So, jetzt ist es passiert: Wenn es doof kommt, dann aber auch so richtig! (-2-)

VW Golf 4 (1J)

So...es ist geschafft! Der schwarzeste Tag meines bisherigen Autofahrerlebens geht so langsam zuende! Leichtsinnigerweise dachte ich letzte Woche noch ich würde die 2 Monate bis zum Ende meiner Probezeit locker meistern...PUSTEKUCHEN!

Heut morgen um halb 9 auf dem Weg zur Arbeit...wie immer gemütlich mit um die 100 auf der Schnellstrasse Richtung Arbeit gejodelt. Ich näherte mich dann von hinten nem Düsseldorfer mit Amtskennzeichen ders mit 90 nich eilig zu haben schien...naja...nix bei gedacht und zum Überholen angesetzt. (Mann muss hier erklären dass es sich um eine lange übersichtliche Bundesstrasse handelt die man 3 km überschauen kann. Nach 3 km kommt eine länger gezogene Linkskurve in der sich am rechten Fahrbahnrand ein kleiner Rastplatz befindet - es sei noch erwähnt dass das Überholverbot erst in der Kurve hinter(!) dem Rastplatz beginnt)
Also...zum Überholen angesetzt, und als ich auf gleicher höhe wie der Beamten-Focus war und schon wieder zum rechts einscheren ansetzen wollte, kam in 300 Metern Entfernung ein Auto aus der Kurve ins Bild, welcher leicht nach rechts auf den Seitenstreifen auswich. In diesem Moment erst erfasste ich einen Polizisten der an der Einfahrt zum Parkplatz wie wild mit seiner Kelle anfing rumzufuchteln um mich auf den Parkplatz zu winken. Als ich eingeschert war, fuhr der Gegenverkehr an mir vorbei. Als ich dann auf den Parkplatz bog, gings schon los mit dem bösen Gefühl...was mich wunderte war, dass der Focus hinter mir auch sofort (sogar noch vor mir) auf den Verzögerungs-Streifen wechselte und auf den Parkplatz fuhr. Als der Grüne dann an mein Fensterchen kam, war seine erste Frage ob ich mich denn wohl umbringen wolle! Worauf ich ihm nur frage wie ich das denn wohl machen soll. Seine Antwort ging in die vollen: "Wenn sie sich gefährden ist uns das egal, aber wenn sie so gefährliche Überholmanöver praktizieren wo sie auch noch andere so stark mitgefährden, dass können wir nicht durchgehen lassen." Das Argument, dass bis zur Hälfte des Überholvorganges noch garkein Gegenverkehr in Sicht war zog natürlich kein Stück! Wenn diese Frührentner ja auch nen Beschluss gefasst haben, und der Fahrer auch noch so super ins Polizei-Feindbild passt (schwarzer G4 mit Alaus und sogar -wie schlimm- auch noch leicht getuned) dann is eh Essig. Wie dem auch sei...nach seiner Predigt präsentierte er mir mit den Worten "wir haben auch gleich einen Zeugen...der Kollege hat freundlicher Weise auch mit angehalten um den Vorgang zu dokumentieren". Das war dann schon so die rote Karte und der Moment wo ich mir dachte...wärste vielleicht doch einfach durchgefahren!
Nach einigen Minuten wichtige existenzvernichtende Formulare auszufüllen kam dann der Abschliessende Monolog: "So...wir haben das Ganze jetzt mal so aufgenommen. Ich denke da wird in Kürze eine Ordnungwiedrigkeitsanzeige auf sie zukommen. Sie sollten mit 3 Punkten und einer Geldbusse von 50€ rechen. Schönen Tag noch!".

Jo, das war dann die totale Vernichtung. Sah meinen Fleppen schon fliegen und bin wie paralysiert weitergefahren. Jetzt warten also neben dem Bussgeld und Punkte-Rotz auch nochmal 2 Jahre Probezeit und 300€ fürs Aufbauseminar auf mich! Und das alles nur wegen soner Abzocke wo man nichmal eine Chance auf Verteidigung hatte! Ich vermute auch fast der Focus fuhr den ganzen Morgen dort auf und ab um die Autofahrer dareinzulocken, weil da ausser mir noch 2 LKW und 3 PKW in die Razzia mit hineingeraten sind!

- Gibts da rechtliche Mittel?
- Kann ich dass problemlos in die Länge ziehn (auch um das Geld anzusparen)
- Kann ich obwohl der sich alle meine Daten (Führerschein & Fahrzeugschein) notiert hat auchnoch jemand anders später angeben?

Bin für jeden Kommenatr dankbar!

29 Antworten

Weisst du was mir an der Geschichte komisch vorkommt?
Du wirst von der Polizei rausgewunken wegen gefährlichen Überholens, ein anderer Beamter aus einer anderen Stadt bestätigt das und sogar der Gegenverkehr fährt auf den Seitenstreifen. So ganz ungefährlich scheint das irgendwie nicht gewesen zu sein.

Du sagst, dass du auf gleicher Höhe wie der Focus warst als in 300m Entfernung ein Auto um die Kurve kam. Rechnen wir mal:
Wenn du und das entgegenkommende Auto 100km/h gefahren sind, bewegt ihr euch mit ca. 72m/Sek aufeinander zu. Es bleiben also ca. 4 Sekunden bis zum Zusammenstoss und du bist auf gleicher Höhe?!?

Kalkulieren wir mal recht knapp:

-2 Sekunde "Sicherheitsabstand" zum Gegenverkehr
-1 Sekunde für den Einschervorgang (recht zackig)
Dann bleibt noch 1 Sekunden um von gleicher Höhe auf einen vernünftigen Abstand zum überholten Auto zu kommen um wieder einscheren zu können. Wie geht das mit einem 1.4er?

@ tdiflo

Danke, also sind es nur 3Monate!

Aber es stimmt nicht ganz, das es denen egal, ist wer gefahren ist!
Ein Bekannter hat mich angegeben, daß ich gefahren bin, da er noch in der Probezeit ist. 4Wochen später stand Grün-Weiß bei mir und bei ihm....hmmm pech gehabt!

das die bullen dann vor der tür stehn und sagen "jo mei der schauts ja gor ned aus wie der do hierden auf derne bild do hierten" is mir wirklich neu hab ich bis jetzt noch nie erlebt und mein vater auch nicht (in 30 jahren viel-/schnellfahrer)

Moin,

@tdiflo: Doch, manchmal ermitteln die Beamten auch vor Ort. Es kann auch passieren, dass sie in so einem Fall (z.B. ´Vater - Sohn) durch die Nachbarschaft laufen und fragen, wer das auf dem Foto ist...

Gruß
Christian 😉

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mhh von mir aus wie gesagt habs bisher noch nie erlebt

weil ich fahr ja vorschriftsmässig 🙄 😁 (bis auf einen ausrutscher was mir aber auch eine lehre war) und deshalb waren die grün-weißen noch nie wegen mir bei uns zu hause oder haben was geschickt

Re: sorry

Zitat:

Original geschrieben von peterX-MA


na ja....sorry

kann das nicht nachvollziehen !

Du schreibst du fährst 100....der vor dir 90...wann und wo bitte ÜBERHOLEN auf ner Bundesstrasse ???
in der Fahrschule lernst du schon: "überholen erst, wenn man mind. 20-25km/h Differenz zum überholenden einhalten kann..und damit bist du doch eindeutig ÜBER der erlaubten Höchstgeschw. auf Landstrassen ???
...oder täusch ich mich ???

warum also das "jammern und wehklagen" wenns dich einmal erwischt hat ?

;-) denk mal drüber nach...

gut...wenn schon kleinkariert dann richtg: wenn du fährst kannst du das nicht 100% abschätzen wieschnell der vordermann fährt. der tacho zeigt auch immer etwas drüber an. und sogar in fahrprüfungen steht das kurzzeitige geschwindigkleitüberschreitungen unberücksichtigt bleiben!

Zitat:

Original geschrieben von Forrest


@Baerchen83

Hi...

wenn deine Probezeit in 2 Monaten vorbei ist würde ich, wenn da etwas kommt erst mal komplett die Fristen ausreizen und dann den Anhörungsbogen ohne Angaben zur Sache losschicken.. Sollte dann noch etwas kommen einfach Wiederspruch einlegen.. DAmit kannst du das bestimmt 2 Monate hinauszuögern.. Da du sehr wahrscheinlich nichts dagegen machen kannst und die Strafe zahlen musst geht es jetzt um Schadensbegrenzung. Und die kannst du am besten mit hinhaltetaktik begehen. Solange die Punkte nicht in der Probezeit gegeben werden ist das egal.. Wenn du dann nach Ablauf der Probezeit den Wiederspruch zurück ziehst kannst dir wegen der Probezeit nichts mehr passieren.. Aber wenn es geht nimm dir am besten einen Rechtsanwalt... Bin zu müde um alles zu erklären, aber so kannst du weningstens das mit der Probezeit umgehen.. Evtl. solltest du es auch auf einen Gerichtstermin ankommen lassen.. Die Punkte würdest du dann eh erst mit Urteil bekommen und somit ausserhalb der Probezeit.. Aber das musst du wissen, die haben ja ihren "Zeugen"...

C Ya
Forrest

hey! ohne scheiss? werden wirklich erst die probezeiten verlängert wenn die punkte innerhalb selbiger gegeben werden?? ich dachte immer es zählt das Datum an dem die Ordnungswiedrigkeit begangen wurde!?

Zitat:

Original geschrieben von baloo


Weisst du was mir an der Geschichte komisch vorkommt?
Du wirst von der Polizei rausgewunken wegen gefährlichen Überholens, ein anderer Beamter aus einer anderen Stadt bestätigt das und sogar der Gegenverkehr fährt auf den Seitenstreifen. So ganz ungefährlich scheint das irgendwie nicht gewesen zu sein.

Du sagst, dass du auf gleicher Höhe wie der Focus warst als in 300m Entfernung ein Auto um die Kurve kam. Rechnen wir mal:
Wenn du und das entgegenkommende Auto 100km/h gefahren sind, bewegt ihr euch mit ca. 72m/Sek aufeinander zu. Es bleiben also ca. 4 Sekunden bis zum Zusammenstoss und du bist auf gleicher Höhe?!?

Kalkulieren wir mal recht knapp:

-2 Sekunde "Sicherheitsabstand" zum Gegenverkehr
-1 Sekunde für den Einschervorgang (recht zackig)
Dann bleibt noch 1 Sekunden um von gleicher Höhe auf einen vernünftigen Abstand zum überholten Auto zu kommen um wieder einscheren zu können. Wie geht das mit einem 1.4er?

okay okay...ich habe nunmal kein echolot im auto...es war ein schätzwert von mir der mir realistisch schien...ich weiss nich ob die rechnung korrekt war..kann sein, aber wenn du beispielsweise 30 meter abziehst ändert sich das auch schon wieder um etwas! subjektiv sehen es scheinbar welche als gefährlich an, andere nicht. mag vielleicht an faktoren wie einschätzungsvermögen, fahrpraxis und raktionsvermögen liegen, aber glaube mir, ich war vor ihm wieder auf meiner spur und das ausweichen wär überflüssig gewesen und was reines "entgegenkommen" des Gegenfahrers!

vielleicht mal grundsätzlich: ich bin nicht geblitzt worden!

aber ich hab mir schon überlegt: vielleicht ist es sinnvoller aufjedenfall es zu ner anhörung kommen zu lassen um da einzugestehen, dass ich mich vielleicht doch etwas verschätzt hab, es mir leid tut gleichgültig ob der herr im focus etwas beschleunigt hat! vielleicht könnte ich ja argumentieren, dass es nurnoch 2 monate bis zum ende der probezeit wären, dies meine erste ordnungwiedrigkeit ist, ich beruflich und privat sehr viel unterwegs bin und schon viel fahrpraxis habe, und es mir leidtut und ich meinen fehler einsehe!

denkt ihr dass ich damit vielleicht wenigstens um die Probezeit zumkomm?
Nutzt es vielleicht in der Bussgeldstelle direkt den Beamten damit zu begegnen und ihm eine Geldmäßige entschädigung anzubieten um von der Probezeitverlängerung abzusehen? Oder ist die Probezeit fest an die Punkte gekoppelt!?

@ tdiflo

War aber leider so, und das passiert hier öfters mal!

Vielleicht ist es Regional abhängig oder hat damit zutun, wie schnell man gefahren ist, keine Ahnung (sicherlich werden die bei 10 oder 20km/h) soetwas nicht machen, aber gerade bei mehr als 20 oder der Gefahr von mehreren Punkten oder ähnlichem sind die hier ziemlich genau!

@ Christian R
Genau.....und die Nachbarschafft sagt dann meistens....das ist aber ein "Gutes Bild" 🙁

@ Baerchen

Ich glaube kaum das Du da drum rum kommst (leider)! Probieren kannst du es, aber ich glaube die aussichten sind nicht gerade rosig.

Die Hinhaltetaktik nützt auch nichts. Es gilt der Tag an dem die Ordnungswiedrigkeit oder Straftat begangen wurde, nicht der Verhandlungstag.

*g*
...wir kämpfen soweit und die familien-rechtsschutz trägt...

@AndyHawk

So wurde mir das bei meiner Nachschulung (62 km/h zu schnell) in der Fahrschule erklärt. Aber darum meinte ich ja das er am besten bei nem Rechtsanwalt rat sucht, dann weiss er es genau.. Ich kenne das aber nur so!

C ya
Forrest

P.S.: Trotzdem würde ich alle Fristen ausnutzen, vielleicht machen die nen Fehler und lassen sich mal mehr als 3 Monate zeit.. Bei mir waren es 2 Monate und 26 Tage :-((

Zitat:

Original geschrieben von Baerchen83


Nutzt es vielleicht in der Bussgeldstelle direkt den Beamten damit zu begegnen und ihm eine Geldmäßige entschädigung anzubieten um von der Probezeitverlängerung abzusehen? Oder ist die Probezeit fest an die Punkte gekoppelt!?

Servus,

das würde ich tunlichst nicht tun, was Du da vorhast ist Bestechung, haste dann gleich die nächste Anzeige am Hals.

@tdiflo und eltschi: Also ich denke, dass die Zeitdauer der "Verjährung" ernsthalt 6 Monate dauert: Wurde zum 01.01.2003 geändert!

Mal Allgemein:
- Der Brief der Tschakkos kommt in der Regeln nicht als Einschreiben, also habt Ihr Ihn auch nie bekommen, oder ;-)

- Wenn man den Blitzer sieht kann man auch ganz lässig mal mit dem Kopf nach unten gucken (nicht abducken und KnightRidermäßig da längs fahren), dann ist das Gesicht auch nicht drauf! Und wenn iHr so schnell seid, dass es zu gefährlich sei für solche Aktionen geschieht es Euch eh recht, oder?

servus

Auszug aus dem StVG:

§ 26 Zuständige Verwaltungsbehörde; Verjährung § 26 Zuständige Verwaltungsbehörde; Verjährung

(1) Bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24, die im Straßenverkehr begangen werden, und bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24a ist Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten die Behörde oder Dienststelle der Polizei, die von der Landesregierung durch Rechtsverordnung näher bestimmt wird. Die Landesregierung kann die Ermächtigung auf die zuständige oberste Landesbehörde übertragen.

(2) Bei Ordnungswidrigkeiten nach § 23 ist Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten das Kraftfahrt-Bundesamt.

(3) Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.

al.k

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