Sinn einer Verkehrsrechtsschutzversicherung
Hallo,
bekanntermaßen kann man heutzutage nahezu alles versichern, allerdings sind sehr viele dieser Versicherungen in Wahrheit überflüssig oder durch etwas bereits Bestehendes abgedeckt und werden einen von den Unternehmen natürlich als äußerst sinnvoll unter die Nase gerieben. Was das Auto angeht ist die einzige Versicherung meine Kfz-Versicherung inkl. Schutzbrief, sonst habe ich nichts. In letzter Zeit wird mir allerdings im Bekanntenkreis häufig empfohlen, eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abzuschließen.
Argumentiert wird damit, dass es bereits zu fremdverschuldeteten Unfällen kam, bei denen sie einen Rechtsanwalt benötigten, um Schadensersatzansprüche wegen Schleudertraumen etc. zu erwirken oder man beispielsweise in einen Rechtsstreit mit der zuständigen Kommune gerät, weil man mit einer Geschwindigkeitsmessung nicht einverstanden ist.
Ist es denn eurer Meinung nach wirklich sinnvoll, eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abzuschließen um nicht in die Bredouille zu geraten oder kann man sich das sparen, weil es eh schon im Schutzbrief oder der Kfz-Versicherung abgedeckt ist ? Bin bei der Huk-Coburg, falls das eine Rolle spielt.
Danke euch! 🙂
Beste Antwort im Thema
Ich sage nur "Recht haben und Recht bekommen sind 2 unterschiedliche Schuhe". Ohne Rechtsbeistand wird manchmal das Opfer zum Täter abgestempelt. Der Rechtsbeistand kostet unter Umständen eine Menge Geld. Gutachter, Sachverständige...alle wollen sie Geld sehen. Aus diesem Grunde halte ich eine Verkehrsrechtversicherung für sinnvoll.
Sie kostet nicht mal eine Tankfüllung im Jahr, ist also erschwinglich.
Ich habe eine solche Versicherung bin dennoch sehr froh wenn ich sie nicht in Anspruch nehmen muss.
106 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Blubber-AWD
...
Natürlich. Aber im Falle einer eindeutigen Schuld kommt es ja darauf hinaus. Man könnte sich zwar noch denken, dass eine findige Versicherung den Sachverhalt zu verdrehen versucht, aber das zu verhindern ist ja Aufgabe des Anwalts des Geschädigten und es gibt ja tatsächlich Unfälle (wahrscheinlich die meisten), bei denen nichts zu verdrehen ist.
Zitat:
Original geschrieben von Blubber-AWD
Es zahlt immer erst der Mandant seinen eigenen Anwalt. Es gibt keinen Anspruch eines Mandanten, daß der Anwalt seine Gebühren bei der Gegenseite eintreibt (Kostenerstattungsanspruch im Obsiegensfalle).Zitat:
Original geschrieben von kleinermars
Es gibt sicher Nutzen einer solchen Versicherung, bei eindeutig fremdverschuldeten Unfällen sollte man sie aber nicht brauchen. In dem Fall muss die Haftpflichtversicherung des Verursachers den Anwalt des Geschädigten bezahlen.Es ist reine Kulanz der Anwaltschaft, die Gebühren so lange zu stunden, bis die Gegenseite den Kostenerstattungsanspruch erfüllt. Einen Anspruch eines Mandanten hierauf gegen seinen Anwalt gibt es, entgegen einer ganz weit verbreiteten Meinung, nicht.
Zum Einen das, zum Anderen muß die Schuldfrage oft geklärt werden. Aber nur eine Verkehrsrechtsschutz ist mMn Humbug.
Man sollte schon eine möglichst umfassende Rechtsschutzversicherung haben, wenn man sich einen Rechtsstreit nicht auch im Vorbeigehen aus der Portokasse stemmen kann. Und der kann mit Gutachten und Gegengutachten und Gegengegengutachten usw. auch mal sechsstellig kosten bevor es zum Urteil kommt. Besonders wenn es um Wohnen und Gesundheit geht.
Ich habe eine solche Versicherung seit 1999. Kosten pro Jahr: Ca. 80 Euro (ADAC). Bisher benötigt? 1x bei einem fremdverschuldeten Unfall, als die Versicherung meinen Schaden nicht angemessen zahlen wollte ("alt gegen neu" Themen etc.). Am Ende musste das alles aber die Versicherung der Gegenseite bezahlen. Die Rechtsschutzversicherung hat mir nur ein besseres Gefühl gegeben, als ich zum Anwalt ging, denn damals wusste ich noch gar nicht, ob ich mit meinen Ansprüchen überhaupt im Recht war. Die Anwaltskosten betrugen damals einige 100 DM.
Seit 1999 habe ich 13 x 80EUR = 1.040 EUR dafür bezahlt. Ob sie nun sinnvoll oder sinnlos investiert gewesen sind, weiß man bei einer Versicherung immer erst am Ende. Ich persönlich habe aber noch nie mit dem Gedanken gespielt, sie zu kündigen.
Ich weiss nicht recht. In den meisten mit dem Verkehrsgeschehen zusammenhängenden Fällen gibts eine Versicherung, die einen vor den gröbsten fiinanziellen Folgen schützt.
Sei es die Haftpflicht für Fremdschäden ( auch die ist dazu da einen vor unberechtigten Forderungen zu schützen) oder die Kaskoversicherung für Schäden am eigenen Besitz.
Das Versetzen meines Fahrzeugs in den Ursprungszustand wird im Fall der Fälle finanziell geregelt, ob ich aber bei fiktiver Abrechnung die letzten paar € nur mit anwaltlicher Hilfe herausgepresst bekomme interessiert mich gelinde gesagt nicht.
Jetzt hängt es natürlich vom einzelnen ab, wie klagefreudig er ist, und ob er meint wegen einer gekürzten Verbringungspauschale vor den Kadi ziehen zu müssen. Recht haben müssen und recht haben wollen ist ja nicht immer das gleiche.
Im weitesten Sinn könnte man also argumentieren, dass man sich mit diner RSV im wesentlichen seinen Schadenfreiheitsrabatt der Versicherung versichert, in jedem Fall nichts was einen in existenzielle Nöte bringen würde.
Eine Verkehrsrechtsschutz rangiert meinem Empfinden nach daher im Bereich einer Zahnzusatzversicherung.
Komfortabel wenn man sie denn hat, aber nicht wirklich nötig.
Wenn Haus, Gesundheit, Berufsunfähigkeit und Leben entsprechend abgesichert sind, zusätzlich die Betriebsgefahren im privaten und mobilen Bereich, und noch ein paar Kröten übrig sind mit denen man nichts anfangen kann, DANN kann man über eine RSV nachdenken.
Ich finde das finanzielle Risiko eines Rechtsstreits zu überschaubar um es zwingend versichern zu müssen.
Hängt halt wie schon geschrieben wurde auch davon ab wie solvent man ist. Hängt das Führen eines eventuellen Rechtsstreits davon ab, ob man sich (k)einen Anwalt leisten kann, mag so eine Versicherung vielleicht Sinn machen.
Dann jedoch eine vernünftige, keine Lite -Version die sich auf Verkehrsrecht beschränkt.
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Doppelt
Zitat:
Original geschrieben von Matsches
Wenn Haus, Gesundheit, Berufsunfähigkeit und Leben entsprechend abgesichert sind, zusätzlich die Betriebsgefahren im privaten und mobilen Bereich, und noch ein paar Kröten übrig sind mit denen man nichts anfangen kann, DANN kann man über eine RSV nachdenken.
Hängt halt wie schon geschrieben wurde auch davon ab wie solvent man ist. Hängt das Führen eines eventuellen Rechtsstreits davon ab, ob man sich (k)einen Anwalt leisten kann, mag someine Versicherung vielleicht Sinn machen.
Dann jedoch eine vernünftige, keine Lite -Version die sich auf Verkehrsrecht beschränkt.
RSV braucht man spätestens dann, wenn man eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat.
Zitat:
Original geschrieben von meehster
RSV braucht man spätestens dann, wenn man eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat.
Ja, wobei man dann mit der hier angefragten Verkehrsrechtsschutzversicherung möglicherweise nicht weit kommt.
Drum sage ich ja: Wenn, dann eine vernünftige und keine abgespeckte die die wichtigsten Bereiche ausschliesst..
Die gibts dann halt nicht für 50€ im Jahr.
Hallo @all,
kann man sich über den Sinn oder Unsinn einiger Versicherungen nicht immer streiten ?
Der Eine sieht es so, der andere eben anders.
Auf jeden Fall ist es immer am Besten, wenn man keine Versicherung in Anspruch nehmen muss.
Jedoch sollte es tatsächlich mal der Fall sein, besteht immer die Möglichkeit sich bestmöglichst vertreten zu lassen, was ja auch ein gewissen Gefühl einer Sicherheit gibt.
Für meinen Geschmack ist eine Rechtschutzversicherung eine gute Sache, man sollte sie jedoch nicht nur auf den Verkehrsrechtschutz beschränken, denn in allen Lebensbereichen kann schon mal etwas daneben gehen. Bekanntlich zahlt ja keine Versicherung / Schädiger gern eine hohe Summe, wenn es auch nur eine kleine Möglichkeit gibt/gesehen wird etwas zu reduziern.
Gruß Rolf
Zitat:
Original geschrieben von Baulaender
auf jeden fall abschließen, eine der wichtigsten versicherungen im kfz bereich und auch nicht extrem teuer.
sehe ich auch so. es ist zwar NICHT richtig das sie nur einem "unfallopfer" was bringt. als geschädigter bei einem autounfall bezahlt die GEGNERISCHE versicherung den anwalt. sie MUSS das tun.
eine rechtschutz macht dann sinn wen man SELBST unfallverursacher ist, sich "daneben" benommen hat, oder man unbedingt meint jemanden vors gericht zu ziehen oder der typ den man grad geschnitten hat der lässt sich die tollsten sachen einfallen und zeigt einen an das man eben fast jemanden überfahren hat etc...
wen du z.b. geblizt wirst kannst einspruch einlegen und der anwalt wird bezahlt. oder betrunken auto gefahren und scheck weg, der anwalt wird bezahlt (solange es hierbei sich nicht um eine straftat handelt).
ich bezahle im jahr ca 100€ für eine komplette rechtschutz die alles abdeckt. ich glaube zu wissen das bei mir die verkehrsrechtschutzversicherung einen teil von 25€ ausmacht. brauche ich die nächsten 40 jahre keinen anwalt dann hab ich 1000€ umsonst bezahlt. das ist es mir aber wert. es muss jeder selbst wissen, ich finde es sehr sinnvoll.
Zitat:
Original geschrieben von meehster
RSV braucht man spätestens dann, wenn man eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat.
Warum? Frage ist ernstgemeint.
Zum Verkehrs-Rechtsschutz: Ich habe das bislang für überflüssig gehalten, denn ich bilde mir ein, daß die Rechtslage nicht vom Vorhandensein einer Versicherung abhängt. Entweder ich habe recht, dann zahlt sowieso der Gegner, oder ich habe unrecht, dann zahle sowieso ich (bzw. meine Haftpflichtversicherung) und nicht die Rechtsschutzversicherung.
Allgemein fahre ich, was Versicherungen angeht, immer nach dem Motto, daß neben den vorgeschriebenen (z. B. KFZ-Haftpflicht) nur die Risiken versichert werden, deren Eintreten existenzbedrohend sein würde UND nicht völlig exotisch ist.
KlickZitat:
Original geschrieben von Erwachsener
Zum Verkehrs-Rechtsschutz: Ich habe das bislang für überflüssig gehalten, denn ich bilde mir ein, daß die Rechtslage nicht vom Vorhandensein einer Versicherung abhängt. Entweder ich habe recht, dann zahlt sowieso der Gegner, oder ich habe unrecht, dann zahle sowieso ich (bzw. meine Haftpflichtversicherung) und nicht die Rechtsschutzversicherung.
Eine "gute" (Verkehrs)Rechtsschutz macht IMMER Sinn, allerdings sollte man sich mit dem Leitungsumfang VOR Vertragsabschluß vertraut machen.
Hinzu kommt, dass ein Erfolg in einem Rechtsstreit auch immer von der Kompetenz des eigenen Anwalts abhängt, auch hier sollte man sich allerdings vorab erkundigen.
Bildet beides eine perfekte Symbiose, ist es auch ziemlich gleich, ob man objektiv (oder gar moralisch) gesehen im Recht ist, der juristische Sieg ist entscheidend.😉
@all
Ich hatte mal um die Wendezeit rum eine Jurastudentin als Freundin, die hat immer gesagt:
"Es kommt nicht drauf an ob mein Referat richtig ist, es kommt drauf an ob der Prof. der dieses bewertet das gleiche Rechtsverständnis hat."
Recht haben, ist keine Größe die man irgendwo fest machen kann, es ist immer Auslegungssache des Richtenden.
Was nützt eine Rechtschutzversicherung, wenn sie eh nur Fälle abdeckt, die von vornherein unstrittig sind?
Wenn nach Antrag auf Kostenübernahme, nach Prüfung des Streitfalls, seitens der Vers., keine Aussicht auf Erfolg besteht, lehnt es die Versicherung eh ab, die Kosten zu übernehmen.
Von daher ist die Versicherung überflüssig..
Zitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
Was nützt eine Rechtschutzversicherung, wenn sie eh nur Fälle abdeckt, die von vornherein unstrittig sind?
Eine Rechtsschutzversicherung vertritt Dich in Fällen die strittig sind.
Bei unstrittigen Fällen würde kein Mensch auf die Idee kommen ein Gericht zu bemühen.
Sie übernimmt keine Fälle die aussichtslos sind.