ForumFinanzierung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Nachverhandlung oder Stonierung bei Finanzierung möglich?

Nachverhandlung oder Stonierung bei Finanzierung möglich?

Themenstarteram 30. Juni 2015 um 20:43

Ich habe vor ein paar Monaten einen Mercedes bestellt. Es handelt sich um einen Vorführwagen (d.h. er wird für mich gebaut und dann 3 Monate vom Händler gehalten und mit 3000 km an mich weiter verkauft).

Bei Vertragsabschluß habe ich einen Darlehensvertrag unterschrieben, zwischen mir und der Mercedes Bank (Vermittler ist das Autohaus). Zusätzlich habe ich eine Auftragsbestätigung über einen Geschäftswagen erhalten. Die Anzahlung wird erst bei Fahrzeugübergabe getätigt und die Laufzeit des Kredits beginnt auch erst mit der tatsächlichen Auszahlung des Darlehens.

Nun wurde nicht nur die neue A Klasse vorgestellt sondern auch neues Modeljahr für andere Mercedes Fahrzeuge, welches man ab dem 3. Juli bestellen kann. Mein Auto ist aber eben noch das alte Modeljahr, welches jetzt schon sozusagen "veraltet" ist - und sich das sicher auch auf den Preis auswirken dürfte.

Jetzt ist meine Frage ob ich da noch einmal nach verhandeln kann oder sogar noch die Bestellung stonieren könnte. In der Auftragsbestätigung steht dazu nichts. In den Unterlagen zu den Neufahrzeug-Verkaufsbedingungen steht: "Für die Kaufpreisvereinbarung und ein etwaiges Rücktrittsrecht gilt Abschnitt II beiliegender Bedingungen" - ich habe aber keinen Abschnitt II.

Für den Darlehensvertrag gibt es Informationen zum Widerruf allerdings steht da halt "innerhalb von 14 Tagen". Es steht nicht dabei wann diese Frist beginnt. Wenn ich etwas im Internet bestelle, dann gilt als Datum ja der Tag der Zustellung. Nachdem das Darlehen noch nicht ausbezahlt worden ist, und ich das Auto noch nicht habe gibt es hier halt zwei Szenarien: Widerruffrist beginnt am Tag der Unterschrift oder am Tag der Auszahlung - hierzu steht nur im Vertrag das die Laufzeit ab dem Tag der tatsächlichen Auszahlung beginnt (aber das steht eben nicht beim Widerrufsrecht dabei).

Ich habe eine Plus3-Finanzierung mit einer Rückkaufvereinbarung nach 48 Monaten. Wenn ich das Auto 48 Monate behalte dann ändert sich für mich nichts. Wenn ich es aber vorher verkaufen möchte, ist es wahrscheinlich deutlicher weniger Wert als wie ursprünglich geplant. Ich will meinen Verkäufer auch keine Unannehmlichkeiten bereiten, daher kommt eine Stonierung für mich eigentlich nicht in Frage - dennoch würde ich gerne wissen ob es noch möglich wäre und ob ich ggf. noch nachverhandeln kann. Ich kaufe ja keinen Neuwagen sondern einen Vorführwagen im September - dann wenn eben auch schon das neue Model bei den Händlern steht. Ergo müsste meiner ja dann weniger Wert sein.

Mündlich hat er mir zumindest damals zugesagt das ich die Höhe der Anzahlung noch verändern kann und wir somit den Darlehensvertrag nochmal ändern können. Ich hatte nämlich vor noch etwas mehr anzuzahlen um die monatlichen Raten zu senken. Die Frage ist halt ob man den Gesamtbetrag ändern könnte und ob der Händler dazu überhaupt gewillt ist.

Beste Antwort im Thema
am 1. Juli 2015 um 14:13

Zitat:

@falc410 schrieb am 1. Juli 2015 um 14:35:07 Uhr:

Mein Auto hat nun (vor der Auslieferung) an Wert verloren und ich muss trotzdem den vollen Preis bezahlen.

Ist dir klar, dass du ein Gebrauchtfahrzeug kaufst?

Und ich hoffe für dich, dass du keinen Neupreis dafür zahlst, sondern einen hübschen Abschlag gegenüber einem Neufahrzeug bekommen hast.

Das ganze Konstrukt wird doch genau deshalb so gemacht, damit du deine exakte Wunschkonfiguration bekommst und trotzdem Gebraucht zum ermäßigten Preis kaufen kannst.

Im Gegenzug wird dafür dein künftiges Fahrzeug auf 3.000km von irgendwelchen Leuten dahergeknallt, die eine Probefahrt machen wollen.

31 weitere Antworten
Ähnliche Themen
31 Antworten

Die 2 Wochen gelten ab Datum des Vertragsschlusses.

Danach kannst Du weder vom Kreditvertrag, noch von der Bestellung zurücktreten (wobei ich vollstes Verständnis dafür habe, dass jemand eine Mercedes-Bestellung stornieren möchte :)). Und nachverhandeln auch nicht. Warum sollte der Händler sich darauf einlassen?

Theoretisch könntest du auch noch viel später zurücktreten wenn du über das Rücktrittsrecht nicht belehrt wurdest (weil zB diese Anlage 2 fehlt), aber beweis das mal.... Du hast die Kenntnisnahme der Rücktrittsbelehrung garantiert irgendwo unterschrieben.

am 1. Juli 2015 um 5:28

Ganz im Ernst: Die Änderungen sind doch, ohne es genau zu wissen, meist sowieso nur marginal. Hat sich da wirklich Bahnbrechendes bei der A-Klasse verändert? Hier bei den MT-News habe ich als Laie nichts entdecken können, was mir als "neu" aufgefallen wäre.

Zudem ist es doch überall so. Du fährst die Karre vom Hof, nach spätestens einem Jahr ist sie "veraltet". Wenn du so wenig zu dem Auto stehst, dass dir kleine Änderungen gleich die Lust am Kauf verderben, hättest du vorher vielleicht länger über den Kauf nachdenken sollen. Preislich sollte sich da doch auch nichts im vierstelligen Bereich bewegen?

Nichts für ungut: Es heißt stoRnieren.

Themenstarteram 1. Juli 2015 um 6:58

Da hat die Tastatur zur späten Stunde wohl das 'r' verschluckt :)

Mir geht es auch weniger um die technischen Neuerung - ich überlebe auch ohne das Neueste zu besitzen (bzw. das ist es mir nicht wert). Aber mich stört das ich ein überteuertes Auto kaufe. Im September wenn ich den Wagen vom Händler abhole steht dann meiner wahrscheinlich neben dem neuen Model. Normalerweise sollten die Vorgänger deutlich günstiger sein, ich zahle aber den gleichen Preis wie für ein aktuelles Model, bekomme aber alte Ware.

Es würde ja auch niemand auf die Idee kommen zum Mediamarkt zu fahren und einen PC vom letzten Jahr mit 30% weniger Leistung zum gleichen Preis wie ein aktuelles Model zu kaufen - jeder würde zum selben Preis das bessere nehmen.

Sehr ärgerlich dennoch aber aus Fehlern lernt man. Das wird der einzige "Neuwagen" bleiben den ich in meinem Leben gekauft habe. In Zukunft kaufe ich das was auf dem Hof steht anstatt ein Auto so lange im Voraus zu bestellen.

Modelljahreswechsel macht sich preislich nicht bemerkbar. Was anderes ist das bei Modellpflege/Facelift.

am 1. Juli 2015 um 7:05

Zitat:

@falc410 schrieb am 1. Juli 2015 um 08:58:19 Uhr:

 

Es würde ja auch niemand auf die Idee kommen zum Mediamarkt zu fahren und einen PC vom letzten Jahr mit 30% weniger Leistung zum gleichen Preis wie ein aktuelles Model zu kaufen - jeder würde zum selben Preis das bessere nehmen.

Ich verstehe die Relevanz dieses Beispiels nicht.

Und meinst Du wirklich, Du hast den gleichen Preis bezahlt? Ich gehe mal davon aus, dass Du einen entsprechenden Vorteil hast, wenn der Händler den Wagen als VF-Wagen zulässt und wahrscheinlich in Kenntnis, dass ein Nachfolgemodell kommt, einen Rabatt eingerechnet hat.

Wenn man einen Vertrag abschließt, sollte man eigentlich wissen, dass dies eine verbindliche Willenserklärung ist und der Vertrag erfüllt werden muss.

Gruß

Der Chaosmanager

Die A Klasse erhält noch dieses Jahr die Modellpflege und wird sich dann schon auch äußerlich von der jetzigen Version unterscheiden. Auf keinen Fall kann man daraus jedoch ein Recht zur Nachverhandlung oder zur Stornierung ableiten.

Man kann natürlich versuchen mit dem Händler zu sprechen, ob man die alte Bestellung gegen eine Neubestellung tauschen kann. Das wird aber auf jeden Fall teurer werden und vielleicht sogar mit einer Extrazahlung verbunden sein. Ob das wirklich geht, weiß ich nicht, aber ich würde es zumindest mal fragen, wenn mir daran liegen würde, die neueste Version zu fahren. Allerdings ist zu bedenken, dass zu jedem Modelljahr Änderungen vorgenommen werden und bei einer Laufzeit von 48 Monaten hat man auf jeden Fall schnell ein "veraltetes" Auto.

am 1. Juli 2015 um 7:42

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 1. Juli 2015 um 09:31:51 Uhr:

Die A Klasse erhält noch dieses Jahr die Modellpflege und wird sich dann schon auch äußerlich von der jetzigen Version unterscheiden. Auf keinen Fall kann man daraus jedoch ein Recht zur Nachverhandlung oder zur Stornierung ableiten.

Man kann natürlich versuchen mit dem Händler zu sprechen, ob man die alte Bestellung gegen eine Neubestellung tauschen kann. Das wird aber auf jeden Fall teurer werden und vielleicht sogar mit einer Extrazahlung verbunden sein. Ob das wirklich geht, weiß ich nicht, aber ich würde es zumindest mal fragen, wenn mir daran liegen würde, die neueste Version zu fahren. Allerdings ist zu bedenken, dass zu jedem Modelljahr Änderungen vorgenommen werden und bei einer Laufzeit von 48 Monaten hat man auf jeden Fall schnell ein "veraltetes" Auto.

Ist die Modellpflege nicht bereits bekannt? http://www.motor-talk.de/news/mehr-ahhh-mit-der-a-klasse-t5356163.html

Wie gesagt, ich sehe da optisch keine wirklich nennbaren Unterschiede, bin aber auch A-Klasse-Laie.

Aber gut, das bringt dem TE bei seinem schlechten Gefühl ja nun auch nichts. Chaosmanager hat es ja bereits gesagt: Du kriegst doch das vermeintlich alte Modell jetzt deutlich günstiger durch den Vorführwagen-Deal. Das hättest du mit dem Neuen doch jetzt wahrscheinlich gar nicht machen können, oder hättest dein Auto eben erst Ende des Jahres bekommen.

Zitat:

@falc410 schrieb am 1. Juli 2015 um 08:58:19 Uhr:

Sehr ärgerlich dennoch aber aus Fehlern lernt man. Das wird der einzige "Neuwagen" bleiben den ich in meinem Leben gekauft habe. In Zukunft kaufe ich das was auf dem Hof steht anstatt ein Auto so lange im Voraus zu bestellen.

Ich versehe dein Problem nicht.

JEDES Neufahrzeug, jeder PC, jeder Fotoapparat, jede Toilettenchüssel wird irgendwann das alte Modell sein.

Je nach Kaufzeitpunkt passiert das eben früher oder später.

Im Gegensatz zu Toilettenschüsseln weiß man bei Fahrzeugen aber fast auf den Tag genau, wann das neue Modell erscheinen wird, wie es aussieht, was es kostet, was es leistet.

Kein Problem eine Bestellung darauf auszurichten, je nachdem ob man das alte oder das neue Modell haben möchte (beides kann sinnvoll sein).

Die Wahl hattest du doch, oder nicht?

am 1. Juli 2015 um 10:11

@falc410

Wenn Du auf die Rückseite Deines Kaufvertrags schaust, findest Du in den AGB folgenden Absatz:

V. Abnahme

1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 14 Tagen ab dem auf der Übernahmeinformation genannten Bereitstellungstag abzunehmen.

2. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 15 % des vereinbarten Kaufpreises ohne Umsatzsteuer. Der Schadenbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder u?berhaupt kein Schaden entstanden ist.

Dies zu Deiner Information.

Gruß

Der Chaosmanager

Diese 15 % würde ich als Basis für Verhandlungen nehmen, wenn ich aus dem Vertrag auf jeden Fall rauskommen wollte.

Manche Leute haben Vorstellungen *lol* ... das ein Facelift kommt, ist doch schon seit Monaten bekannt. Wenn man sich nicht richtig informiert, dann muss man damit leben.

Themenstarteram 1. Juli 2015 um 10:20

Zitat:

@Matsches schrieb am 1. Juli 2015 um 12:02:40 Uhr:

 

Kein Problem eine Bestellung darauf auszurichten, je nachdem ob man das alte oder das neue Modell haben möchte (beides kann sinnvoll sein).

Die Wahl hattest du doch, oder nicht?

Wenn man im Vorfeld weiß wann und was sich ändert ja. War bei mir weder noch. Nachdem ich nun gelesen habe das Carplay wohl erst Q1/16 ausgeliefert wird und ich somit mind. 9 Monate noch auf ein Fahrzeug warten müsste, hat sich das nun eh erledigt. Ärgerlich ist es trotzdem da ich das Gefühl habe deutlich zu viel bezahlt zu haben (bzw. erst noch werde, noch ist ja kein Geld geflossen).

@Chaosmanager: Die Info mit den 15% hatte ich schon per Google gefunden. Allerdings habe ich in meinen Unterlagen keinen Kaufvertrag. Nur eine Auftragsbestätigung für meine Bestellung sowie den Darlehensvertrag. Da gibt es den von dir genannten Punkt nicht. Ich vermute das ich am Tag der Abholung noch einen Kaufvertrag unterschreiben muss - anders kann ich mir das nicht erklären. Habe die Unterlagen auch schon Bekannten und Freunden gezeigt (BMW Verkäufer bzw. Mitarbeiter) die sind da auch nicht schlau draus geworden. Die 15% Regelung gibt es bei BMW aber genauso hat mir mein Bekannter gesagt.

Wende Dich an Deinen Verkäufer und bitte ihn um die Übersendung sämtlicher Vertragsunterlagen. Wenn Du noch keinen Kaufvertrag unterschrieben haben solltest, würdest Du aber auch keine Auftragsbestätigung erhalten haben.

Daher gehe ich davon aus, dass Du den Kaufvertrag einfach verlegt hast.

am 1. Juli 2015 um 10:34

Zitat:

@falc410 schrieb am 1. Juli 2015 um 12:20:04 Uhr:

Ärgerlich ist es trotzdem da ich das Gefühl habe deutlich zu viel bezahlt zu haben (bzw. erst noch werde, noch ist ja kein Geld geflossen).

Gefühl ist das eine, Fakten sind etwas anderes. Wenn Du finanziell nicht davon profitierst, dass das Fahrzeug erst mal drei Monate auf den Händler läuft, dann tut es mir leid für Dich.

Zitat:

 

Allerdings habe ich in meinen Unterlagen keinen Kaufvertrag. Nur eine Auftragsbestätigung für meine Bestellung sowie den Darlehensvertrag. Da gibt es den von dir genannten Punkt nicht

Wenn es eine Auftragsbestätigung gibt, dann steht dort mit Sicherheit drin, dass der Bestätigung die AGB zugrunde liegen. Wenn Du diese AGB nicht zur Kenntnis genommen hast, ist das allein Deine Sache.

Es ist zwar eigenartig, dass Du keinen Kaufvertrag unterschrieben hast, aber nach BGB ist der Kauf dennoch zustande gekommen, da Du eine Auftragsbestätigung erhalten hast und dieser nicht widersprochen wurde.

Gruß

Der Chaosmanager

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Nachverhandlung oder Stonierung bei Finanzierung möglich?