Sinn einer Verkehrsrechtsschutzversicherung
Hallo,
bekanntermaßen kann man heutzutage nahezu alles versichern, allerdings sind sehr viele dieser Versicherungen in Wahrheit überflüssig oder durch etwas bereits Bestehendes abgedeckt und werden einen von den Unternehmen natürlich als äußerst sinnvoll unter die Nase gerieben. Was das Auto angeht ist die einzige Versicherung meine Kfz-Versicherung inkl. Schutzbrief, sonst habe ich nichts. In letzter Zeit wird mir allerdings im Bekanntenkreis häufig empfohlen, eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abzuschließen.
Argumentiert wird damit, dass es bereits zu fremdverschuldeteten Unfällen kam, bei denen sie einen Rechtsanwalt benötigten, um Schadensersatzansprüche wegen Schleudertraumen etc. zu erwirken oder man beispielsweise in einen Rechtsstreit mit der zuständigen Kommune gerät, weil man mit einer Geschwindigkeitsmessung nicht einverstanden ist.
Ist es denn eurer Meinung nach wirklich sinnvoll, eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abzuschließen um nicht in die Bredouille zu geraten oder kann man sich das sparen, weil es eh schon im Schutzbrief oder der Kfz-Versicherung abgedeckt ist ? Bin bei der Huk-Coburg, falls das eine Rolle spielt.
Danke euch! 🙂
Beste Antwort im Thema
Ich sage nur "Recht haben und Recht bekommen sind 2 unterschiedliche Schuhe". Ohne Rechtsbeistand wird manchmal das Opfer zum Täter abgestempelt. Der Rechtsbeistand kostet unter Umständen eine Menge Geld. Gutachter, Sachverständige...alle wollen sie Geld sehen. Aus diesem Grunde halte ich eine Verkehrsrechtversicherung für sinnvoll.
Sie kostet nicht mal eine Tankfüllung im Jahr, ist also erschwinglich.
Ich habe eine solche Versicherung bin dennoch sehr froh wenn ich sie nicht in Anspruch nehmen muss.
106 Antworten
Moin,
also für die Abwehr von Schadenersatzansprüchen ist Deine KFZ Haftpflichtversicherung zuständig, deshalb ist diese Abwehr nicht in der RS versichert.
Aber aktives fordern von Schadenersatzansprüchen auch als Fußgänger oder Nutzer von öffentlichen Verkehrmitteln, Führerscheinprobleme, Autokauf, Werkstattarbeiten und Strafsachen (kein Vorsatz) sind in einer Verkehrs-RS mitversichert (die Kosten des Verfahrens, auch die Kosten der Gegenseite, wenn ein Prozeß verloren ist).
Aber wenn Du ein dickes Bankkonto hast, macht natürlich keine Versicherung einen Sinn.
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Aber wenn Du ein dickes Bankkonto hast, macht natürlich keine Versicherung einen Sinn.
Jein. Eine Versicherung ist, im Durchschnitt gesehen, nie lohnenswert, denn der "Ertrag" der Solidargemeinschaft ist wegen der Eigenkosten der Versicherung immer negativ. Die Betonung liegt bei "im Durchschnitt". Ich könnte dieses Jahr ungefähr 8.000 Euro sparen, wenn ich mich nicht krankenversichere. (Ja, ich könnte das.) Bleibe ich gesund, ist das gespartes Geld. Habe ich einen schweren Unfall oder bekomme eine ernsthafte Erkrankung, bin ich aber ggf. völlig im A*sch. Das ist ein existenzbedrohendes und nicht völlig exotisches Risiko und die Versicherung daher sinnvoll.
Zitat:
Original geschrieben von letzterlude
Hinzu kommt, dass ein Erfolg in einem Rechtsstreit auch immer von der Kompetenz des eigenen Anwalts abhängt, auch hier sollte man sich allerdings vorab erkundigen.
Diese wiederum hängt doch aber nicht vom Vorhandensein einer Rechtschutzversicherung ab.
Zitat:
ist es auch ziemlich gleich, ob man objektiv (oder gar moralisch) gesehen im Recht ist, der juristische Sieg ist entscheidend.😉
Das ist völlig richtig.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Eine Rechtsschutzversicherung vertritt Dich in Fällen die strittig sind.
Wie ist das konkret: Nehmen wir an, ich habe eine Verkehrssache und möchte mich z. B. gegen eine von mir als falsch und ungerecht empfundene Entscheidung wehren. Klage ich aus eigener Kraft, trage ich das Kostenrisiko, klar. Nehmen wir jetzt an, ich bin (verkehrs-)rechtsschutzversichert, und die Versicherung hält die Sache nicht für aussichtslos, unterstützt mich also und trägt z. B. meine RA-Kosten. OK, obsiege ich, kriegt die Versicherung von der Gegenseite die Kosten erstattet, das ist für alle schön. Aber wenn ich dennoch verliere bzw. nicht vollständig obsiege (Teilschuld, Vergleich o. ä.), was passiert dann? Trägt die Versicherung auch dann die RA- und Gerichtskosten?
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Ich habe eine VRSV (ADAC) und hatte folgenden Fall:
Ein Motorrad-Polizist überwachte eine Kreuzung und behauptete, ich hätte das Rotlicht missachtet.
(Meine Aussage vor Ort: "Es war nicht rot, sondern gelb, da ich dadurch sehr wahrscheinlich einen Auffahrunfall verhindert habe.")
Der Bußgeldbescheid kam: 90,- € + 3 Punkte
Ich habe meine VRSV angerufen, den Sachverhalt kurz(!) geschildert, und sie hat mir per E-Mail eine Kostenübernahme zugesichert (welche mir zusätzlich noch per Post zugeschickt wurde).
Anwalt eingeschaltet, ihm meine umfängliche schriftliche Aussage vorgelegt, Gerichtsverfahren abgewartet.
Die Ladung trifft ein:
Richter hört sich beide Parteien an, liest sich meine schriftliche Aussage in Ruhe nochmal durch, befragt nochmal den Polizisten und entscheidet dann:
Verfahren wird eingestellt.
Ich wurde ausdrücklich nicht freigesprochen, da meine Unschuld nicht eindeutig bewiesen werden konnte. (War es jetzt noch "gelb", wie von mir behauptet, oder "rot", wie vom Polizisten behauptet?)
Ich wurde jedoch auch nicht verurteilt, weil es sehr gut sein konnte, dass meine Aussage stimmt, und ich somit einen schweren Unfall verhindert haben könnte. (Dies hätte sogar einen qualifizierten Rotlichtverstoß gerechtfertigt, da sonst niemand behindert oder gar gefährdet wurde. Der Polizist bestätigte ja auch, dass niemand aus der Seitenstraße kam.)
Jeder trägt somit seine eigenen Verfahrenskosten.
Meine Verfahrenskosten wurden komplett von der VRSV getragen und ich habe nie wieder etwas von dem Fall zu lesen bekommen.
Ja, wahrscheinlich wären die Kosten dieses (bisher einzigen) Falls geringer gewesen, als die Summe der Beträge an diese Versicherung.
Doch alleine schon das beruhigende Gefühl, dass ich - im Falle der Verurteilung - nur mein Bußgeldbescheid bezahlen müsste (und die 3 Punkte kassieren würde), macht eine solche Versicherung sinnvoll.
Keine sorgenvolle Gedanken "Was wäre wenn?" / "Wie wird es wohl ausgehen?" / "Was wird mich das kosten?"
Doch, wie schon von meinen Vorrednern geschrieben:
Was wäre, wenn es hier nicht um den Vorwurf eines (nicht qualifizierten) Rotlichtverstoßes, sondern um angebliche fahrlässige Tötung wegen eines angeblichen Abdrängens gehen würde (nur weil ein Zeuge dies so wahrgenommen haben will)?
Alleine die Anwalts- und Gutachterkosten dürften hier eine VRSV für den Rest deines Lebens rechtfertigen.
Der Zeuge gibt ja nur das wider, was er gesehen und in die Situation hineininterpretiert hat (da er ja auch nur ein Mensch ist).
Konnte das von ihm geschilderte überhaupt so stattgefunden haben?
Gab es überhaupt einen Fahrzeugkontakt oder hat der andere VT überreagiert?
Waren die tötlichen Verletzungen durch andere Ursachen begründet (z. B. nicht angeschnallt, Vorerkrankungen, ...)
Diese Situation habe ich mir gerade frei ausgedacht, jedoch ist sie nicht an den Haaren herbeigezogen, sondern könnte jeden jederzeit treffen, denn das menschliche Gehirn "interpoliert" Situationen.
Wenn ein gewisses Detail in dem Gesamtzusammenhang fehlt, dann wird es durch "Erfahrungswerte" ersetzt, welche aus realen Erlebnissen, aber auch anderen Quellen (TV, Radio, Bücher, Freunde/Bekannte) stammen können.
Diese fehlenden und ersetzten Details können der Realität entsprechen, müssen es aber nicht.
Und womöglich wird man aufgrund dieser "interpolierter" Details zu unrecht verurteilt und darf bis an sein Lebensende an die Witwe zahlen und für mehrere Monate zu Fuß gehen.
Und auch hier gilt (wie bereits geschrieben wurde):
Wer das nötige Kleingeld für selbst solche Prozesse auf seinem Sparbuch hat, der braucht keine VRSV.
Da dies jedoch nur die Wenigsten vorstrecken können, ist eine VRSV absolut empfehlenswert.
Zitat:
Original geschrieben von Erwachsener
Wie ist das konkret: Nehmen wir an, ich habe eine Verkehrssache und möchte mich z. B. gegen eine von mir als falsch und ungerecht empfundene Entscheidung wehren. Klage ich aus eigener Kraft, trage ich das Kostenrisiko, klar. Nehmen wir jetzt an, ich bin (verkehrs-)rechtsschutzversichert, und die Versicherung hält die Sache nicht für aussichtslos, unterstützt mich also und trägt z. B. meine RA-Kosten. OK, obsiege ich, kriegt die Versicherung von der Gegenseite die Kosten erstattet, das ist für alle schön. Aber wenn ich dennoch verliere bzw. nicht vollständig obsiege (Teilschuld, Vergleich o. ä.), was passiert dann? Trägt die Versicherung auch dann die RA- und Gerichtskosten?Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Eine Rechtsschutzversicherung vertritt Dich in Fällen die strittig sind.
Ich würde behaupten: Ja.
Zitat:
Original geschrieben von Kellergeist2
Und auch hier gilt (wie bereits geschrieben wurde):
Wer das nötige Kleingeld für selbst solche Prozesse auf seinem Sparbuch hat, der braucht keine VRSV.
Da dies jedoch nur die Wenigsten vorstrecken können, ist eine VRSV absolut empfehlenswert.
Da habe ich allerdings eine andere Erfahrung.
Ich hatte über 20 Jahre keine, und dann kam eine Sache für die ich über 1200€ Anwalts und Gerichtskosten bezahlen musste🙁
Mit ner Rechtsschutz wäre ich bestimmt in Berufung gegangen und hätte vielleicht gewonnen...
Ohne RS überlegt man sich's dann schon drei mal ob man's tut🙄
Zitat:
Original geschrieben von Erwachsener
Wie ist das konkret: Nehmen wir an, ich habe eine Verkehrssache und möchte mich z. B. gegen eine von mir als falsch und ungerecht empfundene Entscheidung wehren. Klage ich aus eigener Kraft, trage ich das Kostenrisiko, klar. Nehmen wir jetzt an, ich bin (verkehrs-)rechtsschutzversichert, und die Versicherung hält die Sache nicht für aussichtslos, unterstützt mich also und trägt z. B. meine RA-Kosten. OK, obsiege ich, kriegt die Versicherung von der Gegenseite die Kosten erstattet, das ist für alle schön. Aber wenn ich dennoch verliere bzw. nicht vollständig obsiege (Teilschuld, Vergleich o. ä.), was passiert dann? Trägt die Versicherung auch dann die RA- und Gerichtskosten?Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Eine Rechtsschutzversicherung vertritt Dich in Fällen die strittig sind.
Bei einer seriösen RSV ja, weil sie (u.a.) genau dieses Risiko abdecken soll. Es gibt allerdings auch RSVs mit Selbstbeteiligungen.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Eine Rechtsschutzversicherung vertritt Dich in Fällen die strittig sind.Zitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
Was nützt eine Rechtschutzversicherung, wenn sie eh nur Fälle abdeckt, die von vornherein unstrittig sind?
Bei unstrittigen Fällen würde kein Mensch auf die Idee kommen ein Gericht zu bemühen.Sie übernimmt keine Fälle die aussichtslos sind.
Richtig, in Fällen die Aussichtslos sind, kommt eh kein normaler Mensch auf die Idee zu klagen, es sei es sind Nachbarn.. In strittigen Fällen tat das mein Anwalt auch ohne RSV und das mit Erfolg, sodass mir keine Kosten enstanden, denn die wurden der Gegenseite in Rechnung gestellt.
Zitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
Richtig, in Fällen die Aussichtslos sind, kommt eh kein normaler Mensch auf die Idee zu klagen, es sei es sind Nachbarn.. In strittigen Fällen tat das mein Anwalt auch ohne RSV und das mit Erfolg, sodass mir keine Kosten enstanden, denn die wurden der Gegenseite in Rechnung gestellt.Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Eine Rechtsschutzversicherung vertritt Dich in Fällen die strittig sind.
Bei unstrittigen Fällen würde kein Mensch auf die Idee kommen ein Gericht zu bemühen.Sie übernimmt keine Fälle die aussichtslos sind.
Recht haben heißt nicht Recht bekommen.
Es kann sein das Du Recht hast aber kein Recht bekommst. Dann bleibst Du ohne RSV auf den Kosten sitzen. Du gehst in Berufung, ohje.. das wird teuer, ohne RSV traust Du dich gar nicht, damit sich nicht noch mehr Kosten anhäufen.
Gutachter, Rechtsanwalt, Sachverständiger, Verfahrenskosten............, das ist richtig teuer.
Hallo @all,
wenn Ihr mal vor einem Gericht die dort meistens befindliche " Justitia " anschaut, stellt Ihr fest, dass sie sehr oft eine Augenbinde trägt.
Ich deute dies so, dass der Richter stets unabhänig von allen sein Urteil fällt. Hierbei muss er sich auf alle Aussagen der Betroffenen stützen, die abwägen und dann entscheiden. Bei dieser Entscheidungsfindung werden oder müssen auch oftmals Anträge gestellt werden. Ein Richter darf keinem bei einem solchen Versäumnis darauf aufmerksam machen, denn er könnte der Gegenpartei dadurch einen Vor- oder Nachteil verschaffen.
Man hat natürlich das Recht sich in fast allen Rechtsangelegenheiten selbst vor Gericht zu vertreten. Wow, das ist jedoch ein sehr großen Wagnis, wenn man nicht selbst juristisch so bewandert ist. Hier mal etwas vergessen, eine Spitzwindigkeit nicht beachtet und schon ist das Ganze in die Hose gegegangen.
Also lässt man sich durch einen Anwalt vertreten. Seit es die Bargo nicht mehr gibt, sind die Gebühren auch nicht mehr, m.E., soganz unter Kontrolle. Da könnte es schon mal vorkommen, dass ein Rechtsstreit sehe sehr kostspielig wird.
An dieser Stelle sollte man überlegen, ob man vielleicht doch nicht eine Rechtschutzversicherung benötigt. Sicherlich kostet sowas einen bestimmten Betrag im Jahr.
Letztendlich gibt ein solcher Schutz stets ein gewissen Sicherheitsgefühl, falls doch mal etwas passiert. Für mich persönlich langt es auch schon aus, zu Wissen, dass man eine solche Versicherung hat.
Beim Gericht bekommt man immer ein Urteil, mit Glück stimmen Urteil und Recht überein !
Ich habe meine VRSV(ADAC) in 17 Jahren 4mal in Anspruch genommen. 1x Schadensersatzansprüche nach einem unverschuldetem Unfall, 2x Geschwindigkeitsübertretung, 1x Falschparken. Kosten hatte ich nie dadurch. Bei den Geschindigkeitsübertretungen wurde ich einmal freigesprochen und bei der anderen konnte ich das Fahrverbot wandeln.
Zitat:
Original geschrieben von Kellergeist2
...
Verfahren wird eingestellt.
Ich wurde ausdrücklich nicht freigesprochen, da meine Unschuld nicht eindeutig bewiesen werden konnte. (War es jetzt noch "gelb", wie von mir behauptet, oder "rot", wie vom Polizisten behauptet?)
Ich wurde jedoch auch nicht verurteilt, weil es sehr gut sein konnte, dass meine Aussage stimmt, und ich somit einen schweren Unfall verhindert haben könnte.
...
Gilt der Grundsatz nicht mehr, dass jeder solange als
unschuldigzu gelten hat,
bis die Schuld zweifelsfrei bewiesenist?
Ich weiß, ist jetzt ein wenig off-topic - aber das ist eine der Sachen, die ich wohl nie verstehen werde.
Wie auch zum Beispiel bei Verfahrens-Einstellungen gegen Geldauflage. Wozu um alles in der Welt soll ich für eine Sache zahlen, für die ich nicht verurteilt wurde? Bzw. warum wird nicht einfach weiterermittelt, bis entweder die Schuld (oder eben Unschuld) erwiesen ist? Wenn der Grund für die Einstellung gegen Geldauflage sein sollte: "der könnte ja was gemacht haben" - da könnte man dann ja auch eine Hauptverhandlung eröffnen und bis zum Urteil durchziehen.
Hat irgendwie ein "Geschmäckle" - für etwas "nicht bewiesenes" zahlen zu sollen.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Eine Rechtsschutzversicherung vertritt Dich in Fällen die strittig sind.
Vertritt mich eine RSV denn tatsächlich?
Eigentlich zahlt sie doch lediglich den Anwalt, der mich dann vertritt, oder?
Und das kann ich genauso selbst.
Ziehe ich die oft vorhandene SB ab, bleiben bei einem Verkehrsdelikt 200€ die die Versicherung noch übernimmt.
Wer muss denn solche Summen versichern? 😕
Das ist ja wie die Brillenzusatzversicherung die 50€ im Jahr kostet, und dir dafür alle 4 jahre 200€ Zuschuss auf eine Sehhilfe gewährt.