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Sinnvoller Ablauf eines Privatverkaufs

Hallo zusammen,

ich möchte mir demnächst ein anderes KFZ zulegen und danach mein aktuelles KFZ verkaufen. Dies möchte ich nach Möglichkeit privat verkaufen. Ich habe schon viel gegoogled, bin aber noch zu keinem zufriedenstellenden Ablauf des Verkaufs gekommen. Fakt ist, dass ich das Auto zu meiner eigenen Absicherung nicht angemeldet übergeben möchte, gleichzeitig aber in der Lage sein will, dem potentiellen Käufer aber eine Probefahrt anzubieten. Für mich ergeben sich daraus zwei mögliche Szenarien:

1. Nach Besichtigung, Probefahrt, Vertragsunterzeichnung und Geldübergabe erhält der Käufer von mir alle Papiere, Unterlagen und meine Kennzeichen. Damit meldet er das Fahrzeug dann auf sich um. Nach der Ummeldung kommt der Käufer mit seinen neuen Kennzeichen zu mir und nimmt das Auto mit. Währenddessen verbleiben Fahrzeug und Schlüssel bei mir (Garage).

Dies wäre die für mich mit am wenigsten Arbeit verbundene Variante, vorallem weil es auf Grund von Corona momentan nicht ganz so einfach ist zur Zulassungsstelle zu gehen.

2. Nach Besichtigung, Probefahrt, Vertragsunterzeichnung und Geldübergabe (In dem Fall vielleicht auch eine Anzahlung?) fährt der Käufer wieder nach Hause. Ich melde das Fahrzeug möglichst schnell selber ab. Danach hat der Käufer die Wahl die Papiere abzuholen, oder ich lasse sie ihm (je nach Entfernung) per Post zukommen. Er meldet das Fahrzeug auf sich um und holt es mit den neuen Kennzeichen ab. Oder aber er holt das Fahzeug abgemeldet mit einem Hänger bzw. Kurzzeitkennzeichen ab.

Da ich noch relativ unerfahren bin, hoffe ich ein paar Tips von erfahrenen Verkäufern zu erhalten!

Frohes neues Jahr und freundliche Grüße,
Tempi97

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48 Antworten

Wie meldest du als Verkäufer denn das Fahrzeug per ikfz ab, wenn es angemeldet übergeben wurde? Geht doch höchstens, wenn du die Codes im Fahrzeugschein und unter dem Zulassungssiegeln der Kennzeichen bereits freilegst. Und damit wäre der Fahrzeugschein bereits ungültig.

Ich übergebe kein Fahrzeug angemeldet.
Rate dies auch keinem zu tun.

Ikfz als Alternative,wenn man keinen Termin bekommt bzw der Interessent am WE aufschlägt.

Wenn ich das mit Bauchgefühl und "nie Probleme" schon lese.
Ich kann niemandem vertrauen, den ich nicht kenne.

Mir fällt jetzt kein einziger Grund ein, warum ich ein Fahrzeug angemeldet übergeben soll.
Bis jetzt haben alle Käufer einen Weg gefunden, wie sie ihr soeben gekauftes Eigentum nach Hause bringen oder gleich anmelden können.

Wenn jemand das Auto unbedingt angemeldet haben will, dann wäre ich alarmiert.

Ich würde sagen, dass bei Fahrzeugen im untersten Preissegment, also <5000 € oder älter als 15 Jahre, das Risiko größer ist als bei neueren Wagen. Bei Jahreswagen sollte das Betrugsrisiko gegen Null liegen.
(Abgesehen von Luxuswagen wie Porsche oder AMG, die ein Russe in seine Heimat bringen möchte o.ä.)

Es gibt für alle Seiten Vor- und Nachteile. Wer es sich leisten kann, auf einen bestimmten Käuferkreis zu verzichten, kann dann gerne Einschränkungen machen.

Mir persönlich ist das noch nie passiert, dass jemanden das Thema auch nur angesprochen hat.
Aber vielleicht ist das in Deutschland anders.
Meinst du, der Käuferkreis, der mit dem auf dich angemeldeten Fahrzeug fahren will, ist so groß, das es einen wirtschaftlichen Nachteil beim Verkauf wäre ?

Danke für die zahlreichen Antworten.

Ich habe mich heute bei der Zulassungsstelle informiert und leider ist es momentan so, dass man vorher online einen Termin machen muss. Daher fällt mit dem Käufer zur Zulassungsstelle fahren und direkt ummelden leider weg. Ich verstehe auch die Thematik, dass in Foren oft die negativen Erfahrungen lauter sind als die vielen guten Erfahrungen. Überzeugt von einer angemeldeten Übergabe bin ich aber leider trotzdem noch nicht.

Einen Denkanstoß hat mir die Aussage gegeben, dass man als Käufer sein soeben gekauftes Eigentum auch direkt mitnehmen möchte. Wenn ich dem neuen Besitzer nach Verkauf jedoch Kaufvertrag, Papiere und meine Kennzeichen mitgebe, dann ist er doch in der Theorie in Besitz des Fahrzeugs. Im Vertrag wird dann noch vermerkt, dass die Übergabe des Fahrzeuges nach Ummeldung stattfindet und alle sollten happy sein, oder nicht?

Zitat:

@Frank170664 schrieb am 2. Januar 2022 um 16:19:51 Uhr:


Was ich dir noch mitgeben kann, wenn ich ein Auto von privat kaufe, dann nehme ich mein Eigentum mit wenn ich es bezahlt habe. Und ist es beim Kauf angemeldet, dann eben so. Außerdem kann ich mir beim angemeldeten Fahrzeug das Geld für die neuen Kennzeichen sparen da ich diese seit 2019 behalten darf.

Kann mich da nur anschließen.

Ich hab ebenfalls schon um die 30 Fahrzeuge gekauft und verkauft (teilweise auch für Verwandschaft/Bekannte), hatte nie Probleme und sehe das ähnlich.
Wenn ich ein Auto privat verkaufen möchte lass ich es angemeldet, möchte ich ein Auto von privat kaufen schau ich es mir schon nur an wenn es angemeldet ist, da ein Kauf ohne Möglichkeit der Probefahrt einfach ein NoGo ist.

Ein nicht mehr angemeldetes Auto wirst du in der Regel nur an Gewerbe verkaufen und dabei sicher den schlechteren Preis erzielen.

Und ich bin ebenso der Meinung, wenn ich ein Auto kaufe, zahle ich und nehme es mit. Würde mir der Verkäufer da mit so einem hin und her kommen und ich solle vielleicht die Strecke in einigen Tagen nochmals auf mich nehmen ist das für mich direkt erledigt, Ausnahme könnte ich mir nur bei einem "besonderen" und gesuchten Fahrzeug zu einem super Preis vorstellen.
Die letzten 3 Fahrzeuge habe ich in der Coronazeit verkauft und den Käufern sogar 14 Tage zur Ummeldung eingeräumt (im Normalfall 7 Tage) da manche Landkreise hier echt problematisch sind.

Ich kann nur von mir ausgehen, aber ich habe meine ersten Kisten so um 1990 gekauft und dadurch das man zu der Zeit halt oft alte Kisten genommen hat waren die meist auch nicht ewig im Einsatz... somit kommen schon hohe Zahlen an gekauften und verkauften Fahrzeugen zusammen.

Mit angemeldeten Fahrzeugen hatte ich persönlich nie Probleme mit Käufern, ebenso wenig hatten die Verkäufer Probleme mit mir wenn ich ein FZ angemeldet mitgenommen habe.

Wichtig ist ein vernünftiger und korrekt ausgefüllter Vertrag und der persönliche Eindruck von Käufer/Verkäufer. Ich hatte aber in der ganzen Zeit keinen den ich mein Auto nicht verkauft hätte, beim Kauf gab es schon einige bei denen sich mein Interesse dann doch in Luft aufgelöst hat.

P.S. hier wurde das Thema auch ausgiebig diskutiert....
https://www.motor-talk.de/blogs/l-amour-d-automobile

"Wenn ich dem neuen Besitzer nach Verkauf jedoch Kaufvertrag, Papiere und meine Kennzeichen mitgebe, dann ist er doch in der Theorie in Besitz des Fahrzeugs. Im Vertrag wird dann noch vermerkt, dass die Übergabe des Fahrzeuges nach Ummeldung stattfindet und alle sollten happy sein, oder nicht?"

Tippe mal darauf, dass du nicht Besitzer, sondern Eigentümer meinst. Und da die Übergabe wesentlich für den Eigentumsübergang ist (§ 929 BGB), wäre genau diese Formulierung der Nachweis, dass das Eigentum noch nicht übergegangen ist.

Wenn's für beide Seiten ordentlich ablaufen soll, muss der Käufer 2x kommen und wenn ihm der Wagen wichtig ist, dann macht er's auch.
1x Besichtigung/ Probefahrt, man wird sich einig und klärt, ob z.B. mit Anzahlung die Papiere mitgegeben werden. Der Käufer reist heim, meldet um.
2x ...bringt seine Kennzeichen mit, der Rest wird bezahlt und er fährt ab.
Gruß jaro

Ich stimme meinem Vor-schreiber zu. Am besten den Käufer 2 mal kommen lassen und abgemeldet übergeben. Muss aber auch dazu sagen das ich auch schon angemeldet übergeben habe, dann aber wie gesagt Ausweis kopieren und alles schriftlich bestätigen lassen.

Wichtig für dich als Verkäufer ist aber auch wie du die Bezahlung erhälst. Ich würde nur Bargeld akzeptieren wenn der Käufer mit mir zur Bank fährt und direkt auf mein Konto einzahlt. Das geht auch am Automaten zu jeder Uhrzeit.
Ansonsten nach der Besichtigung überweisen lassen und Auto abgemeldet übergeben.

Gruß

Ich würde unterscheiden:

- Macht der Käufer einen vertrauenswürdigen Eindruck und kann einen Personalausweis vorlegen, kannst du angemeldet verkaufen. Sollte es Probleme geben, werden die zuständigen behörden den Käufer schnell ausfindig machen können.

- Kauf jemand mit ausländischem Wohnsitz, ist es schwer bis unmöglich, im Nachhinein an den Käufer ranzukommen.
In dem Fall würde ich abgemeldet verkaufen.

Das sind dann aber in der Regel auch professionelle Aufkäufer und die haben auch einen Transporter oder Anhänger dabei und haben keine Probleme, ein abgemeldetes Auto nach Hause zu bringen.

Solche Verkäufer wären für mich uninteressant…oder übernimmt einer von euch die Fahrtkosten für die 2.Fahrt und den evtl.Verdienstausfall?
Und das Auto bleibt derweil beim Verkäufer? Wenn ich es holen soll, ist es dann nicht mehr da, oder leicht verändert weil Filius ne Spritztour gemacht mit dem Zweitschlüssel…
Und mein echtes Bargeld ist futsch, und ich hab nur wertlose Papier und einen Schlüssel sonst nix.
Nein Danke…
PS: Bitte bedenken , das war jetzt natürlich überzeichnet, aber es fällt doch auf:
Sämtliche Risiken soll der Käufer tragen, aber der Verkäufer will sämtliche Sicherheiten haben.
Man muss schon ein bisschen gegenseitiges Vertrauen haben beim Privaten Verkauf/Kauf und natürlich Bauchgefühl und Menschenkenntnis.
Dann klappt es normal auch gut, wer das nicht hat oder sich unwohl fühlt, sollte grundsätzlich nur gewerblich kaufen,veekaufen.
(Ich bin auch einer der ungezählten deren Transaktionen mit angemeldeten KFZ nicht publik wurden, eben weil es keine Probleme gab.
Trotzdem soll jeder nach seiner Weise das handhaben.

Stimme ich dir uneingeschränkt zu.
Motorrad vom Werksangehörigen aus dem Raum München geholt - mit Auto eine Strecke über 8 Stunden hin und 8 Stunden zurück, am nächsten Tag anmelden, am dritten Tag mit der Bahn hin und mit dem Motorrad zurück. Ziemlicher Aufwand, hätte ich nie gemacht. So früh morgens den ersten Zug, am späten Abend wieder mit dem Motorrad zu Hause.

Zitat:

@Pauliese schrieb am 4. Januar 2022 um 22:15:18 Uhr:


Solche Verkäufer wären für mich uninteressant…oder übernimmt einer von euch die Fahrtkosten für die 2.Fahrt und den evtl.Verdienstausfall?
Und das Auto bleibt derweil beim Verkäufer? Wenn ich es holen soll, ist es dann nicht mehr da, oder leicht verändert weil Filius ne Spritztour gemacht mit dem Zweitschlüssel…
Und mein echtes Bargeld ist futsch, und ich hab nur wertlose Papier und einen Schlüssel sonst nix.
Nein Danke…
PS: Bitte bedenken , das war jetzt natürlich überzeichnet, aber es fällt doch auf:
Sämtliche Risiken soll der Käufer tragen, aber der Verkäufer will sämtliche Sicherheiten haben.
Man muss schon ein bisschen gegenseitiges Vertrauen haben beim Privaten Verkauf/Kauf und natürlich Bauchgefühl und Menschenkenntnis.
Dann klappt es normal auch gut, wer das nicht hat oder sich unwohl fühlt, sollte grundsätzlich nur gewerblich kaufen,veekaufen.
(Ich bin auch einer der ungezählten deren Transaktionen mit angemeldeten KFZ nicht publik wurden, eben weil es keine Probleme gab.
Trotzdem soll jeder nach seiner Weise das handhaben.

So ist es.

Mich würde mal interessieren was hier alle raten würden, wenn die Situation umgekehrt wäre...

"Hallo ich habe ein passendes Auto gefunden, aber obwohl ich bar bezahlt, meinen Ausweis kopiert und einen Vertrag unterschrieben habe, weigert sich der Verkäufer mir das Auto zu geben."

Anyways, der TE sollte einfach das machen wobei er sich wohl fühlt.
Die ursprünglich vorgeschlagenen Vorgehensweisen würden den Kundenkreis wahrscheinlich etwas einschränken, gehen aber genauso.

Zitat:

@Pauliese schrieb am 04. Jan. 2022 um 22:15:18 Uhr:


Solche Verkäufer wären für mich uninteressant…oder übernimmt einer von euch die Fahrtkosten für die 2.Fahrt und den evtl.Verdienstausfall?

Es steht jedem frei, die Entfernung zum Verkäufer selbst zu bestimmen! Wem es zu weit ist, kaufe in der Nähe.

Gruß jaro

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