Sharan 7N Bluemotion mit AdBlue von Fahrverbot betroffen?
Guten Abend Leute,
ich suche mir ´nen Wolf nach der Antwort auf die Frage, warum ein Sharan 2, BlueMotion mit AdBlue Euro 5 hat und von Diesel-Fahrverboten betroffen sein soll, wo man doch überall hört, dass SCR-Kats in Nachrüstung das Fahrverbot vermeiden sollen? Der hat doch einen SCR-Kat drin - oder irre ich mich?
Viele Grüsse von Tom
Beste Antwort im Thema
Hi
das schlimme daran ist wo und wie die ihre messtadionen aufbauen, da werden kreuzungen gesucht wo umgeben sind mit großen Häusern und Grünphasen gibts dann auch komm noch usw. das fürhrt jetzt vllt. zu weit, aber den dummen Autofahrer kann man nunmal am leichtesten und einfachsten melken.
Ich scheisse auf den ganzen Umwelt mist.
31 Antworten
Trotz Pro EU, raffe ich diese bekackten Vorschriften nicht. Wie kann man denn jährlich ein bessere EU Norm von den Herstellern verlangen? Mir war schon vor Jahren klar, dass die Hersteller iwann an ihren technischen Limit kommen. Jedes Jahr neue Norm und in 5 Jahren dann EU Norm 13 oder was? Wasser verbrennen oder wie? Will die Hersteller nicht in Schutz nehmen, aber irgendwie zwingt man sie zu solchen Betrügen. Überall da wo Verbrennung entstehen , kommen nunmal Gifte raus. Die Motoren sind nach wie vor so schmutzig, wie Sie der Rudolf damals entwickelt hat und so wird es auch immer bleiben! Am besten Eselkarre rausholen!
Der sharan ist ne schrankwand
Um überhaupt euro 5 zu bekommen braucht er adblue
So sagte man mir es mal
Zitat:
@vwgolffahrer schrieb am 16. März 2018 um 18:11:20 Uhr:
Der sharan ist ne schrankwand
Um überhaupt euro 5 zu bekommen braucht er adblue
So sagte man mir es mal
Klar ist der Sharan eine Schrankwand. Was hat aber der cw-Wert mit der Abgasnorm zu tun???
Hi
das schlimme daran ist wo und wie die ihre messtadionen aufbauen, da werden kreuzungen gesucht wo umgeben sind mit großen Häusern und Grünphasen gibts dann auch komm noch usw. das fürhrt jetzt vllt. zu weit, aber den dummen Autofahrer kann man nunmal am leichtesten und einfachsten melken.
Ich scheisse auf den ganzen Umwelt mist.
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Zitat:
@Sharandreamer schrieb am 16. März 2018 um 20:55:01 Uhr:
Klar ist der Sharan eine Schrankwand. Was hat aber der cw-Wert mit der Abgasnorm zu tun???
Um den Wagen nach Normprofil zu fahren, muss man mehr Gas geben. Dann geht aber das AGR weiter zu, um dem Motor genug Luft zum beschleunigen zu geben. Dann steigt der NOx-Anteil.
Der selbe Motor im Golf hat auf der Rolle kein Problem, mit dem Sharan schon. Auch die Euro 5 SUVs sind daher eher mit AdBlue gewesen, weil der AGR Trick da auch einfach nicht klappt.
Hängt aber mehr mit dem Gewicht zusammen als mit dem cW Wert, obwohl beides selten alleine kommt.
Zitat:
@Sharandreamer schrieb am 16. März 2018 um 20:55:01 Uhr:
Klar ist der Sharan eine Schrankwand. Was hat aber der cw-Wert mit der Abgasnorm zu tun???
Luftwiderstand und Gewicht.
Der CFFB (103kw TDI) mit SCR erfüllt im Passat beispielsweise Euro 6.
Im Sharan halt leider nicht.
Ebenso benötigen die EA189 in Golf und Passat (z.B: als CBAB) kein SCR für die Erreichung von Euro 5.
Im Sharan halt leider schon.
Zitat:
@206driver schrieb am 27. Februar 2018 um 12:46:00 Uhr:
Zwangsenteignung durch die Regierung? Die Hersteller sind natürlich komplett unschuldig an dieser Situation, oder? Es geht mal wieder unter, dass der Hersteller dir ein Produkt ausgeliefert hat, welches oft nicht die vorgeschriebenen Grenzwerte einhält, sondern nur "bei schönem Wetter".Fahrverbote können natürlich nur dann verhangen werden, wenn die gemessenen Grenzwerte langfristig zu hoch sind.
Ich persönlich halte eine blaue Plakette immer noch für die sinnvollere Lösung. Man wird jetzt abwarten müssen, welche Folgen das Urteil genau haben wird.
Natürlich sind hier die Hersteller verantwortlich.
Aber:
Die Hersteller haben und werden immer die Schlupflöcher nutzen, die ihnen offen gelassen werden.
Da die Erreichung der Schadstoffgrenzen im Fahrbetrieb nicht Voraussetzung zur erfolgreifen Einstufung waren habe sie ihre Autos eben genau so gebaut.
Natürlich ganz sicher nicht im Sinne des Erfinders, aber eben (leider) der Norm entsprechend.
Rechtlich vermutlich schwierig die Hersteller in die Pflicht zu nehmen.
Denn genau genommen und für sich betrachtet haben sie (mit AUsnahme von VW) nichts gemacht, was sie nicht durften.
Ich behaupte ohnehin, dass es die aktuelle Diskussion, Fahrverbote mit einhergehenden Gerichtsurteilen ohne den Abgasbetrug durch VW nie gegeben hätte.
Kein Hahn würde heute danach krähen, aber VW hat dafür gesorgt dass das Thema Realemissionen überhaupt zum Thema wurde.
Ob das nun gut oder schlecht war soll jeder für sich entscheiden.
Zitat:
Ob das nun gut oder schlecht war soll jeder für sich entscheiden.
Ich find es gut.
Wird Zeit, dass der ganze Individualverkehr (in den Städten) eingeschränkt wird. Dazu gehören nunmal auch Fahrverbote. Ich seh es hier in Mannheim. Jeder Depp ballert mit seinem AMG, etc.pp. sinnlos durch die Quadrate. Muss doch nicht sein!!!
Lasst die Autos draußen stehen!
So mache ich das und fahre noch ein paar Jahre meinen Schummeldiesel. Ohne Angst vor Fahrverboten. Und trotzdem gucke ich immer mehr zum neuen Volvo XC60 als T5 Benziner. Warum? Weil ich diesen arroganten VW-Konzern so satt habe und nicht verstehen kann, wie der Verbraucher trotz allem und weiterhin VW zu Zulassungsrekorden hilft.
Habe nach längerer Suche endlich das hier gefunden:
https://www.umweltbundesamt.de/.../...uro-5-_und_euro-6-diesel-pkw.pdf
Demnach dürfte unser Dicker mit EA288 mit Euro 6d gar kein großes Problem bekommen. Ob VW da ein entsprechendes Gutachten erstellen wird? In den 90ern waren Umschlüsselungen ja gang und gäbe.
Viele Grüße
Florian
Wenn die Industrie nicht reagiert und die Politiker bestechlich sind: kauft das nächste Mal woanders euer Auto und wählt die korrupten Politiker ab. Der Konsument und Bürger hat's in der Hand.
Zitat:
@Calvin88 schrieb am 8. Oktober 2018 um 22:02:15 Uhr:
Wenn die Industrie nicht reagiert und die Politiker bestechlich sind: kauft das nächste Mal woanders euer Auto und wählt die korrupten Politiker ab. Der Konsument und Bürger hat's in der Hand.
Sehe ich genauso, für mich ist die Entscheidung schon länger gefallen, nie mehr ein Fahrzeug von diesem Autobauer bzw. aus dem gesamten Konzern.
Gruß Hans-Jürgen
Zitat:
@Calvin88 schrieb am 8. Oktober 2018 um 22:02:15 Uhr:
....Der Konsument und Bürger hat's in der Hand....
'Der' Einzelne hat leider gar nichts in der Hand, bestenfalls hat das 'Die' Mehrheit. Und da beginnen dann schon die Probleme :-).
Hallo,
ich habe am 09.11.2018 im Rahmen einer Telefonaktion der Neuss Grevenbroicher Zeitung mit dem Experten Ferdinand Dudenhöffer ein Telefonat geführt und ihm meine Situation geschildert.
- Sharan Life, BlueMotion Technologie 2,0 l TDI 103kW,
- Erstzulassung 27.06.2013
- Emissionsklasse Euro 5, jedoch mit Ad-Blue Technik
- NOx laut Datenbank Kraftfahrtbundesamt: 138,5 mg/km
- Softwareupdate durchgeführt am 04.04.2017
Herr Dudenhöffer war verwundert, dass mein Fahrzeug unter diesen Bedingungen nicht einer höheren Emissionsklasse zugeordnet ist, da mein Fahrzeug ja eigentlich sauber sei.
Er machte mir den Vorschlag, bei VW mal nach zu fragen, ob mein Fahrzeug nicht eine Sondergenehmigung erhalten könnte und ich damit nicht von Fahrverboten betroffen wäre.
Ich habe Volkswagen deshalb angeschrieben und warte mal eine Antwort ab.
Das ist sehr interessant, bin in exakt derselben Konstellation. Bitte das Ergebnis hier posten, bin gespannt!
Viele Grüße
Peter
Zitat:
@KajoundKlaus schrieb am 12. November 2018 um 10:53:43 Uhr:
Hallo,
ich habe am 09.11.2018 im Rahmen einer Telefonaktion der Neuss Grevenbroicher Zeitung mit dem Experten Ferdinand Dudenhöffer ein Telefonat geführt und ihm meine Situation geschildert.- Sharan Life, BlueMotion Technologie 2,0 l TDI 103kW,
- Erstzulassung 27.06.2013
- Emissionsklasse Euro 5, jedoch mit Ad-Blue Technik
- NOx laut Datenbank Kraftfahrtbundesamt: 138,5 mg/km
- Softwareupdate durchgeführt am 04.04.2017Herr Dudenhöffer war verwundert, dass mein Fahrzeug unter diesen Bedingungen nicht einer höheren Emissionsklasse zugeordnet ist, da mein Fahrzeug ja eigentlich sauber sei.
Er machte mir den Vorschlag, bei VW mal nach zu fragen, ob mein Fahrzeug nicht eine Sondergenehmigung erhalten könnte und ich damit nicht von Fahrverboten betroffen wäre.Ich habe Volkswagen deshalb angeschrieben und warte mal eine Antwort ab.