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SML ohne einzutragen ?

Themenstarteram 13. Dezember 2006 um 12:36

Hallo.

Möchte gerne wissen ob die Seitenmarkierungsleuchten ( anstelle der weißen Blenden ) einfach so montiert werden dürfen, oder ob man sie eintragen muss. Als Standlicht wie uB beim Volvo S40 würden sie ja schon gut aussehen. Meine Idee, und damit auch meine zweite Frage, wäre aber sie als Blinker zu nutzen und die ursprünglichen Blinker als Standlicht. Ist das legal?

Viele Grüße.

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22 Antworten

Montieren ja, allerdings dürfen sie nicht leuchten. Weder Standlicht noch Blinker.

am 13. Dezember 2006 um 15:50

bei den amis ist es erlaubt, bei uns verboten.

hier fahren einige us-passat rum, habe dann beim tüv gefragt ob es bei uns erlaubt ist, weil ich es vom aussehen auch ned schlecht fand, der tüv-mensch meinte, das es hier nur erlaubt sei, wenn es original so ist, also ab werk. andere möglichkeit wäre sich ein kfz zu besorgen, das eigentlich für den us-markt oder andere eu-länder bestimmt war in denen es erlaubt ist. dann muss man ggf nur die frontscheinwerfer tauschen(wenn aus usa oder uk) und ne hauptabnahme machen.

aber wie Nomzamo schon schrieb, montiern erlaubt funktionieren nur für showzwecke weil die ABE und versicherungsschutz erlischen kann

 

audi hatte das doch auch mal, wenn ich mich recht erinnere. beim audi 100 und 200 quattro. in der stoßstange die blinker und oben anstelle der blinker standlichter?!?!? kann das sein????

Laut StVZO §51a sind die SML zulässig!

Servus,

Zitat:

Original geschrieben von Professor35i

Laut StVZO §51a sind die SML zulässig!

aber nur wenn sie ein Prüfzeichen haben, und die Blenden am Passat haben kein Prüfzeichen.

am 14. Dezember 2006 um 14:44

Seitenmarkierungsleuchten sind klar zulässig, aber nicht als blinkerumbau!

prof, mal alles lesen und ned nur einen teil! wäre bei antworten klar vom vorteil!

Zitat:

Original geschrieben von cherry1980

Seitenmarkierungsleuchten sind klar zulässig, aber nicht als blinkerumbau!

prof, mal alles lesen und ned nur einen teil! wäre bei antworten klar vom vorteil!

Aber nicht die Ami-Teile, da sie kein E-Prüfzeichen haben. ;)

Themenstarteram 15. Dezember 2006 um 13:48

Also ich habe die hier gemeint:

http://cgi.ebay.de/...egoryZ44237QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem

Die sind ja dann wohl nicht zulässig, oder? Gibt es diese auch mit E-Prüfzeichen?

Zitat:

Original geschrieben von GoPassatGo

Also ich habe die hier gemeint:

http://cgi.ebay.de/...egoryZ44237QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem

Die sind ja dann wohl nicht zulässig, oder? Gibt es diese auch mit E-Prüfzeichen?

Ist mir nicht bekannt, daß es die auch mit E-Prüfzeichen gibt.

am 15. Dezember 2006 um 16:04

die haben kein prüfzeichen, denn steht ja drinn, dass es sich um us-ware hält und in deutschland nicht erhältlich.

schreib den verkäufer mal an wegen ABE oder so!

oder druck die seite mal aus und geh damit zum tüv oder dekra, was die dazu sagen

Themenstarteram 15. Dezember 2006 um 17:53

Ok. Ich werd mich auf jeden fall mal informieren. Meld mich wieder wenn ich mehr weiß.

Viele Grüße.

Ich habe die verbaut, haben kein E-Prüfzeichen.

Bei der letzten HU schaute sich der aaS die an und bemängelte,

"...Blinkergläser ohne E-Kennzeichnung..."

In der letzten polizeilichen Verkehrskontrolle wollte der Beamte den HU Bericht sehen, lass den Vermerk und begutachtet den Blinker... "jetzt passen die."

Die SML fielen ihm nicht auf, die sprach er nicht an.

Angeschlossen habe ich diese nicht.

Hätte aber ein Idee, wie es "halbwegs-legal" gehen könnte.

meine sml sind angeschlossen, interessieren aber tüv und dekra gar nicht, auch die polizei hat noch nicht danach gefragt

Themenstarteram 17. Dezember 2006 um 7:42

Zitat:

Original geschrieben von passat35ifan

meine sml sind angeschlossen, interessieren aber tüv und dekra gar nicht, auch die polizei hat noch nicht danach gefragt

Nur als Leuchten, oder als Blinker?

Selbst "nur" Leuchten sind nach stvo nicht zulässig, da es ja keine reinen sml sind sondern zu x% auch nach vorne abstrahlen.

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