Software Version 12 (ab 2024.14)
Hallo zusammen,
in guter Tradition gibt's mit Ankunft der neuen Version auch wieder einen neuen Thread dazu. Hier bitte alles rein (Fragen, Diskussionen, Neuerungen, kommende Updates, etc.), was sich rund um die neue Software-Version 12 im Model 3/Y dreht.
Die Neuerungen, die V12 mitbringt, können hier bei Bedarf nochmal nachgelesen werden (Link) - alternativ auch in der App ganz unten unter dem Punkt "Versionshinweise" oder im Auto selbst unter "Software".
Alles ab der Version 2024.14 ist V12. Diese wird gerade in großem Umfang per OTA-Update verteilt.
Das Thema ist ins Model Y Forum gespiegelt, da die Überschneidungen doch sehr hoch sind und so in beiden Forenteilen darüber gleichzeitig hier diskutiert werden kann.
Grüße
ballex
199 Antworten
Hab das mit der Schildmütze getestet, ist es definitiv nicht.
Was ich aber jetzt für wahrscheinlich halte wenn man vorher im Autopilot gefahren ist, will er sichergehen, dass der Fahrer nicht denkt er wäre noch da drin.
Was hier glaube ich noch nicht erwähnt wurde:
Mit der 2024.32.6 bzw. 7 wurde undokumentiert eingeführt, dass die Innenraumkamera die Handpositionen des Fahrers überwacht. Das ermöglicht es (aktuell nur bei Tag), dass bei aktivem AP kein Drehmoment mit den Händen mehr ausgeübt werden muss, sofern die Hände des Fahrers am Lenkrad sichtbar sind/erkannt werden. Auch fällt dadurch die initiale Bestätigung per Drehmoment am Lenkrad zu Beginn eines automatischen Spurwechsels weg (verfügbar mit EAP-Paket).
Diese Änderung betrifft das Model 3 Highland, Model S/X Refresh sowie Model Y (letzteres allerdings erst ab einem bestimmten Baudatum (vermutlich irgendwann ab Ende 2022).
Bei den älteren Model 3/Y ist weiterhin ein anliegendes Drehmoment am Lenkrad notwendig (hier reicht wohl das Fisheye-Objektiv der verbauten Kamera nicht aus, um die Hände zu erkennen), allerdings ist dieses im Vergleich zu zuvor deutlich reduziert worden (sowohl bei der Handbestätigung bei aktivem AP als auch beim Spurwechsel mit EAP).
spannend, muss ich ausprobieren, danke
Unser MIC LR ist im September '22 abgeholt worden. Bei dem ist das mit der Kameraerkennung der Hand am Lenkrad auch schon so!
Tagsüber kann ich minutenlang die Gand quasi zwischen die Kenkradspeiche halten, ohne das Lenkrad überhaupt berühren zu müssen.
Ich habe keinen EAP-Paket!
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Die EAP Info bezog sich ja nur auf den Spurwechsel, Aber hilfreiche Info zur Einordnung.
Das Foto ist vom 06. Oktober!
Da hatte ich noch die 2024.32.3!
Erst seit ein paar Tagen ist die .7 installiert.
Passt schon, aber war bei mir ja auch so. Ist ja auch naheliegend bei dem Cybercab-Event.
Meine Innenkamera ist nach wie vor abgeklebt. Alles bestens
Zitat:
@AndyC200 schrieb am 14. Oktober 2024 um 09:04:25 Uhr:
Meine Innenkamera ist nach wie vor abgeklebt. Alles bestens
Kann aber auch Schwierigkeiten bedeuten, wenn dich ein Polizist oder auch der TÜV so gar nicht mag!
Absichtliche Manipulation einer Sicherheitseinrichtung.
Müdigkeitssensor ist seit dem 24. Juni in jedem Neuwagen Pflicht.
Zitat:
@Hanes1982 schrieb am 14. Oktober 2024 um 07:47:20 Uhr:
Unser MIC LR ist im September '22 abgeholt worden. Bei dem ist das mit der Kameraerkennung der Hand am Lenkrad auch schon so!
Ja, das ist gut möglich, ich habe mich zu dem Thema nochmal eingelesen - es scheint so, dass die MiC Model Y etwas früher umgestellt wurden bei der Innenraumkamera als die MiG. Bei den MiC sollte es irgendwann ab der zweiten Hälfte 22 funktionieren - den genauen Zeitpunkt der Änderung hat man bisher meines Wissens noch nicht rausgefunden.
Zitat:
@Schwarzwald4motion schrieb am 14. Oktober 2024 um 07:49:28 Uhr:
Die EAP Info bezog sich ja nur auf den Spurwechsel, Aber hilfreiche Info zur Einordnung.
Genau, die genannten Änderungen sind auch bei allen Fahrzeugen mit Basic AP umgesetzt.
Gerade bei einer Fahrt nochmal drauf geachtet: Das notwendige Drehmoment ist jetzt so gering, dass man schon meinen könnte, es sei ein kapazitives Lenkrad verbaut (was es nicht ist). Jedenfalls eine sehr angenehme Änderung.
Zitat:
@Hanes1982 schrieb am 14. Oktober 2024 um 13:57:37 Uhr:
Zitat:
@AndyC200 schrieb am 14. Oktober 2024 um 09:04:25 Uhr:
Meine Innenkamera ist nach wie vor abgeklebt. Alles bestensKann aber auch Schwierigkeiten bedeuten, wenn dich ein Polizist oder auch der TÜV so gar nicht mag!
Absichtliche Manipulation einer Sicherheitseinrichtung.
Müdigkeitssensor ist seit dem 24. Juni in jedem Neuwagen Pflicht.
Kann ich mir absolut nicht vorstellen, es gibt u.A. auch Schieber zum kaufen.
Dann müsste dort eine StVO gemäße Verwendung während der Fahrt ausgeschlossen sein.
Zumindest; nur weil der Einbau der Sensorik Pflicht ist, muss sich das nicht zwingend auf die Anwendung erweitern.
Zitat:
@Schwarzwald4motion schrieb am 14. Oktober 2024 um 18:21:54 Uhr:
Kann ich mir absolut nicht vorstellen, es gibt u.A. auch Schieber zum kaufen.
Dann müsste dort eine StVO gemäße Verwendung während der Fahrt ausgeschlossen sein.
Zumindest; nur weil der Einbau der Sensorik Pflicht ist, muss sich das nicht zwingend auf die Anwendung erweitern.
Es gibt so viele Sachen zu kaufen, wo es keinerlei ABE oder sonstige Gutachten für gibt. Und da meinst du, dass die Verkäufer einen Zettel dazu legen, dass man das Teil zwar kaufen, aber nicht benutzen darf?
Bauteile und Sensoren, die verbaut sind, und die man weder per originaler Software, noch über den Hersteller deaktivieren kann, müssen funktionsfähig sein und bleiben. Sonst erlischt die Betriebsergebnis des gesamten Fahrzeuges!
Hängt natürlich auch im Händler, ich jedenfalls kann bei einer Fahrradlampe unterscheiden, ob sie gemäß StVO funktioniert.
Man merkt, dass du dich mit diesem Thema nicht auskennst!
Mach wie du denkst, aber wundere dich nicht, wenn du dadurch mal Probleme bekommen kannst!
Denn wir sind hier immer noch in Deutschland, und da wird ja bekanntlich alles geregelt, sei es noch so sinnlos.
Das Ding funktioniert sowieso nur unter bestimmten Bedingungen, wenn nicht, die Software hat sicherlich andere Parameter zur Verfügung haben und entsprechende Möglichkeiten im Zweifel einzuschränken.