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sonntags fahren erlaubt?

Themenstarteram 22. März 2011 um 20:16

hallo, ich möchte am sonntag mit nem sprinter und nem hänger dahinter etwas transportieren.

beides ist eigentum meiner firma.

mein vorgesetzter ist allerdings der meinung das ich damit nicht fahren darf (sonntags)

das hätte irgendwie etwas mit gewerblichen fahrzeugen zutun...genaueres konnte er mir aber nicht sagen....

ich würde die 3,5t nicht überschreiten und benutze natürlich eine tachoscheibe!

ist es erlaubt oder nicht?

 

mfg

Beste Antwort im Thema

Tandem 11, du nimmst den Mund ganz schön voll.

Grundsätzlich darf am Sonn-und Feiertag kein LKW über 7.5 t zul Gesamtmasse und kein LKW mit einem Anhänger gefahren werden.

Was und warum transportiert wird spielt dabei keine Rolle.

Wichtig ist , wenn das Fahrzeug als LKW zugelassen ist , dann ist das so.

Und das mir FR... halten muß hier nicht sein, wenn man es selber nicht besser weiß.

Giovanni.

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NEIN. Ohne Hänger JA. Oder mit einer Ausnahmegenehmigung. Wir brauchen, mehrmals im Jahr diese Genehmigung, um eine historische Kanone zu transportieren, wiegt ca 2,4 T. 

MfG aus Bremen 

 

http://www.youtube.com/my_videos?feature=mhum

Zitat:

Original geschrieben von tf1988

das hätte irgendwie etwas mit gewerblichen fahrzeugen zutun...

das hat damit zu tun, das der sprinter als lkw zugelassen ist....und lkw's mit anhänger haben sonntags fahrverbot....

Hallole zusammen

Ich hatte das ähnliche Problem mit einem Pik Up VW Taro plus PKW Transportanhänger. Du unterliegst weil ein Zug mit mehr als Zwei Achsen tatsächlich dem Sonntagsfahrverbot soweit dein Fahrzeug ( Zugfmaschine) als LKW Zugelassen ist. das trifft auch VW Bullis oder andere Transporter mit Wohnwagen was viele nicht wissen.

Kostenfalle!!!! wenn Du mit einem meist aus Kostengründen als LKW Zugelassenen Fahrzeug unterwegs bist fällst du unter den LKW Bereich .

Der Staat will so die gewerbliche Tätigkeit an Sonn und Feiertagen ausschließen. Für den Zweck würde ich eine ( kostenpflichtige ) Sondergenehmigung beantragen. Jol.

Wenn der Sprinter eine PKW Zulassung hat, darfst du sonntags mit Anhänger fahren.

Themenstarteram 23. März 2011 um 18:28

danke erstmal für die antworten!

ich weis nicht ob der sprinter eine lkw zulassung hat... ich hoffe nicht!

 

mfg

Zitat:

Original geschrieben von tf1988

danke erstmal für die antworten!

ich weis nicht ob der sprinter eine lkw zulassung hat... ich hoffe nicht!

 

mfg

Naja, wenn der Sprinter ein Kastenwagen ist und kein Bus (Fenster und Sitzplätze hinten) kannste mal von ausgehen, dass er als LKW zugelassen ist, sonst hätte dein Chef echt Geld zuviel.;)

Gruß

MS

Zitat:

Original geschrieben von tf1988

ich weis nicht ob der sprinter eine lkw zulassung hat...

wenn der sprinter aus deiner firma ist, kannst du drauf wetten, das der als lkw zugelassen ist! andernfalls sind steuer und versicherung kaum bezahlbar....

Bin angehalten worden,mit Strafe ,Anwalt,und so weiter,hab auch gewonnen,weil der Richter das selber nicht verstand,ist aber lästig und zeitaufwendig,,,,,,,,,,,,,,

Themenstarteram 25. März 2011 um 17:48

ich lass das lieber sein...ist natürlich lkw zulassung:)

jetzt gibt es aber ein anderes problem: meister sagt ich darf den anhänger nicht ziehen weil ich nur den normalen pkw führerschein habe.

mein fahrlehrer hat mir das allerdings anders erklärt: wenn der anhänger + ladung nicht mehr als das zugfahrzeug wiegen und die gesamtmasse beider fahrzeuge 3,5t nicht überschreiten darf ich soeinen anhänger ziehen.

wer hat recht?

anhänger wiegt 800kg und das motorrad 200kg. zugfahrzeug ist ein sprinter

 

 

mfg

Dein Fahrlehrer hat recht :) Kannst deinen Meister ja nochmal zur Fahrschule schicken :D

Der passende Paragraf aus der FEV:

Zitat:

§ 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen

(1) Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt:

Klasse B:

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)

Grüße

Steini

Zitat:

Original geschrieben von tf1988

ich lass das lieber sein...ist natürlich lkw zulassung:)

jetzt gibt es aber ein anderes problem: meister sagt ich darf den anhänger nicht ziehen weil ich nur den normalen pkw führerschein habe.

mein fahrlehrer hat mir das allerdings anders erklärt: wenn der anhänger + ladung nicht mehr als das zugfahrzeug wiegen und die gesamtmasse beider fahrzeuge 3,5t nicht überschreiten darf ich soeinen anhänger ziehen.

wer hat recht?

anhänger wiegt 800kg und das motorrad 200kg. zugfahrzeug ist ein sprinter

 

 

mfg

Dein Fahrlehrer hat dir das schon richtig erklärt, allerdings geht es beim Führerschein nicht darum, was die Fahrzeuge tatsächlich wiegen, sondern darum, was sie laut Papieren wiegen dürfen (zulässiges Gesamtgewicht). Beim Sprinter dürften das 3,5 to sein, mindestens aber wohl 2,8 to (je nach Version).

Auf jeden Fall wärst du da mit einem Anhänger, der leer schon 800 kg wiegt aus dem Spiel, erlaubt wäre nur ein Anhänger mit 750 kg zGg (750 kg gehen immer, unabhängig von den Gewichten des Zugfahrzeuges).

Aber mal was anderes, wenn es nur um's Mopped geht, warum packst du es dann nicht in den Sprinter? Fest installierte Ausrüstung?

Gruß

MS

Zitat:

Original geschrieben von steini111

Dein Fahrlehrer hat recht :) Kannst deinen Meister ja nochmal zur Fahrschule schicken :D

Nö, beide haben recht, er darf nicht fahren, nur hat der TS seinen Fahrlehrer anscheinend falsch verstanden und gedacht es ginge um tatsächliche Gewichte während der Fahrlehrer sicherlich zGg und Leermasse gemeint hat.

Gruß

MS

Hmm,

ich gehe (bzw ging) davon aus das der Sprinter eh aus dem Rennen ist. Mit Anhänger geht nicht und im Sprinter scheint kein Platz zu sein.

Daher schätze ich mal das der TE nun ein anderes Zugfahrzeug sucht :) Dieses muss leer schon mehr wiegen als das zulässige Gesamtgewicht vom Anhänger.

Grüße

Steini

Themenstarteram 28. März 2011 um 13:49

oh man das das hier in deutschland alles so kompliziert sein muss....

ich will das motorrad nicht in den sprinter packen weil mir das rein- und rausfahren zu gefährlich ist...mit nem roller hätt ichs natürlich gemacht denn der ist nicht so schwer.

der anhänger von uns hätte noch ne laderampe/ auffahrrampe wo das viel besser geklappt hätte. ausserdem kann ich das möp auf dem anhänger besser festmachen. ich such mir jetzt halt jemanden der mir das samstag da abholt und gut!

 

trotzdem danke für die antworten!

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