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So nun hat es mich auch erwischt.....

Audi A6 C5/4B
Themenstarteram 28. April 2007 um 20:16

na jetzt hat es mich auch erwischt. Auf dem Parkplatz hat sich jemand mit seinem Schlüssel in meiner Türe verewigt. Das Problem ist obwohl ich es weiß wer es war, sagt mir die Polizei weil ich es nicht geshen habe kann ich es nicht beweisen das er es war. UNd anzeigen draf ich ihn deshaln nicht. Das Foto hänge ich an. So gut kann amn es aber nicht erkennen

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15 Antworten
Themenstarteram 28. April 2007 um 20:16

ein neues

am 28. April 2007 um 20:28

Hi,

ein Neidkratzer! Das ist echt link. :eek:

Gruß

Andreas

am 28. April 2007 um 21:19

du weißt wer es war? nachbar?

meine frau müsste mir handschellen anlegen. ich würde ausrasten...

Themenstarteram 28. April 2007 um 21:26

naja ich versuchs mal über die POLIZEI, und wenn nicht zahl ich lieber den Lackdoktor als dem Heini noch irgendwelches Geld zahlen zu müssen.

Und naja wie man es ja kennt der klügere gibt nach.

Mir is da mal was ähnliches mit meinem A4 passiert. Da hat doch so ein lieber netter Türke der nicht auf unsere Gartenfeier durfe meine Motorhaube zerkratzt, neben der Motorhaube auch eine Tür und die Heckklappe. Er wurde dabei gesehen, von ca. 6 Leuten, mir eingeschlossen. Wir haben dann die Polizei gerufen, die auch sehr schnell da war, muss man ihnen hoch anrechnen. Einer von uns wusste wie der Türke mit seinem Bekannten hieß, als die Polizei die Namen der beiden hörten rollten sie nur mit den Augen, waren also sehr bekannt. Sind dann weggefahren, 10min später waren sie wieder da. Mit den Beiden. Alles bestens soweit. Der Türke der´s gewesen ist hat sogar auf der Wache gestanden, nachdem er versuchte auszureissen und handgreiflich wurde.

ca. 3 Monate später kam ein Schreiben der Staatsanwaltschaft. Dort stand drinne, das der Türke zu einer Freiheitsstrafe im Jugendknast verurteilt wurde (er hatte bevor er meinen Wagen zerkratzte jemanden mit dem Messer bedroht und ihm Zigaretten gestohlen). Ich dachte mir schon, wunderbar isser weg von der Strasse und macht keine Scheisse mehr. Bei der nächsten Zeile traf mich der Schlag. Es stand doch tatsächlich darin das er wegen der räuberischen Erpressung die er vorher ausübte quasi genug bestraft sei und die Strafsache mit der Sachbeschädigung aussen vor bleibt. Gegen dieses Urteil sei kein Einspruch einzulegen. Da is mir fast er Kragen geplatzt. Da macht einer Scheisse, gesteht die Tat und nur weil er 10min vorher was noch schlimmeres getan hat wird er für das weniger schlimme nicht bestraft.

am 29. April 2007 um 5:23

Also wenn ich wüste wer es gewesen ist und mir von der Polizei keiner helfen möchte kann es durchaus passieren das der Typ Unfall hat...was rennt der auch so auf der Treppe.

Mfg

Das ist doch krank.

Ich wette, der mittlerweile Knastkratzer wird dir auch nicht den Schaden ersetzen.

Ich würde den Staatsanwalt wirklich mal fragen, warum er die Leute beklaut (keine Anklage trotz immenser Gehälter aus Steuergelder - auch deinem , dazu Nichtstun, und wenn du seinen Job schon erledigt hast (Aufklärung der Straftat).

Als nächstes würde ich die Frage stellen, ob dieses Schreiben als Aufforderung zur Selbstjustiz zu verstehen ist.

grrrr

Zitat:

Original geschrieben von Audi-gibt-Omega

Das ist doch krank.

Ich wette, der mittlerweile Knastkratzer wird dir auch nicht den Schaden ersetzen.

Ich würde den Staatsanwalt wirklich mal fragen, warum er die Leute beklaut (keine Anklage trotz immenser Gehälter aus Steuergelder - auch deinem , dazu Nichtstun, und wenn du seinen Job schon erledigt hast (Aufklärung der Straftat).

Als nächstes würde ich die Frage stellen, ob dieses Schreiben als Aufforderung zur Selbstjustiz zu verstehen ist.

grrrr

Bei meinem A4 hatte ich mal auf der Beifahrerseite eine 15 cm lange und fast 5 mm tiefe Macke auf der Motorhaube. Wie üblich

aus dem "Nichts" und bis auf die böse Macke keine Spuren am Auto.

Bei genauen Hinsehen konnte man erkennen das die Macke wohl von einem Fahrradbremshebel o.Ä. stammen musste.

Die Anzeige gegen Unbekannt ist wie fast immer im Sande verlaufen. Wenn so ein Besoffski nachts mit dem Rad auf ein geparktes Auto kracht, ist es einfach nur Pech wenn der dann Fahrerflucht begeht. Wenn einem aber die teuflischen Nachbarn vor lauter Neid den Wagen ruinieren, dann könnte ich auch aus der Hose fahren.

 

Irgendwie hat der Staatsanwalt da wohl einen an der Waffel und nicht alle Tassen in Schrank. Hier handelt es sich um 2 unterschiedliche Vergehen und das kleinere keinesfalls damit abgetan werden kann, das der Täter schon wegen Körperverletzung bestraft wurde. Auch wenn der Fall Strafrechtlich

nicht weiter verfolgt wird, kannst Du den Täter zivilrechtlich belangen und eine Schadenersatzforderung durchboxen. Wenn der Täter bekannt ist, bestehen gute Aussichten auf Erfolg.

Selbst wenn der Kerl nichts hat, bekommst Du einen "Titel" auf den Schaden den Du auch später Einfordern kannst.

Rechtsschutz hast Du ?!, dann ab zum Anwalt ;)

Bei dem ist nichts zu holen. Bis das Urteil kam, hab mich da oben vertan, verging über ein halbes Jahr, da hatte ich den A4 schon lange gegen meinen jetzigen A6 ersetzt. Der Käufer vom A4 interessierte sich nicht für Kratzer, der war ganz happy nen A4 zu bekommen wie mirs schien. Seine Frau meinte noch das da viele Kratzer seien, ach is doch egal meinte er nur^^.

Naja soll mir recht sein. Hatte da auch überhaupt keine Lust was zu machen, Wagen war verkauft und gut. Das was Audi-gibt-omega da mit Selbstjustiz meint ging mir auch schon durch den Kopf, kann ja immer mal sein das dem armen Kerl was passiert wenn er irgendwo rumläuft, die Strassen sind ja sehr gefährlich. Nur mache ich mich dann strafbar und bei meinem Glück das ich immer habe werde ich dann verknackt. Da hab ich auch wenig Lust drauf. Aber schon erbärmlich wie es heute so zugeht.

Ist absolut das letzte.....

Woher weißt du denn, wer es war, wenn du es garnicht selber gesehen hast ? Wenn's einen Zeugen gibt, dann ab zur Polizei und Aussage aufnehmen lassen.

Falls du keinen Zeugen hast, wenigstens Anzeige gegen Unbekannt erstellen und dem netten Nachbarn das durch die Blume mal erzählen .. vielleicht bringst du noch ein, dass dir die Polizei geraten hat, deinen Parkplatz mit einer Videokamara zu überwachen und du dir das jetzt besorgt hast.

...auf jeden Fall ist Selbstjustiz nicht der richtige Weg ! Ich kann deinen Brass schon verstehen, aber die Exekutive in Deutschland trägt Uniform.

cAtMaX

Themenstarteram 29. April 2007 um 21:41

Anzeige gegen unbekannt aufgenommen

am 29. April 2007 um 21:46

Das kann man sich sparen.

Zumindest das aufgeben.

Zitat:

Original geschrieben von hochstaedter

Mir is da mal was ähnliches mit meinem A4 passiert. Da hat doch so ein lieber netter Türke der nicht auf unsere Gartenfeier durfe meine Motorhaube zerkratzt, neben der Motorhaube auch eine Tür und die Heckklappe. Er wurde dabei gesehen, von ca. 6 Leuten, mir eingeschlossen. Wir haben dann die Polizei gerufen, die auch sehr schnell da war, muss man ihnen hoch anrechnen. Einer von uns wusste wie der Türke mit seinem Bekannten hieß, als die Polizei die Namen der beiden hörten rollten sie nur mit den Augen, waren also sehr bekannt. Sind dann weggefahren, 10min später waren sie wieder da. Mit den Beiden. Alles bestens soweit. Der Türke der´s gewesen ist hat sogar auf der Wache gestanden, nachdem er versuchte auszureissen und handgreiflich wurde.

ca. 3 Monate später kam ein Schreiben der Staatsanwaltschaft. Dort stand drinne, das der Türke zu einer Freiheitsstrafe im Jugendknast verurteilt wurde (er hatte bevor er meinen Wagen zerkratzte jemanden mit dem Messer bedroht und ihm Zigaretten gestohlen). Ich dachte mir schon, wunderbar isser weg von der Strasse und macht keine Scheisse mehr. Bei der nächsten Zeile traf mich der Schlag. Es stand doch tatsächlich darin das er wegen der räuberischen Erpressung die er vorher ausübte quasi genug bestraft sei und die Strafsache mit der Sachbeschädigung aussen vor bleibt. Gegen dieses Urteil sei kein Einspruch einzulegen. Da is mir fast er Kragen geplatzt. Da macht einer Scheisse, gesteht die Tat und nur weil er 10min vorher was noch schlimmeres getan hat wird er für das weniger schlimme nicht bestraft.

So ähnlich ging es mir. Du kannst aber immer noch privat klagen. Das recht kann dir niemand nehmen.

MFG Frank

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