersuchung, zum Beispiel TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS, FSP (dürfte bei dir entfallen, da Erstzulassung vor 6 Monaten war)

 

Kostet 23 euro

Themenstarteram 6. Februar 2024 um 17:47

Danke Dir @MvM . Ich denke das sich den Fahrzeugbrief und die eVB dann vom Autohaus bekomme nach den 4 Monaten, wenn ich das Auto auf mich übernehmen darf!?

Muss ich nicht noch irgendein Schreiben vom Händler habe das er mit der Übertragung einverstanden ist?

Zitat:

@System schrieb am 06. Feb. 2024 um 18:47:28 Uhr:

Ich denke das sich den Fahrzeugbrief und die eVB dann vom Autohaus bekomme nach den 4 Monaten, wenn ich das Auto auf mich übernehmen darf!?

Wenn das Fzg vorher beim Händler und seiner Versicherung versichert war, brauchst du natürlich jetzt eine EVB deiner Versicherung.

 

 

 

Zitat:

@System schrieb am 06. Feb. 2024 um 18:47:28 Uhr:

 

Muss ich nicht noch irgendein Schreiben vom Händler habe das er mit der Übertragung einverstanden ist?

Nein, dadurch, daß du die ZB2 (Brief) vorlegen kannst, bist du dazu legitimiert.

Themenstarteram 6. Februar 2024 um 17:59

Lieben Dank @nogel . Ich denke ich brauche seine eVB deshalb, weil die Versicherung beim Autohaus 12 Monate Laufzeit hat, das bedeutet ich muss vorerst dort bleiben.

Zusätzlich nach Terminen in deinem Bezirk schauen. Kann in Berlin z.B. schon mal Monate dauern.

Themenstarteram 6. Februar 2024 um 18:00

@Cokefreak Danke für den Hinweis. Wenn ich bei meinem Amt "Ummeldung" klicke für den Termin bekomme ich einen in zwei Tagen. Sollte also passen :)

Zitat:

@System schrieb am 6. Februar 2024 um 18:59:31 Uhr:

Lieben Dank @nogel . Ich denke ich brauche seine eVB deshalb, weil die Versicherung beim Autohaus 12 Monate Laufzeit hat, das bedeutet ich muss vorerst dort bleiben.

Nein, das Auto wird auf Dich mit Deiner eVB und Deiner Versicherung angemeldet.

Das Autohaus ist dann raus.

Wenn Du die Unterlagen alle bekommst, dann kannst den Wagen auch von zuhause aus ummelden, wenn Eure Zulassungsstelle nicht abgeschalten ist und Du einen online fähigen PA hast oder die Ausweisapp auf dem Handy.

Themenstarteram 6. Februar 2024 um 18:31

Zitat:

 

Nein, das Auto wird auf Dich mit Deiner eVB und Deiner Versicherung angemeldet.

Das Autohaus ist dann raus.

Da hast Du natürlich Recht, aber ich muss für ein Jahr dort bleiben. Bekomme dann sicher eine neue eVB die mein Autohaus für mich generiert. Dann ist das Autohaus natürlich raus, aber ich bin noch weiter bei der Versicherung.

Du musst nicht dort bleiben, kannst direkt zum Versicherer deines Vertrauens wechseln.

Ist

Zitat:

@System schrieb am 6. Februar 2024 um 19:31:25 Uhr:

Zitat:

 

Nein, das Auto wird auf Dich mit Deiner eVB und Deiner Versicherung angemeldet.

Das Autohaus ist dann raus.

Da hast Du natürlich Recht, aber ich muss für ein Jahr dort bleiben. Bekomme dann sicher eine neue eVB die mein Autohaus für mich generiert. Dann ist das Autohaus natürlich raus, aber ich bin noch weiter bei der Versicherung.

Ist das Auto mit einer eVB von Dir als VN und AH als Halter zugelassen worden?

Für den Halterwechsel brauchst sowieso eine neue

Themenstarteram 6. Februar 2024 um 18:40

Hallo @remarque4711 und danke für Deine Nachricht. Das wäre toll, weil ich absolut keinen Bock auf die Versicherung des Autohauses habe. Aber beim Abschluss der Versicherung steht dort Mindestvertragslaufzeit 1 Jahr und auch der Händler sagt das ich da erst nach einem Jahr wechseln kann. Jetzt bin ich verwirrt.

Ich könnte auch SOFORT meine eigene Versicherung wählen, wenn ich denn eine finden würde die "Selbstfahrer/Vermietfahrzeug" versichert, da das Fahrzeug eben die ersten Monate auf das Autohaus läuft. Der Händler sagt das muss ganz unbedingt mit diesem Sondervermerkt versichert werden.

Bin für jeden Tip dankbar.

Themenstarteram 6. Februar 2024 um 18:41

Lieber @windelexpress. Siehe auch Antwort hier drüber. Ich bin der Halter, aber eben nicht der Besitzer des Autos für die 4 Monate der Kurzzulassung. Das ist die Schwierigkeit eine eigene Versicherung zu finden. Und wenn ich halt die des Autohauses nehme habe ich ein Jahr Laufzeit.

Von Selbstfahrer-Vermietfahrzeug war bisher nicht die Rede. Dann muss die Versicherung über das Autohaus laufen.

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