Service A und Service B etc. beim W213
Hallo ins Forum!
Wenn man hier an der einen oder anderen Stelle liest, dass mancher seit April schon 17.000 Kilometer auf seinem W213 abgespult hat, dann dauert es wohl nicht mehr lange, bis die ersten zum Service aufgerufen werden. Beim Vorgänger war A1 (soweit ich mich erinnere) nach 25.000 km bzw. einem Jahr fällig. Im Web bei MB habe ich nur dies hier gefunden: http://m.mercedes-benz.de/.../maintenance.html
Bin gespannt, wann der erste meldet, ob während der Inspektion noch andere Arbeiten durchgeführt wurden und wie die Dauer und die Kosten waren. Vor allem bin ich gespannt, ob eine Inspektion nun länger dauert oder nicht - abgesehen von den angesetzten Arbeitseinheiten. Ist der W213 wartungsfreundlicher als der W212?
Beste Antwort im Thema
Huhu,
ich habe mir mal die Mühe gemacht und alle Ergebnisse zusammengestellt. Sortiert von günstig bis teurerste Inspektion, egal ob Service A oder B.
Leider kann man hier keine Tabellen einfügen, deshalb etwas unübersichtlich, aber man sieht, dass man für den Service A im Schnitt 450 EUR zahlen muss, das entspricht ja auch der Aussage die im Thread gemacht wurde, dass so 460 EUR angesetzt werden. Sparen kann man ohne großen Aufwand auf jeden Fall, wenn man vorher AdBlue selbst auffüllt. Leider sind trotz 18 Seiten Threadgespamme nur 13 Postings mit konkreten Preisen. Ich hoffe, dass in den nächsten Monaten ein paar Service B Preise gepostet werden. Müsste ja spätestens im April so weit sein. :-)
- B - ohne Öl und Purolator - E220d - Bayerntaxi - 156 EUR brutto
- A mit Pluspaket - ohne Öl und Purolator - E220d - Bayerntaxi - 196 EUR brutto
- A - ohne Öl - E220d - juergen339c - 220 EUR brutto
- A - ohne Öl - E200 - FEA - 226 EUR brutto
- A mit Pluspaket - ohne Öl - E220d - xingzi178 - 264 EUR brutto
- A mit Pluspaket - alles inklusive - E350d - Bastler456 - 370 EUR brutto
- A - alles inklusive, kein AdBlue - k.A. - dasGute - 408 EUR brutto
- A mit Pluspaket - alles inklusive, kein AdBlue - k.A. - MacFrisbee - 468 EUR brutto
- A - alles inklusive - E350d - cikoBln - 470 EUR brutto
- A mit Pluspaket - alles inklusive - E220d - hpad - 472 EUR brutto
- A - alles inklusive - E250 - jak-wolly - 514 EUR brutto
- B - alles inklusive - E350d - 007Schneider - 558 EUR brutto
- A (mit Pluspaket?) - alles inklusive - E350d - ichfahrealsobinich - 580 EUR brutto
Danke an alle, die ihre Daten zur Verfügung gestellt haben.
3239 Antworten
Sorry, da musst Du was falsch verstanden haben. Zwischen der MB100 und MB80 gibt es sehr wohl Unterschiede.
Ich vermute aber, dass Deine Neuwagenanschlußgarantie eine MB100 ist.
Die Neufahrzeug-Garantie kann man nicht verlängern.
Man kann nur im Anschluss daran ein Garantie-Paket abschließen, dass so wie die Junge Sterne Garantie die gleichen Garantiebedingungen (MB-100) besitzt. Das bedeutet, dass es zwischen der Junge Sterne Garantie und dem MB-100 Garantie-Paket keine Unterschiede im Garantieumfang gibt.
Wenn man das Garantie-Paket für ein Fahrzeug abschließt, dass sich noch innerhalb der Neufahrzeug-Garantie befindet (also bis 2 Jahre nach EZ), dann kann einmalig eine Laufzeit von 2 Jahren bzw. neuerdings auch 3 Jahren gewählt werden. Danach kann dieses Garantie-Paket immer nur für 1 Jahr abgeschlossen bzw. verlängert werden.
@vieltanker:
Das sich MB100 und MB80 unterscheiden ist mir klar. Deine Frage war doch aber folgende:
Zitat:
@vieltanker schrieb am 28. September 2018 um 23:07:06 Uhr:
Was ich aber nicht erkenne, ist ob es Unterschiede zwischen der Neuwagen-Anschlussgarantie und der JS-Garantie gibt.
Hierzu meinte ich das es von Umfang her keine Unterschiede gibt.
Gruß,
FEA
PS: Ja, ich hab die MB100 abgeschlossen als Neuwagenanschlussgarantie für 309€.
Zitat:
@termi0815 schrieb am 29. September 2018 um 07:49:58 Uhr:
Die Neufahrzeug-Garantie kann man nicht verlängern.Man kann nur im Anschluss daran ein Garantie-Paket abschließen, dass so wie die Junge Sterne Garantie die gleichen Garantiebedingungen (MB-100) besitzt. Das bedeutet, dass es zwischen der Junge Sterne Garantie und dem MB-100 Garantie-Paket keine Unterschiede im Garantieumfang gibt.
Wenn man das Garantie-Paket für ein Fahrzeug abschließt, dass sich noch innerhalb der Neufahrzeug-Garantie befindet (also bis 2 Jahre nach EZ), dann kann einmalig eine Laufzeit von 2 Jahren bzw. neuerdings auch 3 Jahren gewählt werden. Danach kann dieses Garantie-Paket immer nur für 1 Jahr abgeschlossen bzw. verlängert werden.
Bist Du dir das sicher ???
Meiner hat eine Neuwagen-Garantie bis 19.04.2019.
Beim Kauf habe ich die Junge Sterne Garantie dazu bekommen, welche bis 01.02.2020 läuft.
Das heißt, die JSG wurde innerhalb der Neuwagen-Garantie abgeschlossen.
Auf meiner Mercedes Me Seite, stehen mir unter dem Punkt "Ihre Garantie im Überblick" folgende drei Optionen zur Auswahl:
Garantie-Paket MB-100
12 Monate 589,00€
24 Monate 1.121,00€
36 Monate 1.650,00€
also kann ich auch mehr wie nur 12 Monate verlängern...!!!
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Zitat:
@rd1988 schrieb am 28. September 2018 um 22:24:40 Uhr:
Ich halte die Aussage einfach nur für *Angstmacherei*. Wie soll der Vertragshändler nach einem Motorschaden beweisen, dass man ein gefälschtes Öl verwendet hat. Solange das Öl die nötige Freigabe hat und der Vertragshändler dieses verwendet ist alles gut.
Ich habe lange überlegt, ob ich überhaupt noch einmal auf solches Zeug antworten soll. Doch einmal möchte ich noch versuchen, mit hier kursierenden Irrglauben und gefährlichen Halbwissen, der „großen Autoexperten“ aufzuräumen. Ich erkläre Ihnen jetzt einmal, wie der Ablauf nach einem Motorschaden ist. Das Fahrzeug wird bei der Werkstatt abgegeben und dann gibt es die erste Sichtprüfung. Nach festgestelltem Motorschaden werden zuerst alle Betriebsmittel, wie Öl und Kühlmittel, abgelassen und ordnungsgemäß entsorgt. Danach geht es an den Ausbau und das Zerlegen des Motors zur Ursachenforschung und Reparaturbegutachtung. Hier wird geprüft, was die Ursache für den Motorschaden gewesen sein könnte und ob und welche Reparaturmaßnahmen sinnvoll sein können. Also prüft man zuerst alle Leitungen und Bohrungen, ob diese frei sind. Ja, sind sie. Danach schaut man, ob Aggregate, wie zum Beispiel die Ölpumpe, ordnungsgemäß funktioniert haben. Ergebnis, ja, haben sie. Somit bleibt für die Ursache der mangelhaften Schmierung nur noch das Medium Öl selbst übrig. Und hier beginnt Ihr Irrglaube, denn nicht der Vertragshändler, welchem Sie das Öl hingestellt haben muss Ihnen jetzt beweisen, dass das Öl nicht den vom Hersteller vorgegebenen Spezifikationen entspricht, sondern Sie alleine müssen beweisen, dass auch das Öl in dem Behältnis war, welches auf dem Kanister oder der Flasche verzeichnet wurde. Denn mit der Übergabe des Öls von Ihnen an den Händler übernehmen Sie alleine die Sicherstellung der Qualität des mitgebrachten Artikels. Und das dürfte Ihnen sehr schwer fallen, da Ihr Altöl nach Umweltschutzvorgaben mittlerweile ordnungsgemäß entsorgt wurde. Das brauchen Sie auch gar nicht erst in Zweifel ziehen, denn solche Rechtsstreitigkeiten hatte unsere Rechtsabteilung mit Kunden nicht nur einmal und alle Ansprüche von Kunden wurden bis jetzt diesbezüglich immer von den Gerichten abgewiesen. Dann steht der Kunde da, mit Wind im Haar! Und genau diese Kunden sind es dann auch, die sich anschließend in solchen Foren darüber beschweren, wie schlecht doch die Qualität der Fahrzeuge und des Services der einzelnen Marken sind. Doch dabei wird oft vergessen, dass die Ursachen im Eigenverschulden zu finden sind. Und diesen dümmlichen Kommentar, von wegen nur noch beim Händler tanken, um keinen Plagiat-Sprit zu tanken, übergehe ich mal geflissentlich. Da fragt sich nämlich, wer sich hier eigentlich vor Lachen „abrollen“ müsste, bei so viel Unfug der hier verbreitet wird.
So und jetzt können Sie sich hier von mir aus nach Herzenslust den Mund über mich zerreißen, in ihrer kleinen Leidensgemeinschafft ihr gefährliches Halbwisse weiterverbreiten und auf ihre altbewährte Art witzeln. Aus meiner Sicht wurde alles gesagt und es wird hier von mir keinen weiteren Kommentar geben, denn dafür ist mir einfach meine Zeit zu schade. Es bleibt nur zu hoffe, dass nicht zu viele User immer alles glauben, was hier so der eine oder andere „Experte“ verzapft. Denn man sieht mal wieder, hier will das Ei schlauer sein, als die Henne.
Zitat:
@Der Vectra schrieb am 29. September 2018 um 09:19:21 Uhr:
Zitat:
@termi0815 schrieb am 29. September 2018 um 07:49:58 Uhr:
Die Neufahrzeug-Garantie kann man nicht verlängern.Man kann nur im Anschluss daran ein Garantie-Paket abschließen, dass so wie die Junge Sterne Garantie die gleichen Garantiebedingungen (MB-100) besitzt. Das bedeutet, dass es zwischen der Junge Sterne Garantie und dem MB-100 Garantie-Paket keine Unterschiede im Garantieumfang gibt.
Wenn man das Garantie-Paket für ein Fahrzeug abschließt, dass sich noch innerhalb der Neufahrzeug-Garantie befindet (also bis 2 Jahre nach EZ), dann kann einmalig eine Laufzeit von 2 Jahren bzw. neuerdings auch 3 Jahren gewählt werden. Danach kann dieses Garantie-Paket immer nur für 1 Jahr abgeschlossen bzw. verlängert werden.
Bist Du dir das sicher ???
Meiner hat eine Neuwagen-Garantie bis 19.04.2019.
Beim Kauf habe ich die Junge Sterne Garantie dazu bekommen, welche bis 01.02.2020 läuft.Das heißt, die JSG wurde innerhalb der Neuwagen-Garantie abgeschlossen.
Auf meiner Mercedes Me Seite, stehen mir unter dem Punkt "Ihre Garantie im Überblick" folgende drei Optionen zur Auswahl:
Garantie-Paket MB-100
12 Monate 589,00€
24 Monate 1.121,00€
36 Monate 1.650,00€also kann ich auch mehr wie nur 12 Monate verlängern...!!!
Stimmt, das geht jetzt zusätzlich auch einmalig bei bestehender Junge Sterne Garantie.
-> Das Mercedes-Benz Garantie-Paket
Falscher Post
Zitat:
@Wolfsseele schrieb am 29. September 2018 um 09:28:07 Uhr:
Zitat:
@rd1988 schrieb am 28. September 2018 um 22:24:40 Uhr:
Ich halte die Aussage einfach nur für *Angstmacherei*. Wie soll der Vertragshändler nach einem Motorschaden beweisen, dass man ein gefälschtes Öl verwendet hat. Solange das Öl die nötige Freigabe hat und der Vertragshändler dieses verwendet ist alles gut.Ich habe lange überlegt, ob ich überhaupt noch einmal auf solches Zeug antworten soll. Doch einmal möchte ich noch versuchen, mit hier kursierenden Irrglauben und gefährlichen Halbwissen, der „großen Autoexperten“ aufzuräumen. Ich erkläre Ihnen jetzt einmal, wie der Ablauf nach einem Motorschaden ist. Das Fahrzeug wird bei der Werkstatt abgegeben und dann gibt es die erste Sichtprüfung. Nach festgestelltem Motorschaden werden zuerst alle Betriebsmittel, wie Öl und Kühlmittel, abgelassen und ordnungsgemäß entsorgt. Danach geht es an den Ausbau und das Zerlegen des Motors zur Ursachenforschung und Reparaturbegutachtung. Hier wird geprüft, was die Ursache für den Motorschaden gewesen sein könnte und ob und welche Reparaturmaßnahmen sinnvoll sein können. Also prüft man zuerst alle Leitungen und Bohrungen, ob diese frei sind. Ja, sind sie. Danach schaut man, ob Aggregate, wie zum Beispiel die Ölpumpe, ordnungsgemäß funktioniert haben. Ergebnis, ja, haben sie. Somit bleibt für die Ursache der mangelhaften Schmierung nur noch das Medium Öl selbst übrig. Und hier beginnt Ihr Irrglaube, denn nicht der Vertragshändler, welchem Sie das Öl hingestellt haben muss Ihnen jetzt beweisen, dass das Öl nicht den vom Hersteller vorgegebenen Spezifikationen entspricht, sondern Sie alleine müssen beweisen, dass auch das Öl in dem Behältnis war, welches auf dem Kanister oder der Flasche verzeichnet wurde. Denn mit der Übergabe des Öls von Ihnen an den Händler übernehmen Sie alleine die Sicherstellung der Qualität des mitgebrachten Artikels. Und das dürfte Ihnen sehr schwer fallen, da Ihr Altöl nach Umweltschutzvorgaben mittlerweile ordnungsgemäß entsorgt wurde. Das brauchen Sie auch gar nicht erst in Zweifel ziehen, denn solche Rechtsstreitigkeiten hatte unsere Rechtsabteilung mit Kunden nicht nur einmal und alle Ansprüche von Kunden wurden bis jetzt diesbezüglich immer von den Gerichten abgewiesen. Dann steht der Kunde da, mit Wind im Haar! Und genau diese Kunden sind es dann auch, die sich anschließend in solchen Foren darüber beschweren, wie schlecht doch die Qualität der Fahrzeuge und des Services der einzelnen Marken sind. Doch dabei wird oft vergessen, dass die Ursachen im Eigenverschulden zu finden sind. Und diesen dümmlichen Kommentar, von wegen nur noch beim Händler tanken, um keinen Plagiat-Sprit zu tanken, übergehe ich mal geflissentlich. Da fragt sich nämlich, wer sich hier eigentlich vor Lachen „abrollen“ müsste, bei so viel Unfug der hier verbreitet wird.
So und jetzt können Sie sich hier von mir aus nach Herzenslust den Mund über mich zerreißen, in ihrer kleinen Leidensgemeinschafft ihr gefährliches Halbwisse weiterverbreiten und auf ihre altbewährte Art witzeln. Aus meiner Sicht wurde alles gesagt und es wird hier von mir keinen weiteren Kommentar geben, denn dafür ist mir einfach meine Zeit zu schade. Es bleibt nur zu hoffe, dass nicht zu viele User immer alles glauben, was hier so der eine oder andere „Experte“ verzapft. Denn man sieht mal wieder, hier will das Ei schlauer sein, als die Henne.
Richtig ist, das die Beweislast beim Kunden liegt.
Falsch ist, dass das Altöl direkt entsorgt wird.
Es wird bei Garantie/Kulanzfällen vor der Altölentsorgung immer (unabhängig davon ob angeliefertes oder Werkstatt-Öl benutzt wird) eine Ölprobe gezogen und im Labor analysiert, entspricht diese Probe den bei den Herstellern hinterlegten Vergleichproben seiner freigegebener Öle, scheidet das Medium Öl als Schadensursache aus. Anhand veränderter Werte (zb. Metall xy) der Ölprobe, kann der Hersteller aber auf die tatsächliche Schadensursache ( zb. Lagerschaden) schließen, was sich dann am beschädigten Motor i.d.R. gezielt bestätigen lässt.
Letztlich soll es jeder halten, wie er möchte.
Zitat:
Richtig ist, das die Beweislast beim Kunden liegt.
Falsch ist, dass das Altöl direkt entsorgt wird.Es wird bei Garantie/Kulanzfällen vor der Altölentsorgung immer (unabhängig davon ob angeliefertes oder Werkstatt-Öl benutzt wird) eine Ölprobe gezogen und im Labor analysiert, entspricht diese Probe den bei den Herstellern hinterlegten Vergleichproben seiner freigegebener Öle, scheidet das Medium Öl als Schadensursache aus. Anhand veränderter Werte (zb. Metall xy) der Ölprobe, kann der Hersteller aber auf die tatsächliche Schadensursache ( zb. Lagerschaden) schließen, was sich dann am beschädigten Motor i.d.R. gezielt bestätigen lässt.
Letztlich soll es jeder halten, wie er möchte.
Sicher, soweit ich weiß haben wir die Beweislastumkehr, das heißt der Händler / die Werkstatt muss mir nachweißen das ich das falsche Öl beigestellt habe....
Es mag ja sein, dass sich Mitarbeiter von Niederlassungen bzw. Händlern auch mal über unwissende Kunden amüsieren oder auch mal ärgern, der Text löst bei mir jedoch den Eindruck einer gewissen Besserwisserei und Arroganz aus. Wahrscheinlich war das nicht die Intention, so kommt es bei mir aber an.
Als Kunde gehe ich davon aus, einwandfreies Öl angeliefert zu haben. Würde man eine Gewährleistung mit dem Hinweis auf falsches Öl ablehnen, sehe ich zwei Abläufe, die wahrscheinlich folgen:
1. Ich übergebe den Vorgang an meine Rechtsschutzversicherung und reiche über einen Anwalt Klage ein. Diese stütze ich auf den vor Gericht vorgelegten Kaufvertrag der korrekten Ölsorte. Ich vermute, dass ein Gericht erst einmal geneigt ist, dem Glauben zu schenken und die Gegenseite dann etwas vorlegen müsste, um den Plagiatsvorwurf zu untermauern. Ich sehe gerade keine Konstellation, in der ich beweisen müsste, das mein Öl in der Flasche dem entsprach, was als Aufkleber außen drauf steht.
2. Ist die Gegenseite tatsächlich in der Lage, diesen Nachweis zu führen und stellt sich das Öl als gepanscht raus, dürfte ich den Fall verlieren. Daraus würde jedoch umgehend eine Strafanzeige wegen Betrug gegen den Ölverkäufer folgen sowie eine Zivilklage, um die Kosten für die Instandsetzung einzuklagen. Der Beweis, dass das gepanschte Öl ursächlich für den Schaden war, sollte der Fahrzeughersteller zu diesem Zeitpunkt ja bereits geführt haben, so dass ich da als Kunde erst einmal nicht schwarz malen würde.
Zitat:
@MSchoeps schrieb am 29. September 2018 um 22:11:40 Uhr:
Als Kunde gehe ich davon aus, einwandfreies Öl angeliefert zu haben. Würde man eine Gewährleistung mit dem Hinweis auf falsches Öl ablehnen, sehe ich zwei Abläufe, die wahrscheinlich folgen:
1. Ich übergebe den Vorgang an meine Rechtsschutzversicherung und reiche über einen Anwalt Klage ein. Diese stütze ich auf den vor Gericht vorgelegten Kaufvertrag der korrekten Ölsorte. Ich vermute, dass ein Gericht erst einmal geneigt ist, dem Glauben zu schenken und die Gegenseite dann etwas vorlegen müsste, um den Plagiatsvorwurf zu untermauern. Ich sehe gerade keine Konstellation, in der ich beweisen müsste, das mein Öl in der Flasche dem entsprach, was als Aufkleber außen drauf steht.
2. Ist die Gegenseite tatsächlich in der Lage, diesen Nachweis zu führen und stellt sich das Öl als gepanscht raus, dürfte ich den Fall verlieren. Daraus würde jedoch umgehend eine Strafanzeige wegen Betrug gegen den Ölverkäufer folgen sowie eine Zivilklage, um die Kosten für die Instandsetzung einzuklagen. Der Beweis, dass das gepanschte Öl ursächlich für den Schaden war, sollte der Fahrzeughersteller zu diesem Zeitpunkt ja bereits geführt haben, so dass ich da als Kunde erst einmal nicht schwarz malen würde.
Wieviele Leben hast du ? Wenn so ein Procedere eingeleitet wird , während dein Wagen vermutlich beim Händler steht , dann dauert es Monate , wenn nicht Jahre , bis du zu einem Ergebnis kommst .
Gegen so einen Konzern zu klagen sollte man sich wirklich überlegen , hinterher hast du neben einem Motorschaden vermutlich auch noch einen Herzschaden .
Hilft ja nun alles nichts , das Öl ist eindeutig überteuert und ob die Argumentation Angstmacherei oder aber ernst gemeint ist lasse ich mal dahingestellt .
Mein Wagen hat zwei Jahre Garantie , die jetzt abläuft , deswegen und weil die Kilometer da sind mache ich jetzt Assist B und bringe kein Öl mit .
Wenn Schäden gefunden werden , werde ich die Versicherung in Anspruch nehmen , hatte ich beim Vorgänger auch schon mal , da ist man sehr kulant , das hat damals jedenfalls reibungslos geklappt .
Danach werde ich den Wagen zum Ölwechsel zu ATU fahren , die müssen sich natürlich an Zulassungen beim Öl halten , sonst riskieren die Gerichtsprozesse .
Das hat jetzt etliche Jahre so geklappt , ich sehe da kaum Probleme .
Gruß
G.Paul
Hallo, ich poste mal meine erste Erfahrung mit dem Mercedesservice.
ich hatte meinen E400 mit 10300 Km von Montag bis Dienstag zum Service A ohne Plus abgegeben. Ich bekam den A250 kostenlos in der Zeit zum testen von meinem Verkäufer. Ich habe auf der Fahrerseite die Fondtür neu einstellen lassen und merkte an dass das Comand manchmal in die Irre führt und sich aufhängt. Und bat explizit um ein Update, mit dem Vermerk das die Navisoftware aktuell bei Version 13 ist. Dienstag Abend dann 422€ bezahlt(kein Öl mit gebracht) und Auto entgegen genommen. Im Auto dann fest gestellt das noch die gleiche Software drauf ist, obwohl am Telefon versichert wurde das sie jetzt aktuell ist.
Hab den Werkstattmeister drauf angesprochen.
Ee will sich kümmern. Alles in allem guter Service mit leichtem Beigeschmack.
Service A wurde letzte Woche in NL Berlin gemacht, Öl angeliefert, bei 14000 km mit hol und bringe Service 209€
@froggorf 209€ klingt ganz gut. Was fährst Du für eine Motorisierung?