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Macht das sinn? Neue Geschwindigkeitsregelung an der AS10 A45 (Schwerte-Ergste)

Themenstarteram 3. Januar 2017 um 19:47

Hallo Leute!

Bei uns hat sich vor einiger Zeit die Lage zu einigen Geschwindigkeitsbegrezungen geändert.

Konkret geht es um die Kreuzung der A45 AS10 (Schwerte-Ergste).

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Beschilderungen befinden sich nur dort, wo sie auf der Grafik auch zu sehen sind.

Ansonsten gilt meines Wissens, die Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzug durch Einmündung.

D.h., in FR NO wird das Tempo nach der hinter dem Radar befindlichen Einmündung aufgehoben, mit dem Resultat, dass 100 Km/h auf der restlichen Kreuzung erlaubt sind.

Auf der gegenüberliegenden Seite spielt sich gleiches ab, nach der A45 Abfahrt aus südlicher Richtung.

Erst nach dem Gefahrenbereich wird das Tempo dann auf 70, bzw 50 Km/h reduziert.

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Was ich mich also Frage?

  • 1. Als Erstes: Sehe ich das richtig so?
  • 2. Seht ihr ein sinnvollen Grund, warum das Tempo erst nach der Gefahrenstelle für alle reduziert wird? (Der Kreuzungsbereich erstreckt sich immerhin auf eine Länge von ca. 400 Metern. Eine Distanz, auf der man kein Porsche braucht, um auf 100 zu beschleunigen.)
  • 3. Würde es nicht viel mehr sinn machen, auch aus ökologischer sicht, die 70er Schilder zu entfernen, bzw das obere durch ein 50er zu ersetzen, sowie zwei 50er Schildern an den jeweiligen Einmündungen aufzustellen?

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Und bitte, auch wenn ich kein Spaßverderber sein möchte:

Die Frage, ob es jetzt Sinn macht, für 400 Meter auf 100 zu beschleunigen, um anschließend auf 50 verzögern zu dürfen, oder ähnliche ethische Grundsatzdiskussionen, gehören hier nicht zum Thema.

Es geht rein um die gesetzliche Lage, sprich, was nach StVo erlaubt oder verboten ist.

Danke für euere Einschätzungen!

Beste Antwort im Thema

1. Nein siehst Du nicht richtig.

Eine Einmündung hebt kein vorhandenes Streckengebot auf, das vorhandene TL gilt solange auf der Strecke bis dieses durch Beschilderung aufgehoben / durch anderes TL geändert wird.

Ausnahme wäre ein TL mit Gefahrzeichen, da gilt das TL bis die Gefahrenstelle vorbei ist.

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12 Antworten
am 3. Januar 2017 um 20:05

Eine Einmündung hebt kein Streckenverbot auf. Deswegen heißt es ja Streckenverbot. Es gilt bis zur Aufhebung oder zum Ende der Strecke.

Unabhängig davon, ob nach der Einmündung das Limit wiederholt wird.

1. Nein siehst Du nicht richtig.

Eine Einmündung hebt kein vorhandenes Streckengebot auf, das vorhandene TL gilt solange auf der Strecke bis dieses durch Beschilderung aufgehoben / durch anderes TL geändert wird.

Ausnahme wäre ein TL mit Gefahrzeichen, da gilt das TL bis die Gefahrenstelle vorbei ist.

am 3. Januar 2017 um 20:12

Zwei identische Meinung? Dann kann hier jetzt zu :D

Bevor noch einer mit "Aber woher soll einer der rechts abbiegt, wissen..."

Die Antwort darauf liefert die Suchfunktion in großer Anzahl.

Themenstarteram 3. Januar 2017 um 20:25

Ja und Nein.

Das mit der Aufhebung von dem Streckenverbot habe ich tatächlich etwas missverstanden. Mein Fehler.

Jedoch können sowohl Verkehrsteilnehmer die von der Autobahn abfahren, und VT aus der kleinen Straße überhalb des 70er Schildes (P&R Schwerte), in beide FR auf Tempo 100 beschleunigen, da für die ja das Streckenverbot nach dem Abbiegen aufgehoben ist.

Fraglich finde ich auch die Stelle nach der Einmündung unten links im Bild.

am 3. Januar 2017 um 20:31

Zitat:

@Mudshower schrieb am 3. Januar 2017 um 21:25:09 Uhr:

Das mit der Aufhebung von dem Streckenverbot habe ich tatächlich etwas missverstanden. Mein Fehler.

Sei nicht traurig. Das wird hier öfter mal durcheinandergewürfelt.

:)

Themenstarteram 3. Januar 2017 um 20:35

Zitat:

@zille1976 schrieb am 3. Januar 2017 um 21:31:05 Uhr:

Zitat:

@Mudshower schrieb am 3. Januar 2017 um 21:25:09 Uhr:

Das mit der Aufhebung von dem Streckenverbot habe ich tatächlich etwas missverstanden. Mein Fehler.

Sei nicht traurig. Das wird hier öfter mal durcheinandergewürfelt.

:)

Kann ich mir vorstellen. Die Gesetzeslage ist auch etwas... diffus :)

Zitat:

@Mudshower schrieb am 3. Januar 2017 um 21:25:09 Uhr:

...

Jedoch können sowohl Verkehrsteilnehmer die von der Autobahn abfahren, und VT aus der kleinen Straße überhalb des 70er Schildes (P&R Schwerte), in beide FR auf Tempo 100 beschleunigen, da für die ja das Streckenverbot nach dem Abbiegen aufgehoben ist.

...

Das stimmt und damit würde ich die Behörde einfach kurz konfrontieren. In unserem schönen Raser Schnellfahrerland halte ich das durchaus für ein Problem, schon mit den aktuellen, aber auch insbesondere den kommenden Fahrzeuggenerationen.

Mehr kann man dazu eigentlich nicht schreiben, du könntest dann höchstens noch uns mitteilen was die Behörde dazu meint.

...oder er kümmert sich lieber mal um wirklich wichtige Dinge wie die Grashalmlänge der Grasnarbe vor seinem Haus.

Einmündungen heben nichts auf. Die Einfahrenden haben keine Ahnung von der Begrenzung, und gehen auf's Gas. Dürfen sie nicht. Sie werden dann nicht weiter belangt (einfacher Einspruch reicht meistens), es sei denn, es darf angenommen werden, dass die Person ortskundig ist.

Die einzig sichere Methode, dort Tempo 100 zu fahren, ist also:

- nicht ortskundig zu sein, und einzubiegen - wobei ich meine leichten Zweifel habe, wie es aussieht, wenn ein Aufgebungszeichen für die 70 km/h in Sichtweite ist

- nicht ortskundig zu sein, und zu behaupten, man hätte gerade als Fahrer getauscht

Ob jemand ortskundig ist, obliegt der Einschätzung eines Richters.

Wegen der Sinnhaftigkeit des Beschleunigens auf 100: als nicht Ortskundiger liebe ich diese Genies, die erst 100 (oder mehr) erlauben, und hinter der nächsten Kurve, oder hinter dem nächsten Baum wieder 70 (oder weniger) aushängen. Eine besonders bizarre Form der Verschwendung von Steuergeldern ist das Anbringen solcher Beschilderungen in Sichtweite. Der Rekord auf meinen Fahrten ist 70 km/h, Aufhebung, und GENAU 150 m später (drei Pfosten) wieder 70 km/h., einige Meter dahinter das Ortsschild, also 50 km/h. Bei einem Warpsprung auf 100 km/h und einem anschließenden Bremsmanöver mit unendlich g herunter auf 70 könnte man an dieser Stelle 7,7 - 5,4 = 2,3 s sparen.

Wenn man den Warpsrung als flachderückte Pizza an der Rückenlehne überlebt, wird aber einem spätestens das Bremsnöver nach vorne aus dem Wagen katapultieren (angeschnallt oder nicht, ist egal).

am 4. Januar 2017 um 10:04

Zitat:

@azrazr schrieb am 4. Januar 2017 um 09:52:00 Uhr:

Wenn man den Warpsrung als flachderückte Pizza an der Rückenlehne überlebt, wird aber einem spätestens das Bremsnöver nach vorne aus dem Wagen katapultieren (angeschnallt oder nicht, ist egal).

Dafür gibts Trägheitsdämpfer ;)

http://de.memory-alpha.wikia.com/wiki/Trägheitsdämpfer

andere Frage, was ist AS 10

Eine Anschlussstelle mit der Nr. 10

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