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Sonderkündigung ?

Themenstarteram 16. Januar 2018 um 18:45

Hallo ! Ich hab da mal ne blöde Frage !

Meine Frau ,hatte ein Schaden verursacht ( Juli 2017) ,welcher durch die Versicherung bezahlt wurde !

Gestern ,(also fast zeitnah ) bekam wir den neuen Beitragssatz !

Auf Anfrage bei ERGO ,ob ich den Vertrag jetzt kündigen kann ,wurde mir gesagt ,das dies nicht möglich sei ,weil es keine

jährliche Betragserhöhung wäre ,sondern Schadensregulierung !

Ist ,diese Aussage ,seitens der ERGO richtig ! Weil ,wenn ich bei mein Kumpel ein Bierglas kaputt mache und meine Haftpflichtversicherung dieses bezahlt ,kann ich die Versicherung kündigen ,nach Regulierung !

Vielen Dank im Vorab !

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Bitboy schrieb am 17. Januar 2018 um 10:28:55 Uhr:

Sonderkündigung einfach : abmelden, 5 Tage später mit neuer Vers. best. anmelden.

auch, wenn der Tip immer wieder auftaucht, wird es dadurch nicht richtiger !

Ohne Halterwechsel bringt das NULL !

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Bei meiner Versicherung muss die Kündigung nach Schadenregulierung innerhalb von vier Wochen erfolgen. Der Termin wäre bei Dir vorbei.

Nach einem Schaden wirst Du im nächsten Versicherungsjahr höher eingestuft. Deswegen wirst du auch jetzt erst das Schreiben mit dem höheren Beitrag wg. schlechterer SF Klasse erhalten haben.

Dumm gelaufen, weil verpennt...

Warum willst du ausgerechnet jetzt kündigen, das hättest du entweder direkt nach der Schadenregulierung oder fristgerecht zur Hauptfälligkeit machen können.

Zurückgestuft wirst du bei jeder Versicherung

Themenstarteram 17. Januar 2018 um 4:35

Hallo ! Das ,wust ich nicht ,das ich nach der Regulierung hätte gleich kündigen können/müssen !

Bei der Kfz-Versicherung meine ich ,weil so oft/viele Schäden haben wir nicht !

Gut ,sind 120 € im Jahr mehr ! Kann ich noch mit leben !

Danke ,erst mal !

Bevor du ggf. fristgerecht kündigst, vergleiche die AKB gründlich und prüfe auch, was der Versicherer nach einem Jahr macht.

Zitat:

@Opelkaputtmacher schrieb am 17. Januar 2018 um 05:35:06 Uhr:

Hallo ! Das ,wust ich nicht ,das ich nach der Regulierung hätte gleich kündigen können/müssen !

Bei der Kfz-Versicherung meine ich ,weil so oft/viele Schäden haben wir nicht !

Gut ,sind 120 € im Jahr mehr ! Kann ich noch mit leben !

Danke ,erst mal !

Die 120€ mehr darfst du nicht als Vergleich heranziehen, auch bei einen neuen Versicherer würde die geänderte SF-Klasse entsprechend berücksichtigt werden.

Hast du überhaupt mal verglichen ob sich ein Wechsel lohnen würde?

Sonderkündigung einfach : abmelden, 5 Tage später mit neuer Vers. best. anmelden.

Zitat:

@Bitboy schrieb am 17. Januar 2018 um 10:28:55 Uhr:

Sonderkündigung einfach : abmelden, 5 Tage später mit neuer Vers. best. anmelden.

auch, wenn der Tip immer wieder auftaucht, wird es dadurch nicht richtiger !

Ohne Halterwechsel bringt das NULL !

Zitat:

@frankman01 schrieb am 17. Januar 2018 um 11:07:52 Uhr:

Zitat:

@Bitboy schrieb am 17. Januar 2018 um 10:28:55 Uhr:

Sonderkündigung einfach : abmelden, 5 Tage später mit neuer Vers. best. anmelden.

auch, wenn der Tip immer wieder auftaucht, wird es dadurch nicht richtiger !

Ohne Halterwechsel bringt das NULL !

Genau, wenn die alte Versicherung Wind davon bekommt,kann die auf VertragsErfüllung bestehen.

Gruß m

Wenn es aber neben der Beitragserhöhung durch Höherstufung auch eine Allgemeine Beitragserhöhung des Basisbeitrags gab, dann besteht doch ein Kündigungsrecht. ..Ich glaube 2 Wochen lang... :o

Ich würde mich also nicht auf die Aussage der Ergo verlassen sondern genau nachrechnen ob es wirklich ausschließlich an der anderen SF-Klasse liegt ... . :D

Du hast ja nichts zu verlieren... .;)

Ansonsten trage dir den nächstmöglichen Termin bzw. die Kündigungsfrist im Kalender 2018 ein!

War das die 1 Beitragsrechnung für das Jahr 2018? Wenn du durch eine Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht hast, muss die Versicherung in Ihrem Schreiben darauf hinweisen. Wäre innerhalb 1 Monats nach Eingang der Rechnung

am 18. Januar 2018 um 14:38

Zitat:

@celica1992 schrieb am 18. Januar 2018 um 08:39:46 Uhr:

War das die 1 Beitragsrechnung für das Jahr 2018? Wenn du durch eine Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht hast, muss die Versicherung in Ihrem Schreiben darauf hinweisen. Wäre innerhalb 1 Monats nach Eingang der Rechnung

Hat er nicht, hat er ja schon geschrieben.

Davon abgesehen wird diese Beitragssteigerung durch die Verschlechterung der SF-Klasse praktisch bei jeder Versicherung passieren. Darum brauchst du dich sicher nicht zu sehr ärgern, dass du nicht gekündigt hast.

Einfach mal im nächsten Jahr sich hinsetzen und schauen ob es woanders günstiger ist.

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