Sommerreifen 215/40 ZR 17 auf 7Jx17H2
Leute ich dreh nach am Rad.
Bevor ich die nicht eingetragenen Felgen von meinem V40, Baujahr 5/2000 überstürzt verkaufe hätte ich gerne gewußt ob ich die kostengünstig und ohne Karosseriearbeiten eingetragen bekomme, aber ich blicke einfach nicht durch.
Ich hab das Auto mit folgender Sommerbereifung gekauft:
Reifen: 215/40 ZR 17
Felgen: 7Jx17H2
ET42
KBA Nr.: 45154
Hersteller: AluStar Wheels Trading GmbH
Ich komme einfach nicht weiter. Ich hab hier ABE´s aus dem Netz, Teilegutachten in dem mein Fahrzeug steht, aber ich bin trotzdem nicht schlauer. Ich häng Euch das Teilegutachten mal an.
Fakt ist, dass ich keinen Aufwand mit Karosseriearbeiten machen will.
Vielleicht hab ich ja Glück und irgendeiner von Euch hat mit genau dieser Reifengröße uaf dieser Felgengröße bei meinem Baujahr Erfahrung. Tiefergelegt ist er nicht.
Ich hoffe vielmals auf Eure Hilfe.
Viele Grüße
Marc
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29 Antworten
Du schaust dir unten einfach mal die Bedingungen an:
Da zieht bei deinem Fahrzeug: K42 K49 K50 R09 T87 und A02 A04 A05 A06 A08 A09 12 14 22 B02 S01
Du gehts mit diesem Gutachten im Westen von Deutschlands zu einem Tüv und im Osten zu ner Dekra. Der Gutachter wird dir schon sagen was noch zu machen ist.
Die Frage ist ob das Fahrzeug beim komplett einfedern bzw. komplettem Lenkanschlag nach links und rechts irgendwo an den Reifen anschlägt.
Da steht ja auch was von Verbreiterung / Abdeckung. Einige V40 Modelle haben so geklebte Verbreiterungen von Werk aus.
Du hast die Felgen und Reifen ja momentan montiert oder könntest sie kurzfristig montieren.
Fahr einfach beim amtlich anerkannten Sachverständigen vorbei und er soll dir ganz gezielt an deinem Wagen sagen was zu ändern ist...
Kostet ca. 50 Euro eine Eintragung mit vorliegendem Teilegutachten.
Solong
B
wenn Du ein
Gutachten hast müssen die Felgen nicht eingetragen werden .In den F.schein,reicht bei der nächsten Ummeldung,must nur das Gutachten mitführen. So hab ich das vom TÜV Mann.
Zitat:
Original geschrieben von Karli - Walter
wenn Du ein
Gutachten hast müssen die Felgen nicht eingetragen werden .In den F.schein,reicht bei der nächsten Ummeldung,must nur das Gutachten mitführen. So hab ich das vom TÜV Mann.
Ist nicht mein Wissensstand. Teilegutachten bedarf immer noch einer Eintragung, das was du geschrieben hast gilt für eine ABE, aber nicht für ein Teilegutachten. Und dies kann nur ein amtlich anerkannter Sachverständiger.
Solong
B
Yep *zustimm*. Teilegutachten hilft allenfalls bei der Eintragung, ist mit einer ABE-Bescheinigung aber nicht gleich zu setzen. Mit dem Teilegutachten alleine darf man so nicht rumfahren.
Diese kombi haben wirklich sehr viele auf auf ihren V viert-zigs drauf. Original auch auf den 17" Arcardia felgen. Selbst mit dezenter tieferlegung sollte das keine probleme machen...nur mal um dir mut zu machen.
Zum tüv must du aber wie schon gesagt wurde.
Zitat:
Da steht ja auch was von Verbreiterung / Abdeckung. Einige V40 Modelle haben so geklebte Verbreiterungen von Werk aus.
Richtig! Selbst bei meinen schmalen Crater felgen wird dies nach gutachten verlangt. Soll wohl verhindern das dass spritzwasser unten gehalten wird 🙄 Meist sind die gutachter nicht so sadistisch das sie das verlangen. Sieht echt nicht schön aus, deswegen immer schön freundlich und korrekt sein🙂
Zitat:
Diese kombi haben wirklich sehr viele auf auf ihren V viert-zigs drauf. Original auch auf den 17" Arcardia felgen.
Stimmt so nicht ganz.
Die Arcadias wurden beim SLE des letzten Baujahres mit 215/45R17 ausgeliefert.
Und das mit diversen Änderungen ab Werk bezüglich der Tachoangleichung.
Das Thema wurde hier auch schon mehrfach durchgekaut und man wird in der Sufu schnell fündig.
Hier z. B. gibt es einen schönen Fred dazu.
Und hier
Und hier auch gibt es schon viel geschriebenes dazu.
Beste Grüße
DOIT, auch mit 215/45R17 unterwegs - eingetragen!
Ich fahre auch 215er auf einer 8,0X17 Felge.
Eintragen ist auch nix.......das kotzt mich an (eintragen und im Winter austragen)
Ich habe schon lange nicht mehr ins Handschuhfach geschaut.......aber ich habe auch nur einen Schrieb den ich mitführen muß sonst nimmt mich die Rennleitung aus der Wertung. Um da genauer zu werden müßte ich morgen mal nachschauen. Mit orginalen Fahrwerk gibts beim Tüv auch keine Probs.
War zur HU mit dem Felgen da.......!!
Zitat:
Stimmt so nicht ganz.
Die Arcadias wurden beim SLE des letzten Baujahres mit 215/45R17 ausgeliefert.
Gut, danke für die richtigstellung. 45-Querschnitt...umso besser für Poddi mit seinem 40-er querschnitt
Also denkt Ihr dass ich sie mit ein wenig Glück und Freundlichkiet dem Gutachter gegenüber die Dinger eingetragen bekomme wenn ich das richtig verstehe?
Dann werden sie nämlich nicht verkauft.
Hast Du denn das Teilegutachten nur für Honda und MG?
Wenn ja, könnte das zu einem Problem beim TÜV führen.
Mit anderen Worten, die Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen wurden nicht an einem V40 durchgeführt.
Wenn das Teilegutachten aber nicht auf das verwendete Fahrzeug bezogen ist, dann wirst Du bei einem gewissenhaften TÜV-Prüfer nicht um eine Einzelabnahme herum kommen.
Und ich weiß nicht, ob das dann wieder diverser Festigkeitsgutachten bzw. spezieller tiefgehender Angaben der Felge an sich bedarf.
Die Werte bei deiner Felge, wie Radlast, Lochkreis, ET passen zwar aber der Mittenzentrierring hat die falschen Abmaße.
Da musst Du bei der Felgengröße Ø 72,6 x Ø 67,1 haben.
Du hast aber Ø 72,6 x Ø 64,1 im Gutachten stehen.
Bei meinem Borbet Gutachten ist expliziet der V40 mit als zulässiges Fahrzeug aufgeführt.
Siehe Anhang!
Und das mit den jeweils zulässigen Reifengrößén und den dafür gemachten Auflagen.
Du kannst es ja mal beim TÜV versuchen, am besten kurz nach Karneval 😉
Aber wenn die dich an Hand des vorgelegten Gutachten direkt wieder vom Hof schicken, verkaufe die Felgen lieber und hole dir passende zum Fahrzeug.
Mal davon abgesehen, machen 17" Felgen mit einer 40er Reifenflanke aus einem V40 ohne Tieferlegung optisch eher einen XC40...
Das sieht in meinen Augen nicht wirklich gut aus, aber die Geschmäcker sind bekanntlich verschieden.
War bei mir übrigens ein Hauptgrund für das KW-GF.
Beste Grüße
DOIT
Zitat:
Original geschrieben von DOIT
Hast Du denn das Teilegutachten nur für Honda und MG?
Auf dem von mir angehängten Teilegutachten ist Volvo S40/V40 auf Seite 13 von 15 aufgeführt.
ah...sorry.
Ich hatte gar nicht so weit runter gescrollt. Dachte nach den Auflagen ist Schluss...
Dann ist der obere Teil, den ich geschrieben habe, natürlich hinfällig.
Beste Grüße
DOIT
Das er ein wenig nach Geländewagen aussehen wird, ist natürlich richtig, aber ich wollte nach Möglichkeit nicht mehr sooo viel rein stecken. Und ich hab ihn ja mit den Felgen übernommen, ich fand es sah nicht so sehr schlecht aus. Und da ich das Auto auch zum Angeln nutze, kann ich ihn nicht noch tiefer legen, allein aufgrund der Bodenfreiheit. Mir war es einfach wichtig zu wissen, ob es für mich größere Probleme darstellen wird, die Felgen einzutragen, oder ob es leicht möglich ist.
Die Prüfmethoden der TÜV/Dekra/GTÜ sind da unterschiedlich.
Die einen beladen dir den Elch, dass er fast aus allen Fugen platzt und schauen, ob die Freigängigkeit in den Radhäusern gegeben ist.
Die anderen machen den Test mit dem Einfedern über diagonal unter die Reifen gelegte Hölzer/Platten und schauen sich so die Freigängigkeit an.
Bei mir ist er "nur" mit quietschenden Reifen Kreise und Achten über den Hof gefahren und hat sich danach die Reifen und Radhäuser nach Schleifspuren angeschaut.
Da Du ja noch das originale Fahrwerk drin hast, stehen die Chancen gut, dass bei voller Beladung nichts schleift.
Wenn doch, dann musst Du noch die Kanten hinten umlegen lassen, sprich bördeln.
Wichtig ist bei dir an der VA, ob bei vollem Lenkeinschlag die Räder an die Kunststoffabdeckung der Radhausinnenseite kommen bzw. da hinten oder vorn schleifen.
Wenn Du mit vollem Lenkeinschlag auf einem freien Parkplatz ein paar Kreise in beide Richtungen drehst, siehst Du sofort, ob da links oder rechts was schleift.
Fazit: Wenn Du dem TÜV das Teilegutachten für die Felgen vorlegen kannst, geht es ihm nur noch um Freigängigkeit in allen Last- und Lenkzuständen.
Dabei sollten an der HA bei voll eingefedertem Fahrzeug noch ca. 1 cm Luft zwischen Reifen und Radhauskante sein.
Wenn das alles gegeben ist, stehen die Chancen für eine Abnahme gut.
Gruß
DOIT