sonntags fahren erlaubt?
hallo, ich möchte am sonntag mit nem sprinter und nem hänger dahinter etwas transportieren.
beides ist eigentum meiner firma.
mein vorgesetzter ist allerdings der meinung das ich damit nicht fahren darf (sonntags)
das hätte irgendwie etwas mit gewerblichen fahrzeugen zutun...genaueres konnte er mir aber nicht sagen....
ich würde die 3,5t nicht überschreiten und benutze natürlich eine tachoscheibe!
ist es erlaubt oder nicht?
mfg
Beste Antwort im Thema
Tandem 11, du nimmst den Mund ganz schön voll.
Grundsätzlich darf am Sonn-und Feiertag kein LKW über 7.5 t zul Gesamtmasse und kein LKW mit einem Anhänger gefahren werden.
Was und warum transportiert wird spielt dabei keine Rolle.
Wichtig ist , wenn das Fahrzeug als LKW zugelassen ist , dann ist das so.
Und das mir FR... halten muß hier nicht sein, wenn man es selber nicht besser weiß.
Giovanni.
38 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Omeganus
Ganz Genau! Wenn ich ein Motorad auf m Hänger transportiere, dann ist das ein Transport. PUNKT!Zitat:
Original geschrieben von tf1988
schon, aber in diesem augenblick nicht....
dann könnten ja lkw´s die teile für motorräder lifern ja auch sagen das es zum freizeitzweck dient und sonntags fahren...
Wenn ich das Motorad selber fahre, dann ist das aus Freizeit Zwecken.
Danke!
Du verdienst mit dem Transport aber KEIN GELD ! Dh. es ist ein Privatzweck ode Freizeitzweck !! Also darsft du Sonntags fahren, wenn man keine Ahnung hat wär es manchmal echt besser die F**** zu halten sry !
Lass dir dein Mopd heimfahren und sei glücklich, nur lass die Finger weg von Sachen von denen du keine Ahnung hast, und dich noch nicht mal belehren lässt🙄
Kofschüttelnde Grüsse Domi
Tandem 11, du nimmst den Mund ganz schön voll.
Grundsätzlich darf am Sonn-und Feiertag kein LKW über 7.5 t zul Gesamtmasse und kein LKW mit einem Anhänger gefahren werden.
Was und warum transportiert wird spielt dabei keine Rolle.
Wichtig ist , wenn das Fahrzeug als LKW zugelassen ist , dann ist das so.
Und das mir FR... halten muß hier nicht sein, wenn man es selber nicht besser weiß.
Giovanni.
Zitat:
Original geschrieben von giovannibastanza
Was und warum transportiert wird spielt dabei keine Rolle.
Wichtig ist , wenn das Fahrzeug als LKW zugelassen ist , dann ist das so.
Und das mir FR... halten muß hier nicht sein, wenn man es selber nicht besser weiß.
Hallo Giovanni,
wie Recht Du doch hast. Und genau deshalb solltest Du ebenfalls die FR..... halten (auch wenn das sonst nicht zu meinem Sprachgebrauch gehört).
Unwissenheit gibt einem noch lange nicht das Recht, andere zu beschimpfen oder über sie zu urteilen. Im Anhang findest Du und alle anderen, die es interessiert, einen Beschluß zum Sonntagsfahrverbot. Da es im diesem Thread um einen Spinter unter 3,5t ging, findet Ihr alles Wissenswertes unter Punkt 1.6.
Deshalb beser erst schlau machen und dann mit dem Finger auf andere zeigen.
Nix für ungut
Christian
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da steht das wohnwagenanhänger und anhänger mit einem lkw transportiert werden dürfen (bis 3,5t) sofern es dem freizeitzweck dient.
wenn ich auf nem anhänger surfbretter transportiere ist das ein freizeitzweck. wenn ich einen wohnwagen dahinterhänge ist das auch ein freizeitzweck. wenn ich aber ein motorrad transportiere das nichtmal angemeldet ist dann ist das einfach nur ein transport! verstehst du das denn nicht?
mfg
Nein, ich versteh's nicht. Ich bin klein, dumm und ungeschickt. Lesen kann ich auch nicht........... nur schreiben...
Bist Du Motorradhändler und transportierst Du eine Kundenmaschine?
Wenn ja, dann ist es gewerblich!
Bist Du Motorradwerkstatt und transportierst Du eine Kundenmaschine?
Wenn ja, dann ist es gewerblich!
Bist Du Motorradrennfahrer und transportierst Du Dein Arbeitsgerät?
Wenn ja, dann ist es gewerblich!
Bist Du Privatmensch, leihst Dir von jemand einen Sprinter und einen Anhänger und fährst Du damit Dein Motorrad von A nach B?
Wenn ja, dann ist es Freizeitzweck.
Du kannst denken, was Du möchtest und auch tun, was Du möchtest. Ich kann einen Freizeitzweck sehr wohl von einem gewerblichen Transport unterscheiden. Du hast Dich entschieden, Dein Motorrad vom Händler abholen zu lassen und das ist gut so.
Aber bitte höre auf, in Schreiben (die Du vermutlich nicht verstehtst) Dinge hineinzuinterpretieren, die da nicht hingehören. Das verunsichert nur die Mitleser, die sich mit der Materie nicht auskennen.
Danke.
Gruß
Christian
sorry, so wie ich das hingeschrieben habe, habe ich es auch verstanden.
ich gebe dir recht und hoffe das wenn ich mal angehalten werde, der polizist das genauso sieht.
schönen (feier)abend noch
Zitat:
Original geschrieben von giovannibastanza
Tandem 11, du nimmst den Mund ganz schön voll.
Grundsätzlich darf am Sonn-und Feiertag kein LKW über 7.5 t zul Gesamtmasse und kein LKW mit einem Anhänger gefahren werden.
Was und warum transportiert wird spielt dabei keine Rolle.
Wichtig ist , wenn das Fahrzeug als LKW zugelassen ist , dann ist das so.
Und das mir FR... halten muß hier nicht sein, wenn man es selber nicht besser weiß.
Giovanni.
Aber auf mir rumhacken... 🙄 Die Sachlage ist einfach eindeutig Motorrad Privater Transport !! KEINE AUFZEICHNUNGSPLFICHT sowie KEIN FAHRVERBOT wenn das Gespann den Rahmen nicht sprengt