Sixt Vario-Finanzierung

moin moin beisammen,

ich google schon gefühlte ewigkeiten nach erfahrungsberichten etc. zum angebot "SIXT VARIO FINANZIERUNG":
http://auto.sixt.de/ratgeber/auto-vario-finanzierung/

man findet natürlich ohne ende infos zum leasing-angebot, aber die finanzierungsoption kannte ich bisher noch nicht.

die berechnung zeigt zwar keinen eff. zinssatz, aber insgesamt ein besseres ergebnis als angebote der händler. deutlich besser !
liegt das am besseren einkauf (rabatt), den sixt erzielen kann ?

hat jemand über sixt finanzierung bereits ein fahrzeug erstanden ? ich denke mal das ist wie üblich bei Sixt absolut seriös.

bin nicht abgeneigt da zuzuschlagen.

ach so, das fahrzeug das mich interessiert ist ein landi defender. den möchte ich nicht mehr abgeben, wenn ich ihn mal habe 😉
deshalb kommt für mich auch kein leasing in frage.

danke vorab, und gruss

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von davolvodoc


Freunde von mir haben z.B. bei Audi direkt geleast und nach 3 Jahren wegen geringster Kratzer und kleinster Dellen über 5000,- EUR gelatzt.

... das dürften dann schon etwas heftigere Kratzer und größere Dellen gewesen sein ... 5.000 € wegen Peanuts sehe ich im Bereich einer Märchenstunde.

Gruß
Der Chaosmanager

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Ich fahre derzeit einen Q5- 3lt Diesel von Sixt.
Muss diese Jahr einen Neuen bestellen- gewerbliche Nutzung- und habe aktuell heute Angebote bekommen:
Beispiel GLC 350 d von MB Leasing vs. Sixt Varioleasing = 2000.- netto Preisvorteil bei Sixt, habe allerdings bei Mercedes noch nicht nachverhandelt. Mal sehen wie es ausgeht.

Hallo zusammen!

Ich habe vor wenigen Wochen mein zweites, bei Sixt geleastes Auto zurückgegeben. Der Ablauf war eigentlich ok, aber es gab ordentlich Diskussionen um die "merkantile Wertminderung" durch kleinere "Schäden":

Sixt verteilt 3 Monate vor Rückgabe einen sog. "Schadenkatalog", in dem akzeptierte und nicht akzeptierte Schäden drin sind. Als Laie denkt man sich dann nach einem optischen Vergleich mit seinem Auto, man müsste eigentlich noch Geld für die gute Pflege bekommen. ABER... so sind zwar Steinschlagschäden vorne bis zu einem gewissen Umfang ok, aber wenn man hinten an der Stosstange technisch identische Schäden hat (be- und entladen und dabei hängen bleiben), dann sind die nicht ok. Kratzer an Schürzen sind ok, die technisch gleichen Kratzer an Radläufen nicht. Eine für den Laien unsichtbare mini Delle an der Tür wurde ebenfalls bemängelt, wei sie angeblich um wenige mm größer sei, als akzeptiert. usw. usw.

Bei mir kam da eine Nachforderung von knapp 800,- EUR zustande bei einem Auto, das ich in meinen peniblen Augen wie frisch geleckt zurückgegeben habe. Noch dazu wurden Garantiemängel (wackelnder Spiegel) in Abzug gebracht, denn die hätte ich vorher reparieren lassen müssen - hab nur nie was davon bemerkt.

Bei Sixt muss man zur DEKRA und zwar maximal 24h/150 km vor Rückgabe. Abgerechnet wird streng nach Gutachten - zunächst mal. Ich habe dann mit dem DEKRA Gutachter gestritten und er sagte, er müsse gnadenlos alles aufschreiben, denn alles, was er übersieht würde Sixt per Regress bei der DEKRA wieder holen. Ich liess die Delle zwischen Gutachtentermin und Rückgabe noch schnell ausziehen, trotzdem stand sie in der Abrechnung, weil im Kleingedruckten steht, dass solche Reparaturen nicht mehr berücksichtigt werden.

Am Ende gabs dann mehrere scharfe Schriftwechsel mit Sixt und einige Telefonate und wir einigten uns bei 400,- pauschal, also etwas mehr als die Hälfte der Forderung.

Anscheinend - so liest man das in vielen Threads - wir mittlerweile wohl von allen Leasinggebern erwartet, dass man ein Auto drei oder vier Jahre least und es dann unbenutzt zurückgibt und alles andere wird teuer! Ich fands bei mir jetzt einigermaßen ok, weil es nicht um so viel Geld ging und Sixt hat dann in den Gesprächen z.B. auf die Delle verzichtet und bei einem winzigen Kratzer anstelle einer Neulackierung eine Smartrepair akzeptiert, aber die Sache hat einen faden Beigeschmack hinterlassen. v.a. weil man per Katalog informiert und in Sicherheit gewogen wird und es dann doch völlig anders erlebt.

Ich würde wieder dort leasen, aber das nächste mal rechtzeitig vor Rückgabe zum Aufbereiter und Dellendoktor fahren und alles wegmachen lassen, was der findet.

Grüße!

Ich hatte eine komplett andere Erfahrung bei der Rückgabe. Allerdings hab ich auch VORHER gekümmert...
Siehe

https://www.motor-talk.de/.../...-sixt-erfahrungsbericht-t4949978.html
Letzte Seite.

Zitat:

@davolvodoc schrieb am 24. Juli 2017 um 15:16:02 Uhr:


Ich habe dann mit dem DEKRA Gutachter gestritten und er sagte, er müsse gnadenlos alles aufschreiben, denn alles, was er übersieht würde Sixt per Regress bei der DEKRA wieder holen.

Dummes Geschwafel des Gutachters. Für mich liegt näher, dass er Handlanger von Sixt ist.

Wenn Sixt sich das bei DEKRA zurück holt, was deren Gutachter übersehen hat, dann muss SIXT ja noch ein weiteres Gutachten in Auftrag geben, um das DEKRA Gutachten zu überprüfen. Dieser Aufwand erfolgt mit Sicherheit nicht.

O.

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Zitat:

@go-4-golf schrieb am 24. Juli 2017 um 19:28:15 Uhr:


Dummes Geschwafel des Gutachters. Für mich liegt näher, dass er Handlanger von Sixt ist.

Vollkommen egal, ob nun tatsächlich die Dekra dafür haften muss ... seine Pflicht ist, alles von Relevanz aufzuschreiben ... ja, ohne Gnade. Das ist sein Job.

Hallo

Ich habe da eine Frage, wenn ich ein Fahrzeug mit Vario-Finanzierung von Sixt finanziere, wie läuft es mit Reparaturen und Wartungen ab? muss man alle Reparaturen melden? oder kann man z.B. Bremsscheiben/Beläge selber wechseln? wie ist das vorgegeben? auch wenn man das Fahrzeug übernehmen möchte.

Wäre SIXT da nicht der richtige Ansprechpartner für solche Fragen?
Oder möchtest Du es "heimlich" machen?

Zitat:

@davolvodoc schrieb am 24. Juli 2017 um 15:16:02 Uhr:


Ich habe dann mit dem DEKRA Gutachter gestritten und er sagte, er müsse gnadenlos alles aufschreiben, denn alles, was er übersieht würde Sixt per Regress bei der DEKRA wieder holen.

Sowas muesste man dann irgendwie festhalten per Telefonaufnahme z.B.

Von Unabhaengigkeit ist dann naemlich nicht mehr zu sprechen.

Hier sollten eigentlich bei jedem die Alarmglocken leuten. Ein unabhaengiges Gutachten bei dem der Gutachter danach haftet? Natuerlich schreibt er dann ALLES auf und ist nicht neutral.

Deswegen lease ich direkt bei BMW. Die sind zwar auch fuer miese Tricks bekannt(zumindest als die Restwerte im Keller waren), aber die Leasingvertraege sind fair. Wenn man sich nicht einig wird, dann kann der Leasingnehmer einen Gutachter auswaehlen.

Mal ehrlich.. diese Dekra ist doch unterste Schublade. Die Preise von Sixt sind nicht gut genug um den Dekra Mist zu rechtfertigen.

Zitat:

@JMB1990 schrieb am 3. Mai 2018 um 12:52:20 Uhr:



Sowas muesste man dann irgendwie festhalten per Telefonaufnahme z.B.

Von Unabhaengigkeit ist dann naemlich nicht mehr zu sprechen.

Sehe ich eigentlich ganz anders.

Aufgabe des Gutachters ist es nicht zu entscheiden, was SIXT kulanterweise selbst bezahlt und was nicht und was ER kulanterweise durchgehen lässt, weil er es kulanterweise "übersieht".

Aufgabe des Gutachters ist es ALLE Schäden in einer verwertbaren Form zu dokumentieren und die Schadenhöhe bzw. die dadurch entstandene Wertminderung festzulegen.
Und das durchaus "gnadenlos".

Hier mit ihm zu "streiten" was ein schlimmer Schaden ist und was ein weniger schlimmer ist nicht gerade dienlich.
Er hat festzuhalten ob einer da ist oder nicht. Ob dann Geld dafür verlangt wird entscheidet nicht er, sondern der Leasinggeber.
Dass Schäden die eilig nach der Begutachtung und vor der Rückgabe entfernt werden nicht Bestandteil der Begutachtung sein können sollte eigentlich selbsterklärend sein.
Vorher wäre der richtige Zeitpunkt gewesen.

Zitat:

@JMB1990 schrieb am 3. Mai 2018 um 12:52:20 Uhr:


Hier sollten eigentlich bei jedem die Alarmglocken leuten. Ein unabhaengiges Gutachten bei dem der Gutachter danach haftet? Natuerlich schreibt er dann ALLES auf und ist nicht neutral.

Er soll ja auch alle Schäden aufschreiben.
Schlimm wäre es viel eher, wenn ein Gutachter nach Gutdünken, Lust und Tagesform nur das aufnehmen würde wonach ihm gerade der Sinn steht ohne dafür gerade stehen zu müssen.
Am besten vielleicht noch mit ein paar Scheinchen des Leasingnehmers als "Argumentationshilfe"?

Welcher Dienstleister (egal ob Bäcker, Elektriker oder Verputzer) haftet denn bitte schön NICHT für die von ihm geleistete Arbeit?

Stell dir mal die gegenteilige Arbeit vor:

Unfall, und der von Dir beauftragte Gutachter nimmt die durch den Unfall zerschrammte Felge und den leichten Kratzer an der Stoßstange aber nicht mit ins Gutachten auf.
Nach deiner Intervention sagt er: "Hab ich zwar gesehen, den Schaden finde ich aber nicht erwähnenswert, man siehts ja kaum".
Wäre das für dich dann OK so, oder würdest DU ihm auf die Füße steigen?

Ist er - wenn er es gleich richtig gemacht hätte - also nach deiner Definition nicht mehr neutral?
Oder gilt "neutral" nur dann, wenn man was bekommt?🙄

Zitat:

@Matsches schrieb am 3. Mai 2018 um 14:57:08 Uhr:



Zitat:

@JMB1990 schrieb am 3. Mai 2018 um 12:52:20 Uhr:



Sowas muesste man dann irgendwie festhalten per Telefonaufnahme z.B.

Von Unabhaengigkeit ist dann naemlich nicht mehr zu sprechen.


Sehe ich eigentlich ganz anders.
Aufgabe des Gutachters ist es nicht zu entscheiden, was SIXT kulanterweise selbst bezahlt und was nicht und was ER kulanterweise durchgehen lässt, weil er es kulanterweise "übersieht".

Aufgabe des Gutachters ist es ALLE Schäden in einer verwertbaren Form zu dokumentieren und die Schadenhöhe bzw. die dadurch entstandene Wertminderung festzulegen.
Und das durchaus "gnadenlos".

Hier mit ihm zu "streiten" was ein schlimmer Schaden ist und was ein weniger schlimmer ist nicht gerade dienlich.
Er hat festzuhalten ob einer da ist oder nicht. Ob dann Geld dafür verlangt wird entscheidet nicht er, sondern der Leasinggeber.
Dass Schäden die eilig der Begutachtung und vor der Rückgabe entfernt werden nicht Bestandteil der Begutachtung sein können sollte eigentlich selbsterklärend sein.
Vorher wäre der richtige Zeitpunkt gewesen.

Im Gutachten wird auch beurteilt, was eine Gebrauchsspur ist und was ein Schaden ist. Auch die jeweiligen Minderwerte werden beurteilt. Ein unabhaeniger Gutachter wuerde Dinge vielleicht als Gebrauchsspur erachten. Wenn er riskiert danach dafuer zu haften, dann ist auf einmal alles ein Schaden.

'was SIXT kulanterweise selbst bezahlt'

Als RA kann ich dir sagen, dass nach allgemeiner Rechtssprechung viele sogenannte 'Schaeden', eigentlich Gebrauchsspuren sind. Diese MUSS Sixt in Kauf nehmen. Der Leasinggeber bezahlt naemlich jeden Monat fuer den Gebrauch.

Wenn Ihr Lust habt, doppelt zu zahlen und bei der Abzocke von solchen Unternehmen mitzumachen. Gerne. Ich bezahl fuer Gebrauchsspuren nur einmal - mit meinen Leasingraten.

Hier tummeln sich doch genügend Gutachter und SV.
Frag doch einfach mal einen ob er folgenlos aufschreiben und errechnen kann was er möchte und was nicht, oder ob er von seinem Auftraggeber oder der Gegenseite (egal wer das ist) für falsche Gutachten in Regress genommen werden kann.

HIER geht es ja im übrigen darum, dass der Kunde z.B. nicht einsehen konnte, dass Steinschlagschäden an der Frontmaske (für die er nichts kann weil sie Spuren des bestimmungsgemäßen Gebrauchs sind) anders behandelt werden als gleich aussehende auf der Rückseite (die vermutlich nicht durch schnelles Rückwärtsfahren auf der Autobahn entstanden sind).
Das kleine Schrammen im Stoßfänger (man beachte den Namen und den Zweck dieses Bauteils) anders angesehen werden als selbige im Blech rund um den Radlauf.

Zitat:

@JMB1990 schrieb am 3. Mai 2018 um 15:11:33 Uhr:


[.....] Im Gutachten wird auch beurteilt, was eine Gebrauchsspur ist und was ein Schaden ist. Auch die jeweiligen Minderwerte werden beurteilt. Ein unabhaeniger Gutachter wuerde Dinge vielleicht als Gebrauchsspur erachten. [.....]

Sixt hat einen Schadenkatalog, wo genau definiert ist was ein Schaden ist und was Gebrauchsspuren sind. Das es diesbezüglich unterschiedliche Auffassungen gibt liegt in der Natur der Sache.

Da es diesen Katalog schon seit ewigen Zeiten gibt gehe ich davon aus, dass er mittlerweile gerichtsfest ausgelegt ist.

Zitat:

@Jubi TDI/GTI schrieb am 3. Mai 2018 um 17:59:06 Uhr:



Zitat:

@JMB1990 schrieb am 3. Mai 2018 um 15:11:33 Uhr:


[.....] Im Gutachten wird auch beurteilt, was eine Gebrauchsspur ist und was ein Schaden ist. Auch die jeweiligen Minderwerte werden beurteilt. Ein unabhaeniger Gutachter wuerde Dinge vielleicht als Gebrauchsspur erachten. [.....]

Sixt hat einen Schadenkatalog, wo genau definiert ist was ein Schaden ist und was Gebrauchsspuren sind. Das es diesbezüglich unterschiedliche Auffassungen gibt liegt in der Natur der Sache.

Da es diesen Katalog schon seit ewigen Zeiten gibt gehe ich davon aus, dass er mittlerweile gerichtsfest ausgelegt ist.

Richtig, der Schadenskatalog ist der Bewertungsmassstab. Um dir das Problem mit der Unabhaenigkeit zu erklaeren versuch ich ein Beispiel zu nehmen, zu dem eigentlich jeder einen Bezug hat.

Lehrer haben fuer Klausuren auch Bewertungsmassstaebe. Wenn der Lehrer dich mag, dann wird aus der 3 eine 2. Und wenn er dich nicht mag, dann wird aus der 3 eine 4. Und das nur wegen Sympathie.

Jetzt ueberleg dir mal welche Abweichungen durch Haftung und Geschaeftsbeziehungen zu erwarten sind. Wenn der Schadenskatalog so eindeutig auslegbar waere, dann braeuchten wir kein UNABHAENIGES Gutachten. Dann koennte Sixt gleich direkt die Gutachter beschaeftigen und noch mehr Geld sparen.

Genauso braeuchten wir nicht so viele Richter und Anwaelte, wenn die Buecher voll mit Gesetzestexten doch so eindeutig sind.

Es hilft, wenn man weiter als nur auf Armlaenge denkt.

Kleiner Auszug vom LG Frankfurt:

"Die Auffassung der Klägerin, dass Kratzer und Dellen Beschädigungen und keine Gebrauchsspuren seien, trifft insofern nicht – und erst recht nicht in dieser Allgemeinheit – zu."

Wer den Schadenskatalog beim Sixt-Leasing akzeptiert, der darf danach sich von Dekra alles aufschreiben lassen. Der Leasing-Vertrag von Sixt sieht das Dekra Gutachten naemlich aus Schiedsgutachten vor. Damit stehen die Chancen als Leasingnehmer relativ schlecht, wenn der Dekra-Typ einfach mal alles als Schaden aufschreibt.

Ich meine BMW hat das frueher genauso gemacht. Sogar noch dreister. Einfach einen eigenen Schadenskatalog an Dekra geschickt. Und dann sollte Dekra danach beurteilen, ohne das der Leasingnehmer das Dokument jemals zu Gesicht bekommt. Solche Sachen sind natuerlich nicht bestaendig. Wer macht dann noch ein Anschluss-Leasing? Und der ein oder andere ist auch vor Gericht gelandet. Deshalb gibts so viel Fallrecht mit BMW Leasings. Keiner hat Lust sich uebern Tisch ziehen zu lassen. Deshalb sehen die heutigen Leasingvertraege etwas anders aus.

Wie gesagt, es gibt genuegend bessere Leasinganbieter als Sixt. Bessere Preise und ohne die Dekra-Vetternwirtschaft.

Zitat:

@JMB1990 schrieb am 4. Mai 2018 um 10:09:02 Uhr:


[...] Um dir das Problem mit der Unabhaenigkeit zu erklaeren versuch ich ein Beispiel zu nehmen, zu dem eigentlich jeder einen Bezug hat.

Lehrer haben fuer Klausuren auch Bewertungsmassstaebe. Wenn der Lehrer dich mag, dann wird aus der 3 eine 2. Und wenn er dich nicht mag, dann wird aus der 3 eine 4. Und das nur wegen Sympathie. [...]

Ein Vergleich der auf Sympathie/Antipathie beruht, muss man in diesen Fall nicht wirklich verstehen. 😕

Eine Delle bleibt eine Delle und ein Kratzer bleibt ein Kratzer, egal wie "sympatisch" du oder der Sachverständige diese Mängel findet. 😁

Zitat:

Kleiner Auszug vom LG Frankfurt:

"Die Auffassung der Klägerin, dass Kratzer und Dellen Beschädigungen und keine Gebrauchsspuren seien, trifft insofern nicht – und erst recht nicht in dieser Allgemeinheit – zu."

Die Urteilsbegründung sagt gar nichts aus, da wir das Ausmaß der zur Verhandlung stehenden Schäden nicht ansatzweise kennen. Im Schadenkatalog von Sixt sind Dellen und Kratzer aufgeführt, die einmal akzeptabel sind und einmal nicht akzeptabel sind, über welche Art von Dellen und Kratzer hat das LG Frankfurt verhandelt?

Zitat:

@Jubi TDI/GTI schrieb am 4. Mai 2018 um 12:15:47 Uhr:



Zitat:

@JMB1990 schrieb am 4. Mai 2018 um 10:09:02 Uhr:


[...] Um dir das Problem mit der Unabhaenigkeit zu erklaeren versuch ich ein Beispiel zu nehmen, zu dem eigentlich jeder einen Bezug hat.

Lehrer haben fuer Klausuren auch Bewertungsmassstaebe. Wenn der Lehrer dich mag, dann wird aus der 3 eine 2. Und wenn er dich nicht mag, dann wird aus der 3 eine 4. Und das nur wegen Sympathie. [...]


Ein Vergleich der auf Sympathie/Antipathie beruht, muss man in diesen Fall nicht wirklich verstehen. 😕

Eine Delle bleibt eine Delle und ein Kratzer bleibt ein Kratzer, egal wie "sympatisch" du oder der Sachverständige diese Mängel findet. 😁

Zitat:

@Jubi TDI/GTI schrieb am 4. Mai 2018 um 12:15:47 Uhr:



Zitat:

Kleiner Auszug vom LG Frankfurt:

"Die Auffassung der Klägerin, dass Kratzer und Dellen Beschädigungen und keine Gebrauchsspuren seien, trifft insofern nicht – und erst recht nicht in dieser Allgemeinheit – zu."


Die Urteilsbegründung sagt gar nichts aus, da wir das Ausmaß der zur Verhandlung stehenden Schäden nicht ansatzweise kennen. Im Schadenkatalog von Sixt sind Dellen und Kratzer aufgeführt, die einmal akzeptabel sind und einmal nicht akzeptabel sind, über welche Art von Dellen und Kratzer hat das LG Frankfurt verhandelt?

Ich versuch das Problem nochmal kurz zusammenzufassen.

1. Der Schadenskatalog ist strenger und definiert Kratzer und Dellen als Schaeden die somit als Posten abgerechnet werden koennen. Selbst groessere Kratzer oder Dellen werden nach unserer Rechtssprechung naemlich nur dem umfassenden Zustand des Autos zugeschrieben, woraus der Minderwert im Kontext der Fahrleistung und Alters berechnet wird. Das ist ein riesen Vorteil fuer den Leasingnehmer. Und diese Berechnung scheinen selbst viele Leasinggeber nicht zu verstehen.

Z.B. wenn eine groessere Delle im Auto ist, dann bezahlt man bei Sixt den direkten Minderwert wegen dieser Delle.

Ohne den Katalog mit einem neutralen Gutachter, wird der Minderwert des ganzen Fahrzeugs im Vergleich zu dem Wert eines Fahrzeug mit ueblichem Gebrauch berechnet. Wenn das Gutachten (was oft der Fall ist) einfach nur die Posten aufzaehlt und alles zusammen addiert, dann ist das Gutachten fuer die Berechnung des Minderwerts vor Gericht nicht geeignet(und die Beweispflicht ist beim Leasinggeber). Die Dauer des Leasings und die Laufleistung + die Oertlichkeit (Stadtauto) sind dann positive Faktoren fuer den Leasingnehmer.

Es ist viel viel schwieriger uebermaessigen Gebrauch nachzuweisen, als einfach mit einem Katalog abzurechnen.

Die grosse Delle wird bei Sixt in Rechnung gestellt egal wie lange das Leasing und egal ob das Auto 50.00km pro Jahre gefahren wurde. Bei einem 4 Jahre Leasing und 30.000km pro Jahre sind selbst viele Dellen und Kratzer fuer ein Auto ueblich und koennen nicht in Rechnung gestellt werden.

2. Die Beurteilung und Berechnung wird von einem parteiischen Dekra Gutachter durchgefuehrt.

@Jubi TDI/GTI, ich habe aber auch das Gefuehl, dass du es nicht schaffst diese Zusammenhaenge zu verstehen.

Ich denke die Erfahrungsberichte hier sprechen Baende:

https://de.trustpilot.com/review/www.sixt-leasing.com?page=2

Der Schdaenskatalog ist eine Sache. Die Anwendung eine ganz Andere. Naja ich kann euch als RA nur davon abraten. Ihr koennte aber auch gern auf Jubi den Golf-Sammler hoeren.

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