Simulierter Defekt bei Verkehrs-Kontrolle?

Harley-Davidson

Mir geht ein spontaner Einfall nimmer aus dem Kopf. Was passiert eigentlich wenn man mit lautem Auspuff in eine Polizeikontrolle gerät. Nur das Bike aber bevor die grünen Männchen eine Hörprobe nehmen „zufällig“ den Geist aufgibt. (Mittels verstecktem Schalter)
Darf ich dann unter den mitleidigen Blicken das Bike heimschieben (Bis zur nächsten Ecke)? Wenigstens einen Abschleppwagen holen (immer noch besser als polizeiliche Verwahrung) oder wird mir auf alle Fälle durch die Staats(all)macht mein Eigentum weggenommen. Was meint Ihr dazu?
Ich weiß, ist wahrscheinlich ne Schnapsidee, vielleicht aber auch ausbaufähig.

Grüße

HD-Ali

20 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von fwmone


Dankeschön. Jedenfalls bin ich jetzt schon ein bisschen verunsichert. Ich schau's mir nächste Woche mal genau an, weil ich da jetzt endlich Klarheit haben will. Schließlich ist das (vorsätzliche) Fahren ohne Fahrerlaubnis eben auch mit "Vorsatz" behaftet, trotzdem bleibt die Regresshöhe auf 5.000 € begrenzt.

Mach das. Wie geschrieben, es gibt da im Bezug auf den Vorsatz verschiedene Resprechungen. Mir ist noch kein Urteil/Aufsatz in die Hände gefallen, der sich explezit mit dem Thema veränderte Auspuffanlagen beschäftigt.

Aber wie ebenfalls oben erwähnt will ich auch nicht der Erste sein, der sich mit dem Thema beschäftigen muss.

Da Du einscheinend Jura studierst bedenke auch, dass es sich bei der späteren Jobsuche nicht gut macht, wenn Du bereits Akteneinträge hast. Besonders bei der Suche im Staatsdienst.
Aber auch hier kann ich nur sagen, dass das jeder für sich selbst entscheiden muss.

Gruss BigG

Versteh dann aber nicht, dass der TÜV bei einer illegalen Auspuffanlage nicht angehalten wird die Plakette zu verweigern. Kann mir jedenfalls nicht unbedingt vorstellen, dass bei einem Unfall, der nichts mit dem Auspuff zu tun hat jemand so hart abgestraft wird.
Hatte an meiner Enduro mal ein nicht erlaubtes Lampengitter montiert. Als mir mal jemand in die Kiste gerast ist, hab ich sogar das Gitter ersetzt bekommen. Hätte ich da nicht auch Ärger bekommen müssen? Vielleicht sogar Teilschuld?

HD-Ali

Zitat:

Original geschrieben von HD-Ali


Versteh dann aber nicht, dass der TÜV bei einer illegalen Auspuffanlage nicht angehalten wird die Plakette zu verweigern. Kann mir jedenfalls nicht unbedingt vorstellen, dass bei einem Unfall, der nichts mit dem Auspuff zu tun hat jemand so hart abgestraft wird.
Hatte an meiner Enduro mal ein nicht erlaubtes Lampengitter montiert. Als mir mal jemand in die Kiste gerast ist, hab ich sogar das Gitter ersetzt bekommen. Hätte ich da nicht auch Ärger bekommen müssen? Vielleicht sogar Teilschuld?

HD-Ali

Falls der TÜV in einem Schadensfall gefragt würde, würde er ganz bestimmt behaupten, dass die Anlage nicht bei der Prüfung montiert war. Rein nach den Normen müsste er Dir dei Plakette verweigern, weil keine ABE mehr für das Mopped besteht. Aber jeder TüV-Prüfer weiss, dass Du in diesem Fall mit legaler Anlage vorfahren würdest und danach wieder amschraubst!

Bei Schadensfällen liegt das auch immer im Ermessen der jeweiligen Beamten/Sachbearbeiter!

Bei geringen Schäden wird oftmals einfach gezahlt. Da lohnt sich der Aufwand nicht.

Anders sähe es z.B. bei Fällen wie der Wiehltalbrücke im Oberbergischem aus. Bei der Höhe des Schadens ist es verständlich, dass die Versicherung alles daran setzen wird einen Teil des Geldes zurück zu bekommen.

Ich wollte hier aber keine juristische Diskussion raus machen, sondern nur meine Beweggründe für eine legale Anlage schildern.
Ich kann nur wiederholen, dass das jeder für sich selbst entscheiden muss!

Gruss BigG

Hätte nochmal die Frage:

Wieviel dB (mit welchem Bewertungsfilter) sind denn nun erlaubt?

Gibt es regionale Unterschiede?

Wer hat die legalen Auskünfte (Ministerium, KBA, etc.)??

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Hi, FaakOn!

Guck mal in Deinem KFZschein!
Steht doch drinn!
Ab Baujahr 01.10.95 80dB(A) Fahrgeräusch.
Für das Standgeräusch gibt es meines Wissens
keine Beschränkung.
Da die Kess-Tech Tüten aber 105dB(A) Standgeräusch
erzeugen, kann das aber auch die erlaubte Obergrenze sein.
Außerdem steht die dB Zahl auch am Rahmen.

Regards,
SHABBES

Zitat:

Original geschrieben von SHABBES


Für das Standgeräusch gibt es meines Wissens
keine Beschränkung.

Stimmt, gibt keine Begrenzung.

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