Smart forfour gab trotz bremsen Gas
Hallo,
ich hatte am 4.9.2016 folgenden Beitrag erstellt: Wir hatten uns im April 2016 einen Smart forfour automatik gekauft. Schon einige Wochen später hat das Auto beim Ausparken selbstständig Gas gegeben, Bremse hat nicht funktioniert. Nur durch abziehen des Autoschlüssels war es möglich das Fahrzeug anzuhalten. Wir hatten dafür Zeugen, weil die Bremslichter zwar aufleuchteten, das Fahrzeug aber nicht stehen blieb. Gott sei Dank gab es nur Sachschaden. Das Auto wurde 2x durch Mercedes geprüft, jedoch wurde kein Fehler gefunden. Anwort: Wahrscheinlich haben Sie Gas- und Bremspedal gleichzeitig betätigt. Hat irgendwer ähnliche Erfahrung gemacht bzw. schon mal davon gehört ?
Hier mein aktuelles Update:
Heute war es soweit, endlich nach unzähligen Mails, Gesprächen mit dem Leiter des Autohauses, Mails von unserem Anwalt und letztendlich dem Konsumentenschutz, fordert Mercedes von uns ca. € 7000,- für das Schrottauto. Ansonsten übergeben sie es einen Anwalt. Tolles Kundenservice: seit 2016 versuchten wir mit Mercedes eine Einigung zu finden, jedoch haben nie eindeutige Aussagen gemacht. Mercedes Wien wusste nicht was Mercedes Salzburg tat und umgekehrt. Da ich das Auto geleast hatte war natürlich auch die Leasinggesellschaft involviert, die jedoch konnte auch keine Aussagen tätigen, weil es keine Information von Mercedes gab. Und jetzt wo wir den Konsumentenschutz eingeschaltet haben, kam eine Antwort: wir sollen € 7000,- bezahlen. Ich bin eigentlich nicht bereit nochmals Geld in ein Auto zu investieren, welches nur 3 Monate gefahren wurde (Neuauto) und dann nie wieder, denn in so ein Auto würde keiner freiwillig ein zweites Mal einsteigen. Es gibt einen Zeugen, der angab, dass die Bremslichter geleuchtet haben, obwohl der Wagen Vollgas gab. Aber ob das vor Gericht ausreicht ist fraglich, wenn die Autofirma keinen Fehler gefunden hat. Das Auto wurde nie repariert, da wir eine nochmalige Autofahrt verweigerten und steht bis heute bei Mercedes. Ich brauche euren Rat, vielen Dank
Beste Antwort im Thema
Moin,
Im Nachhinein ist man immer schlauer - sehe es als teure Erfahrung und schließe es alsbald ab. Nichts ist schlimmer als ein Pyrrhussieg, welcher dich noch jahrelang vor Gericht beschäftigt.
Mal was anderes - du hast diesen Thread mit deinen Fullquotes ohne Bezug so aufgebläht, das man zumindest mit der App total den Faden verliert, und das gleich mehrfach - warum machst du sowas ?
Gruß
Marc
29 Antworten
Der Betrag setz sich aus restl. offene Raten inkl. Restwert, Auflösewert und Verwertungserlös zusammen. Es wird keine Rücksicht genommen, denn wir wollten in das Fahrzeug nicht mehr einsteigen, die Angst war einfach zu groß, dass sich dieser Fehler wiederholt.
Ich bin kein Fachmann für solche Fälle, aber irgendwie klingt das für mich komisch.
Das Leasingfahrzeug war doch sicherlich Vollkasko versichert und damit fällt doch eigentlich für den Schaden nur die Selbstbeteiligung an.
Ein Totalschaden war es wohl nicht.
Warum wird dir ein Restwert in Rechnung gestellt? Was sagt das Schadensgutachten aus? Wurde der Unfallschaden nicht instandgesetzt?
Verwertungserlös passt irgendwie gar nicht zu Infos von dir.
Du schreibst es wird keine Rücksicht genommen, ich bin der Meinung du hast die Sache zu sehr schleifen lassen und damit steht dem Leasinggeber schon ein Betrag X zu aber wohl nicht in der Zusammensetzung oder hier liegen nicht alle Fakten auf dem Tisch.
mich würde in erster linie Interessieren, auf wessen anraten die zahlung der leasingraten nach 8 monaten eingestellt wurde?
ohne vorherige, anders lautende einigung klingt das leider nach einem vertragsbruch durch den leasingnehmer.
Auch das.
Bei Ausfall der Leasingraten wird doch bestimmt auch sofort das Mahnwesen aktiv.
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Zitat:
@martinb71 schrieb am 16. Juli 2018 um 20:28:25 Uhr:
Ich bin kein Fachmann für solche Fälle, aber irgendwie klingt das für mich komisch.Das Leasingfahrzeug war doch sicherlich Vollkasko versichert und damit fällt doch eigentlich für den Schaden nur die Selbstbeteiligung an.
Ein Totalschaden war es wohl nicht.
Warum wird dir ein Restwert in Rechnung gestellt? Was sagt das Schadensgutachten aus? Wurde der Unfallschaden nicht instandgesetzt?
Verwertungserlös passt irgendwie gar nicht zu Infos von dir.Du schreibst es wird keine Rücksicht genommen, ich bin der Meinung du hast die Sache zu sehr schleifen lassen und damit steht dem Leasinggeber schon ein Betrag X zu aber wohl nicht in der Zusammensetzung oder hier liegen nicht alle Fakten auf dem Tisch.
Zitat:
@15483 schrieb am 16. Juli 2018 um 21:54:56 Uhr:
mich würde in erster linie Interessieren, auf wessen anraten die zahlung der leasingraten nach 8 monaten eingestellt wurde?ohne vorherige, anders lautende einigung klingt das leider nach einem vertragsbruch durch den leasingnehmer.
Die Raten wurden eingestellt, weil wir das Fahrzeug nicht mehr gefahren wurde. Eine Mahnung haben wir erhalten, dann haben wir den Fall der Sachbearbeiterin erklärt, danach haben wir keine Mahnungen mehr erhalten. Die Kommunikation ist bis vor 4 Monaten über unseren Anwalt gelaufen, weil wir persönlich nie Antwort von Mercedes erhalten haben. Die Versicherung ist auch noch weit über die Bezahlung der Leasingraten gelaufen und wurde auch von uns bezahlt.
Das Schadensgutachten zeigt leider keinen Fehler auf - kein Fehler ersichtlich, das wurde unserem Anwalt mitgeteilt, somit liegt die Schuld bei uns. Mittlerweile ist uns klar, dass wir vom Autohaus direkt auch nicht gut beraten wurden, denn im Nachhinein betrachtet hätten wir das Auto reparieren lassen sollen.
Moin,
Im Nachhinein ist man immer schlauer - sehe es als teure Erfahrung und schließe es alsbald ab. Nichts ist schlimmer als ein Pyrrhussieg, welcher dich noch jahrelang vor Gericht beschäftigt.
Mal was anderes - du hast diesen Thread mit deinen Fullquotes ohne Bezug so aufgebläht, das man zumindest mit der App total den Faden verliert, und das gleich mehrfach - warum machst du sowas ?
Gruß
Marc
fakt ist nunmal, der leasingnehmer ist ein nutzungsvertrag über xx monate mit der bank eingegangen. ob das fahrzeug nun genutzt wird oder ungenutzt in der eigenen einfahrt oder wie in diesem fall unrepariert beim händler auf dem hof stand, spielt keine rolle. die möglichkeit der instandsetzung auf kosten ver versicherung wurde vom leasingnehmer mangels vertrauen in das fahrzeug nicht wahrgenommen.
solange keine anderweitige vertragsregelungen vom vertragsnehmer bzw. seinem beauftragten anwalt ausgehandelt wird, sind die leasingraten nunmal fällig, das auf den leasingnehmer zugelassenes fahrzeug muss also auch durch diesen versichert werden.
ich kann verstehen, dass man das Fahrzeug nach solch einem vorfall nicht mehr nutzen möchte, dies entbindet den leasingnehmer allerdings nicht von seinen vertraglichen pflichten.
klingt als hätte man hier kein fachanwalt für vertragsrecht beauftragt und zudem ohne absprache mit diesem, einfach die zahlungen an die bank eingestellt.
damit scheint die forderung der bank legitim.
Danke für deine Antwort, du hast vollkommen Recht. Im Nachhinein würde ich auch einiges anders machen......
Da stimme 15483 zu. Ich verstehe nur nicht warum der Unfallschaden nicht repariert wurde. Danach hätte man doch mit dem Leasinggeber einen Deal für ein anderes Fahrzeug aushandeln können.
Das Autohaus scheint ja sehr human zu sein, sonst hätten die über den Zeitraum nicht gerade kleine Rechnung für die Standzeit bei denen geschickt.
Eine Lösung wäre zb. auch gewesen, jemanden die Leasingübernahme schmackhaft zu machen. Man muss sich ja vor Augen halten, ein Barkauf würde man nach solch einem Vorfall ja wohl auch keiner unrepariert 8+ Monate auf dem Hof des Händlers vergammeln, stehen lassen.
Aber warum wurde der Unfallschaden nicht repariert? Ist doch durch die Versicherung gedeckt. Oder wurde mit der Versicherung anhand des Gutachtens abgerechnet?
Bring doch mal ein bisschen Licht in die Sache.
Auch Licht hilft da nicht mehr. Da hilft nur ein Anwalt.