Sonderkündigung wegen Entfall des Nutzungsrechts
Hallo,
ich wüsste gerne, ob man die Kfz-Versicherung vorzeitig kündigen kann, wenn der Fahrzeugeigentümer, dem Versicherungsnehmer die weitere Nutzung untersagt.
72 Antworten
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 23. Februar 2023 um 14:10:21 Uhr:
Kann man jetzt noch über zig Seiten ausdiskutieren, oder einfach dem TE Glauben schenken.
Wird schon stimmen wenn er sagt dass er nicht der Eigentümer (und auch nicht der Halter) ist.
Um diese Fragen ging es ja auch gar nicht. Sondern um mögliche rechtliche Konsequenzen bei Abmeldung gegen den Willen der Partnerin.
Zitat:
@Luke1637 schrieb am 23. Februar 2023 um 14:13:18 Uhr:
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 23. Februar 2023 um 14:09:22 Uhr:
Haarspalterei.Und für deine Nummer bräuchte er eine Vollmacht. Also mal eben so iss nicht.
Nein. Er braucht die Schilder und die Fahrzeugpapiere. Sonst nix. Keine Vollmacht. Die brauchst du nur bei Anmeldung für jemand anderes.
Zum Anmelden auf eine 3te Person braucht man aber ganz sicher eine Vollmacht. Wette ich mit dir.
@KapitaenLueck Da hast du wohl den letzten Satz übersehen? "...Die brauchst du nur bei Anmeldung für jemand anderes."
Also ja, Anmeldung auf fremde Personen natürlich nur mit Vollmacht.
Abmelden siehe z.B. https://www.allianzdirect.de/kfz-versicherung/auto-abmelden-ratgeber/ "...Anders als bei der Kfz-Anmeldung und -Ummeldung braucht der Vertreter für die Abmeldung keine Vollmacht. Die Hauptsache: Alle wichtigen Dokumente liegen vor. ..."
Geht also OHNE Vollmacht.
Ok, dann war da ein Dreher.
So passt es.
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Also Fazit, Auto nehmen es abmelden und dem Eigentümer vor das Haus stellen(nach dem abmelden darf man in Zulassungbezirk noch fahren bis 23:59.
Zeugen mitnehmen und Schlüssel überreichen.
Die abmeldebestätigung der Versicherung schicken die überweist dir die Zuviel bezahlen Beträge die du vorausbezahlt hast. Das selbe passiert mit der KFZ Steuer
Nicht mehr dein Auto nicht mehr dein Problem.
So würde ich es machen.
"Die Abmeldebestätigung der Versicherung schicken..."
War tatsächlich früher so, im 18. Jahrhundert, glaube ich. Heute gibt es keine Bestätigung mehr, nur einen Stempel in ZBI.
🙂🙂🙂
Ich glaub wenn man sowas haben will und nen Taler auf den Tisch legt kann man auch heute sowas noch bekommen.
Du bekommst eine Quittung, ganz umsonst
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 25. Februar 2023 um 07:12:56 Uhr:
🙂🙂🙂Ich glaub wenn man sowas haben will und nen Taler auf den Tisch legt kann man auch heute sowas noch bekommen.
Der Vermerk in der ZB I bei Feld "H" ersetzt die Abmeldebescheinigung.
Man kann sich natürlich gegen enstprechende Gebühr einen Haltedauernachweis anfordern. Nur wozu? Die Versicherung bekommt die Außerbetriebsetzung elektronisch übermittelt.
§ 24 Mitteilungspflichten der Zulassungsbehörde
(1) Die Zulassungsbehörde hat den Versicherer zum Zwecke der Gewährleistung des Versicherungsschutzes im Rahmen der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung über
4. den Zugang einer Anzeige über die Außerbetriebsetzung,
zu unterrichten und hierfür die in § 35 genannten Daten, soweit erforderlich, zu übermitteln.
(2) Die Mitteilung ist grundsätzlich elektronisch nach Maßgabe des § 35 Absatz 3 und den vom Kraftfahrt-Bundesamt herausgegebenen und im Bundesanzeiger sowie zusätzlich im Verkehrsblatt veröffentlichten Standards zu übermitteln.
Für die die meinen das man das unbedingt haben müsste🙂
Das einzige was ich immer mache bei Abmeldung ist eine langfristige Reservierung des KZ und lass mir das schriftlich bestätigen.
Letztes Jahr hat ein Händler mein altes Auto abgemeldet, und die Versicherung hat keine Meldung von der Zulassungsstelle erhalten. Ob Versicherung oder Zulassungsstelle die Meldung verbummelt haben, war für mich natürlich nicht nachvollziehbar.
Also hatte ich weder eine ZB irgendwas noch eine Abmeldebescheinigung zur Vorlage bei der Versicherung.
Zum Glück hat die dann den Kfz-Steuerbescheid akzeptiert, in dem das Datum des Endes der Steuerpflicht enthalten ist.
Wenn man die VS aber informiert ist die durchaus in der Lage das Abmeldedatum in Erfahrung zu bringen.
So hatte ich mal den Fall.
Daher halte ich es immer so wenn ich abmelde das ich kurz die VS informiere, die macht den Rest.
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 25. Februar 2023 um 11:49:33 Uhr:
Für die die meinen das man das unbedingt haben müsste🙂Das einzige was ich immer mache bei Abmeldung ist eine langfristige Reservierung des KZ und lass mir das schriftlich bestätigen.
Hallo @KapitaenLueck
was verstehst du denn unter "langfristige Reservierung"
wieviele Monate machen die das denn?
Bei Wunschkennzeichenreservierung geht das ja nur eine bestimmte Zeit lang, nur paar Monate glaube ich mich erinnern zu können ... .🙄
90 Tage sind es beim hiesigen Landkreis. Kannst aber mit etwas Glück dann wieder neu reservieren.
In der FZV ist nur die Reservierung auf das Auto niedergeschrieben
"Der Halter kann sich das Kennzeichen zum Zweck der Wiederzulassung des nach den Sätzen 1 bis 4 außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs für eine Dauer von längstens zwölf Monaten, gerechnet ab dem Tag der Außerbetriebsetzung, reservieren lassen und erhält dafür eine schriftliche oder elektronische Bestätigung."
Die Reservierung und Dauer auf den Halter liegt im Ermessen der Behörde. Ein Anspruch besteht darauf nicht.
Meistens kann man bei der Abmeldung die Kombination für 12 Monate für ein anderes Auto reservieren. So viel wie ich gehört hab.