Sonnenschute muss eingetragen werden ?

VW Käfer 1300

Liebe Käferfans.
eine Frage. Eine Sonnenschute bedarf einer eintragung im Fahrzeugschein oder darf ich diese ohne betreiben wie einen Dachgepäckträger oder skihalter verwenden ?also eine Schute zum anschrauben an die Regenrinne.

Lg aus München

19 Antworten

Ja die Schute wird in die Regenrinne geklemmt.Ich werde sie einfach beim tüv abmachen und fertig.

Von den breiten Reifen bis zum gfk heck ist alles eingetragen.der H Gutachter fand den nur genial , war absoluter Käferfan . Der Käfer ist 1965er Baujahr Export 1300.Ich war garnicht scharf aug H Kennzeichen , der tüvkerl hatte mir dazu geraten.

Moin...
Wenn du dann bei der HU den gleichen Prüfer hast würde ich den fragen ob er die Schute einträgt. Dann bist ja schon beim Tüv und wenn er Käferfan ist und das vertreten kann....

eine Eintragung hilft, ist aber kein Garant für die Zukunft.
Wenn ein neuer (jüngerer) TÜV Prüfer (und unsere werden immer älter) drankommt und die H-Anforderungen strenger auslegt, dann ist das H auch wieder weg.

Erstmal sucht der jüngere den Port wo er sein diagnoseabgasgedöns anstöpseln kann.....
Aber hast recht eintragen schützt nicht immer. Aber es ist lustig inner Kontrolle ne Schein mit mehreren Seiten Anhang und nen Packen ABE rüber zu reichen. Da verlieren die oft die Lust.
Als Tip noch...ne Kopie von der Anbaubestätigung machen und mitführen. Wenn man den Kram inne Papiere einträgt ist das original ja weg. Dann hat man im Ernstfall meistens keinen Namen mehr der das abgenommen hat.

Ähnliche Themen

Zitat:

@Nordmex schrieb am 18. März 2016 um 20:14:18 Uhr:


....
Als Tip noch...ne Kopie von der Anbaubestätigung machen und mitführen. Wenn man den Kram inne Papiere einträgt ist das original ja weg. Dann hat man im Ernstfall meistens keinen Namen mehr der das abgenommen hat.
....

Genau, den Tipp kann man wirklich nur empfehlen.

Mir ist auch schon passiert, dass das Eingetragene von einem anderen Prüfer bei einer späteren HU kopfschüttelnd als "gar nicht eintragungsfähig" bezeichnet wurde, und der dann ein Fass aufmachen wollte. Da hat man dann schon bessere Karten, wenn man noch eine Kopie der Prüfbescheinigung hat und vorlegen kann, dann sollen sich die zwei TÜVler selber rumstreiten. Steht's nur im Schein, und man hat den alten Zettel nicht mehr, wird's schwieriger. Ich hab die Zettel damals jedenfalls alle aufgehoben in Kopie. Kein Aufwand, einfach abgeheftet.

Dietmar

Deine Antwort
Ähnliche Themen