SML ohne einzutragen ?
Hallo.
Möchte gerne wissen ob die Seitenmarkierungsleuchten ( anstelle der weißen Blenden ) einfach so montiert werden dürfen, oder ob man sie eintragen muss. Als Standlicht wie uB beim Volvo S40 würden sie ja schon gut aussehen. Meine Idee, und damit auch meine zweite Frage, wäre aber sie als Blinker zu nutzen und die ursprünglichen Blinker als Standlicht. Ist das legal?
Viele Grüße.
22 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von vwirus
Hätte aber ein Idee, wie es "halbwegs-legal" gehen könnte.
wie denn?
"halbwegs-legal" gibt es nicht....
entweder die lampen haben ein e-zeichen mit länderkennung & prüfnummer und sind damit legal, oder sie haben keines, sind damit illegal und auch nicht eintragbar, trägt der typische "kumpel beim tüv" die trotzdem ein, ist die eintragung fürn popo und das papier nicht wert auf dem sie steht...
meine sind mit dem standlicht gekoppelt
Zitat:
Original geschrieben von passat35ifan
meine sind mit dem standlicht gekoppelt
Machen kann man viel. Legal ist es trotzdem nicht.
MagirusDeutzUlm hat da uneingeschränkt Recht!
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
wie denn?
"halbwegs-legal" gibt es nicht....
entweder die lampen haben ein e-zeichen mit länderkennung & prüfnummer und sind damit legal, oder sie haben keines, sind damit illegal und auch nicht eintragbar, trägt der typische "kumpel beim tüv" die trotzdem ein, ist die eintragung fürn popo und das papier nicht wert auf dem sie steht...
Dem stimme ich 100% zu.
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Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
trägt der typische "kumpel beim tüv" die trotzdem ein, ist die eintragung fürn popo und das papier nicht wert auf dem sie steht...
Wieso. Wenn sie doch eingetragen sind bin ich doch auf der sicheren Seite. Ich kann ja nicht wissen, dass die Lampen noch vorne abstrahlen usw. Das muss wohl der TüV entscheiden und wenn der seinen Segen gibt, bin ich doch fein raus, oder nicht ?!
Die Teile haben laut KBA keine Zulassung in Deutschland. Egal was der Tüv einträgt, sie sind nicht zugelassen.
Zitat:
Original geschrieben von GoPassatGo
Ich kann ja nicht wissen
unwissenheit schützt vor strafe nicht!
Zitat:
Original geschrieben von GoPassatGo
Das muss wohl der TüV entscheiden und wenn der seinen Segen gibt, bin ich doch fein raus, oder nicht ?!
nö!
sofern der tüv dabei gegen seine rahmenbedingungen (stvzo) verstößt, ist die eintragung illegal....
sml
Habe auch die ami leuchten drin.Mit an´s standlicht angeschlossen.Tüv interessierte es n scheißdreck.Noch nie propleme gehabt.Und fahre jetzt schon ein paar jahre durchs land.Würde sie aber net als blinker klemmen.Sieht eh doof aus und wäre von vorn schlecht zu sehen.Oder machst dir die blinker in der stange mit beleuchtung.Holst dir von vw die fassungen für´n us golf3.Dazu ne 2phasen birne und dann sieht das mit den nomalen blenden neben den sw auch geil aus.Wollt ich auch erst machen aber hatte ja schon die sml´s.Die us fassungen für 2phasen birnen hab ich bei n kumpel in g3 verbaut, passen zwar net 100pro weil eine rast nase etwas anders gegossen ist aber kriegt man reingedrückt.Sieht geil aus...