Service A und Service B etc. beim W213

Mercedes E-Klasse W213

Hallo ins Forum!

Wenn man hier an der einen oder anderen Stelle liest, dass mancher seit April schon 17.000 Kilometer auf seinem W213 abgespult hat, dann dauert es wohl nicht mehr lange, bis die ersten zum Service aufgerufen werden. Beim Vorgänger war A1 (soweit ich mich erinnere) nach 25.000 km bzw. einem Jahr fällig. Im Web bei MB habe ich nur dies hier gefunden: http://m.mercedes-benz.de/.../maintenance.html

Bin gespannt, wann der erste meldet, ob während der Inspektion noch andere Arbeiten durchgeführt wurden und wie die Dauer und die Kosten waren. Vor allem bin ich gespannt, ob eine Inspektion nun länger dauert oder nicht - abgesehen von den angesetzten Arbeitseinheiten. Ist der W213 wartungsfreundlicher als der W212?

Beste Antwort im Thema

Huhu,

ich habe mir mal die Mühe gemacht und alle Ergebnisse zusammengestellt. Sortiert von günstig bis teurerste Inspektion, egal ob Service A oder B.

Leider kann man hier keine Tabellen einfügen, deshalb etwas unübersichtlich, aber man sieht, dass man für den Service A im Schnitt 450 EUR zahlen muss, das entspricht ja auch der Aussage die im Thread gemacht wurde, dass so 460 EUR angesetzt werden. Sparen kann man ohne großen Aufwand auf jeden Fall, wenn man vorher AdBlue selbst auffüllt. Leider sind trotz 18 Seiten Threadgespamme nur 13 Postings mit konkreten Preisen. Ich hoffe, dass in den nächsten Monaten ein paar Service B Preise gepostet werden. Müsste ja spätestens im April so weit sein. :-)

  • B - ohne Öl und Purolator - E220d - Bayerntaxi - 156 EUR brutto
  • A mit Pluspaket - ohne Öl und Purolator - E220d - Bayerntaxi - 196 EUR brutto
  • A - ohne Öl - E220d - juergen339c - 220 EUR brutto
  • A - ohne Öl - E200 - FEA - 226 EUR brutto
  • A mit Pluspaket - ohne Öl - E220d - xingzi178 - 264 EUR brutto
  • A mit Pluspaket - alles inklusive - E350d - Bastler456 - 370 EUR brutto
  • A - alles inklusive, kein AdBlue - k.A. - dasGute - 408 EUR brutto
  • A mit Pluspaket - alles inklusive, kein AdBlue - k.A. - MacFrisbee - 468 EUR brutto
  • A - alles inklusive - E350d - cikoBln - 470 EUR brutto
  • A mit Pluspaket - alles inklusive - E220d - hpad - 472 EUR brutto
  • A - alles inklusive - E250 - jak-wolly - 514 EUR brutto
  • B - alles inklusive - E350d - 007Schneider - 558 EUR brutto
  • A (mit Pluspaket?) - alles inklusive - E350d - ichfahrealsobinich - 580 EUR brutto

Danke an alle, die ihre Daten zur Verfügung gestellt haben.

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@goji Du hast zur MB100 auch Garantiebedingungen erhalten. diese sind maßgeblich.

Gruß
Hagelschaden

Zitat:

@Hagelschaden schrieb am 21. Januar 2024 um 13:07:11 Uhr:


@goji Du hast zur MB100 auch Garantiebedingungen erhalten. diese sind maßgeblich.

Gruß
Hagelschaden

Ich habe die Garantie auf mich überschreiben lassen, ich frage mal beim Vorbesitzer ob er das noch hat und mir zusenden kann.
MB hat nur auf die Mail geschrieben, dass meine Daten in die Datenbank geschrieben wurden.

Zitat:

@goji schrieb am 21. Januar 2024 um 13:20:36 Uhr:



Zitat:

@Hagelschaden schrieb am 21. Januar 2024 um 13:07:11 Uhr:


@goji Du hast zur MB100 auch Garantiebedingungen erhalten. diese sind maßgeblich.

Gruß
Hagelschaden

Ich habe die Garantie auf mich überschreiben lassen, ich frage mal beim Vorbesitzer ob er das noch hat und mir zusenden kann.
MB hat nur auf die Mail geschrieben, dass meine Daten in die Datenbank geschrieben wurden.

Die Garantie Bedingungen findet man auch online auf der Homepage

Bei den Garantiebedingungen darauf achten dass sie zum Abschluß der Garantievereinbarung zeitlich passen da über die Jahre die Inhalte unterschiedlich sind

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Maßgeblich ist aber die Wartung nach Vorgabe von MB. Wenn ich in eine Werkstatt fahre und drei Filter wechseln lasse, ist das keine Wartung nach Vorgabe. Bekomme ich so auch nicht bestätigt. Fahre ich im Anschluss zu MB und lasse den Service machen mit Hinweis, dass drei Filter schon vorher woanders gewechselt wurden, werden die mir bestimmt die Wartung nach Vorgabe bestätigen! Die sind doch auch nicht mit dem Klammerbeutel gepudert 😉

MB bestätigt nichts, was sie nicht selbst gemacht haben.

Hatten so was in der Art ja schon vor ein Paar Tagen:

https://www.motor-talk.de/.../...ice-b-etc-beim-w213-t5803289.html?...

Da ging es um den Innenraumfilter vs. Garantie

Hallo ins Forum,

Zitat:

@Michi-77 schrieb am 21. Januar 2024 um 18:39:55 Uhr:


MB bestätigt nichts, was sie nicht selbst gemacht haben.

so sieht's aus. Bei meinem Elchi habe bei der letzten Wartung den Wechsel des Kraftstofffilters gestrichen (nach Rücksprache mit dem Meister zwar vom Alter her fällig (15 Jahre), aber von der Laufleistung nicht sinnvoll (der fährt als Zweitwagen nicht viel und hat <80.000 auf der Uhr). Der Effekt kam direkt, das Kreuzchen nach Werksvorgaben fehlt, was mir aber bei dem egal ist. Außerdem rückt er in mobilio wieder ein, wenn die nächste Wartung kommt.

Beim 213er würde ich dies nicht machen (auch wegen der MB100), aber genau aufpassen, dass das Fahrzeug nicht zu viel vorzieht. So z.B. einer der Filter, der eine Fristung von 2 Jahren hat, aber den das Auto bei einem Tag Überzug direkt dazu bucht, obwohl er bei der Wartung nicht fällig ist. Bei so was gibt's das Kreuz trotzdem. Anfang Februar ist der 213er wieder dran. Da muss ich dann genau schauen, was das Auto will und was wirklich fällig ist (z.B. scheinen die Zündkerzen dabei zu sein, was mir aber nach 3 Jahren und 2 Monaten etwas früh vorkommt).

Viele Grüße

Peter

Garantiebedingungen gefunden, danke!

https://...ercedes-benz-stuttgart.de/.../...ntiebedingungen-mb-100.pdf

"Voraussetzung für jegliche Garantieansprüche ist, dass der Garantienehmer:
a) an dem Kraftfahrzeug die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und
Pflegearbeiten beim Garantiegeber, in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt bzw. nach
Herstellervorgaben, ausführen und dokumentieren lässt. Eine Überschreitung des Zeit-/Laufleistungs Intervalls (je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt) innerhalb der Toleranzen des Herstellers ist
unschädlich. Einem Garantieanspruch steht ein Verstoß gegen eine der vorgenannten Vorgaben nur dann
entgegen, wenn dieser für den Eintritt des Schadens ursächlich ist. Eine Mitursächlichkeit ist ausreichend.
Die Mit-/Ursächlichkeit wird vermutet. Dem Käufer/Garantienehmer bleibt es unbenommen, den Nachweis
für die fehlende Ursächlichkeit zu führen;
b) am Kilometerzähler Eingriffe oder sonstige Beeinflussungen unterlässt bzw. einen Defekt oder Austausch des
Kilometerzählers unverzüglich der MBV unter Angabe des jeweiligen Kilometerstandes anzeigt;
c) die Hinweise des Herstellers in der Betriebsanleitung zum Betrieb des Kraftfahrzeugs beachtet. Einem
Garantieanspruch steht ein Verstoß gegen diese Vorgabe nur dann entgegen, wenn dieser für den Eintritt des
Schadens ursächlich ist. Eine Mitursächlichkeit ist ausreichend. Die Mit-/Ursächlichkeit wird vermutet. Dem
Käufer/Garantienehmer bleibt es unbenommen, den Nachweis für die fehlende Ursächlichkeit zu führen."

Heißt dieser Absatz, ich kann sehr wohl woanders etwas machen lassen, solange das woanders gemachte nicht schuld an der geforderten Garantie-Reparatur ist?
-> Einem Garantieanspruch steht ein Verstoß gegen eine der vorgenannten Vorgaben nur dann
entgegen, wenn dieser für den Eintritt des Schadens ursächlich ist.

Nein!

In Absatz a) stehet es doch klar formuliert. Die Werkstatt muss von MB "anerkannt" sein.

Punkt c) bezieht sich auf die Betriebsanleitung! Missachtest Du diese (Wasser ins Öl, falsches Öl usw usw) und es kommt zum Schaden, Garantie futsch.

Nicht ganz richtig, die Werkstatt muss nicht von MB anerkannt sein, dem wurde (ich glaube sogar gerichtlich) widersprochen.
Der Kernsatz ist „nach Herstellervorgaben ausführen und dokumentieren lässt“.
Und sobald alles nicht bei MB gemacht wurde, vermutet der Garantiegeber (MB) eine Mit-/Ursächlichkeit. Dem
Käufer/Garantienehmer bleibt es unbenommen, den Nachweis für die fehlende Ursächlichkeit zu führen. 😉

Zitat:

@ipthom schrieb am 22. Januar 2024 um 08:41:58 Uhr:


Der Kernsatz ist „nach Herstellervorgaben ausführen und dokumentieren lässt“.
Und sobald alles nicht bei MB gemacht wurde, vermutet der Garantiegeber (MB) eine Mit-/Ursächlichkeit. Dem
Käufer/Garantienehmer bleibt es unbenommen, den Nachweis für die fehlende Ursächlichkeit zu führen. 😉

Genau hier sind ja die Risiken sehr klar formuliert. Es liest sich so locker dahin, aber: die Werkstatt muss

nach Herstellervorgabe arbeiten und auch nach Herstellervorgabe dokumentieren

.

Wenn da nicht alles zu 100% erfüllt ist wird ein Garantieanspruch abgelehnt und man muss selber einen Nachweis über die fehlende Ursächlichkeit führen.

Damit hat man dann seinen Spaß...und Aufwand an Zeit und Geld.

Ich kann diese Denkweise nicht nachvollziehen. Da kauft man sich ein hochwertiges Auto mit einer Garantie beim Markenhändler um im Anschluss wegen ein paar Euro Ersparnis diese Garantie gleich wieder aufs Spiel zu setzen?
Jeder wie er mag, aber rational kann ich das nicht finden....die Ersparnis steht für mich in keinem guten Verhältnis zum möglichen Ärger wenn die Garantie deswegen eine Schadenübernahme erfolgreich ablehnt.
Klar kann man mit Rechtsanwalt und Gutachten dagegen angehen, realistisch wird das in den meisten Fällen eher nicht sein.

Gruß
Hagelschaden

Meine freie auf MB spezialisierte Werkstatt mit DSB-Zugang erfüllt die unter a) genannte Ausführung und Dokumentation nach Herstellervorgaben...dennoch hat mir der KFZ-Meister geraten, den während der JS-Garantie fälligen Service noch bei einer von MB anerkannten Vertragswerkstatt durchführen zu lassen...um hier im Garantiefall jegliches Risiko auszuschließen.

Sehr fair von Deiner Werkstatt @jw61

Zitat:

@schwabenuser schrieb am 15. Januar 2024 um 14:43:20 Uhr:


Mein Kollege hat eine Idee, er meint, er würde die Wartung dieses Jahr beim MB in der Türkei durchführen lassen, weil er sowieso dort mit dem Auto Urlaub machen würde. Wäre günstiger, meint er.

Meine Eltern haben ihren Service für ihre Sterne jahrelang in Frankreich bei Mercedes gemacht, weil sie im Frühjahr zur Fälligkeit dort (Dauer-)Urlaub gemacht haben.

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