sonntags fahren erlaubt?

hallo, ich möchte am sonntag mit nem sprinter und nem hänger dahinter etwas transportieren.
beides ist eigentum meiner firma.
mein vorgesetzter ist allerdings der meinung das ich damit nicht fahren darf (sonntags)
das hätte irgendwie etwas mit gewerblichen fahrzeugen zutun...genaueres konnte er mir aber nicht sagen....
ich würde die 3,5t nicht überschreiten und benutze natürlich eine tachoscheibe!

ist es erlaubt oder nicht?

mfg

Beste Antwort im Thema

Tandem 11, du nimmst den Mund ganz schön voll.
Grundsätzlich darf am Sonn-und Feiertag kein LKW über 7.5 t zul Gesamtmasse und kein LKW mit einem Anhänger gefahren werden.
Was und warum transportiert wird spielt dabei keine Rolle.
Wichtig ist , wenn das Fahrzeug als LKW zugelassen ist , dann ist das so.
Und das mir FR... halten muß hier nicht sein, wenn man es selber nicht besser weiß.
Giovanni.

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Zitat:

Original geschrieben von tf1988


oh man das das hier in deutschland alles so kompliziert sein muss....
ich will das motorrad nicht in den sprinter packen weil mir das rein- und rausfahren zu gefährlich ist...mit nem roller hätt ichs natürlich gemacht denn der ist nicht so schwer.
der anhänger von uns hätte noch ne laderampe/ auffahrrampe wo das viel besser geklappt hätte. ausserdem kann ich das möp auf dem anhänger besser festmachen. ich such mir jetzt halt jemanden der mir das samstag da abholt und gut!

trotzdem danke für die antworten!

Nö warum ?

Tankstellen haben oft Anhänger zu vermieten meistens 750 zGG. Fahr doch da einfach mal vorbei den darfst du unabhängig vom zGG des Zugfahrzeugsführen. Dh. mit B sind maximal ein Zuggesamtgewicht von 4,25 T möglich. Habe so auch einiges immer gefahren wo ich noch nicht C/CE hatte.

Grüsse Domi

Ps: Man wundert sich kaum welchen großen Anhänger es in dieser Gewichtsklasse gibt. Ladeflächen von 280cm sind keine seltenheit und dann ist der Anhänger insgesamgt gliech mal 3,40 Lang mit Deichsel, und sowas darf dann einer mit B fahren ?! Finde ich nicht so gekonnt geregelt, eher gewollt..

Klar kannst Du mit dem Sprinter Sonntags auf die Autobahn, auch mit Anhänger. Kommt allerdings darauf an, in welchem Bundesland Du das machst.
So leid es mir tut, aber die oberen Antworten sind so alle nicht richtig. Es gibt mittlerweile einen Beschluß (gerade wegen den ganzen Bullis mit Wohnwagen), daß LKW bis 3,5t mit Wohnwagen oder Anhängern zu Freizeitzwecken trotzdem auf die Autobahn dürfen.
Allerdings ist es eben nur ein Beschluß und kein Gesetz, d. h. dieser Beschluß wird nicht in allen Bundesländern umgesetzt. Deshalb vorher besser mal Google bemühen.

Gruß
Christian

zu den anhängern der tanke: das ist ein guter tipp!
aber: der anhänger kostet mich was. und das müsste man dann doppelt rechnen, weil ich ihn 2 mal brauche.

ps: ich wollte mit dem anhänger das motorrad bei meiner bekannten abholen und zu meiner firma fahren um dort einige arbeiten daran zu erledigen die ich selber kann. jetzt habe ich eine nummer von nem schrauber aus meinem ort bekommen der faire preise hat und mich auch selbst was machen lassen würde! der hat sicherlich auch nen anhänger (speziell für motorrad) um es abzuholen.
ich rufe den einfach gleich mal an und gucke was man da machen kann. vlt macht er mir ja ein unschlagbares angebot!

@chrisatwork: der beschluss trifft doch nicht für mich zu weil es bei mir kein freizeitzweck ist....denn ich will ja was transportieren und nicht auf den nächsten campingplatz... trotzdem danke!

mfg

Ist ein Motorrad kein Freizeitzweck? Zumal es ja auch Dein eigenes ist.

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schon, aber in diesem augenblick nicht....
dann könnten ja lkw´s die teile für motorräder lifern ja auch sagen das es zum freizeitzweck dient und sonntags fahren...

Es ist schon ein Unterschied, ob LKWs Teile liefern oder ob Du Dein eigenes Motorrad transportierst.
Und Dein Motorrad auf dem Hänger ist zu freizeitzwecken geführter Anhänger.

Gruß
Christian

also wenn es zum fall der fälle kommen sollte hoffe ich das du der polizist bist der mich anhält (bzw nicht anhält)
ich lasse das motorrad von der werkstatt abholen und bezahle 13 euro....drops gelutscht!

mfg

Hallo Kawasaki,

wieso fragst Du hier im Forum wenn Du dann eigentlich doch gar keine Hilfe annehmen möchtest???
Hast Du google schon bemüht, wenn du mir schon nicht glaubst? Gib doch mal Sonntagsfahrverbot unter 3,5t als Suchbegriff ein. Dann erhältst Du u. a. auch den Beschluß als PDF zuk Download.

Dieser Beschluß liegt bei mir im Handschuhfach. Hat bisher jeder Polizeikontrolle stand gehalten. Natürlich nur in den Bundesländern, die den Beschluß ausführen.

Zahl Du Deine 13 Euro, laß Dein Motorrad abholen und leg die Hände in den Schoß.

Gruß
Christian

kann meinem Vorredner nur zustimmen.. Soviel Sturrköpfigkeit 🙄

Grüsse Domi

hallo Land Rover,

meinst du ich frage hier einfach nur so aus lust und laune ob ich das darf oder nicht?
hier gings die ganze zeit hin und her (darfst fahren, darfst du nicht,....) letztendlich habe ich rausgelesen das ich es nicht darf weil die zulässige gesamtmasse 3,5t überschreiten würden.
im übrigen müsste ich sowieso erstmal zu meiner firma fahren was mich schon zeit und sprit kostet, dann anhänger anhängen usw. dann wieder zurück und das motorrad iwie drauf befestigen und zu der werkstatt. der transporter muss anschließend auch wieder getankt werden. dann wieder zurück zur firma und wieder nach hause.
zeit: 2 std
kosten: 8-10 euro

und wenn ich das motorrad abholen lasse:
zeit 10-15 min
und halt 13 euro

was ist wohl die bessere variante?
bzw. was ist wenn ich angehalten werde? wieviel hab ich da wohl gespart?

mfg

Zitat:

Original geschrieben von tf1988


.....letztendlich habe ich rausgelesen das ich es nicht darf weil die zulässige gesamtmasse 3,5t überschreiten würden.....

Häää???????

Du hast es immer noch nicht begriffen, oder????

Wenn Du einen Anhänger an den Sprinter hängst, wird der nicht automatisch schwerer....

In diesem Fall sind die 13 Euronen richtig investiert.

Gruß
Christian

natürlich nicht, aber es ging nicht um das tatsächliche gewicht sondern um dir zulässige gesamtmasse.
vlt hab ich da was falsch verstanden...dann klär mich auf!
trotzdem setze ich mich doch nicht nach 13 std arbeit noch vor den rechner um andere leute aus jux etwas zu fragen was ich nicht vor habe!!! das war ernst gemeint und jetzt nehme ich halt die alternative das ich 13 euro bezahle und mir um nix mehr sorgen machen muss.

für mich ist es die bessere variante!

gruß Thomas

Dann klär ich mal auf🙂, auch wenn's für den konkreten Fall nicht mehr notwendig ist.

Den Anhänger von deiner Firma darfst du am Sprinter führerscheintechnisch nicht fahren, den 750-kg-Hänger von der Tanke schon, denn 750 kg zGg vom Hänger gehen immer, unabhängig vom Zugfahrzeug.

Aber wenn es nur 13 € kostet das Mopped holen zu lassen, dann gebe ich dir vollkommen recht, würd ich auch net anders machen, und ich hab die passende Fahrerlaubnis.😉

Der Sprinter is ja auch nicht ganz umsonst, dann die Fahrerei, beladen, richtig verzurren, der Hickhack mit dem Sonntag, ne, das würd ich mir auch nicht antun, um ein paar Kröten zu sparen🙂.

Gruß
MS

das mit dem 750kg anhänger von der tanke hab ich doch verstanden🙂 den hab ich aber nicht erwähnt weil ich da nicht mit 13 euro hinkomme....

mfg

Zitat:

Original geschrieben von tf1988


schon, aber in diesem augenblick nicht....
dann könnten ja lkw´s die teile für motorräder lifern ja auch sagen das es zum freizeitzweck dient und sonntags fahren...

Ganz Genau! Wenn ich ein Motorad auf m Hänger transportiere, dann ist das ein Transport. PUNKT!

Wenn ich das Motorad selber fahre, dann ist das aus Freizeit Zwecken.

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