Smart repair

Hallo,

Nach diesem neuen Urteil
muss man sich bei kleineren Schäden von der gegnerischen HP-Versicherung auf Smart-Repair verweisen lassen.

Ich finde, eine gute Nachricht für alle, die die ständig steigenden Schadenssummen etwas mildern könnte.

Beste Antwort im Thema

Ja, komisch Hafi, dass geht mir auch so mit den hässlichen Wörtern....😁

Es fällt nämlich in der letzen Zeit auf, dass immer mehr merkwürdige Fälle deren Ausgang schon im Vorfeld feststeht (zumindest was die technische oder fachliche Seite betrifft) in einen Prozess getrieben werden und das sogar teilweise bis zum BGH !

Ein Schelm wer Böses dabei denkt nicht war?

Und was deine Auftragsübertreiber betrifft, darf ich dir aus eigener Erfahrung mitteilen, dass es der Versicherungswirkschaft Scheißegal ist, ob eine richtige Kalkulation erstellt wurde oder nicht. Auch von wem diese erstellt wurde ist nicht (mehr) von Bedeutung. 

Es wird nach klaren Vorgaben und ganz gezielt und strukturiert gekürzt.

Und diese "Sachverständigen" die das im Auftrag machen sind, was das Fachliche betrifft, ganz unten am Ende der Berufsleiter.

Wenn Sie von Ihrem Fach etwas verstehen würden, dann hätten die einen richtigen Job, aber da es dafür nicht reicht macht man halt so etwas, denn irgendwie muss man ja Geld verdienen....🙂 

Sicher gibt es in unserer Brance viele schwarze Schafe, dass will und kann ich nicht leugnen. Ich sehe das ja schließlich jeden Tag in meinem Beruf.

Nur hier geht es darum, dass der Versicherungswirtschaft der gesamte Berufszeig ein Dorn im Auge ist und am besten "Wegrationalisiert" gehöhrt.

Alles andere sind hohle Phrasen und vor allen Dingen ist es ganz einfach gelogen.

Gruß

Delle

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Ich kenne ein Land (da wo ich her komme), wo das Schadensrecht anders ist als hier.
Dort sind die Versicherungen auf dem Markt tätig, die wir auch in D kennen, also fast die selben Versicherungen (AXA, Zurich, Allianz etc.)

Punkt 1: Der Geschädigte muss sein Fahrzeug dort reparieren lassen, wo die gegn. Versicherung ihn hinschickt und das sind meistens freie Werkstätte!

Punkt 2: Sowas wie Fiktive Abrechnung gibt es nicht, da wird man ausgelacht, wenn man auf so eine Idee kommt. Also das Auto wird repariert, sonst gibt's garnicht!

Punkt 3: Wertminderung, Anspruch auf Anwalt, Anspruch auf Ersatzfahrzeug etc. gibt es auch nicht!

Punkt 4: In diesem Land sind die Arbeitskosten nur max. 1/3 dessen, wie vom Deutschen! Also nix mit 120€ pro Stunde 🙂 Materialkosten sind auch sehr viel niedriger als hier! Ein Benz dessen Reparatur hier 5000-6000€ bei MB gekostet hätte, wurde dort fachgerecht für 500€ repariert (kenne dieses Beispiel persönlich)

Punkt 5: (Mein Lieblingspunkt) In diesem ein Land kostet die Haftpflicht sowie Kaskoversicherung in der Regel mind. 50-100% mehr als in D!!

Also soviel zum Thema, die Versicherungen wollen Kosten senken um diese an ihren Kunden weiterzugeben!

..........😁

klingt ein wenig nach einem Fall für's Kartellamt... 😁😁

weil vlt. nur die schadenhäufigkeit nicht vergleichbar ist?

anhand der zahlen (alleine), lässt sich doch nicht allzuviel erkennen.

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Zitat:

Original geschrieben von Harry999


weil vlt. nur die schadenhäufigkeit nicht vergleichbar ist?

anhand der zahlen (alleine), lässt sich doch nicht allzuviel erkennen.

Hmm, das habe ich auch nicht erwähnt, stimmt.

Dort passieren, nicht mehr Unfälle mit Blechschäden als hier, jeder ist vorsichtig, da die Leute keine Lust auf einen Unfall haben, wodurch sie nur noch benachteiligt werden können.

Paar zahlen habe ich auch, dort werden ca. 600 000 Schäden im Jahr (inkl. Blechschäden) gemeldet, während es hier über 2,3 Millionen sind.
Okay hier sind über 40 Millionen Fahrzeuge unterwegs und dort 13 Millionen.

Also Pi mal Daumen etwas geringere Unfallqoute als in D.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545



Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs


Verbringungskosten sind nach deren Schilderungen nur auf Nachweis zu regulieren - ich möchte gerne wissen wo das steht!?
Es gibt zahlreiche Urteile wo die Verbringungskosten selbst bei der fiktiven Abrechnung dem Geschädigten zu erstatten sind sofern der ausgewählte Reparaturbetrieb über keine eigene Lackiererei verfügt.
Den "ausgewählten Reparaturbetrieb" gibt es aber nicht bei der fiktiven Abrechnung.
Den denkt sich der Kunde oder der SV aus. Aber "fiktiv" heißt eben "fiktiv".

Und da kommt es eben ausschließlich darauf an, was für die Schadensbeseitigung erforderlich ist (§249 BGB).
Wenn eine Tür ausgetauscht werden muss, dann ist das Ersatzteil "Tür" mit ein- & ausbauen und lackieren erforderlich.
Aber die Verbringung ist eben nicht erforderlich, solange es noch Lackierer gibt, die die Tür genauso austauschen, wie der fiktive Reparaturbetrieb, den der Kunde oder SV sich ausgedacht haben.
Das ist doch nicht so schwer...

Und genau das findest Du in zahllosen Urteilen von Flensburg bis Passau.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545



Zitat:

Gleiches gilt meines Wissen auch für die Ersatzteilpreisaufschläge.

Richtig. Siehe oben.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545



Zitat:

Sofern diese bei tatsächlicher Reparatur anfallen sind diese ebenfalls zu bezahlen.

Richtig, denn dann sind sie für die gewählte Form der Schadensbeseitigung erforderlich geworden: Reparatur bei Fa. Müller ohne Lackierkabine.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545



Zitat:

Auch hier wird auf einen Nachweis verwiesen.

s.o.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545



Zitat:

Ach ja dann die Beilackierung der Türe hinten rechts - ebenfalls gestrichen.
Das ist meiner Meinung ja noch vertretbar aber meinem Kenntnisstand nach ebenfalls nicht in Ordnung.

In Kasko wäre das völlig iO, da dort Beilackierungskosten nicht erstattet werden.
In KH wird man streiten können: erforderlich oder nicht?

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545



Zitat:

Ohne Rechtsanwalt mache ich bei der HUK nichts mehr.

Das entscheidet ja nun zunächst mal der Geschädigte.

Hafi

Hallo,

ich will ja nicht zusätzlich Öl ins Feuer gießen aber hier bin ich anderer Meinung.
Was soll heißen ich denke mir einen Reparaturbetrieb aus!?
Grundlage für das Gutachen ist bei mir zumindestens eine regionale markengebundene Fachwerkstatt und all dass was hier bei einer tatsächlichen Reparatur des Fahrzeuges anfallen würde wird auch in das Gutachten übernommen bzw. berücksichtigt.
Nicht mehr und nicht weniger.
Im Prinzip spart die Versicherung bei der fiktiven Abrechnung doch eh schon fast 20% ein weil ja die Reparaturkosten Netto ausbezahlt werden sofern kein Nachweis über eine anfallende Mwst. im Rahmen einer Reparatur oder Teilebeschaffung erbracht wird.
Von daher müsste der Versicherung die fiktive Abrechnung viel willkommener sein als eine teuere Reparatur in der Werkstatt.
Hierauf aber dann nochmals 20% zu streichen geht meiner Meinung nach hin zum Betrug.
Es kann und darf eigentlich nicht sein dass der Geschädigte solche Dinge hinnehmen muss nur weil er auf die Reparatur verzichtet und sich das Geld lieber auszahlen lässt weil er das Geld vielleicht unbedingt braucht um seine Freundin halten zu können bevor sie Ihm den Laufpass gibt😁
Im Prinzip ist man hier der Dumme wenn man nicht reparieren lässt.
Wie gesagt ist dies meine Meinung hierzu.
Dann kann ich ja gleich die Verbringungskosten, Ersatzteilpreisaufschläge usw. weg lassen wenn ich weis das der Anspruchsteller fiktiv abrechnen will.
Vielleicht wird dann auch nicht mehr so viel gekürzt oder sind dann immer noch 20% so ein Richtwert!?
Aber das ist wie Delle immer so schön sagt die "grüne Männchen" Masche und diesen Weg möchte ich nicht gehen.

Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs



Im Prinzip spart die Versicherung bei der fiktiven Abrechnung doch eh schon fast 20% ein weil ja die Reparaturkosten Netto ausbezahlt werden sofern kein Nachweis über eine anfallende Mwst. im Rahmen einer Reparatur oder Teilebeschaffung erbracht wird.

Nunja.......

Problem ist nur, dass die MwSt. auch für die Versicherung als Unternehmen ein so genannter durchlaufender Posten ist. 

Diese muss an Papa Staat abgeführt werden. Von daher ist dort leider kein Einsparpotential vorhanden, sozusagen...😁

Gruß

Delle 😉

Bin zwar kein MWST Experte, bin mir aber sicher, dass Versicherungen nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind.

Was sagen die Betriebswirte dazu?

O.

und warum nicht...😕

Das sind doch Unternehmen, oder etwa nicht?

Stimmt, sind sie nicht.

Gruß Hafi

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


und warum nicht...😕

Das sind doch Unternehmen, oder etwa nicht?

Ich kann´s nur laienhaft erklären, bin ja kein Steuerrechtler.

Aber die Leistung, die eine Versicherung erbringt, ist das Gewähren von Versicherungsschutz.

Und darauf fällt keine Umsatzsteuer, sondern Versicherungssteuer an.

Wenn ein Schaden reguliert wird, wird immer nur auf eine fremde Rechnung gezahlt. Die Leistung erbringt dann ja ein Dritter (Werkstatt, SV, RA usw.) und nicht die Versicherung.
Deshalb muss die Versicherung eigentlich auch jede Werkstattrechnung, die Meister Schurig nicht auf den Auftraggeber, sondern auf die Versicherung ausgestellt hat, zurückschicken und korrigieren lassen.

Vielleicht kann es einer der Anwesenden genauer erklären?

Gruß
Hafi

OK, dass leuchtet mir ein. Hab ich soweit verstanden, danke Hafi 🙂

Aber jetzt mal anders herum gefragt:

Wenn ich im Auftrag der Versicherung ein Kasko- Gutachten erstelle und meine Rechnung (logischerweise) an die Versicherung schreibe ist die ja mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. 

Diese muss doch dann aber von der Versicherung abgeführt werden und wenn die Versicherung irgend etwas kauft (z.B. rote Stifte zum Streichen im Gutachten 😁 oder meintewegen anderes Büromaterial) dann kann Sie doch die Vorsteuer dagegen rechnen. 

Also muss doch irgendwie Vorsteuerabzug bestehen, oder bin ich jetzt ganz blöd?

Kann das einer von euch hier aufklären ?

Gruß

Delle

Zitat:

Diese muss doch dann aber von der Versicherung abgeführt werden und wenn die Versicherung irgend etwas kauft (z.B. rote Stifte zum Streichen im Gutachten 😁 oder meintewegen anderes Büromaterial) dann kann Sie doch die Vorsteuer dagegen rechnen. 

Ich kann nicht mehr. Das mit den roten Stiften 😁😛🙄🙂

Delle Du hast es einfach drauf😉

Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs


Hallo,

Was soll heißen ich denke mir einen Reparaturbetrieb aus!?

Das soll heißen, dass Du bei der fiktiven Abrechnung nicht weißt, welche Stundensätze tatsächlich anfallen werden, weil Dein Auftraggeber vielleicht gar nicht weiß, ob oder wo er reparieren wird.

Also nimmst Du die Stundensätze, die Du für richtig hältst.

Und wenn die gekürzt werden, hält der Versicherer die eben nicht für richtig, sondern zeigt Werkstätten auf, die es günstiger machen.
Das ist alles.

Zitat:

Von daher müsste der Versicherung die fiktive Abrechnung viel willkommener sein als eine teuere Reparatur in der Werkstatt.
Hierauf aber dann nochmals 20% zu streichen geht meiner Meinung nach hin zum Betrug.

Mach mal halblang.

Oder willst Du unterstellt bekommen, dass das Erstellen eines unrichtigen Gutachtens Betrug ist?

Na also.

Solche Anschuldigungen sollten wir den Seeräubern und Freibeutern überlassen. Die haben nach Jahren noch nicht kapiert, was Betrug ist.

Zitat:

Es kann und darf eigentlich nicht sein dass der Geschädigte solche Dinge hinnehmen muss nur weil er auf die Reparatur verzichtet und sich das Geld lieber auszahlen lässt weil er das Geld vielleicht unbedingt braucht um seine Freundin halten zu können bevor sie Ihm den Laufpass gibt😁
Im Prinzip ist man hier der Dumme wenn man nicht reparieren lässt.

Es kann eigentlich nicht sein, dass Du als Sachverständiger Dich von solchen Überlegungen leiten lässt. Das torpediert die viel beschworene "Unabhängigkeit".Dann kann ich ja gleich die Verbringungskosten, Ersatzteilpreisaufschläge usw. weg lassen wenn ich weis das der Anspruchsteller fiktiv abrechnen will.

Vielleicht wird dann auch nicht mehr so viel gekürzt oder sind dann immer noch 20% so ein Richtwert!?Ja, Du kannst tatsächlich UPE, Verbringungskosten usw. weglassen, wenn nicht feststeht, dass sie zur Beseitigung des Schadens erforderlich sind.

Das würde einem Gutachten zu mehr Richtigkeit verhelfen.😎

Wenn Dein Kunde sagt, dass er beim Lackierer Müller reparieren lässt und Du schreibst Verbringung auf, dann ist das Gutachten falsch!
Und wenn er sagt, dass er nicht weiß, wo repariert wird, dann ist es eben offen, ob die Kosten anfallen oder nicht.

Aber Fakt ist: alles, was der Kunde sagt, ist nur eine Absichtsbekundung und damit keine Grundlage für die Schadensbemessung. Und aus diesem Grund werden diese "variablen" Positionen nur auf Nachweis erstattet.

Sauber ist es, wenn diese Positionen gesondert ausgewiesen werden. Das verhindert Rechnungsprüfungen.

"Es können Verbringungskosten iHv anfallen". usw.

Hafi

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Diese [= Delles Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer] muss doch dann aber von der Versicherung abgeführt werden

Nee, die Versicherung begleicht doch Deine Rechnung, d.h. die Kohle wandert von der Versicherung an Dich und Du führst die USt. an den Fiskus ab. 😉

Zitat:

und wenn die Versicherung irgend etwas kauft (z.B. rote Stifte zum Streichen im Gutachten 😁 oder meintewegen anderes Büromaterial) dann kann Sie doch die Vorsteuer dagegen rechnen.

Nein, Versicherungen sind wie Banken nicht vorsteuerabzugsberechtigt.

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