Sondersignalfahrt RTW
Guten Abend zusammen,
ich hätte mal eine Frage zum folgenden Sachverhalt....
Gegenüber meines Arbeitgebers liegt das Klinikum, ich höre und sehe also täglich die RTW's und NEF's kommen und gehen.
Gestern nach der Spätschicht fuhr ich nachhause und musste ca. 200 mtr. nach meiner Firma bzw. Klinik an der Kreuzung anhalten (rot).
Schon von weitem sah ich im Rückspiegel den RTW mit Blaulicht anfahren, ich dachte mir, fahr gleich etwas rechts ran, dass er an mir vorbei kann. Er kommt also näher und näher und ich sagte zu meinem Kollegen "Also ich weiss nicht, will der nicht mal sein Horn (kurz) einschalten" An der Kreuzung herrschte ordentlich Verkehr.
RTW fuhr an mir vorbei und den Verkehrsverhältnissen schon zügig aber ohne Signal in die Kreuzung ein. Der Autofahrer, der von rechts in die Kreuzung einbog musste deutlich stärker bremsen. Selbst mein Kollege war der Meinung, dass da nicht mehr viel gefehlt hat.
Da ich selbst Angehöriger einer grossen Feuerwehr bin kenne ich mich mit den § 35 und 38 aus. Aus div Übungsdiensten "Verhalten bei Alarmfahrten" durchgeführt von der Polizei, weiss ich, dass die Verwendung von Blaulicht alleine keinerlei Wegerecht zulässt. Bei einem Unfall in diesem Fall wäre der Sani dran.
Wie seht Ihr die Sache denn so, kann der Sani so fahrlässig in eine Kreuzung einfahren ohne Sondersignal ?
Auch wenn es schon nach 22.00 Uhr war hätte ich zumindest 2-3 Tonfolgen abgespielt um sicher in die Kreuzung einzufahren.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von viktor12v
Dies wird leider auch häufig von den Einsatzfahrern mißachtet.
schlichtweg falsch!
die brauchen nichtmal das blaulicht einzuschalten, wenn sie über eine rote ampel fahren! und feuerwehrmänner sowie polizisten dürfen sogar in ihrem privat-pkw sonderrechte nutzen 😰
was du hier wieder durcheinanderwirfst, sind sonderrechte (jegliche übertretung der stvo - z.b.: über rote ampeln fahren, die zhg überschreiten, entgegen der vorgeschriebenen fahrtrichtung in einbahnstraßen fahren, parken in zweiter reihe usw.) die NICHT kenntlich gemacht werden müssen...und das sog. "wegerecht".
das wegerecht sagt lediglich aus "mach platz da - ich muss an dir vorbei"...einzig und alleine dafür MUSS martinshorn UND blaulicht verwendet werden!
das die sicherheit der anderen verkehrsteilnehmer bei der inanspruchnahme von sonder-/wegerechten immer gewährleistet sein muss, versteht sich wohl von selbst!
100 Antworten
Meine Einweisung: "Das ist der RTW, hier hast du den Schlüssel, wie ein Auto funktioniert, weißt du ja, das ist der Funk, das sind Blaulicht und Horn, jetzt fahr mal ne Runde, damit du das Auto kennenlernst!"
Auch sonst wird da wohl kaum mehr gezeigt, lohnt sich ja auch kaum, weil die Leute eh schneller wieder weg sind, wie sie angefangen haben 🙄
Hm 🙄
Ich habe angenommen, dass die mal solche Fahrten üben.
Und der theoretische Hintergrund für Sonder- und Wegerechte ist auch nicht gerade uninteressant ...
Bei einer roten Ampel muß auch ein Fahrzeug mit Blaulicht + Horn anhalten,
so wie ein normales Fahrzeug bei einer Stoptafel das machen muß.
Dies wird leider auch häufig von den Einsatzfahrern mißachtet.
Viktor
Zitat:
Original geschrieben von Caravan16V
Wenn Du Dich mit den Paragraphen auskennst, brauchen wir ja zumindest darüber nicht mehr sprechen. Die Sachlage ist diesbezüglich sonnenklar.Ob ICH das Horn kurz angemacht hätte, kann ich nicht sagen weil ich nicht weiss, was das für ein Transport war und was der Patient hatte.
Das Märchen von den Pizza-Blaulichtfahrten hält sich scheinbar hartnäckig 😮
Gruss
Jürgen
Na Jürgen,ganz so Märchenhaft,ist das ganze wohl nicht !
Nun vielleicht nicht um Pizza zu holen 🙂
Es ist schon vorgekommen,das Martinshorn+Blaulicht für private Gegebenheiten benutzt wurden !
Und selbst bei der Polizei !
Kann mich noch genau erinnern,an einem Bericht im Fernsehen,da wollte ein Polizist wohl mal schnell,seine Frau abholen !
Hab jetzt nicht gegoogelt,aber bin Sicher ,da find man auch was !
Es sind eben auch nur Menschen,wie Du und ich !
mfg trixi1262
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Zitat:
Original geschrieben von viktor12v
Bei einer roten Ampel muß auch ein Fahrzeug mit Blaulicht + Horn anhalten,
so wie ein normales Fahrzeug bei einer Stoptafel das machen muß.Dies wird leider auch häufig von den Einsatzfahrern mißachtet.
Viktor
Hast Du eine Fahrschule besucht????
Zitat:
Original geschrieben von F.Kannenberg
Du weißt doch berufsbedingt, dass man Wegerechte nur mit Blaulicht und Martinshorn in Anspruch nehmen darf. Ansonsten verstößt man gegen die StVO. Ganz egal, was hier noch für Meinungen und Argumente kommen.
Diese Aussage von mir mit Ausrufeklumpen versehen.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Oftmals wird so nur die Pizza abgeholt
Das mag früher vielleicht einmal der Fall gewesen sein, sofern die Fahrer aber nicht Zivis sind, kann's "den Kopf" kosten.
Zitat:
Original geschrieben von Peter Clio
Möglicherweise wurde hier lediglich Rücksicht auf die Anwohner genommen! Bei uns fährt die Feuerwehr ab einer bestimmten Uhrzeit nur mit Blaulicht raus....wenn es geht.....wegen den Anwohnern.....😉Die Belastung ist enorm.....mal Hand auf"s Herz!
Das ist genau der Punkt.... die Rücksichtnahme. Letztlich vorgeschrieben ist Rundumlicht UND Tonfolge. Ohne diese Kombination kein Wegerecht.
Zitat:
Original geschrieben von Bunny Hunter
... wenn Sonderfahrt, dann mit Licht und Ton, sogar im Wald, wo es eigentlich nur die Rehe hören... auch nachts. Soll die Unfallzahlen gesenkt haben, daher die interne Vorgabe...
keine interne Vorgabe, sondern gesetzliches Erfordernis.
Zitat:
Original geschrieben von Bunny Hunter
Märchen? Stell dich bei uns hier mal in die Kleinstadt, mittags ab 12 Uhr. Wenn du öfters da stehst, dann wirst du feststellen, immer um die gleiche Zeit fährt der RTW mit Blaulicht und Martinshorn an dir vorbei zur Dönerbude und wieder zurück.Zitat:
Original geschrieben von Caravan16V
Das Märchen von den Pizza-Blaulichtfahrten hält sich scheinbar hartnäckig 😮
Fast zur gleichen Zeit steht dann ein Polizeiwagen mit Horn und Licht mitten in der Einbahnstraße vor der Metzgerei... ob die da wohl jeden Tag ein Tötungsdelikt an Schweinen untersuchen? 😕Sicher kann man das nicht pauschalisieren, aber oft wird es doch so gehandhabt, die Sonderrechte missbraucht um sich einen Vorteil zu verschaffen. Was soll man dagegen tun? Die Polizei macht es selbst, also bringt es nichts den RTW zu verpetzen 🙄
Blödsinn !!!
Zitat:
Original geschrieben von viktor12v
Bei einer roten Ampel muß auch ein Fahrzeug mit Blaulicht + Horn anhalten,
so wie ein normales Fahrzeug bei einer Stoptafel das machen muß.Dies wird leider auch häufig von den Einsatzfahrern mißachtet.
Generell wird bei solchen Fahrzeugen einiges missachtet, bzw. geduldet, was eigentlich verboten ist. Bei vielen solcher Fahrzeugen blinken Fernscheinwerfer und NSW mit, ist laut StVO verboten, ausdrücklich auch für solche Fahrzeuge.
Die Jungs dehnen die StVO schon ziemlich weit, obwohl sie es in diesem Maße nicht dürfen 🙄 Sei es beim Fahrstil, der Nutzung der Sondersignale oder sonstigen Sachen...
Zitat:
Original geschrieben von Brueggener
Blödsinn !!!Zitat:
Original geschrieben von Bunny Hunter
Märchen? Stell dich bei uns hier mal in die Kleinstadt, mittags ab 12 Uhr. Wenn du öfters da stehst, dann wirst du feststellen, immer um die gleiche Zeit fährt der RTW mit Blaulicht und Martinshorn an dir vorbei zur Dönerbude und wieder zurück.
Fast zur gleichen Zeit steht dann ein Polizeiwagen mit Horn und Licht mitten in der Einbahnstraße vor der Metzgerei... ob die da wohl jeden Tag ein Tötungsdelikt an Schweinen untersuchen? 😕Sicher kann man das nicht pauschalisieren, aber oft wird es doch so gehandhabt, die Sonderrechte missbraucht um sich einen Vorteil zu verschaffen. Was soll man dagegen tun? Die Polizei macht es selbst, also bringt es nichts den RTW zu verpetzen 🙄
Blödsinn? Beweisbare Realität würde ich das nennen... Amtsmißbrauch sogar, aber was will man machen? Ich war zwar nur 8 Wochen im Krankenhaus beschäftigt, weiß aber, wo der Hase langhoppelt. Wenn du hier in der Stadt um 12 Uhr nen RTW hörst, dann juckt es keinen mehr, dann sagt jeder: "Guck mal, der xxx fährt wieder zum Imbiss!"
Du kannst gerne deine Zelte hier vorm Imbiss aufbauen und das mal 1-2 Wochen beobachten, dann wird dir auch die Kinnlade runterklappen 😉
Wie oben schon geschrieben, man kann es sicherlich nicht pauschalisieren, allerdings gibt es solche Fälle überall mal... nennt es schwarze Schafe, aber es gibt sie 😉
Zitat:
Original geschrieben von Bunny Hunter
Generell wird bei solchen Fahrzeugen einiges missachtet, bzw. geduldet, was eigentlich verboten ist. Bei vielen solcher Fahrzeugen blinken Fernscheinwerfer und NSW mit, ist laut StVO verboten, ausdrücklich auch für solche Fahrzeuge.
Die Jungs dehnen die StVO schon ziemlich weit, obwohl sie es in diesem Maße nicht dürfen 🙄 Sei es beim Fahrstil, der Nutzung der Sondersignale oder sonstigen Sachen...
Solang es dem "besseren gesehen werden" dient, finde ich das absolut in Ordnung und legitim wenn da paar Lämpchen mehr blitzen.
Und Leute mal Hand aufs Herz: Macht ihr in eurem Job ALLES 100 Prozent nach Vorschrift? Und habt ihr euch noch nie einen Vorteil verschafft durch euren Job? 😉
Zitat:
Original geschrieben von Bunny Hunter
So etwas gibt es hier seit Jahren nicht mehr, wenn Sonderfahrt, dann mit Licht und Ton, sogar im Wald, wo es eigentlich nur die Rehe hören... auch nachts. Soll die Unfallzahlen gesenkt haben, daher die interne Vorgabe...Zitat:
Original geschrieben von Frank170664
Jedoch gab es immer wieder Fahrten, bei denen Dringlichkeit (eigentlich Signalfahrt mit Horn) dem Befinden der Patienten (laut Arzt besser kein Horn) gegenüberstanden.
Hier bei mir in der Nähe ist eine Feuerwache. Die fahren quasi nie mit Horn aus, auch des Nachts nicht und auch an einer Einmündung nicht. Hat bisher keine Probleme gegeben. Finde das auch völlig ok (auch wenn das nicht den Vorschriften entspricht) wenn sie vorsichtig sind. Du würdest aus dem Bett springen, wenn sie neben deinem Haus die Tröte anmachen...
Zitat:
Original geschrieben von Bunny Hunter
Märchen? Stell dich bei uns hier mal in die Kleinstadt, mittags ab 12 Uhr. Wenn du öfters da stehst, dann wirst du feststellen, immer um die gleiche Zeit fährt der RTW mit Blaulicht und Martinshorn an dir vorbei zur Dönerbude und wieder zurück.Zitat:
Original geschrieben von Caravan16V
Das Märchen von den Pizza-Blaulichtfahrten hält sich scheinbar hartnäckig 😮
Fast zur gleichen Zeit steht dann ein Polizeiwagen mit Horn und Licht mitten in der Einbahnstraße vor der Metzgerei... ob die da wohl jeden Tag ein Tötungsdelikt an Schweinen untersuchen? 😕Sicher kann man das nicht pauschalisieren, aber oft wird es doch so gehandhabt, die Sonderrechte missbraucht um sich einen Vorteil zu verschaffen. Was soll man dagegen tun? Die Polizei macht es selbst, also bringt es nichts den RTW zu verpetzen 🙄
Schwarze Schafe gibt es überall, aber so formuliert halte ich das für Bla Bla vom Stammtisch.
Zitat:
Original geschrieben von Bunny Hunter
...
Generell wird bei solchen Fahrzeugen einiges missachtet, bzw. geduldet, was eigentlich verboten ist. Bei vielen solcher Fahrzeugen blinken Fernscheinwerfer und NSW mit, ist laut StVO verboten, ausdrücklich auch für solche Fahrzeuge.
...
Aber dafür können die Fahrzeugführer nichts. Ihnen wird das Fahrzeug lediglich zur Verfügung gestellt.
Zitat:
Original geschrieben von F.Kannenberg
Hast Du eine Fahrschule besucht????Zitat:
Original geschrieben von viktor12v
Bei einer roten Ampel muß auch ein Fahrzeug mit Blaulicht + Horn anhalten,
so wie ein normales Fahrzeug bei einer Stoptafel das machen muß.Dies wird leider auch häufig von den Einsatzfahrern mißachtet.
Viktor
Nee, nur mit dem auffrisiertem Moped daran vorbeigerast,
denn anhalten konnt ich ja nicht, bei den serienmässig verbauten Bremsen! 😁
Viktor
Zitat:
Original geschrieben von Bunny Hunter
Wie oben schon geschrieben, man kann es sicherlich nicht pauschalisieren, allerdings gibt es solche Fälle überall mal... nennt es schwarze Schafe, aber es gibt sie 😉
Sorry, Bunny Hunter, ich bleibe beim Blödsinn, gebe Dir aber vollumfänglich bei den schwarzen Schafen Recht. Diese riskieren aber letztlich "ihren Kopf". Jeder, der das toleriert, sollte sich nicht beschweren. Andernfalls aber dagegen zumindest in Beschwerdeform vorgehen.
Das generelle Pauschalisieren, ob Polizei, FW oder Rettungsdienste, von mir aus auch die Blutkonservenfahrer betreffend, halte ich nach wie vor für Blödsinn.
Zitat:
Original geschrieben von viktor12v
Dies wird leider auch häufig von den Einsatzfahrern mißachtet.
schlichtweg falsch!
die brauchen nichtmal das blaulicht einzuschalten, wenn sie über eine rote ampel fahren! und feuerwehrmänner sowie polizisten dürfen sogar in ihrem privat-pkw sonderrechte nutzen 😰
was du hier wieder durcheinanderwirfst, sind sonderrechte (jegliche übertretung der stvo - z.b.: über rote ampeln fahren, die zhg überschreiten, entgegen der vorgeschriebenen fahrtrichtung in einbahnstraßen fahren, parken in zweiter reihe usw.) die NICHT kenntlich gemacht werden müssen...und das sog. "wegerecht".
das wegerecht sagt lediglich aus "mach platz da - ich muss an dir vorbei"...einzig und alleine dafür MUSS martinshorn UND blaulicht verwendet werden!
das die sicherheit der anderen verkehrsteilnehmer bei der inanspruchnahme von sonder-/wegerechten immer gewährleistet sein muss, versteht sich wohl von selbst!
Zitat:
Original geschrieben von Roter-Baron
Es wird ja von der Leitstelle angeordnet, ob die Fahrt zum Patienten mit Sondersignal erfolgen soll oder nicht.
Ich vermute stark, daß es eine Patientenfahrt war. Bei einer notfallmässigen Anfahrt ZUM Patient macht eigentlich jeder halbwegs gescheite Sani die Tröte an.
@Bunny Hunter:
Pizzafahrten mit Blaulicht sind meiner Erfahrung nach die absolute Seltenheit. Ich fahre jetzt seit 13 Jahren Rettung. Weder auf dem Land, noch in der Stadt habe ich solche Gepflogenheiten bemerkt. Bei uns würde das EINMAL vorkommen und der Sani wäre sofort arbeitslos.
Weiterhin sieht das von aussen auch manchmal echt komisch aus. Ein RTW bahnt sich mit Licht und Horn den Weg durch einen Stau und fährt dann komischerweise nach dem Stau ohne Licht und Horn ganz normal weiter. Was denkt der Ahnungslose? Klar, die Sanis hatten keine Lust auf Stau und haben mal schnell das Horn missbraucht.
In Wirklichkeit sieht die Situation zu 99,9% der Fälle so aus, daß dem RTW der Notfalleinsatz entzogen wurde weil sich ein näher am Einsatzort befindliches Fahrzeug freigemeldet hat.
Gruss
Jürgen
Zitat:
Original geschrieben von Bunny Hunter
Generell wird bei solchen Fahrzeugen einiges missachtet, bzw. geduldet, was eigentlich verboten ist. Bei vielen solcher Fahrzeugen blinken Fernscheinwerfer und NSW mit, ist laut StVO verboten, ausdrücklich auch für solche Fahrzeuge.
Die Jungs dehnen die StVO schon ziemlich weit, obwohl sie es in diesem Maße nicht dürfen 🙄 Sei es beim Fahrstil, der Nutzung der Sondersignale oder sonstigen Sachen...
Hierzu gibt und gab es aber sehr oft länderspezifische Ausnahmeregelungen. Das fängt bei sowas an (vorne) und hört bei verkehrsabsicherungseinrichtungen (hinten) auf.
Zum Rest: Wie der TE ja schon geschildert hat "passierte" das ganze ja an einem Klinikum. Es wird schlicht und einfach eine Rücksichtnahme auf die Anwohner gewesen sein. Meist wohlwissentlich dass er, dre Fahrer, sich im Falle eines Unfalles die Schuld geben lassen muss. Aber meist noch besser als sich tagtäglich mit Beschwerden von Anwohnern rumzuärgern die selbst ja mit 100%iger Sicherheit niemals in ihrem gesamten Leben einen Notfall erleiden und auf schnelle Hilfe angewiesen sind, die sind da genauso drauf wie die Falschparker :-)