Software-Update beim Diesel

VW Tiguan 1 (5N/5N2)

Ich fahre einen Tiguan mit 2 Liter-Dieselmotor, der jetzt im Rahmen der Diesel-Affäre ein Update der Steuerungs-Software bekommen soll. Es fällt mir schwer zu glauben, dass nach dem Aufspielen des Software-Updates sowohl die Motorleistung die gleiche sein als auch der Verbrauch nicht ansteigen soll. Da das Fahrzeug erst ein Jahr alt und damit noch in der Garantie ist, hätte ich noch die Möglichkeit, den Kauf rückgängig zu machen. In den USA muß VW eventuell alle betroffenen Dieselfahrzeuge zurücknehmen.
Hat jemand Ahnung, ob die Beschwichtigungen von VW bzgl. Leistung und Verbrauch stimmen können?

Beste Antwort im Thema

Wirst ja nicht müde das zu wiederholen. Wir würdest du dich fühlen, wenn du dein Auto in Ordnung abgibst und es defekt wiederbekommst? Ich glaube einige verdrehen hier die Fakten. Nicht der Kunde hat sein Fahrzeug "beschädigt" oder "verschlissen", sondern VW mit dem tollen Update, was nur nötig ist, weil SIE betrogen haben. Nicht der Kunde.

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Was hast du zu verlieren? Weniger als nix wird bei denen auch nicht bei rumkommen..

Wenn bei der Sammelklage überhaupt was rumkommt, was ich ehrlich in Deutschland nicht glaube, dann für alle Schummeldieselbesitzer, also auch für die die sich bei myright nicht haben eintragen lassen .

Unsinn. Vw wird wenn überhaupt die entschädigen die geklagt haben. Der Rest hat Pech. Das ist deutschland

Zitat:

@homi79 schrieb am 11. Mai 2017 um 07:27:18 Uhr:


Unsinn. Vw wird wenn überhaupt die entschädigen die geklagt haben. Der Rest hat Pech. Das ist deutschland

Warte es doch einfach ab bevor Du hier sowas wie Unsinn schreibst, unser Rechtssystem ist nun mal nicht das der USA .

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Genau du bringst es auf den Punkt.
Und da unser Rechtssystem nicht das der USA ist und bei uns nur jeder zu seinem Recht kommt, wenn er KLAGT, werden die anderen leer ausgehen.
Dass VW genau diese Taktik verfolgt wurde schon mehrfach in der Presse berichtet.

Zitat:

@homi79 schrieb am 11. Mai 2017 um 09:00:49 Uhr:


Genau du bringst es auf den Punkt.
Und da unser Rechtssystem nicht das der USA ist und bei uns nur jeder zu seinem Recht kommt, wenn er KLAGT, werden die anderen leer ausgehen.
Dass VW genau diese Taktik verfolgt wurde schon mehrfach in der Presse berichtet.

Nur weil man auf einer Liste bei " myright " steht klagt man aber nicht, da werden keine 25000 Fälle einzeln vor Gericht abgehandelt .

Das Problem in D ist, dass du allenfalls den Zeitwert ersetzt bekommst, also zwar Schadensersatz in Höhe des Kaufpreises, hiervon aber die Nutzungsentschädigung, dafür, dass du die Karre X km bewegt hast, wieder abgezogen wird.
Damit landest du wieder beim derzeitigen Wiederverkaufswert.
Dinge wie in der USA: Kiste zurück, obwohl schon Jahre gefahren und du erhältst den Komplettkaufpreis zurück, gibt es bei uns leider nicht.
Aber, falls das einer schafft, bitte gerne hier veröffentlichen!

Ersetze Klage durch Klage bzw Vergleich, MyRight ist bestrebt für den angemeldeten User eine Lösung zu finden. (Ist ja auch logisch, sonst keine Provision) Notfalls reichen die auch 25000 Klagen ein... Ich stand eine Weile mit denen per Email in Kontakt.
Fakt ist aber.. wer nicht von sich aus aktiv wird bekommt NICHTS (in Deutschland)

Zitat:

@Girgl-Schorre schrieb am 11. Mai 2017 um 09:34:03 Uhr:


Das Problem in D ist, dass du allenfalls den Zeitwert ersetzt bekommst, also zwar Schadensersatz in Höhe des Kaufpreises, hiervon aber die Nutzungsentschädigung, dafür, dass du die Karre X km bewegt hast, wieder abgezogen wird.
Damit landest du wieder beim derzeitigen Wiederverkaufswert.
Dinge wie in der USA: Kiste zurück, obwohl schon Jahre gefahren und du erhältst den Komplettkaufpreis zurück, gibt es bei uns leider nicht.
Aber, falls das einer schafft, bitte gerne hier veröffentlichen!

Das sehen aber viele aktuelle Gerichtsurteile zum Thema anders. Mehrere Kläger haben Fahrzeuge bereits zum Kaufpreis zurückgegeben.
Wegen erwiesenem Betrug..

Steht wo?

Zitat:

@Girgl-Schorre schrieb am 11. Mai 2017 um 09:43:57 Uhr:


Steht wo?

Zum Kaufpreis zurückgegeben, niemals, eine Nutzungsentschädigung muß immer angerechnet werden , aber jetzt wird hier auch kein Urteil als Bespiel kommen, war ja einfach nur mal so behauptet .

Zitat:

@Mann19 schrieb am 11. Mai 2017 um 10:02:19 Uhr:



Zitat:

@Girgl-Schorre schrieb am 11. Mai 2017 um 09:43:57 Uhr:


Steht wo?

Zum Kaufpreis zurückgegeben, niemals, eine Nutzungsentschädigung muß immer angerechnet werden , aber jetzt wird hier auch kein Urteil als Bespiel kommen, war ja einfach nur mal so behauptet .

Hier..
(Nur ein paar Beispiele..)
Hauptsache erstmal große Klappe haben.. anstatt selber etwas zu googlen..

http://www.sueddeutsche.de/.../...en-kaufpreis-zurueckzahlen-1.3336539

https://www.wvr-law.de/.../

Zitat mal aus dem Artikel hier: http://www.sueddeutsche.de/.../...en-kaufpreis-zurueckzahlen-1.3336539

" ... VW behauptet zudem in zahlreichen Verfahren, dass man in Deutschland und anderen EU-Staaten, anders als in den USA, tatsächlich gar nicht rechtswidrig das Abgasverhalten der Dieselfahrzeuge manipuliert habe."

Warum soll/muß ich dann ein Softwareupdate machen lassen, wenn es nicht rechtswidrig ist ?

Musst du nicht. Einfach abwarten was die Zeit bringt..

.... das sowieso !

Zitat:

@homi79 schrieb am 11. Mai 2017 um 11:05:27 Uhr:


Musst du nicht. Einfach abwarten was die Zeit bringt..
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