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sonar angle eyes!!!tagfahrlich und ringe?

Themenstarteram 2. Februar 2009 um 21:46

hab mal wieder ne frage, hab mir sonar angle eyes gegönnt, super teile, jedoch bin ich mir nicht sicher wie ich die beiden ringe bzw das tagfahrlicht anschließne soll. hab eigentlich daran gedacht die mit dem standlicht zu verbinden , sodass die ringe auch schon mit standlicht leuchten und bei abblendlicht ja dann sowieso, die frage is nur wie das der gesetzgeber sieht=? darf man mit diesen ringen bei tag fahren? gibts da irgendwelche einschränkung? wie habt ihr die verkabelung gemacht?einfach an die leitungen vom standlicht gelötet?

Beste Antwort im Thema

Also mal abgesehen davon, dass die Dinger für dein Auto gar nicht zugelassen sind, sollte man mit Standlicht allein nicht am Tag rumfahren.

Standlicht hat seinen Namen ja nicht umsonst :)

Wenn du am Tag mit Licht fährst, dann sind auch die Standlichtringe an.

 

Unzulässig, da die eLWR nicht genutzt werden kann, die an deinem Auto aber vorgesehen ist und somit auch funktionsfähig angebracht sein muss.

 

Bevor hier wieder einer auf die Tour kommt: Ey, mein TÜV-Mann sagt aber nichts, der trägt alles ein.

Sucht euch einen, der euch nicht bescheißt ... eintragen ist eine Sache ... Legalität ist eine ganz andere Sache ;)

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ich hab sie auch am Standlicht..... aber habe mir fk bestellt sind besser und zugelassen...... die sonar sind eh nicht dicht jede wäsche hast dan ein Aquarium:(:(

Also mal abgesehen davon, dass die Dinger für dein Auto gar nicht zugelassen sind, sollte man mit Standlicht allein nicht am Tag rumfahren.

Standlicht hat seinen Namen ja nicht umsonst :)

Wenn du am Tag mit Licht fährst, dann sind auch die Standlichtringe an.

 

Unzulässig, da die eLWR nicht genutzt werden kann, die an deinem Auto aber vorgesehen ist und somit auch funktionsfähig angebracht sein muss.

 

Bevor hier wieder einer auf die Tour kommt: Ey, mein TÜV-Mann sagt aber nichts, der trägt alles ein.

Sucht euch einen, der euch nicht bescheißt ... eintragen ist eine Sache ... Legalität ist eine ganz andere Sache ;)

Bevor hier wieder einer auf die Tour kommt: Ey, mein TÜV-Mann sagt aber nichts, der trägt alles ein.

Sucht euch einen, der euch nicht bescheißt ... eintragen ist eine Sache ... Legalität ist eine ganz andere Sache ;)

meiner hat nein gesagt....:mad::mad:

Hat sich wohl was überschnitten ... meine Aussage mit "nicht legal für dieses Auto" war auf die SONAR-Scheinis bezogen. Da hab ich deinen Beitrag noch nicht gesehen ... FK sind vollkommen okay, da funktioniert die eLWR ja auch

aber warum haben die sonar den da nen e zeichen......

am 2. Februar 2009 um 22:34

Die Sonar ae dinger haben das e Prüfzeichen nur für England. Sind da also zugelassen nur hier nicht. Weiß aber kaum ein cop.

Keine Ahnung ... Ich kenn nur den aktuellen Stand meines DEKRA-Prüfers. Da es hier sehr oft zu Diskussionen kam, hab ich den neulich nochmal gefragt. Er sagte, da die Vorrichtung für die eLWR fehlt, sind die an einem Astra F nicht zugelassen, wenn dieser denn ab Werk mit der eLWR ausgestattet war. Klingt für mich nicht so, als wenn es da gewisse Gesetzesklücken gibt.

Ich akzeptiere es und gebe es auch nur so weiter.

am 3. Februar 2009 um 7:53

Mein Vater hatte nen Astra Re-Import der hatte keine Tachodimmerfunktion, keinen Radio, keine LWR, 60PS und 0,nix ausstattung.

Da wären denk ich die Sonar zugelassen gewesen.

 

Bei nem Kumpel von mir hat der TüV Chef der Zweigstelle bei uns die Sonar eingetragen aber nur in Verbindung mit Sportfahrwerk KAW... Weil er das auto beladen hat und sich das licht nicht sehr verstellt hat. Er meinte so könne er es mit gutem gewissen eintragen.

Zitat:

Original geschrieben von xangelox

[...] TüV Chef der Zweigstelle bei uns die Sonar eingetragen aber nur in Verbindung mit Sportfahrwerk KAW... Weil er das auto beladen hat und sich das licht nicht sehr verstellt hat.

Ja dann sag' ich mal Prost... ...zum "Prüfer". Der würde für'n Bier wahrscheinlich auch 'ne Alu-Theke eintragen. Entweder ist Dein Beitrag unter "Anekdote" zu verbuchen, oder der gute "Prüfer" ist ein Vollidiiot.

Mit der Eintragung hätte er ja bescheinigt, dass an der Hinterachse kein (gar nix, null, nada) Federweg mehr wäre. (Naja _theoretisch_ noch nach oben, was aber praktisch nicht geht).

Ich hol' mir dann noch mal eine Flasche (egal was, hauptsache "knallt rein") und trag' mal lustig Mist ein.

Hicksssss!

 

Edit:

Jippie, geht doch. - noch 'n Schluck. Wirkt prima.

Schick' doch Deinen Kumpel mal vorbei. Dann trag ich ihm die Bremsanlage wegen der Gewichtsersparnis aus. Aber "nur in Verbindung mit betrunkenem Fzg-Führer". Spielt dann je eh keine Rolle mehr. Hicks. Prost. ...ups, kommt wieder hoch. Schulligung...

Themenstarteram 3. Februar 2009 um 10:03

Danke für die vielen antworten und nützlichen infos. hab die direkt im laden gekauft und dort wurde mir halt nur gesagt dass die für mein wagen zulässig sind und prüfzeichen haben. habe sie ja noch nicht verbaut oder irgendetwas verlötet. von daher werde ich sie gegen die etwas teureren tauschen.

hier der link:

http://www.carparts-online.de/.../...werfer-SCHWARZ-Blinker::3751.html

dort steht ja extra dass sie mit eLWR sind!

Zitat:

Original geschrieben von flitzer87

dort steht ja extra dass sie mit eLWR sind!

Aber gern doch :)

Steht da aber nicht so. Da steht: "sind für die elektrische Leuchtweitenregulierung geeignet"

D.h.: Du wirst wohl Deine vorhandene LWR umbauen müssen. Anleitungen dafür findest Du hier im Forum, meist werden die ohne geliefert und Du musst die alte anpassen. (Anleitung: Suche benutzen).

Von mir bekommst Du den "Daumen hoch" dafür, dass Du erst fragst und Dir Gedanken machst und nicht wie andere agierst nach dem Motto: "Wird schon passen, peilt ja keiner". ;)

Themenstarteram 3. Februar 2009 um 11:18

Ui dan bedanke ich mich mal für den daumen! will echt keine risiko eingehen. kann mir aufgrund von verlängerter probezeit keinen punkt mehr erlauben von daher geh ich mit sicherheit nich son dummes risiko ein. vor allem ein vermeidbares, obwohl ich natürlich auch sagen muss dass die ohne eLWR mit besser gefallen^^

die sonar wären bei einer manuellen leuchtweiten regelung vieleicht auch zugelassen.

die manuelle leuchtweiten regelung gab es nur von 91 bis 8/94 ab da wurde die el-leuchtweitenregelung vorgeschrieben.

sprich ab dem facelift

Zitat:

die manuelle leuchtweiten regelung gab es nur von 91 bis 8/94 ab da wurde die el-leuchtweitenregelung vorgeschrieben.

§ 50 StVZO ab 01.01.1990 Leuchtweitenregulierung erforderlich

Quelle: http://www.adac.de/.../

Damit ist es auch zweifelhaft, das einige Re-Importe nach der STVZO hier zugelassen werden dürfen, da sie teilweise der hiessigen Gesetzeslage gar nicht entsprechen.

Gruß Erik

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