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Sind Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht erlaubt?

Themenstarteram 7. März 2010 um 14:22

Hallo zusammen

Mir ist da ein Gedanke gekommen.

Sind die Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht erlaubt? Natürlich muss der Einschaltzyklus den Vorschriften entsprechen.

mfg. Thomas

Beste Antwort im Thema
am 7. März 2010 um 16:32

Zitat:

Original geschrieben von Gipserlein

Zitat:

Original geschrieben von Tömme

es fahren soviele golf-tuning-*** (könnt euch überlegen welches wort ihr dafür benutzt :D) mit eingeschalteten nebelscheinwerfern rum .. wird man deswegen überhaupt noch angehalten?? mir ist auch kein fall bekannt..

sonst würd ichs einfach machen (also als tfl jetzt). glaub man kann die nebelscheinwerfer auch alleine mit den parkleuchten anschalten..

Bitte jetzt nicht anfangen mit solchem Aussagen wie ich mach es trotzdem egal ob es verboten ist oder nicht und anderem Blödsinn.Es ist verboten und wer Tagfahrlicht unbedingt will kann es ja nachrüsten.

Bei Neuzulassungen ab 2011 is der Rotz sogar Pflicht !

Gottseidank "nur" bei Neuzulassungen. Ich bastel mir doch ned extra so ne Sch**** dran, nur damit der Staat wieder was in der Tasche hat.

TFL = Sinnlos !

Wenns hell is, is es hell, & wenn ich nichts seh mach ich halt es Licht an.

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am 7. März 2010 um 14:24

Ganz klares nein.

am 7. März 2010 um 14:27

ja stimmt, aber mit welcher begründung eigntl.?

ich sehe in diesem verbot überhaupt keinen sinn, außer das die ersatzteilindustrie an den neuen TFL massig verdient, anstatt vorhandene technik dafür zu nutzen (und jetzt kommt mir nicht mit nebelscheinwerfer blenden)

Themenstarteram 7. März 2010 um 14:27

Dachte halt, weil es auch nur normale Birnen sind.

Schade.

Dürfen es dann nur LEDs sein?

mfg. Thomas

am 7. März 2010 um 14:38

Zitat:

Original geschrieben von Tömme

ja stimmt, aber mit welcher begründung eigntl.?

ich sehe in diesem verbot überhaupt keinen sinn, außer das die ersatzteilindustrie an den neuen TFL massig verdient, anstatt vorhandene technik dafür zu nutzen (und jetzt kommt mir nicht mit nebelscheinwerfer blenden)

Die Begründung ist eigentlich ganz simpel,Nebellampen dürfen nur für das verwendet werden,für was sie auch konziepiert sind,also für Nebel.

Hi,

das ist keine Begründung, sondern eine Vorschrift. ;)

Einen inhaltlichen Grund für diese Vorschrift sehe ich nicht.

Durch ihre flache Abstrahlung ("Unterwanderung" des Nebels) blenden korrekt eingestellte Nebelscheinwerfer eben nicht.

Gruß

Martin

am 7. März 2010 um 14:42

Zitat:

Original geschrieben von martins42

Hi,

das ist keine Begründung, sondern eine Vorschrift. ;)

 

Gruß

Martin

So habs ich auch gemeint,ist zwar eine blöde Vorschrift aber wir sind ja in Deutschland.

Zitat:

Original geschrieben von Gipserlein

Zitat:

Original geschrieben von martins42

Hi,

das ist keine Begründung, sondern eine Vorschrift. ;)

 

 

Gruß

Martin

So habs ich auch gemeint,ist zwar eine blöde Vorschrift aber wir sind ja in Deutschland.

Das hat nix mit Deutschland, sondern mit der EU zu tun. Fahren mit Standlicht und eingeschalteten Nebelscheinwerfer ist übrigens erlaubt. Von der Logik her könnte man also zulassen die Nebels als Tfl zu erlauben aber es wird mit Sicherheit nicht kommen.

 

Gruß

Da habe ich eine ähnliche Frage zu, möchte aber nicht extra einen neuen Thread eröffnen: Kann ich beim 2004er Modell (also vor-Facelift) eigentlich das Standlicht als TFL verwenden? Ich hab schön öfters welche gesehen, bei denen das Standlicht (aber nur vorne) an war. Weiß jemand, wie das geht?

Gerade gefunden:

In Österreich dürfen Nebelscheinwerfer, sofern sie fest in die Fahrzeugfront eingebaut sind, auch als Tagfahrlicht verwendet werden.

 

 

 

Gruß

am 7. März 2010 um 15:25

Zitat:

Original geschrieben von Daggobert

Gerade gefunden:

In Österreich dürfen Nebelscheinwerfer, sofern sie fest in die Fahrzeugfront eingebaut sind, auch als Tagfahrlicht verwendet werden.

 

Gruß

Wir sind aber in Deutschland und da ist halt das Gesetz anders.Leider!!

am 7. März 2010 um 15:55

Genau! In Deutschlang dürfen Nebelscheinwerfer erst ab einer Sichtweite unter 80m eingeschaltet werden. Nix mit Standlicht und Nebelscheinwerfer am Tag oder so. Kostet 10 Euro Verwarnungsgeld, wenn man es nicht beachtet.

 

Liebe Grüße

am 7. März 2010 um 15:58

es fahren soviele golf-tuning-*** (könnt euch überlegen welches wort ihr dafür benutzt :D) mit eingeschalteten nebelscheinwerfern rum .. wird man deswegen überhaupt noch angehalten?? mir ist auch kein fall bekannt..

sonst würd ichs einfach machen (also als tfl jetzt). glaub man kann die nebelscheinwerfer auch alleine mit den parkleuchten anschalten..

am 7. März 2010 um 16:06

Zitat:

Original geschrieben von Tömme

es fahren soviele golf-tuning-*** (könnt euch überlegen welches wort ihr dafür benutzt :D) mit eingeschalteten nebelscheinwerfern rum .. wird man deswegen überhaupt noch angehalten?? mir ist auch kein fall bekannt..

sonst würd ichs einfach machen (also als tfl jetzt). glaub man kann die nebelscheinwerfer auch alleine mit den parkleuchten anschalten..

Bitte jetzt nicht anfangen mit solchem Aussagen wie ich mach es trotzdem egal ob es verboten ist oder nicht und anderem Blödsinn.Es ist verboten und wer Tagfahrlicht unbedingt will kann es ja nachrüsten.

am 7. März 2010 um 16:32

Zitat:

Original geschrieben von Gipserlein

Zitat:

Original geschrieben von Tömme

es fahren soviele golf-tuning-*** (könnt euch überlegen welches wort ihr dafür benutzt :D) mit eingeschalteten nebelscheinwerfern rum .. wird man deswegen überhaupt noch angehalten?? mir ist auch kein fall bekannt..

sonst würd ichs einfach machen (also als tfl jetzt). glaub man kann die nebelscheinwerfer auch alleine mit den parkleuchten anschalten..

Bitte jetzt nicht anfangen mit solchem Aussagen wie ich mach es trotzdem egal ob es verboten ist oder nicht und anderem Blödsinn.Es ist verboten und wer Tagfahrlicht unbedingt will kann es ja nachrüsten.

Bei Neuzulassungen ab 2011 is der Rotz sogar Pflicht !

Gottseidank "nur" bei Neuzulassungen. Ich bastel mir doch ned extra so ne Sch**** dran, nur damit der Staat wieder was in der Tasche hat.

TFL = Sinnlos !

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