Smart repair
Hallo,
Nach diesem neuen Urteil
muss man sich bei kleineren Schäden von der gegnerischen HP-Versicherung auf Smart-Repair verweisen lassen.
Ich finde, eine gute Nachricht für alle, die die ständig steigenden Schadenssummen etwas mildern könnte.
Beste Antwort im Thema
Ja, komisch Hafi, dass geht mir auch so mit den hässlichen Wörtern....😁
Es fällt nämlich in der letzen Zeit auf, dass immer mehr merkwürdige Fälle deren Ausgang schon im Vorfeld feststeht (zumindest was die technische oder fachliche Seite betrifft) in einen Prozess getrieben werden und das sogar teilweise bis zum BGH !
Ein Schelm wer Böses dabei denkt nicht war?
Und was deine Auftragsübertreiber betrifft, darf ich dir aus eigener Erfahrung mitteilen, dass es der Versicherungswirkschaft Scheißegal ist, ob eine richtige Kalkulation erstellt wurde oder nicht. Auch von wem diese erstellt wurde ist nicht (mehr) von Bedeutung.
Es wird nach klaren Vorgaben und ganz gezielt und strukturiert gekürzt.
Und diese "Sachverständigen" die das im Auftrag machen sind, was das Fachliche betrifft, ganz unten am Ende der Berufsleiter.
Wenn Sie von Ihrem Fach etwas verstehen würden, dann hätten die einen richtigen Job, aber da es dafür nicht reicht macht man halt so etwas, denn irgendwie muss man ja Geld verdienen....🙂
Sicher gibt es in unserer Brance viele schwarze Schafe, dass will und kann ich nicht leugnen. Ich sehe das ja schließlich jeden Tag in meinem Beruf.
Nur hier geht es darum, dass der Versicherungswirtschaft der gesamte Berufszeig ein Dorn im Auge ist und am besten "Wegrationalisiert" gehöhrt.
Alles andere sind hohle Phrasen und vor allen Dingen ist es ganz einfach gelogen.
Gruß
Delle
61 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Da passt Deine Vorstellung nicht ganz zum Ablauf eines Zivilprozesses.
Die beiden Gutachten von Kläger und Beklagtem sind "nur" Parteivortrag.
Der Halbgott in Schwarz wird nicht würfeln, um herauszufinden, welcher Vortrag stimmt, sondern eine Beweisfrage formulieren, z.B.: "Ob es zur sach- und fachgerechten Reparatur erforderlich ist, die Tür und die angrenzenden Bauteile zu lackieren."
das große Fragezeichen....
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Sodann wird er einen Sachverständigen benennen, der die von ihm gestellte Beweisfrage beantwortet.
Und auf Basis dieses (dritten) Gutachtens wird er zu einem Urteil kommen.
.... wird dann durch das mittlerweile dritte (!) Gutachten von der Tafel des Streites gewischt.
Du bestätigst nur das, was ich gesagt habe: die schwatt berobten stehen halt selten mitten im Leben, deshalb: nichts genaues weiss man nicht, also fragt man halt einen "Gutachter" oder "Sachverständigen" - auch wenn derer schon zwei im Verfahren gibt. Ich bleibe dabei: da kannst Du auch eine Münze werfen, das kommt aufs selbe raus. Gutachter vier unf fünf würden weitere abweichende Zahlen liefern. Du siehst: ich halte sehr wenig von der Kaste der von uns allen fürstlich ernährten Rechtsentscheidern (noch weniger als von den Rechtsverdrehern).
Wenn Du jetzt fragst: ja herrjeh, und wie soll man das dann sonst entscheiden? Hast recht - irgendwie muss die Kuh vom Eis und ein "Urteil" gefällt werden, und zwar nicht "im Namen des Stammtisches" sondern "im Namen des Volkers". Aber - immer wieder zitiert: "auf hoher See und vor Gericht bist du in Gottes Hand." Oder halt zunehmend in der Hand des vom Gericht bestellten Gutachters.
Chefdackel
Zitat:
Original geschrieben von Chefdackel
Zitat:
Oder halt zunehmend in der Hand des vom Gericht bestellten Gutachters.
Da bin ich völlig bei Dir.
Unsere Welt wird halt immer komplexer, so dass ein Richter kaum noch "kraft eigener Sachkunde" etwas entscheiden kann.
Bauer Maier hat Bauer Müller eine Kuh vergiftet. Eine Kuh kostet X Reichsmark. Es ergeht folgendes Urteil:...
Die Zeiten sind vorbei.
Und die Höhe eines Unfallschadens gehören nun wirklich nicht zu den kompliziertesten Dingen, die bei Gericht zu entscheiden sind. Aber selbst da geht es nicht mehr ohne Hilfe. Und das Ergebnis ist oftmals nicht vorhersehbar.
Gruß
Hafi
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Mag ja alles so sein......Und die Auftragsstreicher werden nun ganz sicher angewiesen, auf Teufel komm raus alle möglichen und unmöglichen Dellen in ihren super -vor fachlicher Qualtität strotzenden- Prüfberichte zu drücken.
Naja, unsere Gerichte haben ja noch nicht genug zu tun...🙄
Was da wieder mit losgetreten wird, man kann es erahnen.
Gruß
Delle
Mag ja sein, dass man es als SV nicht so gerne hat, wenn jemand in "seinem" Gutachten rumstreicht ... als Verbraucher ist diese Entscheidung jedoch nur zu begrüßen.
Zum einen hat man so die Möglichkeit, einen kleinen Parkrempler auch mal noch aus eigener Tasche zahlen zu können bzw. den Schaden zurückzukaufen, was wegen explodierender Kosten sonst oft nicht finanzierbar ist.
Zum Anderen sind diese Bagatellschäden in meinen Augen DER große Preistreiber bei den Schadensstatistiken der Haftpflichtversicherungen. Ich schätze mal aus dem Bauch heraus, dass bei konsequenter Umsetzung dieses Urteils schon an die 5% Einsparpotential drinnen sein könnten bzgl. der Gesamtschadenssumme der Versicherungen.
Dass manche Geschädigte, die sonst nach "geiz ist geil" ihren Ölwechsel beim größten Billigheimer machen lassen, und einen selbst verursachten Lackschaden natürlich auch mit smart repair beheben lassen würden, im Fall eines fremdverursachten Schadens sich die Premiumvariante beim Vertragshändler auf Kosten aller VN gönnen, fand ich schon immer recht befremdlich.
Vielleicht sollten auch die SV mal einsehen, dass ein großzügiges Gutachten den Geschädigten nur auf den ersten Blick besserstellt. Bei der nächsten Preiserhöhungsrunde zahlt auch der Geschädigte wieder mit.
Es wäre zu begrüßen, wenn die Rechtsprechung mehr in die Richtung entscheidet, dass ein Auto eben ein Gebrauchsgegenstand ist, der auch dann noch einwandfrei zu gebrauchen ist, wenn die Lackdickemessung an einer Stelle nicht mehr dem Orginalzustand entspricht, oder man optisch vielleicht irgendwo irgendeine Farbnuance zu sehen ist.
Grüße
PS: bitte nicht persönich nehmen Delle
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deine schlauen Schätzungen in allen Ehren. Aber ein altes Sprichwort sagt Schuster, bleib bei deinen Leisten.😉
Nicht alles was du irgendwo bei T- Online oder im Fernseher siehst, ist immer so wie es dargestellt wird.
Und auch dieses Gesülze (sorry), dass es der Versichertengemeinschaft hier zu Gute kommt, wenn die Schadenqoten nach unten gehen, daran kann man genau so gut glauben wie an den Weihnachtmann oder halt auch nicht.
Wenn hier etwas erwirtschaftet wird, dann bekommen das ganz andere "gutgeschrieben" aber nicht die Versichertengemeinschaft.
Ich mache dir das mal an einem kleinen Beispiel deutlich.
Wenn der Chef Sachverständige einer Versicherung es schafft, die Schadenqoute (natürlich gehört auch das SV Honorar dazu) zu drücken, dann bekommt er am Jahresende einen schönen Bonus (woher ich das wohl weis? 😎)
Und auch sein Chef, der Herr Abteilungsleiter bekommt ein Stück von diesem Kuchen ab.
Und alle diese Leute lassen sich das gut schmecken, dieses Stück Kuchen.
Und trotzdem steigen im nächsten Jahr die Prämien, Gründe und Vorwände gibt es zuhauf, da kannst du sicher sein.
Hier geht es auch nicht darum, ob ein Schaden großzügig zu bewerten ist oder nicht.
Er ist nach dem Stand der Reparaturtechnik vom Sachverständigen zu kalkulieren. Und dazu gehöhrt auch sicherlich Smart Repair, aber nicht immer und zwangsläufig.
Und wenn du mit einem verbeulten und gefleckten Auto durch die Gegend fahren möchtest, und das mit der Reparatur nicht so genau nimmst, ist das ja auch in Ordnung so.
Nur andere möchten das vielleicht eben gerade nicht.
Gruß
Delle
Hallo,
mir wurde auch nach längerer Zeit wieder mal ein Gutachten gekürzt.
Es ist immer das gleiche Schema, die obligatorische Streichung von 20% der HUK.
Verbringungskosten sind nach deren Schilderungen nur auf Nachweis zu regulieren - ich möchte gerne wissen wo das steht!?
Es gibt zahlreiche Urteile wo die Verbringungskosten selbst bei der fiktiven Abrechnung dem Geschädigten zu erstatten sind sofern der ausgewählte Reparaturbetrieb über keine eigene Lackiererei verfügt.
Gleiches gilt meines Wissen auch für die Ersatzteilpreisaufschläge.
Sofern diese bei tatsächlicher Reparatur anfallen sind diese ebenfalls zu bezahlen. Auch hier wird auf einen Nachweis verwiesen.
Ach ja dann die Beilackierung der Türe hinten rechts - ebenfalls gestrichen.
Das ist meiner Meinung ja noch vertretbar aber meinem Kenntnisstand nach ebenfalls nicht in Ordnung.
Und auch die Wertminderung wurde um 200,00 € gekürzt unter berücksichtigung aller minderwertbeinflussenden Faktoren wie es so schön beschrieben ist.
Und das bei Richtbankeinsatz wegen verengten Spaltmaß an der Seitenwand rechts bei einer Laufleistung von gerade mal 58.000 km und einem Alter von nicht einmal 3 Jahren.
Ich hatte hier 450,00 € angesetzt.
Ohne Rechtsanwalt mache ich bei der HUK nichts mehr.
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
deine schlauen Schätzungen in allen Ehren. Aber ein altes Sprichwort sagt Schuster, bleib bei deinen Leisten.😉Nicht alles was du irgendwo bei T- Online oder im Fernseher siehst, ist immer so wie es dargestellt wird.
Das weiss ich, deswegen hab ich mir auch den Orginal-Urteilstext rausgesucht.
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Und auch dieses Gesülze (sorry), dass es der Versichertengemeinschaft hier zu Gute kommt, wenn die Schadenqoten nach unten gehen, daran kann man genau so gut glauben wie an den Weihnachtmann oder halt auch nicht.Wenn hier etwas erwirtschaftet wird, dann bekommen das ganz andere "gutgeschrieben" aber nicht die Versichertengemeinschaft.
Ich mache dir das mal an einem kleinen Beispiel deutlich.
Wenn der Chef Sachverständige einer Versicherung es schafft, die Schadenqoute (natürlich gehört auch das SV Honorar dazu) zu drücken, dann bekommt er am Jahresende einen schönen Bonus (woher ich das wohl weis? 😎)
Und auch sein Chef, der Herr Abteilungsleiter bekommt ein Stück von diesem Kuchen ab.
Und alle diese Leute lassen sich das gut schmecken, dieses Stück Kuchen.
Und trotzdem steigen im nächsten Jahr die Prämien, Gründe und Vorwände gibt es zuhauf, da kannst du sicher sein.
So lief es vielleicht vor 40 Jahren, als es noch keinen Wettbewerb auf dem KFZ Versicherungsmarkt gab.
Wenn der Chef-SV bei der Versicherung seine Arbeit ordendlich macht und nicht alles abnickt, was so an Gutachten auf seinem Tisch landet, hab ich da absolut nichts dagegen einzuwenden, dass er eine Bonuszahlung bekommt.
Wenn es die Versicherung aber damit übertreiben sollte, dann regelt das der Markt jährlich am 30.11.
Der Wettbewerb in der KFZ Versicherung funktioniert!
Und bei den üblichen kleineren Kratzern oder Dellen ist es nunmal so, dass nur smart repair die Möglichkeit eröffnet, auch mal nen Schaden zurückzukaufen und die SF Klasse nicht zu belasten.
Wieviele Berufsanfänger, die mit SF3 oder so unterwegs sind, haben denn mal eben 1000 Euro parat liegen, um einen Schaden selbst zu zahlen? Da muss dann die Versicherung ran, und man landet wieder in SF 0 oder 1/2 oder so.
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Hier geht es auch nicht darum, ob ein Schaden großzügig zu bewerten ist oder nicht.Er ist nach dem Stand der Reparaturtechnik vom Sachverständigen zu kalkulieren. Und dazu gehöhrt auch sicherlich Smart Repair, aber nicht immer und zwangsläufig.
Ja, aber der Stand der Reparaturtechnik ist eben nicht immer eindeutig. Es bleibt immer ein Ermessensspielraum, was durch die unterschiedlichen Gutachten zum selben Schadensfall belegt ist.
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Und wenn du mit einem verbeulten und gefleckten Auto durch die Gegend fahren möchtest, und das mit der Reparatur nicht so genau nimmst, ist das ja auch in Ordnung so.Nur andere möchten das vielleicht eben gerade nicht.
Gruß
Delle
Ich hatte weder von Beulen noch von einem gefleckten Auto gesprochen. Aber ich finde schon, dass ein rein optischer "Mangel", der vielleicht nur auf den fünften Blick unter einer bestimmten Beobachtungsgeometrie und Sonneneinfall erkennbar ist, oder der nur einem SV bei einer Lackdickemessung auffällt, schon hinzunehmen ist. Zumal dafür ja auch Wertminderung angesetzt wurde im Urteil.
Und derjenige, der mit so einem Auto nicht rumfahren möchte, möge sich auch mal überlegen, ob er bei seinem nächsten selbstverschuldeten Unfall nicht auch gerne beim Unfallgegner smart repair selbst zahlen würde, anstatt seine SF Klasse zu belasten.
Zitat:
Original geschrieben von wrft2009
So lief es vielleicht vor 40 Jahren, als es noch keinen Wettbewerb auf dem KFZ Versicherungsmarkt gab.
Wenn der Chef-SV bei der Versicherung seine Arbeit ordendlich macht und nicht alles abnickt, was so an Gutachten auf seinem Tisch landet, hab ich da absolut nichts dagegen einzuwenden, dass er eine Bonuszahlung bekommt.
Wenn es die Versicherung aber damit übertreiben sollte, dann regelt das der Markt jährlich am 30.11.
Der Wettbewerb in der KFZ Versicherung funktioniert!
Und bei den üblichen kleineren Kratzern oder Dellen ist es nunmal so, dass nur smart repair die Möglichkeit eröffnet, auch mal nen Schaden zurückzukaufen und die SF Klasse nicht zu belasten.Wieviele Berufsanfänger, die mit SF3 oder so unterwegs sind, haben denn mal eben 1000 Euro parat liegen, um einen Schaden selbst zu zahlen? Da muss dann die Versicherung ran, und man landet wieder in SF 0 oder 1/2 oder so.
Zitat:
Und derjenige, der mit so einem Auto nicht rumfahren möchte, möge sich auch mal überlegen, ob er bei seinem nächsten selbstverschuldeten Unfall nicht auch gerne beim Unfallgegner smart repair selbst zahlen würde, anstatt seine SF Klasse zu belasten.
Du, sei mir bitte jetzt nicht Böse ok?
Aber du hast von der ganzen Materie wirklich keine Ahnung. Nur eine Meinung, die hast du.
Du schreibt hier irgend etwas von "Marktregulierung" und was mal vor 40 Jahren war.
Ich bin mir ganz sicher, das du vor vierzig Jahren noch ganz andere Interessen und Sorgen gehabt hast....😁
Also, nun hau hier mal nicht so auf die Kacke mit deinen Weisheiten, die keine sind...🙄
Du nimmst ein Urteil (bei t-online veröffentlicht) liest das und machst hier einen auf Vollprofi mit profunden juristischem und technischen Wissen....🙄
Das reicht aber leider nicht aus, kannst du mir glauben.
Und nochmal für dich zum mitlesen:
Es geht hier nicht darum, dass Smart Repair keine anerkannte Reparatmethode ist, dass wurde hier von den Sachverständigen, die hier schon etwas geschrieben haben auch nie in Frage gestellt.
Hier geht es auch nicht um "Kratzer" oder kleine "Dellen"
Du trägst hier Eulen nach Athen.
Auch musst du hier nicht verzweifelt versuchen dem Autofahrer und Versicherungsnehmer zu erklären, ob oder wie diese einen Schaden zurükkaufen könnte oder sollten oder was auch immer.
Aber dennoch Danke für deine Meinung...🙂
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Wenn der Chef Sachverständige einer Versicherung es schafft, die Schadenqoute (natürlich gehört auch das SV Honorar dazu) zu drücken, dann bekommt er am Jahresende einen schönen Bonus (woher ich das wohl weis? 😎)Und auch sein Chef, der Herr Abteilungsleiter bekommt ein Stück von diesem Kuchen ab.
Und trotzdem steigen im nächsten Jahr die Prämien, Gründe und Vorwände gibt es zuhauf, da kannst du sicher sein.
Ja, natürlich. Weil das eine mit dem anderen nix zu tun hat.
Delle, wir reden hier -bei großen Gesellschaften- von Zahlen im zwei bis dreistelligen Millionenbereich. Die senkt kein noch so fleißiger Chef-Sachverständiger im Alleingang.
Und ob der am Ende des Jahres einen Bonus bekommt oder nicht, wirkt sich nicht im Geringsten auf Deinen Beitrag im nächsten Jahr aus.
Wenn aber der Schadenaufwand pro Jahr um X -Millionen steigt, und das tut er seit Jahren branchenweit, dann wirkt sich das nunmal auf die Prämie aus.
Woher ich das wohl weiß?
😎
Zitat:
Original geschrieben von fordfuchs
Verbringungskosten sind nach deren Schilderungen nur auf Nachweis zu regulieren - ich möchte gerne wissen wo das steht!?
Es gibt zahlreiche Urteile wo die Verbringungskosten selbst bei der fiktiven Abrechnung dem Geschädigten zu erstatten sind sofern der ausgewählte Reparaturbetrieb über keine eigene Lackiererei verfügt.
Den "ausgewählten Reparaturbetrieb" gibt es aber nicht bei der fiktiven Abrechnung.
Den denkt sich der Kunde oder der SV aus. Aber "fiktiv" heißt eben "fiktiv".
Und da kommt es eben ausschließlich darauf an, was für die Schadensbeseitigung erforderlich ist (§249 BGB).
Wenn eine Tür ausgetauscht werden muss, dann ist das Ersatzteil "Tür" mit ein- & ausbauen und lackieren erforderlich.
Aber die Verbringung ist eben nicht erforderlich, solange es noch Lackierer gibt, die die Tür genauso austauschen, wie der fiktive Reparaturbetrieb, den der Kunde oder SV sich ausgedacht haben.
Das ist doch nicht so schwer...
Und genau das findest Du in zahllosen Urteilen von Flensburg bis Passau.
Zitat:
Gleiches gilt meines Wissen auch für die Ersatzteilpreisaufschläge.
Richtig. Siehe oben.
Zitat:
Sofern diese bei tatsächlicher Reparatur anfallen sind diese ebenfalls zu bezahlen.
Richtig, denn dann sind sie für die gewählte Form der Schadensbeseitigung erforderlich geworden: Reparatur bei Fa. Müller ohne Lackierkabine.
Zitat:
Auch hier wird auf einen Nachweis verwiesen.
s.o.
Zitat:
Ach ja dann die Beilackierung der Türe hinten rechts - ebenfalls gestrichen.
Das ist meiner Meinung ja noch vertretbar aber meinem Kenntnisstand nach ebenfalls nicht in Ordnung.
In Kasko wäre das völlig iO, da dort Beilackierungskosten nicht erstattet werden.
In KH wird man streiten können: erforderlich oder nicht?
Zitat:
Ohne Rechtsanwalt mache ich bei der HUK nichts mehr.
Das entscheidet ja nun zunächst mal der Geschädigte.
Hafi
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
............Und ob der am Ende des Jahres einen Bonus bekommt oder nicht, wirkt sich nicht im Geringsten auf Deinen Beitrag im nächsten Jahr aus.
Das kann ich sehr wohl bestätigen.
Zitat:
Wenn aber der Schadenaufwand pro Jahr um X -Millionen steigt, und das tut er seit Jahren branchenweit, dann wirkt sich das nunmal auf die Prämie aus.
Woher ich das wohl weiß?
😎
Der steigende Schadenaufwand ist bei gewissen Versicherern teilweise auch hausgemacht und damit scheinbar nicht ungewollt. 😁
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Wenn aber der Schadenaufwand pro Jahr um X -Millionen steigt, und das tut er seit Jahren branchenweit, dann wirkt sich das nunmal auf die Prämie aus.
Woher ich das wohl weiß?
😎
ja Hafi, mag sicher sein.
Nur versuche (zumindest mir) nicht zu erzählen, dass die Prämien sinken, wenn der Schadenaufwand sinkt.
Das kannst du meintewegen wrft2009 erzählen und der glaubt dir das auch bestimmt....🙂
Ich tue das aber nicht, da kanst du dir noch so viel Mühe
geben..🙂
Ich weis sichere nicht so viel was sich hinter den Kulissen der Versicherungswirtschaft abspielt wie du.
Aber ein bisschen mehr, wie der eine oder andere Schreiberling hier schon..😎
Und auch weis ich, dass du natürlich nur das hier schreibst, was in dein Schema passt (genau wie ich auch..😁)
In diesem Sinne grüßt
Delle 😁
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Du nimmst ein Urteil (bei t-online veröffentlicht) liest das und machst hier einen auf Vollprofi mit profunden juristischem und technischen Wissen....🙄
Dass dieses Urteil bei t-online veröffentlicht wurde, kann eigentlich nur jemand wissen, der sich selbst via t-online auf dem laufenden hält ... aber das will ich dir als SV garnicht unterstellen. Ich habe es jedenfalls in einem Blog eines RA gelesen.
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Du schreibt hier irgend etwas von "Marktregulierung" und was mal vor 40 Jahren war.
Naja, wer bestreitet, dass die Wettbewerbssituation auf dem Markt der KFZ-Versicherung in den letzten 40 Jahren verändert hat, der disqualifiziert sich irgendwo selbst...
Übrigens ist es vielleicht auch kein Zufall, dass der Name einer Versicherung, die immer wieder im Kontext von 20% Kürzungen auf Gutachten auftaucht, zu den günstigsten Anbietern am Markt zählt...
Zitat:
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545 In Kasko wäre das völlig iO, da dort Beilackierungskosten nicht erstattet werden.
In KH wird man streiten können: erforderlich oder nicht?
Hafi, weist du eigentlich in wie vielen Fällen auch in Kasko beilackiert wird?
Sprich mal mit den Malern an der Front 😉
Nur berechnet wird es nicht, weil die Kohle dafür nicht kommt, aber da man den Kunden nicht verärgern möchte, geht es halt auf eigene Kappe........
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von wrft2009
Naja, wer bestreitet, dass die Wettbewerbssituation auf dem Markt der KFZ-Versicherung in den letzten 40 Jahren verändert hat, der disqualifiziert sich irgendwo selbst...
Im Gegensatz du dir bin ich seit 20 Jahren im Schadengeschaft tätig.
Und solche Besserwerwisser wie dich trifft man immer mal wieder.
Ist halt ein wenig Salz in der sonst so faden Wassersuppe..😁