Sondersignalfahrt RTW
Guten Abend zusammen,
ich hätte mal eine Frage zum folgenden Sachverhalt....
Gegenüber meines Arbeitgebers liegt das Klinikum, ich höre und sehe also täglich die RTW's und NEF's kommen und gehen.
Gestern nach der Spätschicht fuhr ich nachhause und musste ca. 200 mtr. nach meiner Firma bzw. Klinik an der Kreuzung anhalten (rot).
Schon von weitem sah ich im Rückspiegel den RTW mit Blaulicht anfahren, ich dachte mir, fahr gleich etwas rechts ran, dass er an mir vorbei kann. Er kommt also näher und näher und ich sagte zu meinem Kollegen "Also ich weiss nicht, will der nicht mal sein Horn (kurz) einschalten" An der Kreuzung herrschte ordentlich Verkehr.
RTW fuhr an mir vorbei und den Verkehrsverhältnissen schon zügig aber ohne Signal in die Kreuzung ein. Der Autofahrer, der von rechts in die Kreuzung einbog musste deutlich stärker bremsen. Selbst mein Kollege war der Meinung, dass da nicht mehr viel gefehlt hat.
Da ich selbst Angehöriger einer grossen Feuerwehr bin kenne ich mich mit den § 35 und 38 aus. Aus div Übungsdiensten "Verhalten bei Alarmfahrten" durchgeführt von der Polizei, weiss ich, dass die Verwendung von Blaulicht alleine keinerlei Wegerecht zulässt. Bei einem Unfall in diesem Fall wäre der Sani dran.
Wie seht Ihr die Sache denn so, kann der Sani so fahrlässig in eine Kreuzung einfahren ohne Sondersignal ?
Auch wenn es schon nach 22.00 Uhr war hätte ich zumindest 2-3 Tonfolgen abgespielt um sicher in die Kreuzung einzufahren.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von viktor12v
Dies wird leider auch häufig von den Einsatzfahrern mißachtet.
schlichtweg falsch!
die brauchen nichtmal das blaulicht einzuschalten, wenn sie über eine rote ampel fahren! und feuerwehrmänner sowie polizisten dürfen sogar in ihrem privat-pkw sonderrechte nutzen 😰
was du hier wieder durcheinanderwirfst, sind sonderrechte (jegliche übertretung der stvo - z.b.: über rote ampeln fahren, die zhg überschreiten, entgegen der vorgeschriebenen fahrtrichtung in einbahnstraßen fahren, parken in zweiter reihe usw.) die NICHT kenntlich gemacht werden müssen...und das sog. "wegerecht".
das wegerecht sagt lediglich aus "mach platz da - ich muss an dir vorbei"...einzig und alleine dafür MUSS martinshorn UND blaulicht verwendet werden!
das die sicherheit der anderen verkehrsteilnehmer bei der inanspruchnahme von sonder-/wegerechten immer gewährleistet sein muss, versteht sich wohl von selbst!
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Zitat:
Original geschrieben von NeuerBesitzer
Es wird schlicht und einfach eine Rücksichtnahme auf die Anwohner gewesen sein. Meist wohlwissentlich dass er, dre Fahrer, sich im Falle eines Unfalles die Schuld geben lassen muss.
Teil 1: hab' ich auch schon geschrieben und es ist auch OK so.
Teil 2: na, da bin ich mir nicht ganz sicher, ob sie sich darüber vollumfänglich bewusst sind, welches Risiko mit der wohlwollenden Rücksichtnahme schlussendlich eingehen, da ja in unserer rückgratlosen Gesellschaft kein Staatsanwalt sagen würde: ja, er hat aus Rücksicht gehandelt und somit keine Schuld.
Zitat:
Original geschrieben von viktor12v
Bei einer roten Ampel muß auch ein Fahrzeug mit Blaulicht + Horn anhalten,
so wie ein normales Fahrzeug bei einer Stoptafel das machen muß.Dies wird leider auch häufig von den Einsatzfahrern mißachtet.
Viktor
NEIN, dad fahrer MUSS NICHT ZWINGEND anhalten, er kann sich auch vorsichtig und langsam in die Kreuzung / Einmündung hinein tasten!
Wenn die Ampelsituation überischtliuch ist brauch er ggf. nicht mal vom Gas gehen und mit x km/h drüber bügeln.
Das hab ich aber anders in Erinnerung!
Vielleicht gibt es aber diese Bestimmung in Deutschland,
das Einsatzfahrer bei einer roten Ampel nicht anhalten müssen.
Viktor
Zitat:
Original geschrieben von viktor12v
Das hab ich aber anders in Erinnerung!
Vielleicht gibt es aber diese Bestimmung in Deutschland,
das Einsatzfahrer bei einer roten Ampel nicht anhalten müssen.Viktor
§ 35 Abs. 1 StVO bestimmt den Personenkreis, der Sonderrechte nutzen darf und somit von den Vorschriften der StVO befreit ist. Dazu zählt nun einmal auch § 37 StVO - Wechsellichtzeichenanlagen.
§ 35 Abs. 8 StVO bestimmt, dass dies nur unter Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden darf.
§ 39 Abs. 1 StVO regelt letztlich, wie andere Verkehrsteilnehme sich zu verhalten haben.
Es bedarf daher keiner expliciten Regelung, die besagt, dass der Fahrer eines Fahrzeuges unter Sonderrechten/Wegerechten eben nicht an einer rotlichtzeigenden LSA anhalten muss.
Geichwohl bedeutet "Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden", dass nicht geistesschwach über die Kreuzung gerast wird und ggfs. angehalten werden muss, bis auch der Letzte verstanden hat, dass er Vorrang gewähren muss.
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Zitat:
Original geschrieben von viktor12v
Das hab ich aber anders in Erinnerung!
Vielleicht gibt es aber diese Bestimmung in Deutschland,
das Einsatzfahrer bei einer roten Ampel nicht anhalten müssen.Viktor
Diese Bestimmung gibt es in Deutschland und sollte auch jedem Fahrzeugführer hier bekannt sein. Der Fahrer eines Rettungswagens vertraut darauf, dass andere Fahrzeugführer anhalten, wenn sie ihn sehen. Darauf richtet er sein Fahrverhalten ein. Aus welchem Land kommst Du denn, wo Rettungswagen vor einer roten Ampel halten müssen?
Wo ich herkomme, steht doch in meiner Signatur, und unter meinen Avatorbild.
Bei uns wird das so gehandhabt, bei einer roten Ampel anzuhalten.
Gut, je nach Möglichkeit fahre ich da auch mit Schrittgeschwindigkeit rüber,
Regelfall ist das aber nicht.
Viktor
Zitat:
Original geschrieben von viktor12v
Wo ich herkomme, steht doch in meiner Signatur, und unter meinen Avatorbild.Bei uns wird das so gehandhabt, bei einer roten Ampel anzuhalten.
Gut, je nach Möglichkeit fahre ich da auch mit Schrittgeschwindigkeit rüber,
Regelfall ist das aber nicht.Viktor
Schau z.B. mal bei You Tube "KTW ÖRK Salzburg" rein. Da wird gehandelt wie in Deutschland: Mit Sondersignalen bei Rotlicht über die Kreuzung. Ansonsten könnte man sich die Blaulichter und Sirenen an diesen Fahrzeugen sparen.
Im westlichen Teil Österreichs herschen halt schon D Verhältnisse.
Wird wohl mit Sicherheit auch bei uns in der nächsten Zeit so gehandhabt werden.
Zitat:
Original geschrieben von viktor12v
Im westlichen Teil Österreichs herschen halt schon D Verhältnisse.
Wird wohl mit Sicherheit auch bei uns in der nächsten Zeit so gehandhabt werden.
Das wird dann aber eher nichts damit zu tun haben, das Gutes oder Schlechtes aus den Nachbarländern kopiert wird. Dies ist eher Konsequenz der uns diktierenden EU. Mittelfristig wird's bestimmt kein TaTüTaTa mehr geben, sondern eher ein "wawawawa" wie in den Staaten. Auch das alleinige Blaulicht wird wohl aussterben, statt dessen eher das BlauRotLicht. Nene, ich will meine D-Mark wieder!!!🙄
Mal abgesehen von den Regelungen, die hier mal wieder angedeutet werden und durcheinanderfliegen...
Wenn da ein RTW mit Blaulicht auf die Kreuzung fährt, egal ob mit oder ohne Signal, dann heißt das für mich als Verkehrsteilnehmer, dass ich ihn fahren lasse. Nachts sieht man das Blaulicht wohl auch weithin...
Klar ist´s mit Signal deutlich sicherer, aber war in diesem Falle nunmal nicht an, warum auch immer.
=> § 1 StVO
Wenn´s nun wirklich so essentiell ist, einfach mal in der Leitstelle anrufen und nachfragen. Dann wird der Fahrer auf sein Fehlverhalten - wenn´s denn eines war - hingewiesen und fertig.
Schwierig... 🙄
Zitat:
Original geschrieben von LSirion
Wenn´s nun wirklich so essentiell ist, einfach mal in der Leitstelle anrufen und nachfragen. Dann wird der Fahrer auf sein Fehlverhalten - wenn´s denn eines war - hingewiesen und fertig.
Ja, die haben ja auch nichts besseres zu tun als das Fehlverhalten der RTW-Fahrer zu protokollieren!
Dann kommt noch der Umstand dazu, dass du bestimmt nich von allen Rettungsleitstellen die Rufnummer hast.
Ich hoffe mal, dass du dann nicht den NOTruf mit deinem "blöden" Ansinnen blockieren willst!
P.S.: seht es doch mal sportlich, der § 1 StVO gilt für alle! Also auch für die Autofahrer die bei grün in die Kreuzung einfahren. Könnte ja auch ein uneinsichtiger Radfahrer ohne Tatütata kommen, da sollte man dann auch reagieren können, oder?
@Hugaar:
Blöd finde ich lediglich deine Antwort! 🙄 😠
Ich schrieb lediglich, dass man sich erkundigen kann.
Wo man da nun genau anruft?
Bei mir in der Stadt wird der RTW vom BRK gestellt und stell dir vor, die haben eine Nummer im Netz stehen, gar kein Problem denen höflich, gesittet und vielleicht ein wenig besorgt seine Sorge mitzuteilen!
Wer gefahren ist wissen die sehr wohl und dass man seine Mitarbeiter auf ein mögliches Fehlverhalten aufmerksam macht, das glaube ich dann doch.
Reg dich ab... hol deinen Schlaf nach oder was auch immer dir fehlt...
§ 1 hatte ich im übrigen erwähnt, aber da warst du wohl schon auf 180... sinnloserweise...
Zitat:
Original geschrieben von LSirion
Klar ist´s mit Signal deutlich sicherer, aber war in diesem Falle nunmal nicht an, warum auch immer.
Hi,
es gibt durchaus Einsätze, bei denen eine Sondersignalfahrt ohne Signalhorn angebracht ist.
Da es sich in dem hier geschilderten Fall vermutlich um eine Verlegungsfahrt handelt (vom Krankenhaus weg...),
können sich bei bestimmten Erkrankungen (epileptischer Anfall oder Herzinfarkt) die zusätzlichen Reizbeeinflussungen des Patienten mittels Lärm oder hektischen Fahrmanövern kontraproduktiv auf den Gesundheitszustand auswirken.
Deshalb wird die Nutzung der Sondersignalanlage bei dem Patiententransport nicht von der Leitstelle, sondern von der Fahrzeugbesatzung beschlossen.
Da übrigens für die Besatzungen der Rettungsfahrzeuge gegenüber THWler oder freiwilligen Feuerwehrleuten eine vielfach höhere Zahl an Sondersignalfahrten anfallen, fährt der Großteil der Besatzungen relativ vorsichtig in nicht einsehbare Kreuzungen ein - schließlich ist die Ignoranz einiger Autofahrer fast grenzenlos.
Und die Geschichte von dem "Essen holen mit Blaulicht" ist einfach nur dummes Gelaber. Jede Fahrt mit Sonderrechten wird auf Fahrtenschreiber / UDS dokumentiert. Einige Leitstellen bekommen über Funk schon die GPS-Position und Nutzung der Sonderrechte übermittelt - Der Missbrauch würde somit schnell auffallen.
Auch zu Berücksichtigen ist, dass ein Rettungswagen in der Regel immer Einsatzbereit ist. So kann es zu einer Alarmierung während dem Tanken oder meinetwegen auch während dem Brötchen holen kommen, was dann zur Bildung von solchen "urban legends" führt.
Wir wurden z.B. einmal zu einem "Aspirationsnotfall" bei einem Kleinkind alarmiert. Der Einsatzort lag außerhalb der Stadt und wir mussten uns durch den Berufsverkehr quälen. Plötzlich kam dann über Funk der Einsatzabbruch - Das Kind hatte den Gegenstand ausgehustet. Also Blaulicht aus, über Tankstellengelände gewendet und zurückgefahren.
Natürlich begegneten wir dann wieder allen Autofahrern, die und mehr oder weniger freiwillig Platz gemacht hatten...
Zitat:
Original geschrieben von Alex_337
Hi,Zitat:
Original geschrieben von LSirion
Klar ist´s mit Signal deutlich sicherer, aber war in diesem Falle nunmal nicht an, warum auch immer.es gibt durchaus Einsätze, bei denen eine Sondersignalfahrt ohne Signalhorn angebracht ist.
Da es sich in dem hier geschilderten Fall vermutlich um eine Verlegungsfahrt handelt (vom Krankenhaus weg...),
können sich bei bestimmten Erkrankungen (epileptischer Anfall oder Herzinfarkt) die zusätzlichen Reizbeeinflussungen des Patienten mittels Lärm oder hektischen Fahrmanövern kontraproduktiv auf den Gesundheitszustand auswirken.Deshalb wird die Nutzung der Sondersignalanlage bei dem Patiententransport nicht von der Leitstelle, sondern von der Fahrzeugbesatzung beschlossen.
...
Im Eingangsbeitrag war allerdings hiervon die Rede:
Zitat:
RTW fuhr an mir vorbei und den Verkehrsverhältnissen schon zügig aber ohne Signal in die Kreuzung ein. Der Autofahrer, der von rechts in die Kreuzung einbog musste deutlich stärker bremsen.
Dies bedeutet für mich, dass der Fahrzeugführer nicht seiner besonderen Sorgfaltspflicht nachgekommen ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass so ein RTW fährt, der gerade einen Patienten befördert, der z. B. einen Herzinfarkt hat.
Zitat:
Original geschrieben von Pastaflizzer
Im Eingangsbeitrag war allerdings hiervon die Rede:
Zitat:
Original geschrieben von Pastaflizzer
Dies bedeutet für mich, dass der Fahrzeugführer nicht seiner besonderen Sorgfaltspflicht nachgekommen ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass so ein RTW fährt, der gerade einen Patienten befördert, der z. B. einen Herzinfarkt hat.Zitat:
RTW fuhr an mir vorbei und den Verkehrsverhältnissen schon zügig aber ohne Signal in die Kreuzung ein. Der Autofahrer, der von rechts in die Kreuzung einbog musste deutlich stärker bremsen.
Es ist schon etwas müßig, sich mittels der schwammig beschriebenen Situation "...schon zügig aber ohne Signal..." und "...musste deutlich stärker bremsen..." über das angebliche Fehlverhalten der RTW-Besatzung zu diskutieren.
Die Sorgfaltspflicht betrifft übrigens alle Verkehrsteilnehmer (§1 StVO) - ist der PKW-Fahrer ihr nachgekommen, wenn er "deutlich stärker bremsen" musste?