Sinn einer Verkehrsrechtsschutzversicherung
Hallo,
bekanntermaßen kann man heutzutage nahezu alles versichern, allerdings sind sehr viele dieser Versicherungen in Wahrheit überflüssig oder durch etwas bereits Bestehendes abgedeckt und werden einen von den Unternehmen natürlich als äußerst sinnvoll unter die Nase gerieben. Was das Auto angeht ist die einzige Versicherung meine Kfz-Versicherung inkl. Schutzbrief, sonst habe ich nichts. In letzter Zeit wird mir allerdings im Bekanntenkreis häufig empfohlen, eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abzuschließen.
Argumentiert wird damit, dass es bereits zu fremdverschuldeteten Unfällen kam, bei denen sie einen Rechtsanwalt benötigten, um Schadensersatzansprüche wegen Schleudertraumen etc. zu erwirken oder man beispielsweise in einen Rechtsstreit mit der zuständigen Kommune gerät, weil man mit einer Geschwindigkeitsmessung nicht einverstanden ist.
Ist es denn eurer Meinung nach wirklich sinnvoll, eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abzuschließen um nicht in die Bredouille zu geraten oder kann man sich das sparen, weil es eh schon im Schutzbrief oder der Kfz-Versicherung abgedeckt ist ? Bin bei der Huk-Coburg, falls das eine Rolle spielt.
Danke euch! 🙂
Beste Antwort im Thema
Ich sage nur "Recht haben und Recht bekommen sind 2 unterschiedliche Schuhe". Ohne Rechtsbeistand wird manchmal das Opfer zum Täter abgestempelt. Der Rechtsbeistand kostet unter Umständen eine Menge Geld. Gutachter, Sachverständige...alle wollen sie Geld sehen. Aus diesem Grunde halte ich eine Verkehrsrechtversicherung für sinnvoll.
Sie kostet nicht mal eine Tankfüllung im Jahr, ist also erschwinglich.
Ich habe eine solche Versicherung bin dennoch sehr froh wenn ich sie nicht in Anspruch nehmen muss.
106 Antworten
Ich habe ein VRS-V, weil eben Recht haben und Recht bekommen nie unproblematisch sein kann. Der Faktor potentielle Kosten im Streitfall lässt so manchen auf sein Recht verzichten....zusätzlich bin ich als Fußgänger, Radfahrer und Benutzer öffentlicher Verkehrsmittel versichert. Vertragsrechtschutz ist ebenfalls integriert (z.B. Kauf-Verkauf von Fahrzeugen, Werkstätten-Ärger etc.)....Gebe die Probleme an einen anderen ab...bis zur einer adäquaten Lösung....😉
Bezahlt im voraus und bei nicht Bedarf geht es in die Solidargemeinschaft!
Fühle mich absolut versorgt und sicher!
Zitat:
Original geschrieben von Matsches
Vertritt mich eine RSV denn tatsächlich?Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Eine Rechtsschutzversicherung vertritt Dich in Fällen die strittig sind.
Eigentlich zahlt sie doch lediglich den Anwalt, der mich dann vertritt, oder?
Und das kann ich genauso selbst.
Ziehe ich die oft vorhandene SB ab, bleiben bei einem Verkehrsdelikt 200€ die die Versicherung noch übernimmt.
Wer muss denn solche Summen versichern? 😕
Das ist ja wie die Brillenzusatzversicherung die 50€ im Jahr kostet, und dir dafür alle 4 jahre 200€ Zuschuss auf eine Sehhilfe gewährt.
Ok, sie zahlt den Rechtsanwalt und viele andere Kosten die Du vorstrecken müsstest. Die Zahlen mit denen Du dort jonglierst sind in einem richtigen Rechtsstreit das Porto auf der Post.
Und selbst wenn Deine Aussichten den Rechtsstreit zu gewinnen sehr hoch sind, viele Kosten müsstest Du bis zur Urteilsfällung vorstrecken, da kommt schnell soviel Geld zusammen das haben viele nicht zur Hand.
Das Leben schreibt oft unglaubliche Geschichten und man steckt schneller in der Sch.. als einem lieb ist.
Was meinst Du was es alleine kostest von der Feuerwehr
aus dem Auto geschnitten zu werden wenn Du gegen den Baum gefahren bist.
Wenn Du nicht beweisen kannst, das ich Dir in der Kurve auf Deiner Fahrbahn entgegen gekommen und Du ausweichen musstest, ich bin ja einfach weiter gefahren, bleibst Du auf den Kosten sitzen.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Was meinst Du was es alleine kostest von der Feuerwehr
aus dem Auto geschnitten zu werden wenn Du gegen den Baum gefahren bist.
Diese Kosten interessiert mich eigentlich nicht wirklich, da ich für solche Fälle selbstverständlich entsprechend abgesichert bin.
Ob die hierfür einstehende Versicherung dann gegen den Kurvenschneider klagen möchte um sich ihr Geld wieder zu holen ist ihre Angelegenheit, ganz sicher jedoch nicht eine, wofür ich vor Gericht ziehen, geschweige denn einen Rechtsschutz bemühen müsste.
Im schlimmsten Fall wäre ich dann eben Zeuge vor Gericht.
Aber klar, wer vorher an der falschen Stelle spart braucht vielleicht tatsächlich öfter als ihm lieb ist eine RSV da er ja gezwungen ist seine Defizite vor Gericht auszufechten um nicht mit leeren Händen (und Taschen) da zu stehen.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Wenn Du nicht beweisen kannst, das ich Dir in der Kurve auf Deiner Fahrbahn entgegen gekommen und Du ausweichen musstest, ich bin ja einfach weiter gefahren, bleibst Du auf den Kosten sitzen.
Ich kann dir versichern (😉), dass dem nicht so ist.
P.S.: Vielleicht gibts ja gute Beispiele für die Sinnhaftigkeit einer Verkehrs RSV.
Dieses war keines.
Diedicke1300 trifft eigentlich genau den Punkt: Kosten
Das deutsche Rechtssystem ist so aufgebaut, das der Fordernde auch Beweisen muss.
Das ist eine der Facetten.
Rein formal bedarf es beim "Gegner" im Bezug auf Forderungen (Unfallschaden, etc.) nur eines schlichten Wortes...."Nein!". Und das trifft überall zu. Egal ob man (vermeintlich) einen rechtlichen Anspruch im Straßenverkehr besitzt, im Einkaufsladen, ein Garantieanspruch beim Fahrzeug,im Mietverhältnis beim Vermieter,etc.....überall.
Was macht man nun als "Geschädigter"?....
Es wurde ja auch bereits ausgesagt, "Recht haben und Recht kriegen" sind zwei Paar Schuhe.
D.h., auch wenn die Rechtslage einem sogar tatsächlich Recht gibt....muss man trotzdem die Maschinerie anwerfen, da der "Gegner" auf seiner "Nein-Aussage" weiter besteht.
Anwaltskosten sind schnell dreistellig...und ich kann aus eigener Erfahrung berichten...es bleibt i.d.R. NICHT bei einem Anwaltsschreiben...das zieht sich teils über Wochen und Monate und da kommen sehr schnell 3,4,5+ zusammen.
Gutachten und auch weitere Dinge, die der Beweissicherung unterliegen sind zunächst von einem selbst zu stellen.
Und jetzt stelle man sich vor, der "Gegner" lenkt kurz vor Einsteuerung eines Verfahrens ein und gibt klein bei. Dann hat man zwar bspw. den Schaden vom Fahrzeug beansprucht bekommen...aber man fordert ja parallel oder anschl. die Erstattung der Kosten vom "Gegner" ein. Wenn dieser wieder "Nein" sagt...geht das Spiel wieder von vorne los.
Frei nach dem Schema: "Den Schaden XY bezahle ich, aber nicht die Gutachten deinerseits."
Ich kann ebenfalls aus Erfahrung berichten, dass ich bei einem Mietstreit alles über die Rechtsschutz habe abwickeln lassen. Hier kann ich dem Anwalt schlicht sagen "Mach mal!".
Der Gegner hatte keine Rechtsschutz und nach dem zweiten Anwaltsschreiben hatte dieser schon Kosten in Höhe von ca. 450Euro....nur für die Schreiben. Die wollte er "natürlich" direkt über die Anwaltsschreiben wieder einfordern...darauf geht man natürlich nicht ein und sagt "Nein" :-)
Der ist schlicht sehr schnell "eingeknickt" weil er die Vorauslagen nicht stemmen konnte...und das können die wenigsten.
EDIT:
In der Summe macht laut meiner Erfahrung die Masse der Personen ohne Rechtsschutz einen Rückzieher oder steuert überhaupt nichts ein. Die vorzustreckenden bzw. ggf. zu erwartenen Kosten in einem Rechtsstreit (da muss beim Gericht noch gar nichts passiert sein, das genügt wenn die Anwälte sich "beschießen"😉 schrecken ab.
Die Masse duckt sich und bleibt auf Ihrem "Schaden" (un)freiweillig sitzen, die andere Seite stellt nach den ersten Anwaltsschreiben meist schon ein. Da wird dann Elend gegen Not getauscht im Bezug auf die Finanzen.
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Das versicherte Risiko beim Verkehrsrechtsschutz sind die Rechtsverfolgungkosten in den Fällen, die von der Versicherung nicht als aussichtslos eingestuft werden, bei denen ich aber am Ende nicht obsiege.
Welche Kosten trägt die Versicherung dann genau: Nur meine eigenen RA- und ggf. Gutachterkosten oder auch die Gerichtskosten und ggf. auch die RA-, Gutachter- und sonstigen Nebenkosten der Gegenseite?
Zitat:
Original geschrieben von Erwachsener
Welche Kosten trägt die Versicherung dann genau: Nur meine eigenen RA- und ggf. Gutachterkosten oder auch die Gerichtskosten und ggf. auch die RA-, Gutachter- und sonstigen Nebenkosten der Gegenseite?
Täte sie das nicht wäre sie ja völlig sinnbefreit.
Von daher ist davon auszugehen, dass sie alle mit dem Rechtsstreit in Verbindung stehenden Kosten zu tragen hat.
Nicht zuletzt deswegen wägt eine RSV vor der Freigabe sehr genau ab, wie hoch die Aussichten auf Erfolg sind.
Genau.
Wenn du rein fiktiv "Maßnahmen" zur Durchsetzung deines (vermeintlichen) Rechts durchführen möchtest gehtst du unter Angabe deiner Rechtsschutz zum Anwalt deiner Wahl.
Dieser nimmt Verbindung mit deiner Versicherung auf.
Diese erteilt dann die Freigabe/Übernahme oder Ablehnung.
Hierbei werden (wie genannt) Fälle meist abgelehnt, die anscheinend offensichtlich keine Erfolgschance haben. Die Prüfung erfolgt aber sehr schnell und auch ohne dass im "Rechtsstreit" schon irgendwas passiert wäre, bspw. Gutachten etc.
Ich kann auch hier nur aus meinem Mietstreit bereichten: Bei mir ging es um Schimmel und hier ist im Vorfeld nie konkret klar und eindeutig (es sei denn bspw. bauliche Mängel sind absolut offensichtlich) ob Mieter oder Vermieter Schuld ist. Sprich, man kann in so einem Fall im Rahmen der Freigabeprüfung gar keine Aussage im Bezug auf Erfolg treffen...die Freigabe erfolgt trotzdem.
Lange Rede, kurzer Sinn:
Die einen sagen "Braucht man nicht", die anderen "auf alle Fälle".
Die "braucht man nicht"-Fraktion sieht dies aus meiner Erfahrung folgendermaßen:
Wenn eine Person X etwas von dir möchte und den Anwalt einschaltet, so würde dein Gang zum Anwalt ebenfalls Geld kosten.
Fakt ist aber, dass das "Munitionsverschießen" zwischen den Anwälten an sich...ich drücke es vorsichtig aus..."für einen rechtlichen Anspruch irrelevant ist".
Hier geht es rein um Druck machen. In einem Anwaltsschreiben ist teilweise die rechtliche Grundlage auch irrelevant und dem Kontrahenten werden Dinge an den Kopf geworfen welche sich sinnig anhören...rechtlich aber teilweise haltlos sind. Ziel ist es, den "Gegner" zum einknicken/nachgeben zu zwingen.
Bleiben wir bei dem genannten Beispiel: Person X schaltet aufgrund einer Forderung einen Anwalt ein. Rein technisch müsstest du auf das Schreiben gar nicht antworten...auf gar kein Schreiben des gegnerischen Anwaltes. Warum auch? Wenn man nicht reagiert, so bleibt dem Gegner nur das Einsteuern eines Verfahrens....und hier werden die Karten komplett neu gemischt. Hier muss also rein technisch gar kein Geld ausgegeben werden, wenn man sich im Recht "fühlt".
Sprich, wenn Anwalt A sagt "Du bist Schuld weil xy" und dein Anwalt B schreibt "Nein, Sie sind Schuld weil yz"...da wird monatelang/wochenlang hin- und hergeschossen aber vor Gericht wird die Rechtslage doch komplett neu und unabhängig beurteilt.
Sprich, das ewige Anwalt hin- und hergeschreibe kann man sich meist sparen indem man einfach nicht reagiert und somit das ganze Prozedere bis vor Gericht oder Einstellen der Gegenseite verkürzen könnte.
Findet so aber in der Praxis meist nicht statt. Da wird ewig die Schuld hin- und hergeschoben und von den Anwälten so festgestellt und behauptet(!).
Interessiert aber vor Gericht nicht, da diese die Ausgangssituation eigenständig nach der geltenden Rechtslage bewertet.
Sollten dann (vor Gericht) Gutachten notwendig sein...die fordert das Gericht ein. Man müsste also rein technisch vorher gar keine Gutachten erstellen lassen.
Und abgerechnet wird dann folglich am Schluß und weil man ja im "Recht" ist braucht man auch keine Rechtsschutz.
Das ist zumindest eine Sichtweise der "Brauch ich nicht Fraktion".
Habe ich aber eine Rechtsschutz, so kann ich absolut entspannt an die "Herausforderung" herangehen und die Kosten werden bei Freigabe getragen. Man hat kein "Kostenrisiko"...und deshalb habe ich ebenfalls eine.
Zitat:
Original geschrieben von manudrescher
Die "braucht man nicht"-Fraktion sieht dies aus meiner Erfahrung folgendermaßen: [...]
Das hast Du sehr gut beschrieben, es entspricht meiner eigenen Einschätzung. Erweitert dahingehend, daß wenn gegnerische Anwälte, Inkassofirmen o. ä. einem offensichtlichen Irrtum unterliegen, ich meistens ein (ein!) erklärendes Schreiben aufsetze. Dazu brauche ich keinen RA. Dieses Vorgehen hat schon so manche Sache ganz schnell erledigt. Man glaubt ja gar nicht, wie oft Rechtsdienstleister von ihren Mandanten falsch informiert werden.
Aber zurück zur Rechtsschutzversicherung. Es gibt ja nun allgemeine RSV und Verkehrs-RSV. Muß man sich das so vorstellen, daß Verkehrssachen (oder auch bestimmte andere Rechtsgebiete) von einer generellen RSV nicht abgedeckt sind? Oder ist eine Verkehrs-(Mieter-, Vermieter-, Sonstwas-)RSV nur einfach billiger aufgrund der Beschränkung?
@Erwachsener
Eine RS besteht im wesentlichen aus 3 Teilen, dem Familien-RS, dem Verkehrs-RS und Grundstücks- und Miet-RS.
Gebucht können alle 3 Zusammen oder nur Verkehrs- oder nur Familien- RS.
Der Grundstücks und Miet-RS geht nur im Verbindung mit Familien RS (außer beim Mieterbund, da geht Miet-RS auch allein).
Darüberhinaus gibt es noch verschiedene Premiumvarianten, wo z.B. die im Haus Lebenden Eltern oder auch volljährige Kinder mitversichert sind.
Aber alles was mit Imobilenkauf und damit zusammenhängende Bereiche und diverse andere Sachen sind nicht Rechtsschutzversicherbar (klar, in diesem Bereichen ist ja Ärger schon fast vorprogramiert).
Ansonsten zählt der Verkehrs RS i.d.R. nur für 1 PKW, im Falle des Familien- und Verkehrs-RS alle auf den VN + Ehefrau/Lebenspartner zugelassenen Fahrzeuge. Soll also heißen, wenn mehrere FAhrzeuge in der Familie zugelassen sind, dann lieber den Familien- und Verkehrs-RS abschließen, dann sind andere private Bereiche auch versichert.
Bei den Normaltarif sind zwar die Kinder bis zum 18. LJ und darüber hinaus bis zum Ende der Ausbildung mitversichert, jedoch nicht im Verkehrsbereich (bei Premium aber schon).
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
@ErwachsenerEine RS besteht im wesentlichen aus 3 Teilen, dem Familien-RS, dem Verkehrs-RS und Grundstücks- und Miet-RS.
Es geht noch weiter.
Welche von den genannten hätte z.B. die anwaltliche Vertretung wegen des geplatzten Konzertbesuchs bezahlt?
Welche die anwaltliche Vertreung als ich (über 2 jahre lang) auf das Merkzeichen "aG" im Schwerbehindertenausweis geklagt habe?
Welche die anwaltliche Vertrtung als wir bei einem Kauf über den Tisch gezgen wurden?
Welche die anwaltliche Vertretung als der Versicherungsfall bei der Berufsunfähigkeitsversicherung eintrat?
Welche die anwaltliche Vertretung vor dem Arbeitsgericht (wo in erster Instanz zudem sowieso jede Partei ihre Kosten und Auslagen zu tragen hat)
Wir haben eine umfassende RSV, die praktisch alles umfaßt, was reell versicherbar ist.
Eine komplette ist deutlich billiger als alle einzeln.
Ich finds auf jeden Fall sinnig. Stecke selber grade in so einer verzwickten Angelegenheit, Lasermessung beim Überholen, natürlich keine RSV gehabt. Mit RSV wärs easy, weil ich wohl im schlimmsten Fall das kriege, was ich ja eh kriege - aber ohne ist es wirklich eine ärgerliche Situation, zumal die Erfolgschancen da ja nicht ganz vernichtend sind.
Mittlerweile hab ich eine, aber dass ich die nicht direkt abgeschlossen hab, ärgert mich. Daher kann ichs nur empfehlen.
Zitat:
Original geschrieben von DerAffeIsTot
Ich finds auf jeden Fall sinnig. Stecke selber grade in so einer verzwickten Angelegenheit, Lasermessung beim Überholen, natürlich keine RSV gehabt. Mit RSV wärs easy, weil ich wohl im schlimmsten Fall das kriege, was ich ja eh kriege - aber ohne ist es wirklich eine ärgerliche Situation, zumal die Erfolgschancen da ja nicht ganz vernichtend sind.Mittlerweile hab ich eine, aber dass ich die nicht direkt abgeschlossen hab, ärgert mich. Daher kann ichs nur empfehlen.
Gibts denn überhaupt einen Grund, den Rechtsweg zu beschreiten? Wogegen willst du vorgehen?
Wenn ich mir deinen Post durchlese, könnte man (muss man aber nicht zwingend) den Eindruck gewinnen, dass du dein Fehlverhalten erkannt und eingesehen hast. In diesem Fall würde ich nicht verstehen, weshalb du die Strafe nicht einfach akzeptierst.
Ich will da jetzt sicherlich nicht schimpfen bzw. auf irgendetwas rumreiten (gerne fällt in dem Zusammenhang mal der Begriff "Regel-Erotiker"😉 ... aber siehst du tatsächlich einen Fehler in der Messung (z. B.) oder versuchst du nur, möglichst elegant einer berechtigten Strafe zu entgehen? (Sorry für die direkte Formulierung - mehr Input bitte ...).
Die Regulierungshöhe der meisten Rechtsschutzfälle ist nicht mal vierstellig, so dass die Absicherung sicher nicht existentiell ist und imho am Versicherungsgedanken ein wenig vorbei geht. Nachdem TE aber einen Schutzbrief abgesichert hat, würde ich die Rechtsschutzversicherung in jedem Fall empfehlen, da hier wenige 100 EUR als Höchstschaden abgesichert sind, die ich im Zweifel immer aus der Portokasse bezahlen kann...
Allerdings ist der psychologische Faktor nicht zu unterschätzen und mir persönlich ist es durchaus 200 EUR p.a. wert, dass ich einen Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz unterhalte, auch wenn ich ihn noch nicht wirklich gebraucht habe (zwei Schadenfälle in den letzten 10 Jahren, wovon ein Verfahren 100% zu meinen Gunsten ausging und das andere in einem Vergleich endete, so dass der Versicherer rd. 300 EUR reguliert hat).
Es ist im Übrigen nicht so, dass in allen Rechtsgebieten 100% vom Gegner getragen werden, auch wenn dieser zu 100% unterliegt. Im Arbeitsrecht zum Beispiel zahlt jede Partei in der ersten Instanz die Kosten selber, egal wies ausgeht...
Zitat:
Original geschrieben von Bernd_Clio_III
Gibts denn überhaupt einen Grund, den Rechtsweg zu beschreiten? Wogegen willst du vorgehen?Zitat:
Original geschrieben von DerAffeIsTot
Ich finds auf jeden Fall sinnig. Stecke selber grade in so einer verzwickten Angelegenheit, Lasermessung beim Überholen, natürlich keine RSV gehabt. Mit RSV wärs easy, weil ich wohl im schlimmsten Fall das kriege, was ich ja eh kriege - aber ohne ist es wirklich eine ärgerliche Situation, zumal die Erfolgschancen da ja nicht ganz vernichtend sind.Mittlerweile hab ich eine, aber dass ich die nicht direkt abgeschlossen hab, ärgert mich. Daher kann ichs nur empfehlen.
Wenn ich mir deinen Post durchlese, könnte man (muss man aber nicht zwingend) den Eindruck gewinnen, dass du dein Fehlverhalten erkannt und eingesehen hast. In diesem Fall würde ich nicht verstehen, weshalb du die Strafe nicht einfach akzeptierst.
Ich will da jetzt sicherlich nicht schimpfen bzw. auf irgendetwas rumreiten (gerne fällt in dem Zusammenhang mal der Begriff "Regel-Erotiker"😉 ... aber siehst du tatsächlich einen Fehler in der Messung (z. B.) oder versuchst du nur, möglichst elegant einer berechtigten Strafe zu entgehen? (Sorry für die direkte Formulierung - mehr Input bitte ...).
Ich war damit beschäftigt, den Überholvorgang so schnell und sicher wie möglich abzuschliessen, deshalb hab ich nicht auf meine Geschwindigkeit geachtet und kanns dir nicht sagen, obs so war. Ich habs an der selben Stelle danach mal wieder ausprobiert, wie schnell ich werde und bin dabei nicht auf die gemessene Geschwindigkeit gekommen, aber das tut auch nicht viel aussagen 😉 Hat ja auch nichts unbedingt mit dem Thema zutun.
Zitat:
Original geschrieben von Bernd_Clio_III
Gibts denn überhaupt einen Grund, den Rechtsweg zu beschreiten?Zitat:
Original geschrieben von DerAffeIsTot
Ich finds auf jeden Fall sinnig. Stecke selber grade in so einer verzwickten Angelegenheit, Lasermessung beim Überholen, natürlich keine RSV gehabt. Mit RSV wärs easy, weil ich wohl im schlimmsten Fall das kriege, was ich ja eh kriege - aber ohne ist es wirklich eine ärgerliche Situation, zumal die Erfolgschancen da ja nicht ganz vernichtend sind.Mittlerweile hab ich eine, aber dass ich die nicht direkt abgeschlossen hab, ärgert mich. Daher kann ichs nur empfehlen.
Natürlich, mit einem kompetenten Fachanwalt lassen sich ein paar Euronen sparen, bzw. Punkte und/oder ein Fahrverbot umgehen (insbesondere bei Lasermessungen). Also einen besseren Grund kenne ich kaum...😉