Sondersignalfahrt RTW
Guten Abend zusammen,
ich hätte mal eine Frage zum folgenden Sachverhalt....
Gegenüber meines Arbeitgebers liegt das Klinikum, ich höre und sehe also täglich die RTW's und NEF's kommen und gehen.
Gestern nach der Spätschicht fuhr ich nachhause und musste ca. 200 mtr. nach meiner Firma bzw. Klinik an der Kreuzung anhalten (rot).
Schon von weitem sah ich im Rückspiegel den RTW mit Blaulicht anfahren, ich dachte mir, fahr gleich etwas rechts ran, dass er an mir vorbei kann. Er kommt also näher und näher und ich sagte zu meinem Kollegen "Also ich weiss nicht, will der nicht mal sein Horn (kurz) einschalten" An der Kreuzung herrschte ordentlich Verkehr.
RTW fuhr an mir vorbei und den Verkehrsverhältnissen schon zügig aber ohne Signal in die Kreuzung ein. Der Autofahrer, der von rechts in die Kreuzung einbog musste deutlich stärker bremsen. Selbst mein Kollege war der Meinung, dass da nicht mehr viel gefehlt hat.
Da ich selbst Angehöriger einer grossen Feuerwehr bin kenne ich mich mit den § 35 und 38 aus. Aus div Übungsdiensten "Verhalten bei Alarmfahrten" durchgeführt von der Polizei, weiss ich, dass die Verwendung von Blaulicht alleine keinerlei Wegerecht zulässt. Bei einem Unfall in diesem Fall wäre der Sani dran.
Wie seht Ihr die Sache denn so, kann der Sani so fahrlässig in eine Kreuzung einfahren ohne Sondersignal ?
Auch wenn es schon nach 22.00 Uhr war hätte ich zumindest 2-3 Tonfolgen abgespielt um sicher in die Kreuzung einzufahren.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von viktor12v
Dies wird leider auch häufig von den Einsatzfahrern mißachtet.
schlichtweg falsch!
die brauchen nichtmal das blaulicht einzuschalten, wenn sie über eine rote ampel fahren! und feuerwehrmänner sowie polizisten dürfen sogar in ihrem privat-pkw sonderrechte nutzen 😰
was du hier wieder durcheinanderwirfst, sind sonderrechte (jegliche übertretung der stvo - z.b.: über rote ampeln fahren, die zhg überschreiten, entgegen der vorgeschriebenen fahrtrichtung in einbahnstraßen fahren, parken in zweiter reihe usw.) die NICHT kenntlich gemacht werden müssen...und das sog. "wegerecht".
das wegerecht sagt lediglich aus "mach platz da - ich muss an dir vorbei"...einzig und alleine dafür MUSS martinshorn UND blaulicht verwendet werden!
das die sicherheit der anderen verkehrsteilnehmer bei der inanspruchnahme von sonder-/wegerechten immer gewährleistet sein muss, versteht sich wohl von selbst!
100 Antworten
Sehe ich als ehemaliger THWler genauso. Kein Sondersignal (bestehend aus der blauen Rundumleuchte + Martinshorn) = kein Wegerecht.
Könnte sogar Konsequenzen für den Fahrer haben, da er bei einem derartigen Unfall grob fahrlässig gehandelt hat.
vll. wars horn kaputt...
Als ehemaliger Fahrer eines RTW/KTW sehe ich das in Bezug auf Haftung genauso. Jedoch gab es immer wieder Fahrten, bei denen Dringlichkeit (eigentlich Signalfahrt mit Horn) dem Befinden der Patienten (laut Arzt besser kein Horn) gegenüberstanden.
Bei diesen Gelegenheiten habe ich das Horn wenn immer es möglich war, vermieden. Genehmigt war zwar dann eine Signalfahrt, wenn es jedoch möglich war, bin ich dann ohne Horn mit entsprechender Vorsicht gefahren. Normalerweise hat das dann ganz gut geklappt wenn man ohne Horn langsam in die Kreuzung eingefahren ist, dass der bevorrechtigte Verkehr, nur mit Blaulicht, Vorfahrt gewährt hat.
Gruß Frank
Zitat:
Original geschrieben von Roter-Baron
Guten Abend zusammen,
ich hätte mal eine Frage zum folgenden Sachverhalt....
Gegenüber meines Arbeitgebers liegt das Klinikum, ich höre und sehe also täglich die RTW's und NEF's kommen und gehen.
Gestern nach der Spätschicht fuhr ich nachhause und musste ca. 200 mtr. nach meiner Firma bzw. Klinik an der Kreuzung anhalten (rot).
Schon von weitem sah ich im Rückspiegel den RTW mit Blaulicht anfahren, ich dachte mir, fahr gleich etwas rechts ran, dass er an mir vorbei kann. Er kommt also näher und näher und ich sagte zu meinem Kollegen "Also ich weiss nicht, will der nicht mal sein Horn (kurz) einschalten" An der Kreuzung herrschte ordentlich Verkehr.
RTW fuhr an mir vorbei und den Verkehrsverhältnissen schon zügig aber ohne Signal in die Kreuzung ein. Der Autofahrer, der von rechts in die Kreuzung einbog musste deutlich stärker bremsen. Selbst mein Kollege war der Meinung, dass da nicht mehr viel gefehlt hat.Da ich selbst Angehöriger einer grossen Feuerwehr bin kenne ich mich mit den § 35 und 38 aus. Aus div Übungsdiensten "Verhalten bei Alarmfahrten" durchgeführt von der Polizei, weiss ich, dass die Verwendung von Blaulicht alleine keinerlei Wegerecht zulässt. Bei einem Unfall in diesem Fall wäre der Sani dran.
Wie seht Ihr die Sache denn so, kann der Sani so fahrlässig in eine Kreuzung einfahren ohne Sondersignal ?
Auch wenn es schon nach 22.00 Uhr war hätte ich zumindest 2-3 Tonfolgen abgespielt um sicher in die Kreuzung einzufahren.
Ich verstehe deine Anfrage nicht. Du weißt doch berufsbedingt, dass man Wegerechte nur mit Blaulicht und Martinshorn in Anspruch nehmen darf. Ansonsten verstößt man gegen die StVO. Ganz egal, was hier noch für Meinungen und Argumente kommen.
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Oftmals wird so nur die Pizza abgeholt
Und die darf ja nicht kalt werden,
somit eine berechtigte Einsatzfahrt,
und bei Lärm (Horn) wäre der Käse auf der Pizza zusammengefallen! 😁
Viktor
Möglicherweise wurde hier lediglich Rücksicht auf die Anwohner genommen! Bei uns fährt die Feuerwehr ab einer bestimmten Uhrzeit nur mit Blaulicht raus....wenn es geht.....wegen den Anwohnern.....😉
Die Belastung ist enorm.....mal Hand auf"s Herz!
Wenn Du Dich mit den Paragraphen auskennst, brauchen wir ja zumindest darüber nicht mehr sprechen. Die Sachlage ist diesbezüglich sonnenklar.
Ob ICH das Horn kurz angemacht hätte, kann ich nicht sagen weil ich nicht weiss, was das für ein Transport war und was der Patient hatte.
Das Märchen von den Pizza-Blaulichtfahrten hält sich scheinbar hartnäckig 😮
Gruss
Jürgen
Zitat:
Original geschrieben von Peter Clio
Möglicherweise wurde hier lediglich Rücksicht auf die Anwohner genommen! Bei uns fährt die Feuerwehr ab einer bestimmten Uhrzeit nur mit Blaulicht raus....wenn es geht.....wegen den Anwohnern.....😉Die Belastung ist enorm.....mal Hand auf"s Herz!
Dann sollte der Fahrzeugführer aber auch dem entsprechend noch mehr Umsicht beweisen und anderen Verkehrsteilnehmer etwas mehr Zeit für Reaktionen lassen als mit eingeschaltetem Horn.
Im Falle eines Unfalls wäre er auf jeden Fall "dran" gewesen.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Oftmals wird so nur die Pizza abgeholt
Zitat:
Original geschrieben von viktor12v
Und die darf ja nicht kalt werden,
somit eine berechtigte Einsatzfahrt,
und bei Lärm (Horn) wäre der Käse auf der Pizza zusammengefallen!Viktor
Na Ihr beiden seid ja lustig !!!
Zitat:
Original geschrieben von Frank170664
Jedoch gab es immer wieder Fahrten, bei denen Dringlichkeit (eigentlich Signalfahrt mit Horn) dem Befinden der Patienten (laut Arzt besser kein Horn) gegenüberstanden.
So etwas gibt es hier seit Jahren nicht mehr, wenn Sonderfahrt, dann mit Licht und Ton, sogar im Wald, wo es eigentlich nur die Rehe hören... auch nachts. Soll die Unfallzahlen gesenkt haben, daher die interne Vorgabe...
Zitat:
Original geschrieben von Caravan16V
Das Märchen von den Pizza-Blaulichtfahrten hält sich scheinbar hartnäckig 😮
Märchen? Stell dich bei uns hier mal in die Kleinstadt, mittags ab 12 Uhr. Wenn du öfters da stehst, dann wirst du feststellen, immer um die gleiche Zeit fährt der RTW mit Blaulicht und Martinshorn an dir vorbei zur Dönerbude und wieder zurück.
Fast zur gleichen Zeit steht dann ein Polizeiwagen mit Horn und Licht mitten in der Einbahnstraße vor der Metzgerei... ob die da wohl jeden Tag ein Tötungsdelikt an Schweinen untersuchen? 😕
Sicher kann man das nicht pauschalisieren, aber oft wird es doch so gehandhabt, die Sonderrechte missbraucht um sich einen Vorteil zu verschaffen. Was soll man dagegen tun? Die Polizei macht es selbst, also bringt es nichts den RTW zu verpetzen 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Caravan16V
Ob ICH das Horn kurz angemacht hätte, kann ich nicht sagen weil ich nicht weiss, was das für ein Transport war und was der Patient hatte.Gruss
Jürgen
Es wird ja von der Leitstelle angeordnet, ob die Fahrt zum Patienten mit Sondersignal erfolgen soll oder nicht.
Dem zu beurteilen, war "Eile" geboten, da ich so noch nie einen RTW in eine Kreuzung hab fahren sehen.
Als Fahrer solcher Fahrzeuge muss ich auch immer die Verkehrslage beurteilen und abwägen können ob es die Situation zulässt eine Kreuzung ohne Horn zu passieren.
Zitat:
Original geschrieben von Roter-Baron
Als Fahrer solcher Fahrzeuge muss ich auch immer die Verkehrslage beurteilen und abwägen können ob es die Situation zulässt eine Kreuzung ohne Horn zu passieren.
Naja, was will man von den Leuten erwarten, mies bezahlter Job, kaum Erfahrung, vielleicht noch nie nen Sprinter gefahren und dann sollen die mit allem zurecht kommen? Bei vielen dauert es Monate, bis sie einigermaßen Routine in dem Job haben.
Dabei sieht man auch täglich die "alten Hasen", die es anders angehen wie die Jungen... ein erfahrener Fahrer weiß, er darf trotz Sondersignal nicht einfach in die Kreuzung schießen, sondern muss sich langsam vortasten. Ein Jungspund macht Horn und Blaulicht an und ballert drauf los...
Zitat:
Original geschrieben von Bunny Hunter
Naja, was will man von den Leuten erwarten, mies bezahlter Job, kaum Erfahrung, vielleicht noch nie nen Sprinter gefahren und dann sollen die mit allem zurecht kommen? Bei vielen dauert es Monate, bis sie einigermaßen Routine in dem Job haben.Zitat:
Original geschrieben von Roter-Baron
Als Fahrer solcher Fahrzeuge muss ich auch immer die Verkehrslage beurteilen und abwägen können ob es die Situation zulässt eine Kreuzung ohne Horn zu passieren.
Dabei sieht man auch täglich die "alten Hasen", die es anders angehen wie die Jungen... ein erfahrener Fahrer weiß, er darf trotz Sondersignal nicht einfach in die Kreuzung schießen, sondern muss sich langsam vortasten. Ein Jungspund macht Horn und Blaulicht an und ballert drauf los...
Bekommen die denn keine Einweisung / Unterweisung oder gar ein Fahrtraining?