Sollten die Grünen/Blauen nicht eigentlich Vorbild sein?

Dagegen dann das folgende Beispiel auf meiner letzten Fahrt nach Mainz:

Kurz vor Wiesbaden überholt ein Streifenwagen mitten in einer Baustelle ohne Blaulicht, dafür aber ansonsten mit Festbeleuchtung (Dauerfernlicht plus Nebelscheinwerfer, und wie sich dann beim Vorbeifahren auch noch herrausstellte, die Nebelschlußleuchte war ebenfalls an!) mit weit über 100 (Limit dort waren 60, in der Engstelle davor sogar einige Meter 40!!!), und dann geht auch noch die rechte Scheibe runter und die McDoof-Tüte über Bord.

Schade nur daß es für die Cams im Interceptor schon etwas zu dunkel gewesen ist, viel ist auf der Aufzeichnung nicht zu erkennen, vor allem das Finale mit der McDoof Tüte kann man nur erahnen.

193 Antworten

einige Polizisten sind feige:

auf dem Werksgelände war Alarm ausgelöst worden und weil der Chef nicht konnte (oder wollte) mußte ich hin und nachsehen

Polizei stand schon vor dem Hallentor und überall flackerten die Alarmleuchten

ich schließe die Tür auf und trete einen Schritt beiseite um den Polizisten den Vortritt zu lassen – immerhin haben die ja die Pistolen

die wollten aber, daß ich vorgehe, immerhin wäre es ja „mein“ Betrieb und ich würde mich hier auskennen

und so sind wir dann zu dritt die Hallen und Keller abgelaufen, ich vorneweg und zwei Polizisten mit gezückten Pistolen hinterher

die haben ganz schön geschwitzt, weil ich einen Zahn zugelegt habe und die Kontrollgänge quasi im Dauerlauf absolvierte

es soll ja vereinzelt Polizisten geben, die „schießgeil“ sind – die erreichen aber nie das Pensionsalter, weil sie vorher suspendiert werden

„meine“ Kandidaten zählten wohl eher zu den „Angstschießern“ und damit zu dem großen Kreis der Polizisten, die ihre eigenen Belange über die ihres eigentlichen Auftrags stellen

so auch die beiden Typen, die den unschuldigen Wanderer Friedhelm Beate abgeknallt und dann 2 (zwei!) Stunden lang haben verbluten lassen

die Institution „Polizei“ ist aber nun mal kein Versorgungswerk für „besondere“ Bevölkerungsschichten, sie soll die Ordnung im Lande aufrecht halten

Bundeswehrsoldaten, die dagegen klagen, in den Kongo versetzt zu werden, haben ja wohl auch etwas nicht richtig verstanden

wer will, kann ja auch Bäcker werden, das ist ein sehr ehrenwertes Handwerk und weitestgehend risikolos

Zitat:

Original geschrieben von J.Ripper


wer will, kann ja auch Bäcker werden, das ist ein sehr ehrenwertes Handwerk und weitestgehend risikolos

es sei denn, der Bäcker wird für einen flüchtigen Gewaltverbrecher gehalten und aus Versehen erschossen 😉

Eine Frage stellt sich allerdings auch noch bei dem Beispiel der nötigenden Vorfahrtnahme und Verfolgung wegen Hupens mit anschließender „Knarrenhandberechtigung“. War der Wütende überhaupt ein echter Polizist? Ein Vorbild war er jedenfalls definitiv nicht! Name hat der ja keinen genannt, „Hundemarke“ könnte aus einem Yps-Heft stammen und Blaulicht auf dem zivilen Golf aus dem Baumarkt. Letztens ist ein Beispiel bekannt geworden, in dem eine „private Blaulichtfahrt“ der echten Polizei aufgefallen ist. Glück hierbei, dass die echte Polizei eine Blaulichtfahrtberechtigung nachgefragt hat 😉 … hm … Bei der fiesen Nötigung hat der gestörten Handlungsweise wegen jedenfalls keiner der Fahrzeuginsassen aus meinem Beispiel sich getraut irgendendwelche Fragen an den Schimpfenden und Schnauzenden zu stellen. Einzig "echt und reell" schien in der Situation einzig die befummelte Knarre. Und eine Kontrolle an sich hat ja dabei bekanntlich auch erst gar nicht stattgefunden. Schade in dem Fall ist vielleicht, dass nicht auch eine echte oder weitere Streife die Situation vor Ort mitbekam.

@ripper

ist wirklich phänomenal, wie plötzlich aus jedem loch bzw. hinter jeder scheuerleiste einer hervorkriecht und seine höchst repräsentativen erfahrungen mit der exekutive zum besten gibt! 😁

mfg paul

Milde Strafe für den Polizisten, der ein Kind tötete ...

Lüneburg - Das Lüneburger Landgericht hat den Kriminaloberkommissar Klaus Henning O. (47) wegen fahrlässiger Tötung des Radfahrers Patrick (14) und anschließender Fahrerflucht zu elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Außerdem muss O. 4500 Euro Strafe zahlen.

In erster Instanz war der Polizist aus dem Landkreis Uelzen vom Amtsgericht zu einem Jahr Haft wegen Vollrausch verurteilt worden.

Das hätte seine Entlassung aus dem Staatsdienst bedeutet.

Durch die Verringerung des Strafmaßes auf weniger als ein Jahr kann der Mann Beamter bleiben.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Strafverschärfung auf ein Jahr und drei Monate gefordert.

Verminderte Schuldfähigkeit, überlange Verfahrensdauer und der Versuch des Angeklagten, ein Gespräch mit den Eltern zu führen, wertete der Richter als mildernd.

"Der Angeklagte ist kein Monster", sagte der Vorsitzende Richter Peter Bringewat Patricks Eltern.

Sie hatten den Kontakt verweigert.

Die Eltern waren fassungslos über das mildere Strafmaß: "Ich muss mich erst beruhigen", sagte der Vater.

Für die Anwältin der Nebenkläger ist das Urteil unverständlich.

Für sie wiege die Unfallflucht zu schwer.

Sie hatte drei Jahre Haft gefordert.

Der für Jugendsachen und Verbrechensvorbeugung zuständige Beamte hatte am 9. September 1999 auf der Kreisstraße 28 betrunken den Jungen angefahren und getötet.

Nach Zeugenaussagen hatte er angehalten und war ums Auto gegangen, dann aber weitergefahren.

dpa

erschienen am 25. Sep 2003 in Norddeutschland

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Polizei stürmt Kollegenwohnung und erschießt zwei Hunde

Ziel des Einsatzes einer Sondereinheit der Polizei war das Domizil eines verdächtigen Zuhälters, wo die Beamten nach Rauschgift und Waffen suchen wollten.

Doch die Elitetruppe irrte sich in der Wohnung.

Sie stürmte die eines Kollegen und erschoß dessen Hunde.

Nun hat das Versehen ein politisches Nachspiel.

Dresden - Ein Polizeisprecher in Dresden erklärte, die Wohnung des unschuldigen Kollegen habe sich in demselben Haus wie die des vermutlichen Zuhälters befunden.

Der Beamte wohnt mit seiner Familie im Erdgeschoss, der Tatverdächtige im Obergeschoss des Hauses im noblen Dresdner Stadtteil Loschwitz.

Der Vorfall ereignete sich bereits in der Nacht von Donnerstag auf Freitag.

Weitere Angaben machte der Sprecher nicht.

Bei den getöteten Tieren soll es sich um eine zweijährige Labradorhündin und eine elfjährige Schäferhündin des Polizisten handeln.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war der Polizei bekannt, dass in der Erdgeschosswohnung ein Polizist mit seiner Familie lebt.

Es müsse jetzt geklärt werden, warum geschossen worden sei, sagte Sprecher Andreas Feron.

Der Anwalt der Familie, Klaus Koenig, sagte der "Dresdner Morgenpost", dass er für seine Mandanten den Freistaat Sachsen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagen werde.

"Zudem habe ich Anzeigen wegen Körperverletzung, Nötigung, Freiheitsberaubung, Sachbeschädigung und Tierquälerei gegen die leitende Staatsanwältin, den Kriminalkommissar und seine rabiate Mannschaft gestellt", sagte Koenig.

Der geschädigte 44 Jahre alte Polizeiobermeister Bernd W. sagte, dass der Einsatz am Freitagmorgen um drei Uhr begonnen und fast vier Stunden gedauert habe.

Die Polizisten hätten die Eingangstür des Hauses aufgerammt und seien sofort schießend in die 130 Quadratmeter große Erdgeschosswohnung eingedrungen.

Er habe sich wie seine 44 Jahre alte Lebensgefährtin, eine Verwaltungsangestellte aus dem Innenministerium, auf den Boden legen müssen.

Zudem habe man ihm auch noch Handfesseln angelegt, sagte Bernd W.

Obwohl er den Kollegen gesagt habe, dass die Hunde friedlich sind, hätten diese dennoch die Tiere erschossen.

"Ich trug nur einen Bademantel", sagte die Lebensgefährtin des Polizisten der "Dresdner Morgenpost" unter Tränen, "wurde in der Stube auf den Teppich gedrängt, durfte mich nicht bewegen. Direkt neben mir musste ich mit ansehen, wie Senta winselnd verblutete. Ich konnte ihr nicht mehr helfen".

Nach Aussage von Bernd W. stürmten die Beamten auch in das Zimmer der 17-jährigen Tochter seiner Lebensgefährtin, die zusammen mit ihrem 19-jährigen Freund in dem Haus schlief.

Die Polizisten hätten dort das Bett durchwühlt.

"Ich hatte tierische Angst, wollte schon durchs Fenster fliehen", sagte die Tochter gegenüber der Zeitung.

Erst als einer der SEK-Beamten ihn als Kollegen erkannt habe, sei der Einsatz mit den Worten "das ist Scheiße gelaufen, nehmt ihm die Fesseln ab" abgebrochen worden, berichtete ihr Vater weiter.

Die Opposition kündigte parlamentarische Initiativen zur Aufklärung des Vorfalls an.

Der Vorsitzende der FDP-Fraktion im sächsischen Landtag, Holger Zastrow, sprach von einem Skandal.

Es sei der Gipfel, einfach so in der Gegend herumzuballern, sagte er.

Der Vorsitzende der PDS-Landtagsfraktion, Peter Porsch, kündigte eine Kleine Anfrage an die Staatsregierung an, um die genauen Hintergründe des Einsatzes aufzuklären.

hallo ripper,

schau doch bitte mal, ob du nicht geschichten über erschossene spamer findest, wenn du schon so eifrig die copy/paste funktion bemühst! 😁

mfg paul

quatsch, viel einfacher irgendwelche berichte ohne zusammenhang zum thread selbst zu posten, um mal ein bisschen stimmung hier rein zu bringen

btw: heute morgen, polizeistreife - abgebogen ohne blinker 😉

„Stimmung machen“… oder zur Abwechselung als kurzen Einwand mal ein wenig Sachlichkeit verbreiten wie ...

Zitat:

Original geschrieben von 427s/c


hallo quattro-pit,

diese seiten zeigen vor allem eins, daß du ein durch und durch gestörter bist!
ich tippe mal auf paranoider schizophrener...

mfg paul

 

auch nicht besonders freundlich .... heutiger Bericht .., kassierten zwei Polizisten einen kleinen Hund wegen „Übergewichts“ ein … Dienstaufsichtsbeschwerde wurde abgeblockt und ans Ordnungsamt verwiesen. In weiterer Instanz bekam die Besitzerin ihren (bewiesener Maßen vom Tierarzt als absolut gesund bescheinigten) Hund dann doch „gebührenlos“ zurück. Die haben wohl etwas Langeweile gehabt.

Zitat:

Original geschrieben von quattro-pit


- ignorantes Desinteresse bei Aufnahme von Zeugenaussagen bezüglich Gewaltstraftat im Straßenverkehr.

Kann ich dir nur aus eigener Erfahrung zustimmen!Find das manchmal echt eine Frechheit was sich manche Polizisten rausnehmen.Wie schon gesagt sind das natürlich Einzelfälle, aber genau die habens in sich!

NACHTRAG

http://www.handelsblatt.com/pshb/fn/relhbi/sfn/buildhbi/cn/GoArt

!205910,301096,1036091/index.html

Zitat:

Ohne Martinshorn keine Sonderrechte

Freie Bahn nur mit Blaulicht und Sirene

Fährt etwa ein Polizeifahrzeug nur mit Blaulicht, muss der Beamte sich wie andere Verkehrsteilnehmer auch, an die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (Stvo) halten.

In dem vom ADAC vorgestellten Fall fuhr ein Polizeibeamter nur mit Blaulicht bei rot in eine Kreuzung ein. Der Querverkehr hatte zu diesem Zeitpunkt grün. Um nicht mit dem Polizeiwagen zu kollidieren, musste ein Fahrzeug des Querverkehrs eine Vollbremsung durchführen. Dabei kam es zu einem Auffahrunfall. Ein nachfolgendes Fahrzeug konnte hinter dem plötzlich abbremsenden PKW nicht mehr rechtzeitig anhalten.

Nach dem Urteil des Kammergerichts Berlin (Az.: zwölf U 15/04, Adajur-Dokument Nr. 65 873) handelte der Beamte damit verkehrswidrig. Er durfte sich nicht auf ein Sonderrecht für Einsatzfahrzeuge berufen, da er das Martinshorn nicht benutzte. Doch auch der Kläger, der den Unfall verursachte, muss sich eine Mitschuld von 50 Prozent anrechnen lassen. Er war nach Ansicht des Gerichts entweder nicht hinreichend aufmerksam oder hatte keinen ausreichenden Sicherheitsabstand zu den vorausfahrenden Fahrzeugen eingehalten.

Der ADAC rät Autofahrern zu äußerster Sorgfalt im Umgang mit Einsatzfahrzeugen. Bei eingeschaltetem Blaulicht in Verbindung mit dem Martinshorn bedeutet dies, dass alle anderen Verkehrsteilnehmer sofort freie Bahn schaffen müssen. Ist ein Fahrzeug nur mit Blaulicht unterwegs, stellt dies eine Mahnung zu erhöhter Vorsicht dar. Das blaue Blinklicht alleine wird häufig eingesetzt, wenn beispielsweise eine Gefahrenstelle abgesichert werden muss oder bei Fahrzeugen, die einen Konvoi begleiten.

Ich sag nur Sonderrechte <> Wegerechte.
Sonderrechte auch ohne SoSi's, aber das weiß der Autor des Artikels anscheinend nicht. Wegerechte nur mit Blaulicht und Horn!

Is schon sehr fahrlässig, ohne Horn über Rot zu fahren und zu erwarten, das ihn alle sehn und Platz machen.
Schon in meinem eigenen Interesse schalte ich bei Blaulichtfahrten vor einer roten Kreuzung grundsätzlich auf Presslufthorn um, damit mich ja auch jeder bemerkt - will ja möglichst sicher über die Kreuzung kommen.

Zitat:

Original geschrieben von dsrihk


Ich sag nur Sonderrechte <> Wegerechte.
Sonderrechte auch ohne SoSi's, aber das weiß der Autor des Artikels anscheinend nicht. Wegerechte nur mit Blaulicht und Horn!

So ist es. Das passiert, wenn Leute einen Artikel über ein Thema schreiben von dem sie nix verstehen.

ciao

Ich weiss eigentlich gar nicht, warum diese Frage überhaupt diskutiert werden muss...

Wenn ich hinter mir ein Fahrzeug mit Blaulicht habe, dann lasse ich das vorbei, so schnell mir das gefahrlos möglich ist.
Das letzte was ich tun würde, ist erst minutenlang zu überlegen, ob denn der Blaulichteinsatz meiner Meinung nach gerechtfertigt ist und ich somit die Pflicht habe auszuweichen, oder ob ich dickfällig weiterfahre, weil nur Blaulicht alleine nicht als "Sofort die Straße freimachen" gilt...

Wenn mans seinem Freund und Helfer unnötig schwer macht, muss man sich über entsprechende Gegenreaktionen nicht wundern. Nur treffen diese Reaktionen leider meist die falschen...

nun muss ich auch mal eine story zum besten geben:

A40, Duisburg Richtung Essen, nachmittags, relativ viel Verkehr, aber flüssig, erlaubte Vmax 100km/h.
bin ca. 110km/h gefahren (links spur), wie die 6 oder 7 autos vor mir auch.

hinter mir fährt ein dunkelblauer BMW. er fährt so dich auf, dass ich sein nummernschild nicht mehr erkennen konnte, sah aber keine veranlassung, ihm platz zu machen, da der rechte fahrstreifen mir LKWs voll war.
dieser BMW fuhr von DU Kaiserberg bis kurz vor MH Winkhausen, wo ich runter musste, hinter mir her.
knapp 1km vor der ausfahrt sehe ich ein ganz hell blaues blitzlicht auf der linken seite des amaturenbretts des BMW. es sah eigentlich schon eher weiß aus als blau. kaum, dass ich es bemerkt hatte, schaltete der fahrer es wieder aus.
bin dann recht bald, da wir mittlerweile gut 500m (von hier an ca. 1km 3-spurig) vor der ausfahrt waren, rechts rüber. einige autos, die vor mir waren sind dann auch nach rechts gefahren.
der BMW gibt richtig derbe gas und zieht dann 200m vor der ausfahrt von der linken spur direkt bis rüber auf den verzögerungsstreifen.

ich denk, was'n *****... an der folgenden ampel stand der BMW dann neben mir. der fahrer sah sehr jung aus, wie anfang 20. normal gekleidet mit baseball cap.

ich denk, was'n kleiner ******. baut er sich von Conrad ein billig strobo auf's amaturenbrett (siehe z.B. hier:Klick) und meint, damit einen auf blaulicht (obwohl es ja eigentlich weiß war) machen zu müssen.
habe mir dann das kennzeichen aufgeschrieben und bin zur nächsten polizeidienststelle gefahren.
dort habe ich dem beamten alles erzählt. als ich ihm sagte, dass es ein dunkelblauer BMW war grinste er schon übers ganze gesicht. die überprüfung des kennzeichens ergab, dass es sich um ein fahrzeug irgendeiner, wie er sagte, sondereinheit handelt.
ich frage daraufhin, wieso er es auf der BAB für nötig hält, sein blitzdings anzumachen, bloß um danach wieder vor jeder ampel stehen zu bleiben. darauf der polizist: "das ist egal. die dürfen das. und wenn sie ihr blaulicht nur anmachen, um es auf seine funktion zu überprüfen." kam mir leicht verarscht vor und bin dann nach hause gefahren.

super aktion das ganze. nichtz nur, dass der typ völlig gundlos sein strobo blitzen lässt, obendrein fährt er auch noch viel zu dicht auf und schneidet andere autos bei 100km/h. mag ja sein, dass ER für solche fahrmanöver ausgebildet ist. die anderen verkehrsteilnehmer sind es nicht.
offensichtlich wissen einige nicht mir ihren rechten und vor allem pflichten umzugehen...

bets regards
andy

Zitat:

Original geschrieben von Ricky2000


Genau darüber sollst du dir ja auch keine Gedanken machen

Ich finde aber sehr wohl, daß man sich beim Autofahren Gedanken machen sollte --- dies vermeidet Fehler oder (wie in diesem Fall) unnötige Ausweichmanöver.

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