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Sommerreifen: entweder V oder W - aber doch nicht beides ???

Themenstarteram 31. März 2005 um 15:49

Hallo Gemeinde,

ich verstehe, ehrlich gesagt, die Welt nicht mehr:

Unser 900/II 2.3 Automatik ist mit einer Höchstgeschwindigkeit von 205 KM/H angegeben - somit wären theoretisch sogar H Reifen denkbar.

Nun haben wir 195/60R15 88V eingetragen - oder aber dann 205/50R16 87W.

Ich verstehe das nicht, bin offensichtlich zu dumm dafür. Wenn beim 195er V ausreicht, warum nicht beim 205er der sogar einen niedrigeren Härtegrad hat ?!?!

Es grüßt...

... ein absolut ratloser Roland - der bis heute dachte, er wäre halbwegs sachkundig...........

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21 Antworten

Die Eintragung habe ich auch, scheint also schon mal kein Irrtum gewesen zu sein.

Was den Tragfähigkeitsindex betrifft, auch da gebe ich Dir Recht, es gibt scheinbar keinen 88er Reifen ....

Das sollte ein Fall für die Homologation von Saab sein, wenn Du die Adresse nicht hast, dann schicke ich sie Dir per PN ....

Themenstarteram 31. März 2005 um 16:04

Hy wvn,

doch ich habe mich geirrt. Es gibt sehr wohl den 195/60R15 88V - daher habe ich es auch wieder oben herausgelöscht.

Der Rest allerdings bleibt noch immer eine Ungereimtheit - um nicht zu sagen eine Unverschämtheit !!

Man meint ja glatt, die hätten einen Vertrag mit den Reifenherstellern - bekanntlich liegen zwischen V und W ja preisliche Welten..........

Gruß

Roland

Hallo :)

Mir kommt da eine Idee, weshalb bei den 205er Pneus ein "übertrieben hoher" Speedindex gefordert sein könnte ... ich denke, es hängt wohl mit deren zul. Tragfähigkeit zusammen:

Klar ist, die Dimension 205/50R15 hat einen kleineren Tragfähigkeitsindex (87) als 15"-Gummis mit geringerer Breite (88). Meine These: Um dieses "Defizit" zu kompensieren und auch bei höheren Geschwindikeiten ausreichend Sicherheitsreserven bieten zu können, sollten 205er-Reifen einen eindeutig höheren Geschw.-Index (nämlich "W" od. "ZR", bis 270 km/h) aufweisen als ihre schmäleren Brüder ("V", bis 240 km/h).

Eine absurde Begründung? Wie seht ihr das?

Erdölhaltige Spiele--->

 

Hhhhhmmmmmhh....

kann es sein, daß Fahrzeughersteller ( bis auf eine kleine rote Schmiede in Maranello ) immer noch das einkaufen, was die Kleberige Zunft für den Pöbel produziert, und damit basta ! Verkorkst, abgefüllt & homol gier t von Zahlhuber und Söhne... ? :p

Warum muß ich, wenn ich schlanke 245er Pantöffelchen hinten aufzeihen will, den Geschwindigkeitsindex der aktuellen SuperBike Szene kaufen ?

Da komm ich auch mit MädTune 18 und NitroOxideinspritzung nie nich hin... :mad:

Aber iss ja nix neues...

Mußtest ja schon bei dezenten Verbreiterungen beim 1300er Capri V-Reifen kaufen...

Themenstarteram 31. März 2005 um 16:35

Hy,

das würde ich ja alles so gelten lassen - dummerweise GIBT es den 205/50R16 auch als 87V !!!!

Weshalb mir die Sache ja auch nicht unbedingt in den Kopf will.........

Gruß

Roland

Themenstarteram 31. März 2005 um 16:48

Zitat:

Original geschrieben von Rigero

Hallo :)

Klar ist, die Dimension 205/50R16 hat einen kleineren Tragfähigkeitsindex (87) als 15"-Gummis mit geringerer Breite (88). Meine These: Um dieses "Defizit" zu kompensieren und auch bei höheren Geschwindikeiten ausreichend Sicherheitsreserven bieten zu können, sollten 205er-Reifen einen eindeutig höheren Geschw.-Index (nämlich "W" od. "ZR", bis 270 km/h) aufweisen als ihre schmäleren Brüder ("V", bis 240 km/h).

Hallo,

nachdem, wie erwähnt, in unserem Falle auch ein H ausreichend wäre, finde ich diese "Sicherheitsreserve" ein wenig überzogen.

Wie ich gerade eben erfahren habe, sind genau die erwähnten Dimensionen und Indexe auch im Fahrzeugschein meiner Mutter eingetragen - der Gipfel der Lächerlichkeit !!!!

Sie fährt einen 900/II 2.0 - 130 PS

OHNE WORTE !!!

Diese Kuriositäten kenne ich schon von meinem früheren 900 2.0 Sauger Talladega (Vmax = 200 km/h). Dort war auch "W" gefordert. Manche Reifengrößen gibt es auch gar nicht mehr in H oder V, indiesem Fall hat mir Saab aber auf Anfrage und kostenlos eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für H und V-Bereifung ausgestellt (geht natürlich nur beim gleichen Lastindex). Diese Bescheinigungen kannst Du ggf. auch von den Reifenherstellern bekommen (ich hatte noch eine von Pirelli dazu=.

Markus

Themenstarteram 1. April 2005 um 7:54

Zitat:

Original geschrieben von MadMax63

in diesem Fall hat mir Saab aber auf Anfrage und kostenlos eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für H und V-Bereifung ausgestellt (geht natürlich nur beim gleichen Lastindex

Ah ja, das ist doch schon mal was !!!

Den 205/50/16 gibt es nämlich als 87V bedeutend billiger !!!

Nun dann werde ich mich eben mal um diese Unbedenklichkeitsbescheinigung bemühen.

@ wvn: Nun kommt die von Dir erwähnte Adresse ins Spiel !!

Allerdings muss ich gerade im Bezug auf diese Bescheinigung sagen, dass es die Sache noch unverständlicher macht - warum dann nicht gleich - ich versteh`s nicht ?!?!

Gruß

Roland

Zitat:

Original geschrieben von Roland Högerl

Ah ja, das ist doch schon mal was !!!

Den 205/50/16 gibt es nämlich als 87V bedeutend billiger !!!

Nun dann werde ich mich eben mal um diese Unbedenklichkeitsbescheinigung bemühen.

@ wvn: Nun kommt die von Dir erwähnte Adresse ins Spiel !!

Allerdings muss ich gerade im Bezug auf diese Bescheinigung sagen, dass es die Sache noch unverständlicher macht - warum dann nicht gleich - ich versteh`s nicht ?!?!

Gruß

Roland

Roland,

ich guck heute abend einmal ob ich die Dokumente noch habe, immerhin geht es ja um das gleiche Fahrzeug. Wenn ja, sende ich Dir eine PM mit den Infos.

Markus

Themenstarteram 1. April 2005 um 8:00

Zitat:

Original geschrieben von MadMax63

Roland,

ich guck heute abend einmal ob ich die Dokumente noch habe, immerhin geht es ja um das gleiche Fahrzeug. Wenn ja, sende ich Dir eine PM mit den Infos.

Markus

Das wäre mal eine Maßnahme ;o)

THX !!!

Hallo,

ich versuche mich auch gerade zu dem Problem schlau zu machen. Ich habe das hier gefunden:

http://www.bundesverband-reifenhandel.de/pdf/zulaessige-bereifung.pdf

 

Zitat:

E/ECE-gekennzeichnete Reifen (Pkw- Lkw- und Motorrad-Reifen nach ECE-R 30, 54 und 75) der im Fahrzeugschein unter Ziffer 20 bis 23 und ggf. 33 eingetragenen Reifendimensionen und Felgen (Rad-/ Reifenkombinationen) sind grundsätzlich zulässig, wenn sie A) der bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges - Vmax = Höchstge-schwindigkeit nach Ziffer 6 Fahrzeugschein plus 6,5 km/h + 0,01 x Höchstgeschwin-digkeit nach Ziffer 6 Fahrzeugschein - entsprechen, unabhängig vom eingetragenen Geschwindigkeitsindex (Ziffer 20 bis 23 und ggf. 33 Fahrzeugschein)!

Danach verstehe ich den 205/50 R16 87W als Empfehlung, es könnte also auch ein 205/50 R16 87V sein.

Grüße

Axel

am 1. April 2005 um 18:38

Hi zusammen,

ich war ebenfalls reichlich erstaunt über den Eintrag von "W" Reifen in meinem Brief, weil die max. 270km/h mit dem LPT nicht wirklich leicht zu erreichen sind (bestenfalls im freien Fall...)

Meine kurze, unrepräsentative Internet-Recherche ergab allerdings, dass die Preisunterschiede von "V" zu "W" gleicher Reifentypen und -modelle (Michelin, Pirelli, Conti, Dunlop) nur zwischen 3,- und 8,- Euro pro Stück betragen.

Mir als gebürtigen Schwaben sollte zwar auch das schon den Schlaf rauben, weil es einfach unnötig ist. Aber wirklich tragisch ist es nun auch wieder nicht, oder? ;)

Grüße,

maywald

Themenstarteram 2. April 2005 um 6:37

Zitat:

Original geschrieben von nax

Danach verstehe ich den 205/50 R16 87W als Empfehlung, es könnte also auch ein 205/50 R16 87V sein.

Grüße

Axel

Hallo,

nach eingehendem Studium Deines Anhanges ist das der einzig gültige Schluß.

Aber warum erfährt der gemeine, kleine Erdenbürger soetwas nicht ???

Ebenso kann man sich den Speedindex in den Papieren künftig komplett sparen.........

Ich danke Dir für Deine Mühe.

Gruß

Roland

Schaut mal unter 3. D.) .....

Das klingt für mich so, als ob diese Bestimmung als Leitlinie für Prüfer ist (Prüfer = Überprüfung).

Bedeutet > Die Prüfer haben jetzt Klarheit was sie abnehmen dürfen und was nicht - eine Eintragungspflicht in die Fahrzeugpapiere besteht erst bei Befassung (Zulassungsstelle) mit den Papieren.

Ich würde da einfach mal beim TÜV nachfragen, evtl. mit Ausdruck dieses Textes ....

PS: Was ich damit sagen will .... unter 3. D.) steht, daß der andere Speedindex erst bei Befassung mit den Papieren eingetragen werden muß, was für mich eine Abnahme beim TÜV voraussetzt.

Wer die Zualssungsstellen kennt weiß }> die ändern nicht einfach mal so auf Zuruf die Daten im Brief/Schein, sondern wollen ein Abnahmegutachten sehen ....

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