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Smart ForTwo 2007 Motor klopft

Smart Fortwo 451
Themenstarteram 24. Januar 2020 um 22:38

Guten Tag zusammen,

Ich überlege mir, einen Smart ForTwo (kein MHD) mit 71 PS und 129.000 km zu kaufen. Heute bin ich ein tollen Smart Probe gefahren, nur klang der Motor etwas merkwürdig und klopfte gefühlt. Da ich kein Smart Experte bin, aber gleichzeitig auch weiß, dass der 3 Zylinder im Smart rau klingen kann, würde ich mich freuen, wenn ein Kenner sich das Video im Anhang anschauen könnte und mir eine Einschätzung mitteilen würde.

Auch würde mich interessieren, ob die 129.000 km (durchgängig Scheckheft gepeflegt) für den kleinen Motor leicht vertragbar sind. Finde nämlich wenig Smart Benziner mit über 150.000 km bei mobile.de

Herzlichen Dank für die wertvolle Unterstützung.

Marius

Beste Antwort im Thema
am 25. Januar 2020 um 13:04

Oder nimm 380V bei der nächsten Besichtigung bzw. Kauf mit! Dann bekommst den Wagen vollgetankt geschenkt + was Cash auf die Hand vom Verkäufer! :D

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Der "Motorsound" ist in so einem Handy-Video immer recht schwer zu beurteilen, zumal ich selten meinem Smart bei geöffneter Motorabdeckung zuhöre... Klingt aber anders als bei meinem 71 PS aus 2007 - soviel kann ich sagen. Die Motoren sind recht haltbar, wobei 129.000 für so ein kleines Teil schon eine Hausnummer sind. Was bei der Laufleistung sicher schon Richtung Ende ist (oder eben schon getauscht wurde - das sollte man prüfen!) sind Kupplung und Aktuator. Und was das Angebot von Laufleistungen über 150 TKM betrifft: Viele Smart sind Zweit- und Wenig-Fahrzeuge, die eine solche Laufleistung einfach noch nicht erreicht haben. Ich habe z.B. neben meinem Stadtflitzer auch noch ein "richtiges" Auto, dass ich für Strecken über 10 KM auch meist nehme. Der Kleine ist für die täglichen Kurzstrecken im Einsatz und bekommt auf diese Weise so ca. 5-6000 KM pro Jahr auf die Uhr.

@ Scheckheft gepflegt, mal herzlich gelacht. Auf so ein oberflächliches banales "Qualitätsmerkmal" fallen nur Rookies rein....

Eine brauchbare, ehrliche Historie sieht anders aus, Lückenlose Tüv-Berichte mindestens Rechnungen der Werkstätten, Teilerechnungen, u.a. in deinem Fall von einer Ventilspielkontrolle oder Einstellung bei 120Tkm ....

 

Na, hat er diese sündhaft teure Wartung gehabt ? Rechnung ? Oder nur mit dem "Mund" ? :D

 

Zweite Kupplung schon drin ? Rechnungen ?

Bin mal auf deine Antwort zu den beiden Fragen/Fakten gespannt . Und was soll die Höhle kosten ?

Wenn weder Ventile noch Kupplung, dann zieh mal gute 2000 Euro vom Kaufpreis ab damit der Preis fair wird....

 

Selber denken beim Gebrauchtwagenkauf ist immer noch das Wichtigste !

Eine gute Historie mit TÜV und vor Allem Teilerechnungen haben meine Fahrzeuge seit vielen Jahren.

"Laufen" tut ein Mitsubishi Block im Smart 300Tkm bei guter Pflege. Ist ja kein VW, bei dem die Kette bereits bei 50.000km abkackt ....

Das Geräusch kingt wie ein defekter Auspuff. Zu den 2000 noch mal 500 Addieren ...

Aufrunden, dann hätte er runde 3000 Euro Reparaturstau .

Thema "selber denken" : Smart ohne mhd ist über 10 Jahre alt. So einen Wagen kauft man NUR mit fachkundigem Beistand. Wer so was als Laie kauft ist hochgradig naiv und läuft in eine Schuldenfalle rein.

Warum wohl werden die Karren verkauft ? Geritten und nix investiert.... Aber mit dem Scheckheft/Ölwechsel wedeln und Dumme suchen ...

Fazit:

Du investierst am besten 3000 Euro mehr bei einem seriösen Händler für einen jüngeren Smart.

DER bereitet dir dann auch Freude.

Themenstarteram 25. Januar 2020 um 11:10

Danke für Euer Feedback und die Unterstützung. Da die Historie sich leider ausschließlich auf das Scheckheft, 2 TÜV Berichte und 3 kleinere Werkstattrechnungen (exkl. Getriebe/Ventile) bezieht, werde ich den Smart (Kaufpreis 2900€) für meine Freundin nicht kaufen, sondern preislich etwas höher ansetzen.

am 25. Januar 2020 um 13:04

Oder nimm 380V bei der nächsten Besichtigung bzw. Kauf mit! Dann bekommst den Wagen vollgetankt geschenkt + was Cash auf die Hand vom Verkäufer! :D

@380Volt im Großen und Ganzen kann ich mich anschließen, möchte aber anmerken, dass die Ventilspielkontrolle bereits bei 100tkm fällig ist.

Wenn nur kontrolliert und nichts eingestellt werden muss halten sich die Kosten auch noch in Grenzen - solange man Mercedes / SC meidet.

 

Ein Kauf beim Händler muss nicht besser sein. Bei dem Alter der Fahrzeuge ist die Gewährleistung entsprechend wenig wert.

Ich kaufe da lieber von privat und lege das gesparte Geld für kommende Reparaturen zurück.

 

PS: unser ex 451 Turbo mit Chiptuning hatte ähnlichen KM-Stand beim Verkauf. Erste Kupplung und Aktuator - Funktion einwandfrei. Ja, das gibt's!

Beim Verkauf gab's einen ganzen Ordner an Rechnungen dazu. Das Scheckheft war längst voll und wurde dann händisch weitergeführt.

Das war dem Käufer auch lieber als der glänzend polierte Schrotthaufen beim Händler um die Ecke wo man nicht weiß ob der KM-Stand stimmt und die Wartungen wirklich gemacht wurden.

Zitat:

@Thinky123 schrieb am 25. Januar 2020 um 14:09:37 Uhr:

 

Ein Kauf beim Händler muss nicht besser sein. Bei dem Alter der Fahrzeuge ist die Gewährleistung entsprechend wenig wert.

Lass bitte die Volksverdummung.

Wenn die Grundbedingungen ( sollte jeder kennen, leider nicht :rolleyes: ) erfüllt sind, dann besteht die gesetzliche Gewährleistung , egal ob der Wagen 3 Jahre alt oder 15 Jahre alt ist und sie gilt auch für Kaffeemaschinen oder Waschtrockner ohne wenn und aber.

Sie ist innerhalb der Beweislastumkehr ( 6 Monate ) deutlich mehr wert als jede GG !

 

Die Rechte als Verbraucher sollten bekannt sein.

Sollten, aber leider immer öfter nicht, aber jeder weiß wie whatsapp geht .... :rolleyes:

Wie man liest :rolleyes:

 

Zum Privatkauf gebe ich dir 100% recht, WENN, WENN man weiß was man kaufen kann, WENN man genug Fachwissen mit bringt. Meine beste Käufe habe ich von privat gemacht. Aber dazu muss man mindestens Fachwissen und Menschenkenntnis haben.

Ich schreibe ja immer, bei Privatkauf sieht man den "Stall" aus dem der Wagen kommt. Und das ist ganz wichtig !

Wer nicht mal einen selber einen Kerzenwechsel hin bekommt oder beim Begriff "DOT-Datum" Fragezeichen in den Augen hat, der soll bei einem "seriösen" (!!) Händler, kein Kiesplatz-Fähnchenhändler, kaufen.

Am Besten im SC mit einer 2 -jährigen SG-100 Smart&Jung .

 

Wenn alle diese Ratschläge ignoriert werden, dann haben wir hier wieder die Flenner-Postings von Käufern die horrende Summen für abgelutsche defekte 2007er Smarts mit Reparaturstau bezahlt haben.

Zitat:

@MariusLucas schrieb am 25. Januar 2020 um 12:10:02 Uhr:

Da die Historie sich leider ausschließlich auf das Scheckheft, 2 TÜV Berichte und 3 kleinere Werkstattrechnungen (exkl. Getriebe/Ventile) bezieht, werde ich den Smart (Kaufpreis 2900€) für meine Freundin nicht kaufen, sondern preislich etwas höher ansetzen.

Wusste ich doch dass der Verkäufer einen Dummen sucht der Kupplung und Ventile zahlt...

Ab einem Verkauf ab 100Tkm suchen die Owner Dumme die diese Kosten übernehmen.

Plus Auspuff und Bremsen natürlich auch noch gerne...

Zitat:

@380Volt schrieb am 25. Januar 2020 um 17:09:37 Uhr:

Lass bitte die Volksverdummung.

Wenn die Grundbedingungen ( sollte jeder kennen, leider nicht :rolleyes: ) erfüllt sind, dann besteht die gesetzliche Gewährleistung , egal ob der Wagen 3 Jahre alt oder 15 Jahre alt ist und sie gilt auch für Kaffeemaschinen oder Waschtrockner ohne wenn und aber.

Sie ist innerhalb der Beweislastumkehr ( 6 Monate ) deutlich mehr wert als jede GG !

 

Die Rechte als Verbraucher sollten bekannt sein.

Sollten, aber leider immer öfter nicht, aber jeder weiß wie whatsapp geht .... :rolleyes:

Wie man liest :rolleyes:

Du darfst gerne etwas herunterfahren... :)

Natürlich ist Gewährleistung "etwas wert", das streite ich auch gar nicht ab!

Bei einem 13 Jahre alten Auto fällt nur leider immer mehr in die Kategorie "Verschleiß" statt "Mangel". Ja, das gibt es auch innerhalb der ersten 6 Monate. Wollte ich früher auch nicht glauben, ist aber so. Und die angesprochenen Kiesplatzfähnchenhändler (andere haben in der Regel keinen 13-jährigen Smart mit 130tkm auf dem Tacho auf dem Platz stehen) werden pauschal erst mal auf "Verschleiß" bestehen.

Bedeutet, eine defekte Kupplung bei oben genanntem Smart (die laut deiner Meinung dann ja längst überfällig wäre) hat gute Chancen vor Gericht als normaler Verschleiß bewertet zu werden - in deinen Augen ist es ja ebenfalls normaler Verschleiß.

Hier eine Liste mit bekannten Urteilen zu diesem Thema:

https://www.adac.de/.../...angel-Verschlei%C3%9F-Liste-2014_141982.pdf

(leider auf die Schnelle nichts aktuelleres gefunden - grundsätzlich hat sich an der Gesetzeslage in den letzten 5 Jahren aber auch nichts geändert)

Ich möchte nur darauf hinweisen, dass mit dem Kauf beim seriösen Händler (für deine angesprochenen 3000€ Aufpreis) nicht gleich alles gut und sicher ist! Grundsätzlich wird's das bessere Auto sein. Aber wenn 5 Monate später Reifen, Bremsen, Auspuff und Kupplung fällig werden (weils der Themenstarter beim Kauf nicht erkannt hat) nutzt ihm die Gewährleistung gar nichts.

Zitat:

@Thinky123 [url=https://www.motor-talk.de/forum/smart-fortwo-2007-motor-klopft-

 

 

Bei einem 13 Jahre alten Auto fällt nur leider immer mehr in die Kategorie "Verschleiß" statt "Mangel". Ja, das gibt es auch innerhalb der ersten 6 Monate. Wollte ich früher auch nicht glauben, ist aber so. Und die angesprochenen Kiesplatzfähnchenhändler (andere haben in der Regel keinen 13-jährigen Smart mit 130tkm auf dem Tacho auf dem Platz stehen) werden pauschal erst mal auf "Verschleiß" bestehen.

Bedeutet, eine defekte Kupplung bei oben genanntem Smart (die laut deiner Meinung dann ja längst überfällig wäre) hat gute Chancen vor Gericht als normaler Verschleiß bewertet zu werden

Irgendwie hast du so ziemlich alles rund um die gesetzliche Gewährleistung nicht verstanden.

 

Ich versuche es für dich kurz zu machen.

Die Urteile die du auf führst sind tlw. 17 Jahre alt. Dass es zu der Thematik vom EuGH aber 2015 ein Grundsatzurteil gab (Drittklässlerwissen) ist dir natürlich unbekannt ...

Daher ist es einfach nur DUMM, sich an Urteilen aus 2003 oder älter auf zu geilen. Führe doch noch welche aus 1955 auf ... :rolleyes:

 

 

Kurz zum Händlerkauf:

Beim Kauf im SC mit einer SG-100 ist aber alles entspannt. Da wird 1. Kein Schrott verkauft und 2. Wenn was ist, wird es gemacht, mit Neu-Originalteilen.

Die Kiesplatzhändler im übrigend nicht verbauen müssen wenn sie Nachbessern müssen. Das ist übrigends auch Allgemeinwissen,dass bei Nachbesserungen keine Neuteile verwendet werden müssen.

 

 

EDIT, eben noch gefunden, war selber neugierig, man will sich ja weiter bilden, im Gegensatz zu dir....

Geht eine Ware innerhalb der ersten sechs Monate nach der Lieferung kaputt, ist jetzt noch stärker der Händler in der Verantwortung. Als Käufer steigen Ihre Chancen, dass er dafür geradestehen und nacherfüllen muss. Hintergrund: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 12. Oktober 2016 die Beweislastumkehr im Sinne von Verbrauchern erweitert

https://www.verbraucherzentrale.de/.../...-der-haendler-beweisen-13160

Also auch der BGH 2016, ein Jahr nach dem EuGH. Sorry, ich kannte nur das EuGH Urteil...

Ergo, ist alles an Urteilen vor dem Stichtag alles Kokolores. Keines deiner Beispiele ist weder nach 2015 noch nach 2016 datiert...

Und warum verbreitest du diese Volksverdummung mit deinen uralten Urteilen der ADAC Liste ?

 

 

Zitat:

@Thinky123 schrieb am 25. Januar 2020 um 20:41:39 Uhr:

 

Hier eine Liste mit bekannten Urteilen zu diesem Thema:

https://www.adac.de/.../...angel-Verschlei%C3%9F-Liste-2014_141982.pdf

Du darfst dich gerne zu meiner Frage äußern, warum du die Leser mit einer veralteten Liste vorsätzlich falsch informierst. So bewusst dass sie in Falle eines Falles (dir und) den Händlern Glauben schenken im Himmel sei Jahrmarkt, bzw. "alles normaler Verschleiß" :rolleyes:

Funktioniert prima diese Verdummung, du könntest auch schreiben "die Erde ist eine Scheibe", sieht man ja an deinen Likes.

Man könnte denken du stehst auf der Seite der Händler, bist selber einer und willst das Volk dumm halten.

 

Viel Spaß und Erfolg beim Klagen gegen einen Kiesplatzhändler. (Ich bin definitiv keiner, falls das wieder unterstellt wird)

Bis zum finalen Gerichtstermin ist der Laden geschlossen, insolvent oder untergetaucht. Und selbst ein Sieg 2 Jahre später (ja, unsere Gerichte sind so überlastet) bringt dem Käufer mit akutem Problem genau was?

 

Das BGH Urteil war mir tatsächlich neu, danke dafür, das EU- Urteil kannte ich.

 

Wenn die Liste vorsätzlich falsche Informationen enthält darfst du dich gerne an den Autor wenden - ich bin das nämlich nicht.

 

Wir alle sind hier um Informationen zu teilen, zu lernen und Hilfesuchenden zu helfen. Da muss man sich nicht so anfahren!

Deine weiteren Beleidigungen kommentiere ich nicht weiter, dafür gibt's die Ignore-Liste.

Zitat:

@Thinky123 schrieb am 26. Januar 2020 um 19:15:13 Uhr:

Viel Spaß und Erfolg beim Klagen gegen einen Kiesplatzhändler.

.

.

.

Deine weiteren Beleidigungen kommentiere ich nicht weiter, dafür gibt's die Ignore-Liste.

.

.

.

das EU- Urteil kannte ich

Wer (naiv) beim Kiesplatzhändler kauft und besch*** wird hat selber schuld. Lass die Unterstellungen, ich habe nie zu einem Kauf beim Kiesplatzhändler geraten. Eher abgeraten weil kaum einer in der Lage ist, die dortigen Wagen wirklich 100% zu checken.

 

Ekelhaft diese Unterstellungen wenn dir die Argumente ausgehen.

Ich habe den "Kfz-Laien" zum Kauf in einem SC mit einer 2 Jährigen SG-100 geraten.

Das ist beim Smart-Gebrauchtkauf immer noch die sicherste und seriöseste Schiene.

Wenn mal was ist, dann steht er auch gleich bei den Fachleuten auf dem Hof.

 

@ "Beleidigungen", Weil ich deine angeblichen rechtlichen Fachkenntniss wie einen Luftballon habe platzen lassen ?

@ EuGH Urteil : Wenn du das kennst, warum argumentierst du denn mit Beispielfällen VOR dem Urteil ? Diese von dir vorsätzlich gestreuten veralteten Falschinformationen (der Link wurde von dir eingestellt) sind nicht nur kontraproduktiv sondern auch gezielt "Pro Händler" Kontra Verbraucher .

 

User lesen den alten Stuss und lassen sich von den Händlern weis machen im Himmel sei Jahrmarkt weil sie deinen veralteten Quellen Glauben schenken. Zu mindestens zwei, welche deine Fehlinfos "gut" fanden.

:rolleyes:

Zitat:

Wir alle sind hier um Informationen zu teilen, zu lernen und Hilfesuchenden zu helfen.

JAAAAAA !

Sie müssen aber schon richtig sein ;)

Und es ist nun mal elementar wichtig, die Gebrauchtkäufer wissen zu lassen dass sie auf keinem Fall dem Händler Glauben schenken sollen wenn die Karre nach 2-3 Monaten einen Defekt hat und er Ihnen Märchen bzgl. "Verschleiß" erzählt . Ein/Ihr Rechtsanwalt ist dann in dem Fall der einzig richtige Ansprechpartner.

Nur diese Sprache wird heute noch verstanden. Egal ob Kiesplatzhändler oder Glas-Chrom Tempel !

 

Zitat:

@380Volt schrieb am 26. Januar 2020 um 19:50:14 Uhr:

Zitat:

@Thinky123 schrieb am 26. Januar 2020 um 19:15:13 Uhr:

Viel Spaß und Erfolg beim Klagen gegen einen Kiesplatzhändler.

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Deine weiteren Beleidigungen kommentiere ich nicht weiter, dafür gibt's die Ignore-Liste.

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das EU- Urteil kannte ich

Wer (naiv) beim Kiesplatzhändler kauft und besch*** wird hat selber schuld. Lass die Unterstellungen, ich habe nie zu einem Kauf beim Kiesplatzhändler geraten. Eher abgeraten weil kaum einer in der Lage ist, die dortigen Wagen wirklich 100% zu checken.

 

Ekelhaft diese Unterstellungen wenn dir die Argumente ausgehen.

Ich habe den "Kfz-Laien" zum Kauf in einem SC mit einer 2 Jährigen SG-100 geraten.

Das ist beim Smart-Gebrauchtkauf immer noch die sicherste und seriöseste Schiene.

Wenn mal was ist, dann steht er auch gleich bei den Fachleuten auf dem Hof.

 

@ "Beleidigungen", Weil ich deine angeblichen rechtlichen Fachkenntniss wie einen Luftballon habe platzen lassen ?

@ EuGH Urteil : Wenn du das kennst, warum argumentierst du denn mit Beispielfällen VOR dem Urteil ? Diese von dir vorsätzlich gestreuten veralteten Falschinformationen (der Link wurde von dir eingestellt) sind nicht nur kontraproduktiv sondern auch gezielt "Pro Händler" Kontra Verbraucher .

 

User lesen den alten Stuss und lassen sich von den Händlern weis machen im Himmel sei Jahrmarkt weil sie deinen veralteten Quellen Glauben schenken. Zu mindestens zwei, welche deine Fehlinfos "gut" fanden.

:rolleyes:

Zitat:

Wir alle sind hier um Informationen zu teilen, zu lernen und Hilfesuchenden zu helfen.

JAAAAAA !

Sie müssen aber schon richtig sein ;)

Und es ist nun mal elementar wichtig, die Gebrauchtkäufer wissen zu lassen dass sie auf keinem Fall dem Händler Glauben schenken sollen wenn die Karre nach 2-3 Monaten einen Defekt hat und er Ihnen Märchen bzgl. "Verschleiß" erzählt . Ein/Ihr Rechtsanwalt ist dann in dem Fall der einzig richtige Ansprechpartner.

Nur diese Sprache wird heute noch verstanden. Egal ob Kiesplatzhändler oder Glas-Chrom Tempel !

Zitat:

@Anton296 schrieb am 26. Januar 2020 um 20:31:58 Uhr:

Zitat:

@380Volt schrieb am 26. Januar 2020 um 19:50:14 Uhr:

 

Hallo Anton,

kannst du deine Ausführungen bitte wiederholen - ich verstehe deinen "Beitrag" nicht !

Gruß

Marc

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