Sommerreifen: entweder V oder W - aber doch nicht beides ???

Saab 900 I

Hallo Gemeinde,

ich verstehe, ehrlich gesagt, die Welt nicht mehr:

Unser 900/II 2.3 Automatik ist mit einer Höchstgeschwindigkeit von 205 KM/H angegeben - somit wären theoretisch sogar H Reifen denkbar.

Nun haben wir 195/60R15 88V eingetragen - oder aber dann 205/50R16 87W.

Ich verstehe das nicht, bin offensichtlich zu dumm dafür. Wenn beim 195er V ausreicht, warum nicht beim 205er der sogar einen niedrigeren Härtegrad hat ?!?!

Es grüßt...
... ein absolut ratloser Roland - der bis heute dachte, er wäre halbwegs sachkundig...........

21 Antworten

@Roland,

sorry aber auch nach intensiver Suche kann ich die Dokumente nicht mehr auffinden. Nehme an, daß cih diese entsorgt habe. Falls mir doch noch etwas in die Hände fällt melde ich mich.

Markus

Nachtrag: habe doch noch was gefunden, check Deine PN.

Saab hat den 93-I generell in dieser Reifendimension mit W Reifen homologiert. Auch mein Diesel hat diese Eintragung im deutschen Brief gehabt. Dadurch het er wie damals alle Saabs mit dieser Reifendimension W Reifen drauf.
Zumindest bei den Michelin Primacy (205er 16 Zoll) ist der Unterschied zwischen V und W Reifen nicht sonderlich gross.
Frage doch bei Saab mal nach ob du eine Freigabe für V Reifen erhälst. Bei einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit unterhalb vom V Index..

Gruss
Oliver

Zitat:

Original geschrieben von nax


Hallo,

ich versuche mich auch gerade zu dem Problem schlau zu machen. Ich habe das hier gefunden:
http://www.bundesverband-reifenhandel.de/pdf/zulaessige-bereifung.pdf

Grüße
Axel

Hallo Axel,

ich weiß nicht recht, wie Du da rübergestolpert bist, denn auf der gesamten hp finde ich nichts ähnliches.
Hast Du Dich nun mal richtig schlau gemacht - TÜV, etc ???
Bei uns steht der Reifenwechsel akut an und ich kann einen 205/50/16 87V für 51,50 € bekommen.

Allerdings sollte vorher geklärt sein, dass man den auch fahren kann und darf !!

Gruß
Roland

@roland

http://...desverband-reifenhandel.de/.../verbraucher_infos.html

Beitrag zum Thema: "Zulässige Bereifung" (PDF-Datei 67 kb)

siehe auch unsere Pressemitteilung vom 19.01.2005 Reifen-Angaben im Kfz-Schein"

Lies mal: http://...desverband-reifenhandel.de/.../more.php?news_id=61

Ähnliche Themen

Zitat:

siehe auch unsere Pressemitteilung vom 19.01.2005 Reifen-Angaben im Kfz-Schein"

Lies mal: http://...desverband-reifenhandel.de/.../more.php?news_id=61

@ stelo

Das oist ganz genau, was ich lesen wollte - ich danke Dir !!!

Da wird sicher noch einigen anderen ein Licht aufgehen...........

Gruß
Roland

V-Reifen ist legitim !!!!

@ alle die es interessiert !!!

Diese mail befand sich heute früh in meinem Postkasten - betrifft den 900/II 2.3:

Zitat:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Auf der Grundlage der EU-Richtlinie 92/23/EWG dürfen die Mitgliedsstaaten den Verkauf, die Zulassung, die Inbetriebnahme oder die Benutzung eines Fahrzeuges nicht aufgrund der Reifen versagen oder verbieten, wenn diese mit dem EG-Typengenehmigungszeichen (der E/ECE-Kennzeichnung, die ab Herstellungsdatum 01. Oktober 1998 für Motorrad-, Pkw- und Lkw-Neureifen verbindlich ist) versehen und nach den Vorschriften von Anhang IV montiert sind. Das bedeutet:

Die maximale Tragfähigkeit jedes Reifens, der an einem Fahrzeug montiert wird, muss im Fall eines Fahrzeuges, an dem Reifen des gleichen Typs in Einzelanordnung montiert sind, für die Achse mit der höchsten Belastung mindestens der Hälfte der vom Fahrzeughersteller angegebenen Achslast entsprechen (EU-Richtlinie 92/23/EWG Anhang IV Nr. 3.3.1 und 3.3.1.1) und
jeder Reifen, mit dem ein Fahrzeug ausgerüstet ist, muss ein Geschwindigkeitskategoriesymbol aufweisen, das der vom Fahrzeughersteller angegebenen bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges oder der jeweiligen Belastungs-/ Geschwindigkeitskombination entspricht (EU-Richtlinie 92/23/EWG Anhang IV Nr. 3.4.1).

Auf Ihren konkreten Fall bezogen bedeutet das wiederum, dass E/ECE-gekennzeichnete Pkw-Reifen der im Fahrzeugschein unter Ziffer 20 bis 23 und ggf. 33 eingetragenen Reifendimensionen und Felgen (Rad-/ Reifenkombinationen) grundsätzlich zulässig sind, wenn sie der bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges - Vmax = Höchstge-schwindigkeit nach Ziffer 6 Fahrzeugschein plus 6,5 km/h + 0,01 x Höchstgeschwin-digkeit nach Ziffer 6 Fahrzeugschein - entsprechen, unabhängig vom eingetragenen Geschwindigkeitsindex (Ziffer 20 bis 23 und ggf. 33 Fahrzeugschein) - und dies trifft auf 205/50 R 16 87 V zu.

Die ist bereits gängiges Recht.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen Drechsler
________________________________________

Hans-Jürgen Drechsler - stv. Geschäftsführer -
Bundesverband Reifenhandel
und Vulkaniseur-Handwerk e.V.
Franz-Lohe-Str. 19, D-53129 Bonn
Fon: +49-228-2899472, Fax: +49-228-2899477
hj.drechsler@bundesverband-reifenhandel.de

Goil, sachich...

wenn ich nu man meinen Saapel bei 25 km/h (eingetragen) abriegeln laß, kann ich ja Burnouts ohne Rücksicht auf Verschleiß und ohne Ende hinlegen...

...245/35BR 17 dürften dann ja auch nur max. 17,50 p./St. kosten 😁 😁

Aber allen Ernstes:

Das hemmungslose Abgreifen aus deinem Portemonnaie funktioniert immer noch am besten auf dem Weg des geringsten Widerstandes 🙁

Der Artikel kommt gleich ins Handschuhfach für eventuelle Konfrontationen...

...dank da an Gummispekulanten-Reifenhöker, Tüvtler, Udels, Besserwisser, Leckerschmecker etc.pp.usw. 😛

Deine Antwort
Ähnliche Themen