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Sollte ich zum tüv mit meinem Auto ?

Abend an alle, ich bin neu hier und habe direkt auch mal ne frage. Ich habe heute meinen Führerschein nach 2 Jahren wieder zurück bekommen meine Probezeit wurde bis Juli verlängert.
Zu der Frage komme ich gleich, meine Sachbearbeiterin von der FFST teilte mir mit das ich nicht mehr auffällig werden darf sonst wäre der Führerschein bei jedem kleinen Delikt sofort wieder weg.
So jetzt komme ich zu der eigentlichen Frage
Ich habe mir vor etwa einer Woche einen Mercedes Benz C 240 gekauft BJ 2002 mit 170 PS
Das Auto hat sämtliche Veränderungen genossen, Auspuff Anlage , Bodykit uvm ich habe für jedes Teil das verbaut wurde ein Teilgutachten das ist ja schon mal von Vorteil oder (?)
Was mir Sorgen macht ist der Auspuff der ist ziemlich laut, sollte ich mit dem Auto mal zum tüv fahren und das Ganze überprüfen ob es erlaubt ist so zu fahren oder muss ich mir da keine Sorgen machen ?
Mir macht das ganze etwas Angst ich habe das Auto auch erstmal nicht bewegt da ich keine Lust habe auf einen erneuten Führerschein Verlust.
Ich wäre euch dankbar für hilfreiche Antworten.
Lg

Beste Antwort im Thema

Macht richtig total voll Sinn, gerade erst den Führerschein zurück und dann so eine auffällige Protzkarre mit lautem Pott kaufen ;) da ist man bei jeder Kontrolle dabei und schwupps gibt es Ärger, auch mit Gutachten.
Fahr zum TÜV und lass mal ein Lautstärketest durchführen, damit Du weißt was Sache ist. Auch alle anderen Teile würde ich vom TÜV prüfen lassen, nicht das der Bastelkönig zugeschlagen hat und die Karre zu Tode getunt wurde ;)

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Gutachten nützen dir genau dazu, dass es damit eine Chance gibt das Zeug eingetragen zu bekommen.
Gut möglich aber, dass das Zeug gar nicht eintragungsfähig ist (bzw. sich gegenseitig ausschließt). Genau deswegen hats der Vorbesitzer vermutlich nicht gemacht.
Aber ganz ehrlich:
Du warst jetzt zwei Jahre lang Fußgänger.
Macht es da Sinn sich gleich am ersten Tag irgendeinen verbastelten GFK - Bomber mit Brülltüte (die Du ja selbst für zu laut hältst) zuzulegen?
Mit so einem Ding (älteres Baujahr, dicke Schweller, lauter Auspuff) stehst Du regelmäßig in der ersten Reihe bei jeder Polizeikontrolle, sowas zieht die Behörden an wie ein Kuhfladen die Fliegen.
Vielleicht wäre zu beginn ein etwas weniger auffälliges Auto die bessere Wahl gewesen?

Hätte, wäre wenn..... Die Herausforderung ist doch jetzt mit diesem Wägelchen so legal zu sein, dass man einer Kontrolle ganz entspannt entgegen schauen kann.
Aber ein Photo wäre trotzdem interessant ;).

Zitat:

@IOSRIOS schrieb am 16. Januar 2020 um 10:12:12 Uhr:


Ich habe hier noch etwas interessantes gefunden in den Unterlagen ist das zulässig ?

Die Eintragungen unter Ziffer 33 im alten Brief sind übrigens komplett aus dem KBA Datensatz. Das beschreibt also nur den werkseitigen Zustand bzw mögliche Varianten, aber keinerlei Zubehörteile!

In den alten Papieren stand halt einfach mehr drin als in den neuen...

So war beim TÜV ist alles rechtens :) Abnahme war nicht nötig der Auspuff hat unter 80 DB.
Danke an diejenigen die ernste Antworten gegeben haben. Und an den Rest hier echt peinlich euer Verhalten.

Hast Du gut gemacht. Gute Fahrt!

Dann passts! Allzeit gute fahrt und viel Spaß.

Und an alle anderen: nicht vergessen, erlaubt ist was gefällt. Und viele Autos sehen im serienzustand halt total öde aus. ;)

Inhalt entfernt - provokant und abfällig
twindance/MT-Moderation

Inhalt entfernt, da Kontext entfernt
twindance/MT-Moderation

Inhalt entfernt, da Kontext entfernt
twindance/MT-Moderation

Zitat:

@IOSRIOS schrieb am 16. Januar 2020 um 15:15:42 Uhr:


So war beim TÜV ist alles rechtens :) Abnahme war nicht nötig der Auspuff hat unter 80 DB.

Tja, das Problem ist aber:

Das kann nicht stimmen, wenn du für manche der Zubehörteile nur Teilegutachten vorliegen hast...

@TE: Na, dann warst Du wohl bei "TÜV Türk" oder ner anderen schönen Pommesbude! Anders kann ich mir nicht erklären, wie an dem Fahrzeug alles in Ordnung sein kann. Ganz zu Beginn des threads schreibst Du was von diversen Teilegutachten für den Bomber. Wenn es wirklich TGA sind, dann KANN es nicht in Ordnung sein, weil Änderungen auf Grundlage von TGA IMMER änderungsabnahmepflichtig sind. Auch wenn es @BEN_F und @Turbotobi28 wahrscheinlich nie begreifen, ist es nunmal so, dass nen Teil mit Teilegutachten immer abnahmepflichtig ist, ohne Ausnahme. Und genau so blödsinnig ist die Aussage, dass ABE'en abnahmefrei sind, aber das werden die Stammtischler nie verstehen, obwohl der geschätzte Kollege @hk_do dieses schon vollkommen korrekt angedeutet hat. Selbst eine EG- oder ECE-Genehmigung für nen Auspuff mact nicht alles gut, wenn beispielsweise das Teil garnicht zum Fahrzeug passt.
Aber trotzdem gute Fahrt!
Gardiner

Zitat:

@gardiner schrieb am 16. Januar 2020 um 19:50:06 Uhr:


@TE: Na, dann warst Du wohl bei "TÜV Türk" oder ner anderen schönen Pommesbude! Anders kann ich mir nicht erklären, wie an dem Fahrzeug alles in Ordnung sein kann. Ganz zu Beginn des threads schreibst Du was von diversen Teilegutachten für den Bomber. Wenn es wirklich TGA sind, dann KANN es nicht in Ordnung sein, weil Änderungen auf Grundlage von TGA IMMER änderungsabnahmepflichtig sind. Auch wenn es @BEN_F und @Turbotobi28 wahrscheinlich nie begreifen, ist es nunmal so, dass nen Teil mit Teilegutachten immer abnahmepflichtig ist, ohne Ausnahme. Und genau so blödsinnig ist die Aussage, dass ABE'en abnahmefrei sind, aber das werden die Stammtischler nie verstehen, obwohl der geschätzte Kollege @hk_do dieses schon vollkommen korrekt angedeutet hat. Selbst eine EG- oder ECE-Genehmigung für nen Auspuff mact nicht alles gut, wenn beispielsweise das Teil garnicht zum Fahrzeug passt.
Aber trotzdem gute Fahrt!
Gardiner

Ich lege dir nahe meinen Beitrag nochmal richtig zu lesen. Mitnichten habe ich behauptet, Gutachten würden einen vor der Eintragung bewahren. Genau das Gegenteil hab ich geschrieben!

Mit den ABE lag ich nicht komplett richtig, das ist wahr.

Im Endeffekt hast DU @gardiner keine Ahnung wie die Kiste aussieht und was verbaut wurde - ich auch nicht. Insofern kann ich auch an seinen Worten zweifeln, aber ich im Grunde kanns mir auch egal sein.

Also, halt den ball mal bisschen flach. Ich hab schon oft genug mit kombinationseintragungen hantiert und hatte damit bisher nie Probleme, weder beim TÜV noch in Kontrollen.

@Ben_F
okay, dann schauen wir mal genauer:
"Hier wird wieder was gefaselt.. " Jo, stimmt, so auch von Dir!
"Ein Teile Gutachten ist für den sachverständigen um ein Gutachten zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis zu erstellen." Völliger Blödsinn und schlicht falsch!
"Damit fährst du zur Zulassungsstelle und lässt die Änderungen in den schein eintragen." Warum? Man darf auch mit einer durchgeführten Änderungsabnahme im Handschuhfach jahrelang durch die Gegend fahren, wenn in letzterer nicht die unverzügliche Berichtigung der Fz.-Papiere vorgeschrieben ist, was bei den meisten 19(3)er Abnahmen der Fall ist.
"Anders verhält es sich mit ABE - allgemeine Betriebserlaubnis. Diese sind ohne Eintragung gültig wobei die sich meist nur auf ein teil beziehen und der Rest muss in serienzustand sein." Wie schon geschrieben, falsche Aussage.
" Wenn ich lese "Felgen und Fahrwerk" hat sich das mit der ABE erledigt, dann ist die einzelabnahme fällig." Das steht genau wo? Es gibt etliche Rad-Reifenkombinationen i. V. mit Fahrwerk, welche eben mit ner ABE ausgestattet sind und die jeweilig andere Änderung von der Abnahme freistellen. Da braucht man garnichts machen, weder nen 19(3)er noch gar nen 21er. Also wieder ...falsch.
Also ganz richtig, was Du schreibst: Ball flach halten :-))

okay, dann schauen wir mal genauer:
"Hier wird wieder was gefaselt.. " Jo, stimmt, so auch von Dir!
"Ein Teile Gutachten ist für den sachverständigen um ein Gutachten zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis zu erstellen." Völliger Blödsinn und schlicht falsch! Was soll daran schlicht falsch sein? Mit einem Teilegutachten fahre ich zum Sachverständigen und lasse mir ein Gutachten über die durchgeführten Änderungen sowie die Wiedererlangung der Betriebserlaubnis erstellen. Das ist NICHT schlicht falsch. Du wirst ja kaum behaupten wollen, dass ich nur unter Mitführung eines Teilegutachtens legal durch die Gegend fahre?
"Damit fährst du zur Zulassungsstelle und lässt die Änderungen in den schein eintragen." Warum? Man darf auch mit einer durchgeführten Änderungsabnahme im Handschuhfach jahrelang durch die Gegend fahren, wenn in letzterer nicht die unverzügliche Berichtigung der Fz.-Papiere vorgeschrieben ist, was bei den meisten 19(3)er Abnahmen der Fall ist. Das darf man, wenn, wie du schreibst, nicht die unverzügliche Berichtigung erforderlich ist. Meiner Erfahrung nach, ist das sehr häufig der Fall.
"Anders verhält es sich mit ABE - allgemeine Betriebserlaubnis. Diese sind ohne Eintragung gültig wobei die sich meist nur auf ein teil beziehen und der Rest muss in serienzustand sein." Wie schon geschrieben, falsche Aussage. Auch diese Aussage von mir ist nicht grundsätzlich falsch. Eine ABE für einen Satz Tieferlegungsfedern bezieht sich meist auf die Serien Rad-/Reifenkombination. Dann ist es mir gestattet, damit ohne Eintragung und nur unter Mitführung dieser ABE herumzufahren.
" Wenn ich lese "Felgen und Fahrwerk" hat sich das mit der ABE erledigt, dann ist die einzelabnahme fällig." Das steht genau wo? Es gibt etliche Rad-Reifenkombinationen i. V. mit Fahrwerk, welche eben mit ner ABE ausgestattet sind und die jeweilig andere Änderung von der Abnahme freistellen. Da braucht man garnichts machen, weder nen 19(3)er noch gar nen 21er. Also wieder ...falsch. Mag sein, dass es das in einzelnen Fällen gibt, sehr häufig wird aber, gerade bei extremeren Kombinationen die gemeinsame Begutachtung bzw. Einzelabnahme fällig sein.
Übrigens gab ich dem TE Tips aus meiner Erfahrung. Auf rechtlich vollständige Richtigkeit habe ich nirgends gepocht, allerdings endete mein Beitrag auch mit der Empfehlung zum TÜV zu fahren um die Sache endgültig zu klären. Aber dir macht es Spaß, alles haarklein zu zerreden. Mach gern weiter damit. :)

Ein „ziemlich lauter Auspuff“ hat nicht unter 80 DB.
Entweder stimmt etwas mit deiner Wahrnehmung nicht, oder aber es wurde beim „Tüv“ falsch gemessen.

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