Sicherheitsgurt
Hallo zusammen,
immer wenn ich jemanden mitnehme bzw. irgendwo mitfahre, fällt mir auf, dass die meisten Leute offensichtlich keine Ahnung haben wie man den Sicherheitsgurt benutzt. Zwar schnallen sich die meisten Leute irgendwie an, aber der obere Teil des Sicherheitsgurtes läuft dann oft entweder hinter dem Rücken oder unter der Schulter durch. Die Gurthöhenverstellung hat kaum einer jemals entdeckt, so dass der Gurt meist entweder am Hals scheuert oder neben der Schulter vorbeiläuft. Wenn ich bei anderen Leute einsteige, ist der Gurt oft völlig verdreht, ich möchte garnicht wissen wo sich der beim Unfall reinschneidet.
Ich weiß nicht, aber bei mir läuft das irgendwie automatisch:
Gurt anlegen
Jacke aus dem Beckengurt ziehen (im Winter zumindest ;-))
Gurthöhe einstellen
Kurz am Gurt ziehen, dass er am Becken einigermaßen anliegt.
Bin ich voll der Außenseiter?^^
Oder wie macht ihr das?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Formal gesehen hättest Du das Auto nicht mehr fahren dürfen...
So was kann aber auch nur von dir kommen. Völlig realitätsfern und lebensfremd, aber §-Reiterei vom feinsten...
😁
78 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Naja, sie ist nur bedingt falsch. In modernen Autos gibt es die Gurtstraffer, die ziehen mit 2 kN die Gurte fester an Dich ran, vorausgesetzt er war schon straff angelegt. Diese Kraft ist über die dicke Winterjacke erhaben.
Wie Du richtig erkannt hast ist die Kraft mit der gezogen wird eine Sache, der Weg der zurückgelegt werden muss, eine andere. Also Jacke aus, Lehne hoch bzw. korrekte Sitzposition einnehmen. Mir erschließt sich nicht, warum man da x Seiten drüber diskutieren muss 🙄
Ich finde dieses schreckliche piepsen toll, wenn meine Frau sich immer 500m vorm Haus abschnallt😠
Frauen sich unser Untergang...
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Formal gesehen hättest Du das Auto nicht mehr fahren dürfen...
Wow, nach welcher Rechtsgrundlage möchtest du in diesem Fall einem Fahrzeugführer die Weiterfahrt zur Werkstatt untersagen?
N.T.
Zitat:
Original geschrieben von Enterich2003
Wow, nach welcher Rechtsgrundlage möchtest du in diesem Fall einem Fahrzeugführer die Weiterfahrt zur Werkstatt untersagen?Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Formal gesehen hättest Du das Auto nicht mehr fahren dürfen...N.T.
Zitat:
§ 21a Straßenverkehrsordnung (StVO) besagt:
(1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. Das gilt nicht für
Taxifahrer und Mietwagenfahrer bei der Fahrgastbeförderung
Personen beim Haus-zu-Haus-Verkehr, wenn sie im jeweiligen Leistungs- oder Auslieferungsbezirk regelmäßig in kurzen Zeitabständen ihr Fahrzeug verlassen müssen,
Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen,
Fahrten in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist,
das Betriebspersonal in Kraftomnibussen und das Begleitpersonal von besonders betreuungsbedürftigen Personengruppen während der Dienstleistungen, die ein Verlassen des Sitzplatzes erfordern,
Fahrgäste in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
§ 21a Straßenverkehrsordnung (StVO) besagt:
......
....Problem: Beitrag lesen und verstehen! Ich kenne den den 21a StVO und auch alle anderen verkehrsrechtlichen Bestimmungen aus beruflicher Sicht aus dem Effeff. Zum besseren Verständnis meines vorherigen Post´s hier nochmals mit Fettschrift der wichtigen Passagen:
Zitat:
Wow, nach welcher Rechtsgrundlage möchtest du in diesem Fall einem Fahrzeugführer die Weiterfahrt zur Werkstatt untersagen?
N.T.
Zitat:
Original geschrieben von Enterich2003
....Problem: Beitrag lesen und verstehen! Ich kenne den den 21a StVO und auch alle anderen verkehrsrechtlichen Bestimmungen aus beruflicher Sicht aus dem Effeff. Zum besseren Verständnis meines vorherigen Post´s hier nochmals mit Fettschrift der wichtigen Passagen:Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
§ 21a Straßenverkehrsordnung (StVO) besagt:
......
Zitat:
Original geschrieben von Enterich2003
N.T.Zitat:
Wow, nach welcher Rechtsgrundlage möchtest du in diesem Fall einem Fahrzeugführer die Weiterfahrt zur Werkstatt untersagen?
Ok, ich gebe zu ich verstehe Deinen Beitrag nicht. Aber da Du mir nicht entgegenkommst und ihn mir erläuterst, sondern nur wiederholst, gehe ich davon aus das Dir das ganz recht so ist.
Ich musste vor vielen Jahren wenige Euro abdrücken weil ein Rücklicht nicht ging, als ich losgefahren bin ging es noch.
Auf welcher Rechtsgrundlage musste ich zahlen ?
Zitat:
Original geschrieben von Enterich2003
Wow, nach welcher Rechtsgrundlage möchtest du in diesem Fall einem Fahrzeugführer die Weiterfahrt zur Werkstatt untersagen?Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Formal gesehen hättest Du das Auto nicht mehr fahren dürfen...N.T.
ICHTYOS schreibt hier, das f
ormal gesehen hättest du das Auto nicht mehr fahren dürfen. Also muss es ja eine Rechtsgrundlage hierfür geben. Die Owi, "
Nichtanlegen des Gurtes", ist nicht Rechtsgrundlage für die Unterbindung oder Nichtantreten der Fahrt! Es steht hier zwar eine Owi im Raum, die Unterbindung einer Fahrt zur Werkstatt um den Mangel zu beheben ist in diesem Fall nicht verhältnissmäßig!
Fazit: Ich kann zwar jemanden verwarnen, wenn sein Sicherheitsgurt nicht funktioniert und er diesen nicht angelegt hat, aber um die Fahrt zur Werkstatt unterbinden - wie ICHTYOS hier einräumt - sehe ich keine Rechtsgrundlage. Dies war meine Frage.
Jetzt verständlich?
N.T.
Zitat:
Original geschrieben von Enterich2003
ICHTYOS schreibt hier, das formal gesehen hättest du das Auto nicht mehr fahren dürfen. Also muss es ja eine Rechtsgrundlage hierfür geben. Die Owi, "Nichtanlegen des Gurtes", ist nicht Rechtsgrundlage für die Unterbindung oder Nichtantreten der Fahrt! Es steht hier zwar eine Owi im Raum, die Unterbindung einer Fahrt zur Werkstatt um den Mangel zu beheben ist in diesem Fall nicht verhältnissmäßig!Zitat:
Original geschrieben von Enterich2003
Wow, nach welcher Rechtsgrundlage möchtest du in diesem Fall einem Fahrzeugführer die Weiterfahrt zur Werkstatt untersagen?
N.T.
Fazit: Ich kann zwar jemanden verwarnen, wenn sein Sicherheitsgurt nicht funktioniert und er diesen nicht angelegt hat, aber um die Fahrt zur Werkstatt unterbinden - wie ICHTYOS hier einräumt - sehe ich keine Rechtsgrundlage. Dies war meine Frage.
Jetzt verständlich?
N.T.
Ja, ich habe verstanden.
Aber ich denke so wird er es auch gemeint haben.
Und wenn nicht ist auch egal.🙂
Zitat:
Original geschrieben von Enterich2003
Wow, nach welcher Rechtsgrundlage möchtest du in diesem Fall einem Fahrzeugführer die Weiterfahrt zur Werkstatt untersagen?Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Formal gesehen hättest Du das Auto nicht mehr fahren dürfen...N.T.
Gefahrenabwehr nach Polizeirecht des jeweiligen Bundeslandes. Wobei das sicher eine Einzelfallentscheidung des Polizisten ist. Besonders wahrscheinlich halte es nicht, aber möglich ist es aus meiner Sicht.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Gefahrenabwehr nach Polizeirecht des jeweiligen Bundeslandes. Wobei das sicher eine Einzelfallentscheidung des Polizisten ist. Besonders wahrscheinlich halte es nicht, aber möglich ist es aus meiner Sicht.
Gefahrenabwehr, zwar kein schlechter Ansatz aber wird hier nicht greifen. Fremd-/Gemeingefahr ist nicht gegeben und eine "Selbstgefährdung" ist viel zu abstrakt.
N.T.
Je nach Lage der sonstigen Umstände halte ich eine Selbstgefährdung für anwendbar. In einer 30-er Zone wohl kaum, wenn der Unangegurtete mit 200 auf der Autobahn angetroffen wird, wohl schon.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Je nach Lage der sonstigen Umstände halte ich eine Selbstgefährdung für anwendbar. In einer 30-er Zone wohl kaum, wenn der Unangegurtete mit 200 auf der Autobahn angetroffen wird, wohl schon.
....diese Einschätzung zeigt mir wieder was ich von deinen Rechtskenntnissen halten soll......
N.T.
Zitat:
Original geschrieben von Enterich2003
....Problem: Beitrag lesen und verstehen! Ich kenne den den 21a StVO und auch alle anderen verkehrsrechtlichen Bestimmungen aus beruflicher Sicht aus dem Effeff. Zum besseren Verständnis meines vorherigen Post´s hier nochmals mit Fettschrift der wichtigen Passagen:Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
§ 21a Straßenverkehrsordnung (StVO) besagt:
......
Zitat:
Original geschrieben von Enterich2003
N.T.Zitat:
Wow, nach welcher Rechtsgrundlage möchtest du in diesem Fall einem Fahrzeugführer die Weiterfahrt zur Werkstatt untersagen?
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Gefahrenabwehr nach Polizeirecht des jeweiligen Bundeslandes. Wobei das sicher eine Einzelfallentscheidung des Polizisten ist. Besonders wahrscheinlich halte es nicht, aber möglich ist es aus meiner Sicht.
Enterich2003, vergiß es - das ist ein hoffnungsloser Fall.
Gefahrenabwehr ... LOL
Zitat:
Original geschrieben von Enterich2003
....diese Einschätzung zeigt mir wieder was ich von deinen Rechtskenntnissen halten soll......Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Je nach Lage der sonstigen Umstände halte ich eine Selbstgefährdung für anwendbar. In einer 30-er Zone wohl kaum, wenn der Unangegurtete mit 200 auf der Autobahn angetroffen wird, wohl schon.N.T.
Als ob der Weg in eine Werkstatt über die Autobahn erfolgt. 🙄
Und wenn doch, dann nur, weil es der kürzeste Weg ist.
Nochmal: Kein Polizist Deutschlands käme auf die Idee, jemanden eine Verwarnung auszusprechen, der mit defektem Gurt in die Werkstatt fährt um das reparieren zu lassen.
Dazu braucht man auch nicht alle Polizisten zu befragen. Das dürfte auch so (fast) jedem klar sein.
PS
Könnte mir vorstellen, daß eine Tapete mit Gesetzestexten und Vorschriften im original Wortlaut bei bestimmten Leuten der Renner wäre.😁