Service überziehen
Hallo,
Serviceintervall ist ja 1 Jahr oder 15000km für den EcoUp.
habe aktuell 12400km in meinem Wagen.
Da in 3 Wochen eine längere Urlaubsreise ansteht (2700km), wollte ich fragen wieviel km darf man den Service überziehen? Gibt es hierzu verlässliche Infos? Fahre zwar den Citigo, wird aber dort nicht anders sein. Ich werde in Wochen wahrscheinlich an die 14000km auf der Uhr haben, und den Service vor dem urlaub zu machen, heisst km/Geld verschenken. Dem Wagen ist egal ob er bei 15000 oder 16000km sein Öl bekommt. Allerdings will ich die Intervalle einhalten wegen der Garantie...
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von wettertaft
Ich überziehe aus Prinzip. [...]druschba
Jeder, wie er möchte.
Ich halte mich penibel an den Serviceplan und habe bei evtl. (teuren) Reparaturen - natürlich nach dem Ablauf der Garantie - gute Aussichten auf eine Kulanzregelung, wenn das Serviceheft nach Vorgabe bei VW gestempelt wurde.
Wenn einem das egal ist, kann man nach Belieben das Serviceintervall überziehen. 😉
22 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von gato311
Die sagen, ich darf maximal 2 Monate oder 2000 km überziehen, um keine Probleme mit der Gewährleistung zu bekommen.
Du darfst sogar 11 Monate und 20.000 km überziehen, um keine Probleme mit der
Gewährleistungzu bekommen. 😁
Den Witz habe ich jetzt nicht verstanden.
Ich meinte natürlich Garantie.
Für die gesetzl. Gewährleistung ist je nach defektem Teil die fachgerechte Wartung aber auch nicht unerheblich.
Zitat:
Original geschrieben von gato311
Den Witz habe ich jetzt nicht verstanden.
Ich meinte natürlich Garantie.
😉 Jetzt wollte ich mal nicht so bierernst daherkommen. Irgendwie gelingt mir das anscheinend nicht. 😁
Zitat:
Für die gesetzl. Gewährleistung ist je nach defektem Teil die fachgerechte Wartung aber auch nicht unerheblich.
Edit: Noch einmal darüber nachgedacht. Man könnte natürlich im Schadenfall des Motors einen nicht durchgeführten Ölwechsel (als Beispiel) als schadenherbeiführend auslegen. Das trifft aber tatsächlich nur auf einige wenige Teile und Fälle zu. Auf die Gewährleistung bei einer defekten Kupplung bzw. einem defekten Getriebe sollte die Wartung keinen Einfluss haben, da eben für diese Teile auch keine Servicepositionen vorhanden sind.
So, ich habe letztens offiziell angefragt, wie es denn mit der Überziehung beim ersten Service ausschaut, insbesondere was
- Neuwagengarantie
- Mobilitätsgarantie
- Kulanz
- Neuwagen-Garantieverlängerung
angeht. Ich hatte weiterhin um eine Zeitangabe gebeten (die noch toleriert wird).
Die Antworten waren absehbar und wenig aussagend, eine konkrete Zeitangabe gab es nicht. Ich möchte sie euch trotzdem nicht vorenthalten:
Die Garantieversicherung vvd schreibt:
Zitat:
Die Service-Intervalle sind gemäß den Herstellervorgaben einzuhalten. Eine Überziehung des Service-Termins wird nicht geduldet. Im Schadenfall wird jedoch geprüft, ob ein kausaler Zusammenhang zwischen dem eingetretenen Schaden und eines verzögerten Service gegeben ist.
Skoda Auto Deutschland schreibt:
Zitat:
Sollten Sie einen Servicetermin überziehen, werden dadurch eventuell die herstellerseitigen Garantien in Frage gestellt. Auch die Mobilitätsgarantie erlischt, wenn Sie den Service nicht rechtzeitig wahrnehmen. Wir empfehlen Ihnen daher, die Inspektion zum angegebenen Zeitpunkt durchzuführen.
Skoda Auto Deutschland verwendet "Service" und "Inspektion" synonym, was eigentlich falsch ist. Die Mobilitätsgarantie erlischt, wenn die erste Inspektion nicht durchgeführt wurde (nicht aber schon, wenn nur der 1. Service nicht durchgeführt wurde). Den ersten Mobilitätsgarantiestempel gibt es nämlich erst bei der 1. Inspektion, wie ich jetzt erfahren habe (siehe auch
SkodaCommunity).
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Faktisch ist das ja nicht immer durchzuhalten, oder?
Weder aufgrund von Terminvergabeproblemen beim Freundlichen noch z.B. während z.B. einer Urlaubsfahrt im Ausland, wo die Dichte der Vertragswerkstätten nicht so hoch ist wie in D.
Zitat:
Original geschrieben von Taubitz
Faktisch ist das ja nicht immer durchzuhalten, oder?Weder aufgrund von Terminvergabeproblemen beim Freundlichen noch z.B. während z.B. einer Urlaubsfahrt im Ausland, wo die Dichte der Vertragswerkstätten nicht so hoch ist wie in D.
Naja, Skoda schreibt weiter: Wir empfehlen Ihnen die Inspektion vor Antritt der Dienstreise durchzuführen.
Somit war ich dann genauso klug wie zuvor.
Zitat:
Original geschrieben von strawberryfields
Naja, Skoda schreibt weiter: Wir empfehlen Ihnen die Inspektion vor Antritt der Dienstreise durchzuführen.Somit war ich dann genauso klug wie zuvor.
Gut!
Damit ist dann das Problem bei einer
privaten Urlaubsreiseja schon mal vom Tisch! 😁
Die eiern und drücken sich ja nicht aus Unvermögen so unklar aus, sondern weil sie keine Präzedenzfälle schaffen wollen bzw. nicht können.
Die Zusage einer zunächst erstmal folgenlosen Mobilitätsgarantie ist ja das eine und sehr leicht zu versagen, wenn anstatt 15.000km eben bereits 15.600km (oder, weil im Rahmen der Inspektion eben 30tkm oder 30.600km) auf dem Tacho stehen.
Im Falle eines z.B. Motordefektes dürfte es aber schwer werden, diesen mit den 600km "zuviel" zu begründen und daraufhin eine Gewährleistung etc. ausschließen zu können.
Diese Debatte gibt´s und gab´s sinngemäß hier in div. Foren (u.a. Golf VII) ja auch schon in Sachen selbst mitgebrachten, passenden Motoröls (namhafte Marke, passende VW-Freigabe, seriöse Quelle etc.).
Wenn das auf der Rg. bestätigt war etc., ging final via Anwalt so einiges.
Vorher hatte sich VW erstmal auf die Hinterbeine gestellt wg. Eigenöl.
Mal als kleine Anmerkung:
Was wichtig ist, ist der Nachweis im Serviceheft! Hatten bei Kulanz (Standheizung und Klimakompressor defekt) jetzt richtig gelaufe, weil 2 Einträge fehlten und der Digitale Nachweis für VW allein nicht zählt.