Sixt BMW X3M40i

BMW X3 G01

Hallo Gemeinde,

ich habe mir einen X3 M40i als einen jungen gebrauchten bestellt.

er war bei Sixt zugelassen 11/2024.......

Nun hab ich gelesen das dieses Modell Typ 85DP

vom 01.09.2021-31.08.2024 gebaut wurde.....

wie erfahre ich wann er genau gebaut wurde,ich hab da ein komisches Gefühl das dieser doch schon etwas älter ist.....

Bitte nicht falsch verstehen, erkostet ja schon eine 6 vorne dran......

Vieleicht könnte mir einer o.eine weiterhelfen

Ich wünsche allen ein schönes Pfingsten

13 Antworten
Zitat:
@Badekapp schrieb am 7. Juni 2025 um 18:12:06 Uhr:
wie erfahre ich wann er genau gebaut wurde

Hallo, das genau Herstellungsdatum des Fahrzeugs steht auf Seite 2 der EG-Übereinstimmungsbescheinigung / dem CoC Papier:

Herstellungsdatum des Fahrzeugs

Fahrgestellnummer bei mdecoder.com eingeben. Da steht dann auch das Herstellungsdatum.

Mit der Fahrgestellnummer / Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) geht das auch hier:

https://www.mdecoder.com

oder

https://www.vindecoderz.com

Direkt bei BMW die VIN Nummer in der URL anhängen (www.bmw.de/de-de/mybmw/public/vehicle-options/Fahrgestellnummer/Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN):

www.bmw.de/de-de/mybmw/public/vehicle-options/

für die komplette Ausstattung des Wagens.

Frage an den TE:

Haben Sie den Wagen nur bestellt oder schon erhalten ?

Wie bereits von den Kollegen gesagt, benötigen Sie entweder die Fahrgestellnummer oder die Zulassungsbestätigung Teil 1 und/oder 2.

Mit der Fahrgestellnummer können sie dann eine Abfrage starten, zum Beispiel per

https://www.mdecoder.com

Dort finden Sie dann alle Details zu dem Fahrzeug, inklusive der kompletten Ausstattung.

Anbei ein Beispiel für die Eckdaten eines Fahrzeugs. In der vorletzten Zeile sehen Sie das Produktionsdatum. Es handelt sich um das Datum, an dem im Werk die Fahrgestellnummer zugeordnet wurde. Innerhalb der darauf folgenden 48 Stunden wird der Wagen dann fertiggestellt.

Vin
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Zwischen Herstellung und Zulassung kann schon einige Zeit vergehen, aber was ist das Problem daran? In meiner Welt zählt die EZ von der an das Alter bzw. die Jahre der Nutzung beginnen. Wenn der 10 Jahre beim Händler stand, ist das meiner Meinung nach immer noch ein Neuwagen (außer der Stand jetzt in der prallen Sonne und im Hagel) ;)

Zitat:
@Kurzparker69 schrieb am 8. Juni 2025 um 11:21:23 Uhr:
Zwischen Herstellung und Zulassung kann schon einige Zeit vergehen, aber was ist das Problem daran? In meiner Welt zählt die EZ von der an das Alter bzw. die Jahre der Nutzung beginnen. Wenn der 10 Jahre beim Händler stand, ist das meiner Meinung nach immer noch ein Neuwagen (außer der Stand jetzt in der prallen Sonne und im Hagel) ;)

Das sicher nicht, da altern so viele Teile, die man dann gleich oder absehbar tauschen kann. Standschäden sind bei "Neuwagen als Wertanlage / Sammlerautos" die wieder gefahren werden sollen gang und gäbe.

Autos stehen sich kaputt.

Mitunter kann die sehr verspätete EZ dazu führen, dass das Fahrzeug einen anderen technischen Stand und abweichende Ausstattung bzw nicht verbaute Extras hat. Siehe Chipmangelzeit. Oder man erwartet die Anpassungen des Modelljahreswechsels.

Dss Produktionsdatum ist schon interessant für die Vita eines Autos.

Edit

Zitat:
@freizeitfotogra schrieb am 8. Juni 2025 um 11:50:06 Uhr:
Nach einem BGH Urteil darf ein Fahrzeug nur dann als Neuwagen bezeichnet werden, wenn das Produktionsdatum maximal 12 Monate zurückliegt und das Fahrzeug abgesehen von der Überführungsfahrt nicht benutzt worden ist.
Das Modell dieses Kraftfahrzeugs muss zu diesem Zeitpunkt weiterhin unverändert hergestellt werden und das Kraftfahrzeug darf keine durch längere Standzeit bedingten Mängel aufweisen.

Es geht hier ja eh um den Kauf eines Gebrauchtfahrzeuges.

Davon abgesehen liegen bei dem im Auslanf gebautem X3 ja immer so 6 - 12 Wochen zwischen Herstelldatum und Erstzulassung. Wenn er dann noch bei Sixt eine Zeit lang stand kann da also durchaus eine gewisse Differnz sein.

Edit

Zitat:
@Kurzparker69 schrieb am 8. Juni 2025 um 11:21:23 Uhr:
Zwischen Herstellung und Zulassung kann schon einige Zeit vergehen, aber was ist das Problem daran? In meiner Welt zählt die EZ von der an das Alter bzw. die Jahre der Nutzung beginnen. Wenn der 10 Jahre beim Händler stand, ist das meiner Meinung nach immer noch ein Neuwagen (außer der Stand jetzt in der prallen Sonne und im Hagel) ;)

Nach einem BGH Urteil darf ein Fahrzeug nur dann als Neuwagen bezeichnet werden, wenn das Produktionsdatum maximal 12 Monate zurückliegt und das Fahrzeug abgesehen von der Überführungsfahrt nicht benutzt worden ist.

Das Modell dieses Kraftfahrzeugs muss zu diesem Zeitpunkt weiterhin unverändert hergestellt werden und das Kraftfahrzeug darf keine durch längere Standzeit bedingten Mängel aufweisen.

Das ist die juristische Version, für mich als denkendes Wesen gibt es auch noch eine andere Wahrheit.

Zitat:
@Kurzparker69 schrieb am 8. Juni 2025 um 14:21:24 Uhr:
Das ist die juristische Version, für mich als denkende Wesen gibt es auch noch eine andere Wahrheit.

Völlig korrekt, die ganzen Lagerfahrzeuge werden alle als Neuwagen verkauft, auch die "älter 12 Monate".

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