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Sinnvoller Ablauf eines Privatverkaufs

Themenstarteram 1. Januar 2022 um 22:02

Hallo zusammen,

ich möchte mir demnächst ein anderes KFZ zulegen und danach mein aktuelles KFZ verkaufen. Dies möchte ich nach Möglichkeit privat verkaufen. Ich habe schon viel gegoogled, bin aber noch zu keinem zufriedenstellenden Ablauf des Verkaufs gekommen. Fakt ist, dass ich das Auto zu meiner eigenen Absicherung nicht angemeldet übergeben möchte, gleichzeitig aber in der Lage sein will, dem potentiellen Käufer aber eine Probefahrt anzubieten. Für mich ergeben sich daraus zwei mögliche Szenarien:

1. Nach Besichtigung, Probefahrt, Vertragsunterzeichnung und Geldübergabe erhält der Käufer von mir alle Papiere, Unterlagen und meine Kennzeichen. Damit meldet er das Fahrzeug dann auf sich um. Nach der Ummeldung kommt der Käufer mit seinen neuen Kennzeichen zu mir und nimmt das Auto mit. Währenddessen verbleiben Fahrzeug und Schlüssel bei mir (Garage).

Dies wäre die für mich mit am wenigsten Arbeit verbundene Variante, vorallem weil es auf Grund von Corona momentan nicht ganz so einfach ist zur Zulassungsstelle zu gehen.

2. Nach Besichtigung, Probefahrt, Vertragsunterzeichnung und Geldübergabe (In dem Fall vielleicht auch eine Anzahlung?) fährt der Käufer wieder nach Hause. Ich melde das Fahrzeug möglichst schnell selber ab. Danach hat der Käufer die Wahl die Papiere abzuholen, oder ich lasse sie ihm (je nach Entfernung) per Post zukommen. Er meldet das Fahrzeug auf sich um und holt es mit den neuen Kennzeichen ab. Oder aber er holt das Fahzeug abgemeldet mit einem Hänger bzw. Kurzzeitkennzeichen ab.

Da ich noch relativ unerfahren bin, hoffe ich ein paar Tips von erfahrenen Verkäufern zu erhalten!

Frohes neues Jahr und freundliche Grüße,

Tempi97

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48 Antworten

Das Ausfuhrkennzeichen ist zwar für die Verbringung ist Ausland gedacht, kann aber problemlos im Inland wieder umgeschrieben werden,da es eine richtige Zulassung ist.

Vorteil die Zulassung endet mit Tag des Ablaufs von selber.

Egal ob der Erwerber das Fahrzeug ab oder ummeldet.

Wieder was gelernt

Export-Kennzeichen und Kurzzeitkennzeichen waren früher im Prinzip ähnlich.

Nur dass man früher beim Export-Kennzeichen das Fahrzeug benennen musste, und es musste eine gültige HU haben. Dafür galt es dann wie erwähnt 90 Tage, und war auch im Ausland anerkannt.

Das Kurzzeitkennzeichen gab es früher 'einfach so' blanko. Man konnte dann zum Verkäufer fahren und die Schilder an ein beliebiges Fahrzeug schrauben. Geht heute wie bekannt ist auch nicht mehr.

Ob am Ende das Fahrzeug verkauft wird, oder nur auf der Straße steht, interessiert die Behörde nicht.

Man braucht natürlich eine Versicherung, und die ist für die Export-Tafeln teurer als für die KZK. Logisch, der Zeitraum ist ja auch länger.

Dann kann der Käufer aber auch beliebig nach Hause fahren und den Wagen also gleich mitnehmen. Kein Ärger, kein Risiko.

Ausfuhrkennzeichen und Kurzzeitkennzeichen waren noch nie ähnlich.

Ausfuhrkennzeichen war schon immer eine richtige Zulassung, mit einer Befristung, die aufgrund des Versicherungsscheins festgelegt war.

Bis maximal 1 Jahr war möglich.

Kurzzeitkennzeichen war schon immer ein "'in Betrieb nehmen nicht zugelassener Fahrzeuge" , vor April 2015 halt ohne Zuteilung auf ein bestimmtes Fahrzeug und ohne gültige HU.

Dank des erheblichen Missbrauchs, wurde das KZK halt geändert, Fahrzeuggebundene Zuteilung mit Pflicht einer HU.

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