Sixt Vario-Finanzierung
moin moin beisammen,
ich google schon gefühlte ewigkeiten nach erfahrungsberichten etc. zum angebot "SIXT VARIO FINANZIERUNG":
http://auto.sixt.de/ratgeber/auto-vario-finanzierung/
man findet natürlich ohne ende infos zum leasing-angebot, aber die finanzierungsoption kannte ich bisher noch nicht.
die berechnung zeigt zwar keinen eff. zinssatz, aber insgesamt ein besseres ergebnis als angebote der händler. deutlich besser !
liegt das am besseren einkauf (rabatt), den sixt erzielen kann ?
hat jemand über sixt finanzierung bereits ein fahrzeug erstanden ? ich denke mal das ist wie üblich bei Sixt absolut seriös.
bin nicht abgeneigt da zuzuschlagen.
ach so, das fahrzeug das mich interessiert ist ein landi defender. den möchte ich nicht mehr abgeben, wenn ich ihn mal habe 😉
deshalb kommt für mich auch kein leasing in frage.
danke vorab, und gruss
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von davolvodoc
Freunde von mir haben z.B. bei Audi direkt geleast und nach 3 Jahren wegen geringster Kratzer und kleinster Dellen über 5000,- EUR gelatzt.
... das dürften dann schon etwas heftigere Kratzer und größere Dellen gewesen sein ... 5.000 € wegen Peanuts sehe ich im Bereich einer Märchenstunde.
Gruß
Der Chaosmanager
217 Antworten
Zitat:
@JMB1990 schrieb am 4. Mai 2018 um 13:13:58 Uhr:
[.....]@Jubi TDI/GTI, ich habe aber auch das Gefuehl, dass du es nicht schaffst diese Zusammenhaenge zu verstehen.
Ich denke die Erfahrungsberichte hier sprechen Baende:https://de.trustpilot.com/review/www.sixt-leasing.com?page=2
Der Schdaenskatalog ist eine Sache. Die Anwendung eine ganz Andere. Naja ich kann euch als RA nur davon abraten. Ihr koennte aber auch gern auf Jubi den Golf-Sammler hoeren.
Okay, ohne auf deine wilden Spekulationen weiter einzugehen ist das Thema für mich an dieser Stelle beendet!
Offensichtlich bist du eine verkrachte Existenz, bei dem es für eine Registrierung in einen Jura-Forum intellektuell nicht reicht.....
Zitat:
Als RA kann ich dir sagen, dass ... ich kann euch als RA nur....
.... stattdessen machst du lieber hier ein auf ganz schlau, indem du in jeden zweiten Beitrag auf dein vermeintlichen Berufsstand hinweist und wenn jemand eine andere Meinung vertritt wirst du plötzlich persönlich und beleidigend?! Dir bekommt wohl die Sonne nicht! 🙄
Zitat:
@Jubi TDI/GTI schrieb am 4. Mai 2018 um 14:48:03 Uhr:
Zitat:
@JMB1990 schrieb am 4. Mai 2018 um 13:13:58 Uhr:
[.....]@Jubi TDI/GTI, ich habe aber auch das Gefuehl, dass du es nicht schaffst diese Zusammenhaenge zu verstehen.
Ich denke die Erfahrungsberichte hier sprechen Baende:https://de.trustpilot.com/review/www.sixt-leasing.com?page=2
Der Schdaenskatalog ist eine Sache. Die Anwendung eine ganz Andere. Naja ich kann euch als RA nur davon abraten. Ihr koennte aber auch gern auf Jubi den Golf-Sammler hoeren.
Okay, ohne auf deine wilden Spekulationen weiter einzugehen ist das Thema für mich an dieser Stelle beendet!
Offensichtlich bist du eine verkrachte Existenz, bei dem es für eine Registrierung in einen Jura-Forum intellektuell nicht reicht.....
Zitat:
@Jubi TDI/GTI schrieb am 4. Mai 2018 um 14:48:03 Uhr:
Zitat:
Als RA kann ich dir sagen, dass ... ich kann euch als RA nur....
.... stattdessen machst du lieber hier ein auf ganz schlau, indem du in jeden zweiten Beitrag auf dein vermeintlichen Berufsstand hinweist und wenn jemand eine andere Meinung vertritt wirst du plötzlich persönlich und beleidigend?! Dir bekommt wohl die Sonne nicht! 🙄
'Eine Delle bleibt eine Delle und ein Kratzer bleibt ein Kratzer, egal wie "sympatisch" du oder der Sachverständige diese Mängel findet. 😁'
Du hast aber ne duenne Haut, wenn du bei der kleinsten Provokation gleich beleidigt bist, nachdem du versuchst meine sachlichen Erklaerungen ins Laecherliche zu ziehen.
kann das wahr sein? angeblich ich mein bestelltes Fahrzeug schon vor drei Wochen bei Händler angekommen und zum Abholen bereit...der Händler, lt. Sixt, hat aber immer noch kein KFZ-Breif an Sixt geschickt...kann das stimmen oder haben die eine Verspätung und verarschen mich nur?
Zitat:
@mateooo schrieb am 23. August 2018 um 11:05:30 Uhr:
kann das wahr sein? angeblich ich mein bestelltes Fahrzeug schon vor drei Wochen bei Händler angekommen und zum Abholen bereit...der Händler, lt. Sixt, hat aber immer noch kein KFZ-Breif an Sixt geschickt...kann das stimmen oder haben die eine Verspätung und verarschen mich nur?
Fuer dich eigentlich irrelevant. Du hast ja eine Abmachung mit Sixt und nicht dem Haendler. Den Verzug kann Sixt dann ja dem Haendler in Rechnung stellen.
Ähnliche Themen
Zitat:
@JMB1990 schrieb am 23. August 2018 um 11:37:32 Uhr:
Zitat:
@mateooo schrieb am 23. August 2018 um 11:05:30 Uhr:
kann das wahr sein? angeblich ich mein bestelltes Fahrzeug schon vor drei Wochen bei Händler angekommen und zum Abholen bereit...der Händler, lt. Sixt, hat aber immer noch kein KFZ-Breif an Sixt geschickt...kann das stimmen oder haben die eine Verspätung und verarschen mich nur?Fuer dich eigentlich irrelevant. Du hast ja eine Abmachung mit Sixt und nicht dem Haendler. Den Verzug kann Sixt dann ja dem Haendler in Rechnung stellen.
Eigentlich schon, Lieferdatum für mich war Anfang August, bald haben wir September...
Zitat:
@mateooo schrieb am 23. August 2018 um 11:38:51 Uhr:
Zitat:
@JMB1990 schrieb am 23. August 2018 um 11:37:32 Uhr:
Fuer dich eigentlich irrelevant. Du hast ja eine Abmachung mit Sixt und nicht dem Haendler. Den Verzug kann Sixt dann ja dem Haendler in Rechnung stellen.
Eigentlich schon, Lieferdatum für mich war Anfang August, bald haben wir September...
War der Termin verbindlich oder unverbindlich?
Sixt AGBs:
LIEFERUNG UND LIEFERVERZUG, HAFTUNG AUSLIEFERVERZUG
7.1Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlichvereinbart werden können, sind in Textform anzugeben. Sie sind nurdann verbindlich, wenn sie im Leasingvertrag ausdrücklich als"verbindlich" bezeichnet sind. Nachträgliche Vertragsänderungen führenggf. zu einer Verlängerung der vereinbarten Lieferfristen undVerschiebung der Liefertermine. Lieferfristen beginnen mitVertragsschluss.
7.2Der Leasingnehmer kann 6 Wochen nach Überschreiten einesunverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist Sixtin Textform auffordern zu liefern. Mit dem Zugang dieser Mahnungkommt Sixt in Verzug.Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfristüberschritten, kommt Sixt bereits mit Überschreiten des Lieferterminsbzw. der Lieferfrist in Verzug.
7.3Hat der Leasingnehmer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens,beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit von Sixt auf höchstens5% des Fahrzeugpreises entsprechend der unverbindlichenPreisempfehlung/des Listenpreises (einschließlich Umsatzsteuer) desFahrzeugherstellers zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
Zitat:
@JMB1990 schrieb am 23. August 2018 um 11:52:29 Uhr:
Zitat:
@mateooo schrieb am 23. August 2018 um 11:38:51 Uhr:
Eigentlich schon, Lieferdatum für mich war Anfang August, bald haben wir September...
War der Termin verbindlich oder unverbindlich?
Sixt AGBs:
LIEFERUNG UND LIEFERVERZUG, HAFTUNG AUSLIEFERVERZUG
7.1Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlichvereinbart werden können, sind in Textform anzugeben. Sie sind nurdann verbindlich, wenn sie im Leasingvertrag ausdrücklich als"verbindlich" bezeichnet sind. Nachträgliche Vertragsänderungen führenggf. zu einer Verlängerung der vereinbarten Lieferfristen undVerschiebung der Liefertermine. Lieferfristen beginnen mitVertragsschluss.
7.2Der Leasingnehmer kann 6 Wochen nach Überschreiten einesunverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist Sixtin Textform auffordern zu liefern. Mit dem Zugang dieser Mahnungkommt Sixt in Verzug.Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfristüberschritten, kommt Sixt bereits mit Überschreiten des Lieferterminsbzw. der Lieferfrist in Verzug.
7.3Hat der Leasingnehmer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens,beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit von Sixt auf höchstens5% des Fahrzeugpreises entsprechend der unverbindlichenPreisempfehlung/des Listenpreises (einschließlich Umsatzsteuer) desFahrzeugherstellers zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
habe jetzt die Unterlagen nicht zur Hand...in Emails steht nur "Der voraussichtliche Liefertermin für Ihren Wagen ist August 2018..."
Zitat:
@mateooo schrieb am 23. August 2018 um 11:57:19 Uhr:
Zitat:
@JMB1990 schrieb am 23. August 2018 um 11:52:29 Uhr:
War der Termin verbindlich oder unverbindlich?
Sixt AGBs:
LIEFERUNG UND LIEFERVERZUG, HAFTUNG AUSLIEFERVERZUG
7.1Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlichvereinbart werden können, sind in Textform anzugeben. Sie sind nurdann verbindlich, wenn sie im Leasingvertrag ausdrücklich als"verbindlich" bezeichnet sind. Nachträgliche Vertragsänderungen führenggf. zu einer Verlängerung der vereinbarten Lieferfristen undVerschiebung der Liefertermine. Lieferfristen beginnen mitVertragsschluss.
7.2Der Leasingnehmer kann 6 Wochen nach Überschreiten einesunverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist Sixtin Textform auffordern zu liefern. Mit dem Zugang dieser Mahnungkommt Sixt in Verzug.Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfristüberschritten, kommt Sixt bereits mit Überschreiten des Lieferterminsbzw. der Lieferfrist in Verzug.
7.3Hat der Leasingnehmer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens,beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit von Sixt auf höchstens5% des Fahrzeugpreises entsprechend der unverbindlichenPreisempfehlung/des Listenpreises (einschließlich Umsatzsteuer) desFahrzeugherstellers zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.habe jetzt die Unterlagen nicht zur Hand...in Emails steht nur "Der voraussichtliche Liefertermin für Ihren Wagen ist August 2018..."
Bis Mitte Oktober kann sich Sixt dann also auf jeden Fall Zeit lassen.
Zitat:
@mateooo schrieb am 23. August 2018 um 12:03:30 Uhr:
das ist aber nicht witzig...
welches Auto gibts denn?
Den Wagen habe ich immer noch nicht bekommen. Ab Morgen ist Sixt in Verzug.. Ich habe langsam die Schnauze voll...was kann ich da machen? kann ich noch vom Vertrag/Kauf zurücktreten?
Zitat:
@mateooo schrieb am 12. Oktober 2018 um 14:24:00 Uhr:
Den Wagen habe ich immer noch nicht bekommen. Ab Morgen ist Sixt in Verzug..
Ich gehe mal davon aus, dass ein unverbindlicher Termin im Kaufvertrag steht.
In Verzug gerät er erst, wenn du ihn schriftlich angemahnt hast in 10 Tagen zu liefern. Liefert er nicht, musst du ihn ein zweites mal eine Frist von 10 Tagen einräumen. Hast du das bereits gemacht?
Die Rechtssprechung billigt aber den Händlern den unverbindlichen Liefertermin um 6 Wochen zu überziehen, danach kannst du ihn erst in Verzug setzen.
Bei einer verbindlichen Lieferfrist kommt der Händler hingegen mit Ablauf der Frist automatisch in Verzug.
Der unverbindliche Termin war August, morgen werden also diese 6 Wochen überzogen. Das heißt, ich muss eine Mahnung schreiben...wie viel Zeit "darf" ich dem Sixt jetzt geben? habe leider AGB nicht zur Hand...vielleicht hat da jemand Erfahrung gemacht
Wie ich geschrieben habe, 10 Tage. wenn dann immer noch nicht geliefert nochmal 10 Tage. Mit der 2. Fristsetzung würde ich gleich androhen, dass ich den Vertrag gegebenenfalls storniere. Sollten dir finanzielle Nachteile entstanden sein, kannst du diese evtl. auch geltend machen.
Hier gibt es ein Musterschreiben der Verbraucherzentrale.
Hier steht auch noch etwas dazu, unter Punkt 3.
Vielen Dank für die Rückmeldung. Sixt hat mir einen kostenfreien Mietwagen angeboten, ich möchte aber keinen anderen Wagen, sondern nur den, den ich bestellt habe...das Schreiben, bzw. eine Mahnung habe ich schon geschickt...kann ich dann trotz dem Angebot mit dem kostenfreien Mietwagen auf Stornierung des Vertrages bestehen?