Sondersignalfahrt RTW
Guten Abend zusammen,
ich hätte mal eine Frage zum folgenden Sachverhalt....
Gegenüber meines Arbeitgebers liegt das Klinikum, ich höre und sehe also täglich die RTW's und NEF's kommen und gehen.
Gestern nach der Spätschicht fuhr ich nachhause und musste ca. 200 mtr. nach meiner Firma bzw. Klinik an der Kreuzung anhalten (rot).
Schon von weitem sah ich im Rückspiegel den RTW mit Blaulicht anfahren, ich dachte mir, fahr gleich etwas rechts ran, dass er an mir vorbei kann. Er kommt also näher und näher und ich sagte zu meinem Kollegen "Also ich weiss nicht, will der nicht mal sein Horn (kurz) einschalten" An der Kreuzung herrschte ordentlich Verkehr.
RTW fuhr an mir vorbei und den Verkehrsverhältnissen schon zügig aber ohne Signal in die Kreuzung ein. Der Autofahrer, der von rechts in die Kreuzung einbog musste deutlich stärker bremsen. Selbst mein Kollege war der Meinung, dass da nicht mehr viel gefehlt hat.
Da ich selbst Angehöriger einer grossen Feuerwehr bin kenne ich mich mit den § 35 und 38 aus. Aus div Übungsdiensten "Verhalten bei Alarmfahrten" durchgeführt von der Polizei, weiss ich, dass die Verwendung von Blaulicht alleine keinerlei Wegerecht zulässt. Bei einem Unfall in diesem Fall wäre der Sani dran.
Wie seht Ihr die Sache denn so, kann der Sani so fahrlässig in eine Kreuzung einfahren ohne Sondersignal ?
Auch wenn es schon nach 22.00 Uhr war hätte ich zumindest 2-3 Tonfolgen abgespielt um sicher in die Kreuzung einzufahren.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von viktor12v
Dies wird leider auch häufig von den Einsatzfahrern mißachtet.
schlichtweg falsch!
die brauchen nichtmal das blaulicht einzuschalten, wenn sie über eine rote ampel fahren! und feuerwehrmänner sowie polizisten dürfen sogar in ihrem privat-pkw sonderrechte nutzen 😰
was du hier wieder durcheinanderwirfst, sind sonderrechte (jegliche übertretung der stvo - z.b.: über rote ampeln fahren, die zhg überschreiten, entgegen der vorgeschriebenen fahrtrichtung in einbahnstraßen fahren, parken in zweiter reihe usw.) die NICHT kenntlich gemacht werden müssen...und das sog. "wegerecht".
das wegerecht sagt lediglich aus "mach platz da - ich muss an dir vorbei"...einzig und alleine dafür MUSS martinshorn UND blaulicht verwendet werden!
das die sicherheit der anderen verkehrsteilnehmer bei der inanspruchnahme von sonder-/wegerechten immer gewährleistet sein muss, versteht sich wohl von selbst!
100 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Alex_337
Hi,es gibt durchaus Einsätze, bei denen eine Sondersignalfahrt ohne Signalhorn angebracht ist.
Da es sich in dem hier geschilderten Fall vermutlich um eine Verlegungsfahrt handelt (vom Krankenhaus weg...),
können sich bei bestimmten Erkrankungen (epileptischer Anfall oder Herzinfarkt) die zusätzlichen Reizbeeinflussungen des Patienten mittels Lärm oder hektischen Fahrmanövern kontraproduktiv auf den Gesundheitszustand auswirken.
Mag ja durchaus zutreffen, nur frage ich mich gerade:
Wie viel bzw. wie weit einem Patienten geholfen wird oder ist, dessen "eilige" Verlegungsfahrt aufgrund eines Unfalles des RTW an der nächsten Kreuzung beendet ist ?!
Es ist doch sicher auch im Sinne des Patienten und dessen Sicherheit, auch bei zusätzlicher Lärmbelastung an Kreuzungen eine Tonfolge des Sondersignals abzuspielen um sicherer einfahren zu können.
Zitat:
Original geschrieben von Alex_337
Zitat:
Original geschrieben von Pastaflizzer
Im Eingangsbeitrag war allerdings hiervon die Rede:
Zitat:
Original geschrieben von Alex_337
Es ist schon etwas müßig, sich mittels der schwammig beschriebenen Situation "...schon zügig aber ohne Signal..." und "...musste deutlich stärker bremsen..." über das angebliche Fehlverhalten der RTW-Besatzung zu diskutieren.Zitat:
Original geschrieben von Pastaflizzer
Dies bedeutet für mich, dass der Fahrzeugführer nicht seiner besonderen Sorgfaltspflicht nachgekommen ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass so ein RTW fährt, der gerade einen Patienten befördert, der z. B. einen Herzinfarkt hat.
Die Sorgfaltspflicht betrifft übrigens alle Verkehrsteilnehmer (§1 StVO) - ist der PKW-Fahrer ihr nachgekommen, wenn er "deutlich stärker bremsen" musste?
Ja stimmt. Jeder hat ein bestimmtes "Bild" von der Situation im Kopf, die er hier kommentiert.
Die Sorgfaltspflicht trifft alle Verkehrsteilnehmer. Nur der Fahrer des RTW darf nicht darauf vertrauen, dass alle anderen Verkehrsteilnehmer ihn gesehen haben und dementsprechend handeln.
Zitat:
Original geschrieben von Alex_337
Es ist schon etwas müßig, sich mittels der schwammig beschriebenen Situation "...schon zügig aber ohne Signal..." und "...musste deutlich stärker bremsen..." über das angebliche Fehlverhalten der RTW-Besatzung zu diskutieren.
Die Sorgfaltspflicht betrifft übrigens alle Verkehrsteilnehmer (§1 StVO) - ist der PKW-Fahrer ihr nachgekommen, wenn er "deutlich stärker bremsen" musste?
Durchaus gewagter Ansatz, wobei ich sagen muss, dass bei der Verwendung von Martinshorn und Blaulicht "erhöhte Vorsicht" geboten ist. Diese Vorsicht "verschärft" sich natürlich bei der Verwendung von "nur" Blaulicht, da ich hier eigentlich keinen Platz machen muss.
Kommt es wie hier beschrieben zu einem Unfall, und es ist nachweisslich kein Horn eingeschaltet gewesen, so ist der Fahrer des RTW der Mops.
Zitat:
Original geschrieben von Pastaflizzer
Ja stimmt. Jeder hat ein bestimmtes "Bild" von der Situation im Kopf, die er hier kommentiert.Die Sorgfaltspflicht trifft alle Verkehrsteilnehmer. Nur der Fahrer des RTW darf nicht darauf vertrauen, dass alle anderen Verkehrsteilnehmer ihn gesehen haben und dementsprechend handeln.
Es ist völlig egal ob mit oder ohne Tröte - an einer nicht einsehbaren Kreuzung hat der RTW-Fahrer auf Schrittgeschwindigkeit abzubremsen, und sich zu vergewissern, dass die anderen Verkehrsteilnehmer ihn bemerkt haben.
Ich habe es bisher noch nicht erlebt, dass der Fahrer ohne abzubremsen über eine rote Ampel / vorfahrtsberechtigten Querstraße mit voller Geschwindigkeit fährt, wenn diese nicht weit einsehbar ist.
Und als Beifahrer habe ich auf einen solchen "Nervenkitzel" auch wenig Lust.
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Zitat:
Original geschrieben von Alex_337
Es ist völlig egal ob mit oder ohne Tröte - an einer nicht einsehbaren Kreuzung hat der RTW-Fahrer auf Schrittgeschwindigkeit abzubremsen, und sich zu vergewissern, dass die anderen Verkehrsteilnehmer ihn bemerkt haben.Zitat:
Original geschrieben von Pastaflizzer
Ja stimmt. Jeder hat ein bestimmtes "Bild" von der Situation im Kopf, die er hier kommentiert.Die Sorgfaltspflicht trifft alle Verkehrsteilnehmer. Nur der Fahrer des RTW darf nicht darauf vertrauen, dass alle anderen Verkehrsteilnehmer ihn gesehen haben und dementsprechend handeln.
Ich habe es bisher noch nicht erlebt, dass der Fahrer ohne abzubremsen über eine rote Ampel / vorfahrtsberechtigten Querstraße mit voller Geschwindigkeit fährt, wenn diese nicht weit einsehbar ist.
Und als Beifahrer habe ich auf einen solchen "Nervenkitzel" auch wenig Lust.
Ich habe bisher auch noch keinen RTW so über die Kreuzung fahren sehen, der Themenstarter offensichtlich schon.
Beifahrer möchte ich da auch nicht sein. Dann wäre dies die letzte gemeinsame Fahrt mit dem Kollegen.
Zitat:
Original geschrieben von Alex_337
Es ist völlig egal ob mit oder ohne Tröte - an einer nicht einsehbaren Kreuzung hat der RTW-Fahrer auf Schrittgeschwindigkeit abzubremsen, und sich zu vergewissern, dass die anderen Verkehrsteilnehmer ihn bemerkt haben.
Ich habe es bisher noch nicht erlebt, dass der Fahrer ohne abzubremsen über eine rote Ampel / vorfahrtsberechtigten Querstraße mit voller Geschwindigkeit fährt, wenn diese nicht weit einsehbar ist.
Und als Beifahrer habe ich auf einen solchen "Nervenkitzel" auch wenig Lust.
Ich denke mal, diesen Nervenkitzel werden wir in Zukunft weniger erleben, weil die Zivis wegfallen... Viele von denen machen doch "auf dicke Hose" und denken sich: "Och, Licht und Tröte an, die anderen machen schon Platz!"
Zitat:
Original geschrieben von LSirion
Mal abgesehen von den Regelungen, die hier mal wieder angedeutet werden und durcheinanderfliegen...
Sorry, wo siehst Du "durcheinander fliegende" Regeln?
Einmal muss der RTW anhalten, einmal nicht... einmal dies, einmal das, einfach die letzten paar Seiten überfliegen.
Von daher finde ich die Beiträge zumindest teilweise durchaus fraglich... man erkennt auch schwer wer nun wirklich Ahnung hat und wer hier nur seine "Weisheiten" zum Besten gibt.
Neben solcher Kritik ^^ wie sie eigentlich in vielen meiner Beiträge zu finden ist, wollte ich nur darauf hinweisen, dass man...
a) mal bei der entsprechenden Stelle nachfragen kann, wenn´s nun wirklich gefährlich war.
b) gemäß § 1 StVO eben einfach bei Blaulicht auch ohne akustisches Signal vorsichtig sein sollte.
Wo ist denn jetzt das Problem?
Vielen Dank für die Infos derjenigen, die nun wirklich Erfahrung in diesem Bereich haben, aber bitte... nehmt doch nicht alles wörtlich und jeden Satz auseinander...
Ich finde sowas irgendwie... bin jetzt raus hier, keine weiteren Statements zu diesem Thema mehr von mir.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Oftmals wird so nur die Pizza abgeholt
... und im Fahrtenbuch findet sich ein Hinweis auf einen "Patient mit starken Verbrennungen" 😁
Die Lenker von Einsatzfahrzeugen dürfen auch bei rotem Licht in eine Kreuzung einfahren, wenn sie vorher angehalten und sich überzeugt haben, daß sie hiebei nicht Menschen gefährden oder Sachen beschädigen.
Auszug aus der österr. StVO §26 Abschnitt 3.
Daß sich nicht alle an die StVO halten, ist schon klar, aber das ist ja auch bei "Nichteinsatzkräften" so🙄.
Guß GM-Fan06
Zitat:
Original geschrieben von GM-Fan06
Die Lenker von Einsatzfahrzeugen dürfen auch bei rotem Licht in eine Kreuzung einfahren, wenn sie vorher angehalten und sich überzeugt haben, daß sie hiebei nicht Menschen gefährden oder Sachen beschädigen.Auszug aus der österr. StVO §26 Abschnitt 3.
Daß sich nicht alle an die StVO halten, ist schon klar, aber das ist ja auch bei "Nichteinsatzkräften" so🙄.Guß GM-Fan06
Ergänzen sollte man noch, dass es neben Einsatzfahrern, die sich nicht an die StVO halten, auch noch welche gibt, die einfach nicht der österreichischen StVO unterliegen - mangels territorialer Anwendbarkeit. 😛
(Ich würde sogar davon ausgehen, dass die meisten Beiträge in diesem Thread von letzterer Situation ausgehen - allein schon wegen der letzten beiden Zeichen in der URL)
Ist in Deutschland doch ähnlich geregelt, §35 der StVO wurde oben ja schon genannt, unter Absatz 8 steht:
Zitat:
(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.
Da nicht jeder Amtsdeutsch interpretieren kann: Die dürfen zwar bei rot fahren, aber auch nur, wenn sie sich davon überzeugt haben, dass keiner gefährdet wird. Einfach Augen zu und durch iss nicht, zumindest nicht nach Gesetz...
Ähnlich sieht es bei gegen die Fahrtrichtung im Kreisel oder der Einbahnstraße aus...
@Rheinostfriese,
Es ging mir eigentlich nur darum den Unterschied zwischen D und Ö klarzustellen, aufgrund folgenden Beitrags.
Zitat:
Original geschrieben von viktor12v
Bei einer roten Ampel muß auch ein Fahrzeug mit Blaulicht + Horn anhalten,
so wie ein normales Fahrzeug bei einer Stoptafel das machen muß.
Dies wird leider auch häufig von den Einsatzfahrern mißachtet.
Viktor
Ja es muß in Ö anhalten.
Gruß GM-Fan06
@ GM-Fan: Jo, alles bestens. Ich wollte es nur nochmal verdeutlichen, da es beim schnellen überfliegen der Beiträge schnell übersehen wird. 😉
Habe bisher auch keinem Einsatzfahrzeug (mit Horn und Blaulicht) unverantwortliches Verhalten vorzuwerfen!
Eher den Verkehrsteilnehmern die während der Fahrt telefonieren (Handy am Ohr) oder ihre mobile Disco so laut haben, dass sie nix von außen wahrnehmen!😉
Bei uns wird in der Tat mal das Horn ausgelassen, wenn es die Situationen zulassen um Anwohner zu schonen.....ich rede hier ab 22:00 Uhr aufwärts....und wirklich nur, wenn es wirklich ohne Gefährdung andere geht.....auf eigenes Risiko des Fahrers....😰