Sorge vor Ummeldung von Autohaus auf mich. Brauche euren Rat!

Hallo zusammen,

bisher habe ich immer Neuwagen als Kurzzeitzulassung gekauft und dann wurden diese nach 4 Monaten vom Autohaus auf mich umgemeldet. Dazu habe ich immer für einen Tag meinen Perso dort abgegeben. Bei meinem jetzigen Kauf meinte mein Händler, es sei deutlich billiger (er verlangt 150€ pauschal) wenn ich das selber mache.

Da ich wirklich kaum Ahnung von der Materie habe, mache ich mir Gedanken dabei etwas falsch machen zu können. Ist es wirklich so einfach? Mache ich einfach einen Termin beim Amt, gehe da mit den Unterlagen zum Fahrzeug hin und die tragen das einfach auf mich um? Was kostet das ganz grob wenn ich es selber mache? Der Händler meinte noch er gibt mir ein "Schreiben" mit. Gibt es Dinge auf die ich achten muss?

Tut mir leid das ich euch mit so dummen Fragen aufhalte, aber die Suche hat mich eher mehr verwirrt und ich freue mich über Euren Rat. Danke und Grüße.

141 Antworten

Gelöscht

Muss echt keiner mehr mitlesen hier, hier dreht sich alles nur im Kreis. Tut mir echt leid.

Habe gerade die Versicherung selbst mal angerufen und hatte eine, meiner Meinung nach sehr kompetente, Dame am Telefon. Bei gleichbleibendem Versicherungsnehmer und nur Änderung des Halters, gibt es keine Möglichkeit der Kündigung. Sie hatte den Fall sehr sicher richtig verstanden den ich ihr geschildert habe (ist ja auch deren tägliches Geschäft). Sie meinte: Ja es ist ein Halterwechsel, aber sie sind durchgängig Versicherungsnehmer der an die Vertragslaufzeit gebunden ist. Jo, was soll man machen. Überall steht Halterwechsel reicht aus, ihr habt es mir hundert mal gesagt, das Autohaus und die Versicherung sagt: Nein.

Bring zur Ummeldung einfach eine eVB eines Versicherers deiner Wahl mit. Dann wird man sehen, wie damit umgegangen wird.

Zitat:

@Rockville schrieb am 9. Februar 2024 um 15:47:53 Uhr:


Bring zur Ummeldung einfach eine eVB eines Versicherers deiner Wahl mit. Dann wird man sehen, wie damit umgegangen wird.

Ja klar kann ich das machen. Dann ist die neue Versicherung glücklich und die alte lässt mich nicht aus dem Vertrag. Dann habe ich die Doppelversicherung die ich unbedingt vermeiden will.

Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei, ein Sprichwort das hier gut passt.

Ähnliche Themen

Wenn du von Anfang an VN sein sollst, dann brauchts den Mietwagentarif nicht,

Zitat:

@System schrieb am 9. Februar 2024 um 15:49:04 Uhr:


Dann habe ich die Doppelversicherung die ich unbedingt vermeiden will.

Das wird nicht passieren. In den seltenen Konstellationen, in denen es versehentlich zu einer Doppelversicherung in der Kfz-Haftpflicht kommt, muss der Versicherer des jüngeren Vertrags ohne jede Kündigungsfrist zurücktreten.

Zitat:

Wenn du von Anfang an VN sein sollst, dann brauchts den Mietwagentarif nicht,

Ich weiß 🙁. Glaub mir, keinen nervt das Thema so wie mich selbst 🙁. Laut Autohaus muss es aber zwingend so sein, sonst keine Kurzzulassung aufs AH und kein Rabatt.

Immerhin habe ich bei der Versicherung in Erfahrung gebracht das man dort die üblichen 12 Monate Laufzeit nicht abwarten muss, sondern jedes Jahr immer im November kündigen kann. So entstehen mir dann nur Mehrkosten bis Ende 2024 und nicht wie erst gedacht bis Ende 2025.

Da dürften User vertreten sein, die das Problem aus Expertensicht beantworten könnten:
https://www.motor-talk.de/forum/kfz-versicherung-b13.html

Das Thema könnte von den Mods auch dort gespiegelt werden.

Zitat:

@A346 schrieb am 9. Februar 2024 um 16:00:20 Uhr:


Da dürften User vertreten sein, die das Problem aus Expertensicht beantworten könnten:
https://www.motor-talk.de/forum/kfz-versicherung-b13.html

Ja absolut richtig, denn aus dem Thread zum Hauptthema Ummeldung des Fahrzeugs ist eigentlich ein Versicherungsthema geworden. Kann gerne dorthin "gespiegelt" werden. Danke.

Vielleicht stelle ich aber auch nur die Versicherungsfrage noch mal sauber im richtigen Forum.

Die Moderatoren
@dolofan
@Go}][{esZorN
und der Forenpate
@Steven4880
können das Thema spiegeln, wenn sie denn mögen.

Da bringt die Spiegelung nicht viel, weil das Autohaus anscheinend Deals mit der eigenen Versicherung macht, welche i.d.R. nicht funktionieren. Z.B. die Kombi Privatperson und/mit Selbstfahrer-Vermietfahrzeug.

Dem TE würde nur helfen, wenn es einen Halterwechsel auf eine andere Person als auf ihn selbst gibt.

Edith: Diese Person muss auf der eVB angegeben sein.

Edith 2: Trotzdem verstehe ich die Aussage der Versicherung nicht, dass bei einem Halterwechsel kein Wechsel des Versicherers möglich sein soll.

Warum sollte eine Spiegelung in das "Fachforum" für Versicherungsfragen nichts bringen?
Wofür ist das denn sonst da?

Mit dem Verkehr & Sicherheit Forum hat das hier doch schon lange nix mehr zu tun.

ich habe es gerade gespiegelt, wenn auch mit Magengrummeln. Es ist selten sonderlich hilfreich, nach acht Seiten noch irgendwas zu spiegeln oder zu verschieben.

@TE welcher SFR wird bei der Versicherung herangezogen? Dein eigener oder einer des Händlers?

Der Eigene wird von der Versicherung abgefragt und genommen (hatte er geschrieben).

Deine Antwort
Ähnliche Themen