Softwareupdate für bessere NOx Werte? ML 350 BlueTec
Hallo alle miteinander,
habe letzte Woche ein Anschreiben von Mercedes bekommen worin ich gebeten werde mein Fahrzeug vorbei zu bringen. Es wird ein kostenloser Softwareupdate durchgeführt aber näheres wird im Schreiben auch nicht geschildert. War jemand schon bei Mercedes und hat das Update aufspielen lassen?
Habe zum Thema noch eine interessante Dokumentation gefunden bei der mit Handfesten beweisen gezeigt wird, dass sich die NOx Werte nach dem Update verschlechtern?
Video zum Softwareupdate: https://youtu.be/mWrFfHFvznM
Beste Antwort im Thema
@shoeshine165
Die Daimler AG hat, wie zu erwarten, die außergerichtliche Einigung abgelehnt. Habe jetzt die KAP-Rechtanwaltskanzlei aus München beauftragt, beim OLG Stuttgart Klage einzureichen. Die Klageschrift umfasst 151 Seiten und stellt in überzeugender Weise detailliert sämtliche, verwendete Abschalteinrichtungen dar. Ist schon erstaunlich, wo die Jungs so ein internes Wissen herhaben. Entscheidend wird sein, was der EuGh Ende des Monats zu der Problematik sagt. Sein Urteil hat Bindungswirkung für die nationalen Gerichte.
43 Antworten
Zitat:
@Hustler_Jackson schrieb am 27. Januar 2020 um 08:19:14 Uhr:
Ich fahre problemlos mit dem Update. Schaltvehalten war anfangs etwas ruckeliger. Nach einer langen Autobahnetappe von über 800km hat sich das aber adaptiert. Auch der Adblue Verbrauch ist annehmbar. Direkt nach dem Update hatte ich noch 7.500 km Reststrecke; nun nach 7.500 gefahrenen km sind es noch 3.500 Rest.Spritverbrauch war vorher hoch und ist hoch geblieben. Faktoren wie Außentemperatur, Kurzstrecken oder mein rechter Fuß haben einen größeren Einfluss auf den Verbrauch als das Update.
Würde es machen lassen und weiterhin an Fahrzeug erfreuen.
Viele Grüße
Moin,
wenigstens hat es in diesem Thread einer geschafft, brauchbare Informationen zu posten. Klasse !
Mal sehen, wer das Geschisse mit Anwalt wirklich durchzieht ... ;-)
PS: ... Mittwoch Service A plus Update - so what ...
Der letzte Absatz auf Seite 1 ist doch interessant... 😉
Habe leider auch das Schreiben bekommen. 🙁
Genau ... und deshalb wurden in 6 Jahren bei 130 tkm dreimal die NOx-Sensoren ohne Probleme und Kosten getauscht.
Zitat:
@Jimmy04 schrieb am 27. Januar 2020 um 21:11:30 Uhr:
Genau ... und deshalb wurden in 6 Jahren bei 130 tkm dreimal die NOx-Sensoren ohne Probleme und Kosten getauscht.
Dreimal? 🙄
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Comand internet Surfen geht auch nicht mehr
Zitat:
@flkoe schrieb am 27. Januar 2020 um 21:01:03 Uhr:
Der letzte Absatz auf Seite 1 ist doch interessant... 😉Habe leider auch das Schreiben bekommen. 🙁
Ich versuche mal sachlich meine Sichtweise und Situation darzustellen:
Die Leistung und Drehmoment verändern sich nicht. Auch die Haltbarkeit auf absehbare Zeit wird nicht darunter leiden.
Bei meinem GLE350d SUV hat sich der Adblueverbrauch verdoppelt, vorher mit 25L=25tkm, jetzt 25L= ca. 10tkm. Mir wurde nach dem Update eine Broschüre übergeben wo darauf hingewiesen wird jetzt auch zwischen den Wartungen Adblue zu tanken.
Weiterhin ist der Dieselverbrauch um 1.5L nach oben gegangen. Vor dem Update war ich echt hochzufrieden mit dem Verbrauch, 10L im Durchschnitt, auf der Autobahn sehr oft 8L. Jetzt sind 8L nicht mehr möglich, Durchschnitt 11.5L
Die AGR-Rate wird verändert. Im Teillastbereich wird mehr schmutzige/ verrußte Luft durch das AGR Ventil angesaugt. Dadurch wird im Teillastbereich Teile der Abgase erneut verbrannt. Diese "schmutzige" angesaugte Luft enthält weniger Sauerstoff, das führt dazu das der Motor im Teillastbereich bei gleicher Gaspedalstellung etwas weniger Leistung hat. Der Fahrer quittiert das mit einer tieferen Gaspedalstellung= Höherer Verbrauch. Zusätzlich wird die Verkokung des Ansaugtraktes gefördert. Wenn das Fahrzeug viel auf der Autobahn und im höheren Lastbereich betrieben wird, spielt es keine Rolle. Sollte das Auto mehr in der Stadt, Teillastbereich betrieben werden werden Probleme mit Verkokung entstehen.
Ich bin auf die ersten Klagen von Privatpersonen gegen MB gespannt und hoffe hier im Forum über Ergebnisse zu lesen.
Das ganze wird hier etwas irreführend dargestellt. Das KBA hat die Werte der Abgasreinigung bemängelt. Als Lösung hat MB eine neue Software zur Einhaltung der Grenzwerte entwickelt. Diese neue Software wurde durch das KBA akzeptiert und als verpflichtende Rückrufaktion angeordnet. Daraufhin wurdest Du von DB angeschrieben. Diese Maßnahme stellt einen Verwaltungsakt dar. Du kannst also nicht gegen DB klagen, um das Update zu verhindern. Dafür müsstest Du vor einem Verwaltungsgericht gegen das KBA klagen.
Bei den Klagen gegen DB geht es um Schadensersatz, da MB eine illegale Abgasreinigungsanlage verbaut hat. Hierbei gibt es mehrere Möglichkeiten, Schadenersatz, Rücktritt vom Kaufvertrag oder Ersatzfahrzeug aus der laufenden Produktion. Welche Variante möglich ist, kommt auf den jeweiligen Einzelfall an.
Ich persönlich habe die Kanzlei KAP mit der Klage/ außergerichtliche Einigung gegen die Daimler AG beauftragt. Meine Rechtsschutzversicherung hat eine Deckungszusage erteilt.
Atoll:
Hierbei gibt es mehrere Möglichkeiten, Schadenersatz, Rücktritt vom Kaufvertrag oder Ersatzfahrzeug aus der laufenden Produktion.
Mein Auto hat auch eine illegale Software GEHABT, Jetzt ist alles legal. Welcher Schaden ist mir über die letzten 3 Jahre entstanden? Mir persönlich? damit ich auf Schadensersatz klagen kann.
Durch die neue Software wurde nachgebessert, mit welcher Begründung kann ich den Rücktritt des Kaufvertrages verlangen?
mein Auto ist 3 Jahre jung, evtl. sollte ich auch klagen?
Zitat:
@Simpson666 schrieb am 15. März 2020 um 17:17:45 Uhr:
Atoll:
Hierbei gibt es mehrere Möglichkeiten, Schadenersatz, Rücktritt vom Kaufvertrag oder Ersatzfahrzeug aus der laufenden Produktion.Mein Auto hat auch eine illegale Software GEHABT, Jetzt ist alles legal. Welcher Schaden ist mir über die letzten 3 Jahre entstanden? Mir persönlich? damit ich auf Schadensersatz klagen kann.
Durch die neue Software wurde nachgebessert, mit welcher Begründung kann ich den Rücktritt des Kaufvertrages verlangen?
mein Auto ist 3 Jahre jung, evtl. sollte ich auch klagen?
Leider kann ich Deiner Argumentation nicht folgen. Ja, Du hast jetzt eine neue, zugelassene Software, über die Du hier an anderer Stelle schreibst, dass sie u.a. zu einem höher AdBlue- u. Dieselverbrauch führt. Weiter schreibst Du, aufgrund der erhöhten AGR-Rate besteht die Gefahr der Versottung besteht. Also ist es nicht mehr das Auto, dass Du gekauft hast. Da auch MB beim BIT 15, dem Thermofenster und der Prüfstandserkennung getrickst hat, liegen erste Urteile vor, die dies als sittenwidrig und somit schadensersatzrelevant, bezeichnen. Die Frage ist somit nicht, welchen Schaden hatte ich im Fahrbetrieb sondern das ich als Käufer über die Abgaswerte im realen Fahrbetrieb getäuscht wurde. Jeder kann also entscheiden, das Software-Update mit all seinen Nachteilen zu akzeptieren oder zu versuchen ohne Prozesskostenrisiko (Rechtsschutzversicherung) seine Rechte durchzusetzen.
Die Möglichkeit der Klage ist nicht abhängig davon, ob man das Update bereits hat aufspielen lassen.
meiner Verbraucht nach dem Update 1.5L mehr, bei einem anderen Schreiber hier 3L mehr und dem dritten hat sich nach dem Update nichts geändert.
Die Beweisführung vor Gericht wird sicherlich sehr spannend. ich behaupte meiner braucht jetzt 1.5L mehr, MB sagt das sich nichts geändert hat.
Erhöhte Verkokungsgefahr besteht bei viel Stadtverkehr/ Teillastbereich. Hier wird die Beweisführung auch interessant, die Verkokung wird nach 60t-100tkm erst sichtbar.
Der erhöhte Adblueverbrauch ist ebenfalls schwer zu diskutieren, dieser war bisher nirgends verbindlich spezifiziert?
Für mich persönlich ist der Beweis des erhöhten Diesel und Adblueverbrauch recht schwierig, noch schwieriger der Beweis der erhöhten Verkokungsgefahr nach 60t-100tkm.
Wir freuen uns auf ein Update von dir. Sollte deine Klage erfolgreich sein, werde ich auch klagen.
Was nicht geht: MB nimmt mein Auto zurück und zahlt mir den Neupreis 89kEur- 50kEur Nutzungskosten für drei Jahre :-)
Viel Erfolg und halte uns alle auf dem Laufenden, du müsstest der erste w166 Kläger hier im Forum gegen MB sein
Nochmal, ich gehe nicht gegen den veränderten Verbrauch nach dem Software-Update vor. MB hat eine Abgasanlage verbaut, wie andere Hersteller auch, bei der aufgrund technischer Manipulationen die angegebenen Abgaswerte nur auf dem Prüfstand erreicht wurden. Gleichzeitig warben sie mit besonders sauberen Dieselmotoren. Immer mehr Gerichte sehen zwischenzeitlich hierin eine Täuschung des Verbrauchers und verurteilen MB zu Schadenersatz. Z.B. hat zu letzt das OLG Stuttgart in diese Richtung argumentiert und dem EuGH mehrere Fragen hierzu zur Entscheidung vorgelegt.
Hallo,
ja der Verbraucher wurde getäuscht.
Diese Täuschung hat mir (dem Verbraucher) keinen direkten Schaden zugefügt oder Kosten verursacht, daher denke ich das keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können (meine private Meinung).
Jetzt durch das Update wurde ja alles in Ordnung gebracht. Jetzt hat das Auto die versprochenen Abgaswerte und keine Abschaltautomatik, vom KBA überprüft.
Das bedeutet: Weil ich 3 Jahre fiktiv verarscht worden bin, was mir keinen Schaden zugefügt hat ausser meine Ehre verletzt, kann ich deshalb MB verklagen?
Einfach nur ja. Die Begründung ist doch ganz einfach. Hätte ich das gewusst, dass die Abgaswerte manipuliert wurden, hätte ich das Fahrzeug nicht gekauft.
Der Gesetzgeber ist relativ klar in Bezug auf Nichteinhaltung von Normen ("Schummeln"😉:
§ 242
Leistung nach Treu und Glauben
Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.
Somit darf der Hersteller sich nicht bewusst außerhalb der gültigen Rechtsnormen befinden. Stellt sich nun aber heraus, daß die Rollenprüfstandszustände den gesetzlichen Normen zwar hauptsächlich entsprachen - jedoch im Realbetrieb nicht die erwarteten NOx Werte hervorriefen, ist Klage sinnlos, da ein Handeln nach "Treu und Glauben" schwer widerlegbar ist und auch die gesetzlich erforderliche Nachbesserung in Form des updates erfolgte.
Allen vor Wut Schäumenden rate ich, sich die Sachlage genau zu überlegen, bevor ich irgendwelchen Winkeladvokaten auf den Leim gehe.